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Darf man einen Wagen zu parken, wenn ich korrekt stehen würde?

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 17:26

Ich hatte vorhin eine etwas stutzige Situation.

 

Ich fuhr auf einen sehr vollen Parkplatz, fand meinen Platz und dann kam schon die bedenken. Meine parkbucht (weiß markierte Fläche) war komplett frei.

Da ich einen w124 fahre und der relativ groß gebaut ist, füllte er wie gewohnt die ganze Fläche aus. Der Parkplatz wird auch sehr oft kontrolliert und ist von der Stadt deutlich ausgeschildert mit "nur in markierten Flächen parken" und mit Parkschein.

 

Jetzt aber das Problem. Links war ein normal geparktes Fahrzeug und rechts stand ein komplett beschissen geparktes Fahrzeug.

 

Um den ganzen Mercedes in Parklücke zu bekomme musste ich seine Fahrertür zu parken. Im Endeffekt stand ich perfekt mittig in der Lücke, aber durch sein komisches parkverhalten sah es alles sehr eng aus.

 

Anscheinend stand er nichteinmal auf einer ausgezeichneten parkbucht und würde, wenn er sich gerade hinstellt den Mini zu parken.

Er stand also definitiv auch im Parkverbot und machte sich seinen eigenen Parkplatz. Stand mit der Front fast im gegenüber und mit den rechten reifen auch schon in der Umrandung des Baumes. Ich bin mir auch nicht sicher ob er überhaupt da raus käme.

 

Müsste ich nun Rücksicht nehmen und auch beschissen oder garnicht parken? Ich hätte ja auch 1m nachhinten setzen können. Dan schaut aber der kofferaum noch weiter raus und der Mini wird es umso schwerer haben.

 

Zudem kam natürlich dass er nicht aus Raum braunschweig kam und sein parkticket 3h abgelaufen war.

 

Da ich sehr unsicher war was passieren wird, wenn er raus will, habe ich Fotos geschossen (aber wegen Datenschutz von Kennzeichen und co stell ich sie nicht hoch). Seine Tür war nur 5cm von meiner Stoßstange entfernt.

 

Durfte ich ihn zu parken oder hätte ich weiter fahren und einen anderen Platz mir suchen müssen?

 

Die Skizze im Anhang ist sehr schlecht, verdeutlicht hoffentlich etwas die Situation. Die Nähe und Position der Fahrzeuge war tatsächlich so wie abgebildet.

 

Normalerweise nehme ich immer viel Rücksicht beim parken, achte darauf dass alle fremden Türen gut aufgehen können und dergleichen. Wenn dies nicht gegeben ist fahre ich oft weiter und suche mir größere Lücken, aber hier war es mir einfach zu bunt.

 

Beste Antwort im Thema

Für mich ist es eine Frage des Anstands. Ich würde nie jemanden zuparken, dass er danach nicht mehr auf der Fahrerseite einsteigen kann. Mein Vater könnte nicht mehr ins Auto und so wird es vielen über 60 gehen.

Denkt ihr immer als Erstes an euch? Seid ihr euch selbst so wichtig, dass euch die anderen Menschen vollkommen sch*egal sind?

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Er/sie kann doch über die Beifahrertür einsteigen, ist also nicht zugeparkt.

Ansonsten darfst du es nicht.

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 17:45

@PeterBH das war ja meine Rechtfertigung. Nur ich hab schon alles erlebt... Tür auf knallen aus trotz und co.

Ich fotografiere in solchen Fällen immer die Situation vollständig.

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 17:49

Habe ich getan. Von allen Seiten und alles klar zu erkennen. Nur ich bin mir unsicher, man kennt die fahrkünste nicht und Persönlichkeit. Wenn er der Meinung ist wegen mir nicht Ausparken zu können oder der gleichen..

am 2. Oktober 2017 um 17:50

Solang die Beifahrertür frei ist, gibts keine Probleme mit 226 BGB.

@Didi95

In eigener Sache: Es gibt hier eine Menge Leute auf Motor-Talk die ihre Beiträge im Nachhinein verändern und so den gesamten Sinn verfälschen. Damit du nachher nicht als dummer dastehst, immer zitieren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Oktober 2017 um 19:44:55 Uhr:

Er/sie kann doch über die Beifahrertür einsteigen, ist also nicht zugeparkt.

Ansonsten darfst du es nicht.

Wenn er/sie dazu körperlich dazu in der Lage ist? Um die Frage zu beantworten. Nein. Du durftest ihn nicht zuparken. Man kann nicht verlangen dass jemand über die Beifahrertur einsteigt. Es gibt Menschen die sind dazu körperlich nicht in der Lage.

Auch wenn er falsch steht ist das keine Rechtfertigung.

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 21:42

Mhhmm also doch sehr strittig.

 

Deswegen war ich ja unsicher.. aber es kann doch auch nicht sein dass man komplett im Parkverbot steht und so alle drum Rum zwingt wo anders zu parken.. :/

 

@Fahrspaz Beiträge verändern habe ich ja noch nie gesehen :o

Werde ich mehr drauf achten, danke

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 2. Oktober 2017 um 19:50:27 Uhr:

Solang die Beifahrertür frei ist, gibts keine Probleme mit 226 BGB.

@Didi95

In eigener Sache: Es gibt hier eine Menge Leute auf Motor-Talk die ihre Beiträge im Nachhinein verändern und so den gesamten Sinn verfälschen. Damit du nachher nicht als dummer dastehst, immer zitieren.

Vielleicht nicht mit dem BGB. Darum geht es im Starßenverkehr in den seltensten Fällen. Aber mit der StVO gibts schon Probleme.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Oktober 2017 um 19:44:55 Uhr:

Er/sie kann doch über die Beifahrertür einsteigen, ist also nicht zugeparkt.

Ansonsten darfst du es nicht.

Hoffentlich hat der zugeparkte nichts an Knie oder Hüfte...... oder einen 12-Pack-Umfang....

Zitat:

@Didi95 schrieb am 02. Okt. 2017 um 19:26:58 Uhr:

Normalerweise nehme ich immer viel Rücksicht beim parken, achte darauf dass alle fremden Türen gut aufgehen können und dergleichen. Wenn dies nicht gegeben ist fahre ich oft weiter und suche mir größere Lücken, aber hier war es mir einfach zu bunt.

Wenn das andere Fahrzeug richtig gestanden waere, waere dein Parkplatz im konkreten Fall doch auch weg gewesen, oder nicht?

Ansonsten wuerde ich keine Ruecksicht nehmen, wenn jemand zu weit an meinem Parkplatz parkt und deshalb nicht auf der Fahrerseite einsteigen kann. Das geht natuerlich dann nicht, wenn man ein Problem damit hat, wenn andere das eigene Auto zum sich Abstuetzen anlangen.

Themenstarteram 3. Oktober 2017 um 13:30

@Bahnfrei dort wo er stand war keinerlei Parkfläche.

Dh. Vorher stand wohl auf meinen Parkplatz ein kleinerer wagen und der BMW stellte sich dort irgendwie möglich hin.

 

Und ich stellte mich dann auf den Parkplatz der komplett frei war. Nur das beim wagen wohl deutlich größer war, als der zuvor.

 

Für mich ist es eine Frage des Anstands. Ich würde nie jemanden zuparken, dass er danach nicht mehr auf der Fahrerseite einsteigen kann. Mein Vater könnte nicht mehr ins Auto und so wird es vielen über 60 gehen.

Denkt ihr immer als Erstes an euch? Seid ihr euch selbst so wichtig, dass euch die anderen Menschen vollkommen sch*egal sind?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 3. Oktober 2017 um 12:44:49 Uhr:

Wenn das andere Fahrzeug richtig gestanden waere, waere dein Parkplatz im konkreten Fall doch auch weg gewesen, oder nicht?

Ansonsten wuerde ich keine Ruecksicht nehmen, wenn jemand zu weit an meinem Parkplatz parkt und deshalb nicht auf der Fahrerseite einsteigen kann. Das geht natuerlich dann nicht, wenn man ein Problem damit hat, wenn andere das eigene Auto zum sich Abstuetzen anlangen.

Viele Leute haben eben keinerlei Anstand im Ranzen !!!

Die Frage ist, ist es überhaupt nötig, daß man sein Fahrzeug in eine viel zu enge Parklücke quetschen muß, auch wenn man selbst richtig auf dem Parkplatz steht ?

Sicher hätte es noch wo anders Parkplätze gegeben, welche auch dem W124 ausreichend Platz geboten hätten.

Ich könnte es mir auf dem Supermarktparkplatz auch bequem machenund recht weit vorn am Markteingang parken... tue ich aber nicht genau aus diesem Grund.

Ich suche mir lieber weiter hinten ein Plätzchen wo ein Parkplatz am anderen frei ist.

So muß ich niemanden zuparken und die Gefahr eine geöffnete Autotür gegen mein Blech zu bekommen ist gegen null gesunken.

Themenstarteram 3. Oktober 2017 um 14:21

@Geisslein genau das war am gestrigen Tag nicht der Fall.

Die Stadt ist einfach total überfüllt und bin gut 30min umhergefahren.

 

Normalerweise würde ich sowas nichtmal in Frage stellen, ob ich jemanden zu parken darf.

 

Aber kann ich erwarten wenn ich im absoluten Halteverbot stehe, dass mein Wagen dort zig Stunden jeden behindern darf, aber mich darf niemand behindern?

 

Er stand absolut auf keinen Parkplatz. Es war wie fast jeden Nachmittag wieder Ausnahmezustand, so dass selbst die Parkhäuser voll sind.

 

Ich sehe es im Zwiespalt.

 

Wer so beschissen parkt, kann doch nicht erwarten dass man noch extra Rücksicht nimmt.

 

Würde er vor der hauseinfahrt oder so stehen würde jeder ein Fass aufmachen.

 

Ich wurde letztens angemacht warum mein Hänger auf einer öffentlichen Straße vor ein Wohngebäude geparkt ist. Dass ginge nicht, dass der Herr mehrere Meter laufen müsste. Dafür wurde sogar die Polizei eingeschaltet (passierte natürlich nichts).

 

 

Hier wird ständig im Forum über Kleinigkeiten diskutiert und immer mit klagen und anzeigen um sich geworfen.

 

Ich stand dort 45min. Er ohne Ticket, im Parkverbot. Mehr als 5 Stunden schon. Wer soll noch alles behindert werden durch so einen Fahrer?

 

Andere Themenstarter würde direkt fragen ob man Schadenersatz durch die Behinderung verlangen kann oder den BMWfahrer sonst wie anzeigen darf.... Ich will nur klar wissen (keine dummen glaubensantworten sondern nach der StVO) wer darf hier was.

 

Diese dummen Kommentare wie "kein Anstand" könnt ihr getrost zu Hause lassen. Wer hier nicht fundierte Grundlagen bieten kann für seine sachlichen aussagen, kann getrost schweigen.

 

Ich fahre mein Lebenlang extrem rücksichtsvoll. Aber bei solchen parkverhalten, sollte man anliebsten den Führerschein schreddern. Da bringen die Sinnlosen Kommentare von einigen hier wie immer garnichts.

 

 

 

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