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Darf man hier parken?
Hier ist vorübergehend ein Halteverbotsschild aufgestellt.
Ist dort, wo das linke Auto am 1.8.2010 um 19:00 Uhr steht das Parken erlaubt oder verboten?
Das Halteverbotsschild hat einen Pfeil nach links. Hebt dieses Schild das rechte Schild auf?
Behindert wird aus Sicht der Sicherheit nicht, zumal die Einsatzfahrzeuge auch hier abgestellt werden dürfen.
Gruß
Ulicruiser
Beste Antwort im Thema
Kinners, is doch ganz einfach. Das rechte Schild regelt ein absolutes Halteverbot für alle, außer Einsatzfahrzeuge. Das linke Zusatzschild, welches zeitlich befristet ist, sagt in etwa dasselbe, auch für denselben Bereich, nur dass diesmal Einsatzfahrzeuge nicht ausgenommen sind. Genau genommen darf da also von 7-17 Uhr keiner parken. Timovic hat das schon ganz richtig interpretiert.
Zum vom TE angegebenen Zeitpunkt darf das linke FZ dort also parken, sofern es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt, sonst nicht.
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50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Das Halteverbotsschild hat einen Pfeil nach links. Hebt dieses Schild das rechte Schild auf?
Nein das rechte Schild verliert nicht die Gültigkeit, da das linke Schild nur zeitlich begrenzt gültig ist, nach dem Datum gilt es so als stünde dieses Schild dort nicht.
muss mich korrigieren...
da steht ja rechts noch ein schild...
Ich würde einfach das Schild um paar Meter weiterrücken!
Viktor
Ich denke mal, mit dem Halteverbotsschild soll sichergestellt werden, daß der Platz den Einsatzfahrzeugen vorbehalten bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Das Halteverbotsschild hat einen Pfeil nach links. Hebt dieses Schild das rechte Schild auf?
Nein das rechte Schild verliert nicht die Gültigkeit, da das linke Schild nur zeitlich begrenzt gültig ist, nach dem Datum gilt es so als stünde dieses Schild dort nicht.
Falsch!
Jedes Schild gilt nur so weit, bis es durch ein gleichgeartetes Schild aufgehaben wird. Rechts gilt das hintere Schild, nach links nur das vordere. Und hier sind auch die Einsatzfahrzeuge eingeschlossen. Erfahrungsgemäß finden in diesesm Bereich dann irgendwelche Baumaßnahmen statt.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Nein das rechte Schild verliert nicht die Gültigkeit, da das linke Schild nur zeitlich begrenzt gültig ist, nach dem Datum gilt es so als stünde dieses Schild dort nicht.
Falsch!
Jedes Schild gilt nur so weit, bis es durch ein gleichgeartetes Schild aufgehaben wird. Rechts gilt das hintere Schild, nach links nur das vordere. Und hier sind auch die Einsatzfahrzeuge eingeschlossen. Erfahrungsgemäß finden in diesesm Bereich dann irgendwelche Baumaßnahmen statt.
Gruß
Frank
Ich habe doch geschrieben, dass das rechte Schild NICHT seine Gültigkeit verliert, aber ab dem 01.08 gilt das linke Schild nicht mehr, sondern so als wäre dies nicht vorhanden.
Die beiden schilder sind total sinnlos angebracht (schon das erste fest angebrachte schild rechts ist total falsch), denn erst ab dem schild gilt das halt bzw. parkverbot und nicht davor weiterhin gelten halt und parkverbote nur auf der fahrbahn und nicht auf dem seitenstreifen.
Die kleinen pfeile in dem schild zeigen einem dann den beginn (pfeil nach links) und das ende (pfeil nach rechts) an, aber wie gesagt erst ab dem schild .
Und wer will schon wie es hier mal wieder bestens zu sehen ist auf dem geweg oder im haus parken?
Das ist aber typisch für die ämter, denn dort sitzen nur leute die wissen wie ihr schreibtisch aussieht, haben aber von halten, parken und dem aufstellen irgendwelcher schilder keine ahnung.
Wenn es wasserfest sein sollte müsste das schild am rechten fahrbahnrand in fahrtrichtung stehen (also neben dem BMW) mit dem pfeil nach links (für beginn), das verbietet dann erst mal das halten ab dem schild auf der fahrbahn, darunter müsste dann das zusatzzeichen sein "auch auf dem seitenstreifen" von mir aus dann noch mit datum und uhrzeit ab wann das gültig haben soll.
In dem fall hier darf man parken, wenn ein ticket dran ist damit zu nem anwalt der klärt das dann.
Gruss
Maik
Deshalb steht auf dem festen auch "auf dem Seitenstreifen" dabei.
Ich geh da übrigens jeden Tag vorbei, auch am C1 des TE .
/auf dem temporären übrigens auch. Das hebt in diesem Falle die Erlaubnis zum Parken von Einsatzfahrzeugen auf dem Seitenstreifen auf, da dort Baumaßnahmen stattgefunden haben.
Maik,
ich glaube, du hast das Foto nicht verstanden ?
> denn erst ab dem schild gilt das halt bzw. parkverbot und nicht davor
stimt. Also gilt links vom rechten Schild ein absolutes Halteverbot auf dem Seitenstreifen, Einsatzfahrzeuge sind davon ausgenommen. Wieso soll dieses Schild "total falsch" sein ? Weil es längs und nicht quer zur Fahrbahn steht ?
Auf jeden Fall hast du die eigentliche Frage nicht verstanden : wird durch das linke Schild das Rechte aufgehoben, wenn das Datum für das linke Schild noch nicht abgelaufen ist ? Ich meine: ja. Gilt das linke Schild als "nicht vorhanden", wenn das Datum abgelaufen ist ? Ich meine: ja. Aber dazu würde ich durchaus gerne die Meinung eines Fahrlehrers hören
Also darf der Daimler am 1.8. da nicht stehen (wenn man davon ausgeht, dass das rechte Schild formal unstrittig ist)
[edit:vorausgesetzt, der Daimler ist kein Einsatzfahrzeug - da bin ich einfach mal von ausgegangen]
In der Verwaltungsvorschrift wird auch gesagt, dass ein Halteverbotsschild mit Pfeil im Gegensatz zu anderen Schildern in einem Winkel zwischen 0° und 90° zur Fahrbahn aufgestellt werden darf. In diesem speziellen Fall erleichtert die fast parallele Aufstellung übrigens die Sichtbarkeit, da rechts ein Baum steht und es sich um Schrägparker handelt, die man mit ein wenig Geschick auch gleich aus der entgegenkommenden Fahrtrichtung aus ansteuern kann.
/Der Mercedes darf/durfte dort übrigens nie parken, sofern es sich nicht um ein Einsatzfahrzeug handelt.
Kinners, is doch ganz einfach. Das rechte Schild regelt ein absolutes Halteverbot für alle, außer Einsatzfahrzeuge. Das linke Zusatzschild, welches zeitlich befristet ist, sagt in etwa dasselbe, auch für denselben Bereich, nur dass diesmal Einsatzfahrzeuge nicht ausgenommen sind. Genau genommen darf da also von 7-17 Uhr keiner parken. Timovic hat das schon ganz richtig interpretiert.
Zum vom TE angegebenen Zeitpunkt darf das linke FZ dort also parken, sofern es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt, sonst nicht.
Folgendes ist zu ergänzen:
Der Daimler und die links davon stehenden Fahrzeuge haben ein Verwarnungsgeld (HVZ283) in Höhe von 15 Euro bekommen. Das rechte Fahrzeug ist ein Einsatzfahrzeug, also ohne Knöllchen.
Argumentation, muss allerdings nicht richtig sein, lt. StVO:
Das linke Schild hebt das rechte Schild auf. Die angegebenen Zeiten regeln das Halteverbot, nicht die Gültigkeit des Schildes. Wenn nun das linke Schild kein Halteverbot mehr aufgrund der Zeiten aussagt, dann darf man Parken, da das rechte Schild hier nicht gültig ist.
In diesem Fall kann man das rechte Schild sehen; wenn es nun 100 Meter weiter rechts stehen würde, dann würde es nicht interessieren!
Auf der Landstraße muss man sich auch nicht die bereits passierten Geschwindigkeitsschilder merken, wenn ein neues angezeigt wird.
Gruß
Ulicruiser
Hä?
Wenn das befristete Halteverbot vorbei ist gilt das, was die normalen Schilder aussagen. Wie soll das sonst funktionieren?
Uli, das ist in meinen Augen Haarspalterei. Bei Computerspielen nennt man sowas Bug abuse, also das ausnutzen eines ungewollten Fehlers, obwohl man sich darüber im Klaren ist, was eigentlich gemeint und gewollt ist. Die Intention und der Sinn beider Schilder sind imo klar und eindeutig. Es handelt sich um Parkplätze für Einsatzfahrzeuge, die vorübergehend für die Benutzung gesperrt sind. Außerdem bin ich gar nicht so sicher, dass das provisorische Schild das Eigenliche in der Art aufhebt, dass es nach Ablauf der Gültigkeit des Provisoriums weiterhin ungültig ist, nur weil das provisorische Schild nicht am selben Tage entfernt wurde. Habe fertig.