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Darf man seit 6 Monaten mit kaputtem Glas parken und fahren ?

VW Sharan 1 (7M)
Themenstarteram 28. Januar 2020 um 16:49

Hallo eine Frage an die Community und eventuell bitte ich um Hilfestellung. Da meine Nachbarn generell nicht sehr angenehm sind würde ich gerne mal fragen ob sein Fahrzeug was seit 6 Monaten die rechte Seite einen glsbruch hat weiter bewegt und geparkt werden darf ? Es liegen noch Glas Teile im Scheinwerfer drinnen sowie sind dort noch spitze Kanten dranne. Das Ordnungsamt meinte sie seien dafür nicht zuständig. Ich wollte nicht einfach die Polizei hinzuziehen und deshalb würde ich erstmal hier gerne fragen.

 

Danke für die Hilfe

 

P.s angesprochen wurde die Person von mir und es hieß keine Kohle. Hatte vor kurzem Platten reifen wurde vom adac behoben. Stoßstange hinten geklebt fällt hin und wieder ab.

Beste Antwort im Thema

Solche Nachbarn wünsche ich niemandem.

Wer da jetzt gemeint ist, kannst du dir selber denken ...

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Selbstverständlich nicht! Mit Sicherheit blendet das Licht den Gegenverkehr (sofern's überhaupt funktioniert), ganz abgesehen von der Verletzungsgefahr bei Kontakt. In jedem Fall würde ich die Polizei verständigen, die neben einer Geldbuße auch eine TÜV-Vorführung anordnen wird.

Da fragt man sich schon, was das für ein "Grattler" sein muß!

Zitat:

@Avon35 schrieb am 28. Januar 2020 um 17:54:30 Uhr:

Selbstverständlich nicht! Mit Sicherheit blendet das Licht den Gegenverkehr (sofern's überhaupt funktioniert), ganz abgesehen von der Verletzungsgefahr bei Kontakt. In jedem Fall würde ich die Polizei verständigen, die neben einer Geldbuße auch eine TÜV-Vorführung anordnen wird.

Da fragt man sich schon, was das für ein "Grattler" sein muß!

Stimme zu.

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 17:29

Kann ich dafür die 110 verständigen da dies ja nicht dringend ist oder lieber zur Polizei vor Ort hin ? Und danke

Zitat:

@Marvin151294 schrieb am 28. Januar 2020 um 18:29:44 Uhr:

Kann ich dafür die 110 verständigen da dies ja nicht dringend ist oder lieber zur Polizei vor Ort hin ? Und danke

Natürlich nicht, aber du kannst am Polizeirevier anrufen und dies melden, da kommt einer vorbei und hängt einen Strafzettel dran incl. Aufforderung zur Vorführung.

Falls das Fz verkehrsunsicher wäre, könnte er sogar die Plakette abkratzen!

Solche Nachbarn wünsche ich niemandem.

Wer da jetzt gemeint ist, kannst du dir selber denken ...

Zitat:

@motylewi schrieb am 28. Januar 2020 um 19:03:44 Uhr:

Solche Nachbarn wünsche ich niemandem.

Wer da jetzt gemeint ist, kannst du dir selber denken ...

Ich hoffe, du meinst nicht den TS? Stell dir einfach vor, du würdest hinter diesem Sharan herfahren und dieser verlöre seine Stoßstange ....

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 18:38

Motylewi das dürfen sie ja gerne meinen. Ich wollte nicht direkt mit „ Kinder können sich verletzen, andere Leute können gefährdet werden „ argumentieren. Nur das es seit 6 Monaten so ist, dass die Kiste halb auseinander fällt ohne mal sich Gedanken zu machen in die Werkstatt zu fahren und diese Kleinigkeit zu beheben. Nein dafür ist natürlich kein Geld da aber ein Auto haben müssen. Also tut mir leid verstehe ich nicht.

Wie lange hat der den TÜV? Solche Probleme lösen sich eh von alleine.

Ansonsten, so ein Scheinwerfer kostet gebraucht um die 20 Euro.

Wenn da jetzt nicht jeden Tag kleine Kindern AIDS bekommen sollen, schenk ihm doch einfach einen Scheinwerfer. Die Stossstange hält mit 2 Spaxschrauben wieder wie neu.

Kommt bei dem Nachbarn sicher besser an, als die Polizei zu rufen.

 

Ich fahre jeden Tag Auto. Auf mich wurde schon während der Fahrt ein Besen geworfen, diverse Verkehrsteilnehmer haben mein Auto bespuckt, wollten mich verprügeln, Auto wurde am Parkplatz verkratzt, Spiegel abgerissen, Reifen aufgestochen... Wenn ich wegen allem die Polizei rufen würde, könnte ich mir bei Gericht ein Zimmer mieten.

Themenstarteram 28. Januar 2020 um 20:08

Motylewi natürlich schenke ich ihn einen Scheinwerfer ich bin auch die Wohltat und Millionär. Schenkt mir jemand was ? Nein ich muss für mein Geld auch hart arbeiten. Das ganze stellt aber nichts zur Debatte. Ich habe der Familie gesagt das sie dieses Mal erneuern sollten, darauf kam nur „ Nein kein Geld was du wollen machen ? „ und wie „ Verpiss dich sonst knallt es „

Ich denke nicht das sie solche Leute was schenken würden oder ?

Klarer Fall! Schon in den 90er Jahren wurde mir untersagt mit dem defekten Scheinwerfer weiterzufahren nach dem Unfall. Gefährdung im öffentlichen Sraßenverkehr nannte man es. Würde man damit erwischt das man weiterfährt wäre die Strafe wesentlich höher als eine Ordnungsstrafe, welche es damals darstellte.

Also wenn die Polizei dazu nein sagt, sollten sie bei einer Anzeige deinerseits auch einschreiten müssen. Zudem hat der Wagen mit dem defekten Scheinwerfer wohl bereits seinen Tüv verloren, dürfte also folglich nicht mehr bewegt werden oder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 21:05

Wurde ein Schild dranne gehängt mit „ Gefahr „ er hat das Schild abgemacht Scheinwerfer abgeklebt und das war’s. Aber spitze Sachen sind nach wie vor dranne habe mal gefühlt.

@Marvin, ruf doch einfach beim nächsten (zuständigen) Polizeirevier an und schildere den Fall - ich verstehe nicht, was da für ein Faß aufgemacht wird!

SOWAS KANN UND DARF NICHT GEDULDET WERDEN!

Da kommt ein Streifenwagen vorbei, und das Erforderliche wird geregelt - nicht mehr, nicht weniger.

Letztendlich besteht ein öffentliches Interesse daran, daß dieses "FAHR-Zeug" so aus dem Verkehr gezogen wird, und zwar unabhängig davon, WANN der TÜV ent-scheidet!

Themenstarteram 11. Februar 2020 um 21:13

Zitat:

@Avon35 schrieb am 11. Februar 2020 um 22:10:35 Uhr:

@Marvin, ruf doch einfach beim nächsten (zuständigen) Polizeirevier an und schildere den Fall - ich verstehe nicht, was da für ein Faß aufgemacht wird!

SOWAS KANN UND DARF NICHT GEDULDET WERDEN!

Da kommt ein Streifenwagen vorbei, und das Erforderliche wird geregelt - nicht mehr, nicht weniger.

Letztendlich besteht ein öffentliches Interesse daran, daß dieses "FAHR-Zeug" so aus dem Verkehr gezogen wird, und zwar unabhängig davon, WANN der TÜV ent-scheidet!

Naja ist ja geschehen aber wurde auch nicht mehr als

Nötig getan. Eigentlich wollte ich auch gar nicht mehr groß drüber diskutieren, der Thread ist ja auch was älter. Wurde alles in die Wege geleitet an Polizei sowie die Stadt, ein Aufkleber mit Gefahr wurde dranne geklebt und viel

Passiert ist nicht bis auf den Scheinwerfer mit ner Mülltüte beklebt.

Zitat:

@Marvin151294 schrieb am 11. Februar 2020 um 22:13:46 Uhr:

Zitat:

@Avon35 schrieb am 11. Februar 2020 um 22:10:35 Uhr:

@Marvin, ruf doch einfach beim nächsten (zuständigen) Polizeirevier an und schildere den Fall - ich verstehe nicht, was da für ein Faß aufgemacht wird!

SOWAS KANN UND DARF NICHT GEDULDET WERDEN!

Da kommt ein Streifenwagen vorbei, und das Erforderliche wird geregelt - nicht mehr, nicht weniger.

Letztendlich besteht ein öffentliches Interesse daran, daß dieses "FAHR-Zeug" so aus dem Verkehr gezogen wird, und zwar unabhängig davon, WANN der TÜV ent-scheidet!

Naja ist ja geschehen aber wurde auch nicht mehr als

Nötig getan. Eigentlich wollte ich auch gar nicht mehr groß drüber diskutieren, der Thread ist ja auch was älter. Wurde alles in die Wege geleitet an Polizei sowie die Stadt, ein Aufkleber mit Gefahr wurde dranne geklebt und viel

Passiert ist nicht bis auf den Scheinwerfer mit ner Mülltüte beklebt.

Dann mußt du wohl oder übel persönlich aufs Revier und Anzeige wegen Verkehrsgefährdung und ggf. wegen Bedrohung stellen!

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