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Darf man sich Diffusor aufs Dach kleben?

Themenstarteram 28. Oktober 2022 um 23:28

Hallo.

Frage steht im Titel.

Ein Bild ist auch als Beispiel dabei (sind nicht die Schönsten, klar, sollen ja nur als Bsp. dienen).

Darf man sich solche Dinger einfach aufs Dach kleben? Die meisten kommen ja ohne ABE. Aber als Aufkleber gehen die Dinger auch nicht durch.

Oder gibt es extra auch Diffusor mit ABE, die man dann aufs Dach kleben darf? Ich finde da keine.

 

Danke im Voraus

Diffusor
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34 Antworten

Das ist aber kein Diffusor.

"Als Diffusor bezeichnet man ein Bauteil, das im Unterbodenbereichdie Aerodynamik verbessert und eine Sogwirkung verursacht."

Was sollen die Teile auf dem Dach bewirken? Den geradeauslauf verbessern?

Ohne ABE bzw Gutachten darfst Dir sowas nichts Dach kleben

Themenstarteram 28. Oktober 2022 um 23:49

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Oktober 2022 um 01:47:47 Uhr:

Das ist aber kein Diffusor.

"Als Diffusor bezeichnet man ein Bauteil, das im Unterbodenbereichdie Aerodynamik verbessert und eine Sogwirkung verursacht."

Was sollen die Teile auf dem Dach bewirken? Den geradeauslauf verbessern?

Ohne ABE bzw Gutachten darfst Dir sowas nichts Dach kleben

Naja als "Dachdiffusor" findet man die halt. Keine Ahnung wie die sonst heißen.

Naja, fürs Aussehen halt :D.

Dacht ich mir

Mach einen Zurrgurt drüber, dann ist es Ladung. :D

Nimm "Haifisch"-Dachantennen. Die haben eine ABE. Die werden auch nicht geklebt sondern durchs Dach durchggeschraubt. Das hält dann auch bombenfest.

Zitat:

@Feanix schrieb am 29. Oktober 2022 um 01:49:51 Uhr:

 

Naja als "Dachdiffusor" findet man die halt. Keine Ahnung wie die sonst heißen.

Naja, fürs Aussehen halt :D.

Dacht ich mir

Das sind 3-D-Rallystreifen :):p

am 29. Oktober 2022 um 6:21

Also nachdem ich mir das Bild angeschaut habe, 5 min brauchte um aus dem Lachen zu kommen, bin ich jetzt fest der Meinung das diese Fragen nicht ernst gemeint sein kann.

So etwas macht man sich ans Fahrzeug um mehr Aufmerksamkeit zu erhalten . Die bekommt man dann auch regelmäßig von der Rennleitung, da die häufig die Erfahrung macht, dass an solchen Fahrzeugen noch mehr seltsame Modifikationen zu finden sind. Ist wie mit blauem Abblendlicht oder mit Warnblinker fahren.

Dass das strömungstechnisch keinen Mehrwert bringt, ist dir aber schon klar? Ohne Engstelle keinen Venturi-Effekt, deswegen funktioniert das nicht wie am Unterboden.

 

Wenn's blöd läuft, machst du dir die ganze Aerodynamik damit kaputt und wenn du einen Heckspoiler verbaut hast, wird der unter Umständen seiner Wirkung entmächtigt. Kann in die Hose gehen, ich sag nur Audi TT ohne Heckspoiler.

 

P.S.:

Du scheinst einen Suzuki Swift MZ zu fahren. Der hat nen serienmäßigen Dachkantenspoiler. Dieser wird nicht mehr funktionieren, wenn du die Dinger draufklebst. Ich hab gelesen, dass Heckspoiler allerdings erst ab 110kmh wirken. Also immer schön Landstraße fahren...

und wie kann man die Strömungsdynamik noch verschlechtern? ...

Sind das die neuen Pommestheken?

Da kann man natürlich jetzt vorzüglich drüber streiten:

Wenn die Teile keine strömungsdynamische Wirkung haben (und damit das Fahrverhalten nicht beeinflussen) ist es relativ einfach: Auf dem Dach darf man sich grundsätzlich allerlei Zierrat anbringen, für die Einhaltung der Vorschriften ist man dann selbst verantwortlich. Im Wesentlichen, dass die Teile unter allen Betriebsbedingungen fest halten und sich nicht lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Da wäre es natürlich gut, wenn man die Verantwortung auf jemand anderen abwälzen könnte (am besten noch jemanden, der sich damit auskennt). Wenn also der Hersteller ein sogenanntes Negativ-Gutachten liefert, dass es sich hier nicht um einen 19(2)-Fall handelt. Und eine Montageanleitung, wie die Teile betriebssicher zu verkleben sind.

Sieht man dagegen eine aerodynamische Wirksamkeit der Bauteile, dann greift das volle Programm des VdTÜV-Merkblattes 744. Wenn der Hersteller dann kein Gutachten liefert, sieht es eher schlecht aus mit der Genehmigung.

Als Anmerkung:

Das o.g. Merkblatt behandelt alle äußeren Fahrzeugteile, also auch den ersten Fall. In dem Fall sehe ich aber keine Genehmigungspflicht, lediglich die Anforderungen müssen eingehalten werden und dafür ist dann der Halter verantwortlich. Natürlich besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass es auch in diesem Punkt andere Meinungen gibt ;)

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