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Darf Polizei nach Autobrand abschleppen ohne vorher Besitzer zu fragen??

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 17:10

Hallo,

ich hatte einen Motorbrand. Feuerwehr und Polizei waren sehr schnell vor Ort.Die Polizei koordinierte den Abtransport und beauftragte eine Fa, die gut 30 km entfernt ist.

Von der Feuerwehr erhielt ich tags darauf die Adresse.

Ich habe sofort besagte Firma angerufen und ausser Öffnungszeiten keine weiteren Infos ( Standgebühren, Abschleppkosten) erhalten.

Frage1: Hätte die Polizei mich nicht fragen müssen, von wem der Wagen abgeschleppt werden soll? Ich war unverletzt und zwar erschrocken aber nicht geschockt und damit ansprechbar.

Frage 2: Wer kommt für die Abschleppkosten auf? Ich habe Tk 150€.

Meine Versicherung sagte, ich müsse die von den Restwert 1000€ bezahlen.

Kann ich nicht wirklich verstehen. Da ich den Abschleppdienst erstens nicht bestellt habe und zweitens den Wagen nicht so weit entfernt hätte abschleppen lassen.

Weiteres Problem: Ich kann mein Wagen nicht abmelden, da die Firma nur Barzahlung akzeptiert (500€). Bekomme so die Nummerschilder nicht und Kosten steigen ( Standkosten).

Und damit Frage 3:Hätte die Firma mich nicht bei meinem Anruf über die Kosten informieren müssen?

Die Infos der Firma sind sowieso sehr verworren, am Freitag hiess es, wir sind bis 17:00 Uhr da, aber zahlen Sie bitte in bar. Zehn Minuten später rief ich nochmal an, anderer Mitarbeiter am Telefon, nein, wir haben schon längst zu.

Ich fühle mich etwas veräppelt und es drängt sich der Verdacht auf, ich werde hingehalten, damit die Kosten noch mehr steigen.

Vielen Dank für Antworten.

Beste Antwort im Thema

die polizei darf das abschleppen "anordnen".....

für die kosten kommt der fahrzeughalter auf, sofern er keinen schutzbrief hat bzw. die bergungskosten bestandteil der kfz-versicherung sind.....

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die polizei darf das abschleppen "anordnen".....

für die kosten kommt der fahrzeughalter auf, sofern er keinen schutzbrief hat bzw. die bergungskosten bestandteil der kfz-versicherung sind.....

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 20:07

OK und erstmal danke.

Wie sieht es aber unter punkt 3 aus.

Gibt es da nicht sowas wie "unterlassene Informationspflicht"?

Und darf der Abschleppdiens auf Barzahlung bestehen?

Danke im voraus.

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von hammond123

OK und erstmal danke.

Wie sieht es aber unter punkt 3 aus.

Gibt es da nicht sowas wie "unterlassene Informationspflicht"?

Und darf der Abschleppdienst auf Barzahlung bestehen?

Danke im voraus.

Zitat:

Original geschrieben von hammond123

Wie sieht es aber unter punkt 3 aus.

Gibt es da nicht sowas wie "unterlassene Informationspflicht"?

der unternehmer ist nicht verpflichtet dir die preise von sich aus zu nennen! außer du fragst extra nach......die müssen (sinngemäß) lediglich iwo im kleingedruckten in der geschäftstelle ausliegen.....und mit auftragsvergabe erkennst du diese verbindlich an!

Zitat:

Und darf der Abschleppdiens auf Barzahlung bestehen?

natürlich darf er das.....

nur bares ist wahres.....alle anderen zahlungsmethoden sind lediglich "akzeptiert", müssen aber nicht anerkannt werden...dies trifft im supermarkt ebenso wie an der tankstelle und dem abschlepper zu......

 

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 21:33

Hallo und erstmal Danke.

OK, aber ich kenne die AGB von diesem Unternehemer gar nicht.

Wie soll ich denn auch. Ich habe doch auch kein Vertrag mit denen. Der Auftraggeber ist doch die Polizei.

Oder darf die Polizei Aufträge in meinen Namen aufgeben ohne das ich die AGB gelesen geshweige zu sehen bekam?

Ich habe erst wieder am Monatsende Geld. Überziehung ist nicht drinn.

Die Gründe sind u.a. Familie mit 2 Kindern, Basel2 und ein 3/4 Job.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von hammond123

Oder darf die Polizei Aufträge in meinen Namen aufgeben ohne das ich die AGB gelesen geshweige zu sehen bekam?

wie ich bereits schrieb, darf die polizei sehrwohl anordnen das die kiste im zuge der beweismittelsicherung bzw. im sinne des umweltschutzes und der gefahrenbeseitigung (da öl, benzin, kühlwasser usw. aus dem wrack austreten können) schnellstmöglich von der straße geräumt wird........

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 22:22

Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

hmm ich stelle mich besser auf eine gesalzene Rechnung ein.

Warscheinlich kann der Schrotthändler mir auch die Nummerschilder verweigern, die immer noch am Fahrzeug sind.

Ohne kann ich wohl nicht einmal den Wagen abmelden.

Vieleicht sollte ich das auch der Polizei überlassen. :-)

Erstmal vielen Dank ich werde noch mal versuchen mit den zu Reden. Ich hoffe nur das er nicht wieder sagt er Rufe gleich zurück.

 

Danke für Deine Hilfe.

 

 

 

 

 

am 18. Januar 2010 um 1:28

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von hammond123

Oder darf die Polizei Aufträge in meinen Namen aufgeben ohne das ich die AGB gelesen geshweige zu sehen bekam?

wie ich bereits schrieb, darf die polizei sehrwohl anordnen das die kiste im zuge der beweismittelsicherung bzw. im sinne des umweltschutzes und der gefahrenbeseitigung (da öl, benzin, kühlwasser usw. aus dem wrack austreten können) schnellstmöglich von der straße geräumt wird........

Dafür könnte doch auch z.B. in die eigene Garage geschleppt werden, oder?

Hm, also ich sehe das nicht unbedingt so wie MagirusDeutzUlm. Was hätte denn dagegen gesprochen, den Halter zu fragen, welchen Abschlepper er denn wünscht? Wäre es einer gewesen, der nicht weiter weg ist, hätte auch zeitlich gesehen nichts dagegen gesprochen, dem Wunsch zu entsprechen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich mich mal mit einem Anwalt beraten. Es könnte gut sein, dass du der Polizei die Kosten aufdrücken kannst. Ich kenne das Spielchen zur Genüge - nach einem Unfall muss der Halter gefragt werden, welchen Abschlepper er haben will. Denn er bestellt und muss am Ende auch zahlen. Die Polizei kann den Wagen letzten Endes natürlich abschleppen lassen - aber nur, wenn sich der Halter weigert. Da du noch nicht einmal gefragt wurdest, sehe ich bei deinem konkreten Fall schon ein Problem.

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 6:31

Hallo,

ja ich sehe es eigentlich genau so. Aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Dafür könnte doch auch z.B. in die eigene Garage geschleppt werden, oder?

zum einen verfügen die wenigsten garagen über dementsprechende flüssigkeitsundurchlässige böden....zum anderen, ists nicht gerade selten, das teilweise abgebrannte autos auf dem weg zum abstellort nochmal neu anfangen zu brennen, von dem gestank mal ganz abgesehen.....

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Was hätte denn dagegen gesprochen, den Halter zu fragen, welchen Abschlepper er denn wünscht?

vllt. haben die den te gefragt!

nur dank schockzustand etc. kann er sich nichtmehr daran erinnern...was meinste was die unfallopfer alles im nachhinein meinen gehört, gesagt und getan zu haben obwohl sie an der unfallstelle ganz geistesabwesend rumgeflennt haben?!

 

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 12:01

Jo Schockzustand davon hat auch der Abschleppdienst gequatscht.

Komischerweise habe ich aber mein Handy noch Bedienen können und Telefonnate getätigt und meinen Jungen habe ich auch aus dem Wagen rausholen können. Da war die Feuerwehr noch gar nicht da.

Auch war ich so geschockt, dass ich der Feuerwehr genau beschreiben konnte was geschah und das keine Verletzte vorhanden seien.

 

Wenn ich je einen Schock bekomme dann wegen diesen Abzockmethoden des Abschleppdienstes.

Zitat:

Original geschrieben von hammond123

Wenn ich je einen Schock bekomme dann wegen diesen Abzockmethoden des Abschleppdienstes.

umso fraglicher ist, wieso du dann nicht direkt beim abtransport des fz den abschlepper gefragt hast:

a. wieviel kostet das

b. wohin wird das fahrzeug geschleppt

und 500€ für die bergung eines abgebrannten fahrzeugswracks sind mehr oder weniger normal! ebenso das viele abschlepper nurnoch barzahlung akzeptieren...mit abzockmethode hat das nichts zu tun....

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 13:05

Kann ich genau sagen. Die Feuerwehr kam aus meinen Dorf.

Sie fragten mich hier wird / ist alles erledigt. Kann ich Sie mitnehmen.

Da ich auch noch meinen Jungen dabei hatte, der aber auch keinen Schock hatte habe ich eingewilligt. Sonst hätte ich ca 10 km laufen müssen. I

In Zukunft fahre ich nur noch mit Anwalt :-)

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