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Darf unfallgegner selbst entscheiden wie Schaden beglichen wird?

Themenstarteram 2. Juni 2013 um 12:12

Hi, mir ist gestern einer hinten rein gefahren. Der unfallgegner meint er wolle den Schaden selbst aus eigener Tasche begleichen, und die Versicherung aus dem Spiel lassen. Darf er das selbst entscheiden? Worauf muss ich achten?

Beste Antwort im Thema

Nein, das entscheidest Du. Du kanst den Schaden über den Zentralruf der KFZ Versicherer telefonisch melden. Dazu brauchst Du nur das gegnerische Kennzeichen und den Schadentag.

 

Bedenke aber, dass sich die Sache verzögern kann, wenn Dein Gegner bockig ist und auf die folgende Anfrage seines Versicherers nicht reagiert.

 

Das hilft ihm zwar nix, kann Dich aber schnell ein paar Wochen kosten.

 

Warst Du schon in der Werkstatt, um eine grobe Einschätzung der Schadenhöhe zu erfragen? EDIT: gestern war Samstag, damit hat sich Frage erübrigt. Solltest Du dann morgen machen.

 

Ggf. hat sich das mit dem "aus eigener Tasche zahlen" ganz schnell erledigt, wenn der Gegner erfährt, dass der Schaden nicht für 50 EUR rauspoliert werden kann...

 

Er kann den Schaden, wenn es sich für ihn lohnt, ja im Nachhinein zurückzahlen. Vielleicht wusste er das nicht und Du kannst es ihm noch sagen.

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Nein, das entscheidest Du. Du kanst den Schaden über den Zentralruf der KFZ Versicherer telefonisch melden. Dazu brauchst Du nur das gegnerische Kennzeichen und den Schadentag.

 

Bedenke aber, dass sich die Sache verzögern kann, wenn Dein Gegner bockig ist und auf die folgende Anfrage seines Versicherers nicht reagiert.

 

Das hilft ihm zwar nix, kann Dich aber schnell ein paar Wochen kosten.

 

Warst Du schon in der Werkstatt, um eine grobe Einschätzung der Schadenhöhe zu erfragen? EDIT: gestern war Samstag, damit hat sich Frage erübrigt. Solltest Du dann morgen machen.

 

Ggf. hat sich das mit dem "aus eigener Tasche zahlen" ganz schnell erledigt, wenn der Gegner erfährt, dass der Schaden nicht für 50 EUR rauspoliert werden kann...

 

Er kann den Schaden, wenn es sich für ihn lohnt, ja im Nachhinein zurückzahlen. Vielleicht wusste er das nicht und Du kannst es ihm noch sagen.

Themenstarteram 2. Juni 2013 um 12:57

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja, ich habe ihm bereits den Vorschlag gemacht die Zahlung zunächst über seine Versicherung laufen zu lassen, sodass er den Betrag zurückzahlen kann, ohne in der Versicherung hochgestuft zu werden.

Aber das mit dem "aus eigener Tasche zahlen" ist mir etwas suspekt, nicht dass ich dann auf der Werkstattrechnung sitzen bleibe, wenn er trotzdem nicht zahlt.

Hallo,

frag ihn doch mal, ob er mit dir zusammen in die Werkstatt geht und den Reparaturauftrag für dein Auto dort in seinem Namen beauftragt und unterschreibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass es ohne Versicherung wesentlich schneller geht, wenn er ne ehrliche Haut ist.

 

mfg

Themenstarteram 2. Juni 2013 um 18:57

Genau das werden wir morgen machen.

Dann wickeln wir das entweder über seine Versicherung ab, oder er unterschreibt den Auftrag.

Wie sieht es mit Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen etc. aus. Zahlt das auch dein Unfallgegner? Anspruch hast Du drauf.

Das kann natürlich glatt gehen, aber die Werkstatt dürfte zuerst mal das KFZ einbehalten wollen wenn der Gegner nicht beim Abholen die Rechnung bar vor Ort zahlt. Höchstens er ist dort auch als seriöser Kunde bekannt.....

Mir wäre das alles zu viel Risiko.

Grüße

Steini

Ich würde alles über seine Versicherung laufen lassen. Er kann dann nach Abschluß der Regulierung den Schaden ja zurückkaufen. Du hast aber keinen Stress Dein Geld zu bekommen. Da wir hier alle nicht wissen, was alles kaputt ist, können unsere Antworten nur allgemein sein. Was ist, wenn die Werkstatt beim Abbauen doch einen größeren Schaden feststellt? Oder der Verursacher plötzlich meint, dass ja nicht immer der Auffahrende Schuld ist? Selber so erlebt. Habe dann über den Versicherer regulieren lassen. Wollte eigentlich die Schadenkosten niedrig halten. Aber ging eben nicht.

LEjockel

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Ich würde alles über seine Versicherung laufen lassen. Er kann dann nach Abschluß der Regulierung den Schaden ja zurückkaufen. Du hast aber keinen Stress Dein Geld zu bekommen. Da wir hier alle nicht wissen, was alles kaputt ist, können unsere Antworten nur allgemein sein. Was ist, wenn die Werkstatt beim Abbauen doch einen größeren Schaden feststellt? Oder der Verursacher plötzlich meint, dass ja nicht immer der Auffahrende Schuld ist? Selber so erlebt. Habe dann über den Versicherer regulieren lassen. Wollte eigentlich die Schadenkosten niedrig halten. Aber ging eben nicht.

LEjockel

Danke für deine Antwort, wir gehen heute Nachmittag in die Werkstatt, um zu sehen ob vllt unter der Stoßstange etwas in die Brüche gegangen ist, da der Aufprall nicht gerade leise war.

Äußerlich ist nichtmal viel zu sehen, nur zwei minimale dellen links und rechts des Nummernschilds ;) da hat bei ihm deutlich mehr das zeitliche gesegnet :P

Ich hatte noch 3 weitere zeugen im Auto, also falls er meint nen Rückzieher machen zu wollen, hat er weniger gute Chancen.

Zitat:

Das kann natürlich glatt gehen, aber die Werkstatt dürfte zuerst mal das KFZ einbehalten wollen wenn der Gegner nicht beim Abholen die Rechnung bar vor Ort zahlt. Höchstens er ist dort auch als seriöser Kunde bekannt.....

Nun, zumindest das dürfte rechtlich für die Werkstatt nicht durchsetzbar sein. Wenn ich nicht irre gab es da ja schon Urteile, dass das Einbehalten des Fzg. in keinem vernünftigem Verhältnis (i.d.R.) zum der Werkstatt entstandenen Schaden steht und somit nicht rechtens ist. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema.

 

mfg

Man nennt es Unternehmerpfandrecht, er dürfte es.

Sagst er Auto ist fertig, sie können abholen und sagst du, ich zahle nicht, sagt er ich gebe das Auto nicht raus. Er kann es dann solange einbehalten, bis du zahlst. Ob es Unverhältnismäßig sein kann weiß ich nicht, dies müsstest du aber ohnehin gerichtlich klären, bis dahin bleibts beim KFZ-Fuzi. Des weiteren hat er möglicherweise noch einen anspruch aus dem §§ 996, 1000 BGB, wegen nützlicher Verwendungen und Zurückbehaltungsrecht, haben, da er Besitzer ist, hat ja Fahrzeugpapiere und daher legaler Besitzer. Auch dieses müsstest du im Fall des Falles gerichtlich klären lassen. Knackpunkt kann bei beidem sein dass der andere i.A. handelt, daher machen das viele Werkstätten sehr ungern, weil die Ansprüche dann kompliziert werden und man u.U. auf GoA (Geschäftsführung one Auftrag, dabei unechte GoA wohl das richtige) zurückgreifen muss, dass normalsterbliche kaum verstehen (soll nich beleidigend sein).

man muss das immer 2 geteilt sehen. bei einem hobbybastler würde ich auch so meine zweifel haben. auf der anderen seite ist meiner mutter mal vor jahren der azubi der lokalen karosseriebude mit dem hänger in die seite gedonnert. da hat dann der chef der karosserieschmiede den schaden selbst behoben ohne versicherung. und das auch recht zufriedenstellend. somit KANN das wen eine fachwerkstatt den schaden verursacht durchaus das "ich mach es selbst" auf dem kleinen dienstweg schnell und sauber gerichtet werden. allerdings gehen die meinungen bei "sauber" durchaus sehr weit auseinander.

vorschreiben lassen musst du dir auf keinen fall wo du was machen lässt vom unfallgegner. da wurde ja aber schon erwähnt.

am 5. Juni 2013 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_Marcel

Man nennt es Unternehmerpfandrecht, er dürfte es.

Das erklär mir mal bitte genauer.

Mein Schwager als Inhaber eines Autohauses is jedenfalls de Meinung, dass e das Auto nach der Rep. auch ohne sofortige Bezahlung rausgeben MUSS!

Er kann es laut seinen Angaben erts bei einem erneuten Beuch als Pfand behalten.

 

Zitat:

Des weiteren hat er möglicherweise noch einen anspruch aus dem §§ 996, 1000 BGB, wegen nützlicher Verwendungen und Zurückbehaltungsrecht, haben, da er Besitzer ist, hat ja Fahrzeugpapiere und daher legaler Besitzer.

Und du studierst wirklich Jura?!?

Deine Meinung bedeutet ja das meine Werkstatt MEIN Auto wie sein Eigentum behandeln darf?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Das erklär mir mal bitte genauer.

Mein Schwager als Inhaber eines Autohauses is jedenfalls de Meinung, dass e das Auto nach der Rep. auch ohne sofortige Bezahlung rausgeben MUSS!

Er kann es laut seinen Angaben erts bei einem erneuten Beuch als Pfand behalten.

doch. es steht ja auch auf jeder rechnung drauf "ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum".

das ganze gilt im übrigen auch bei mietschulden. hier gibts das "mietpfandrecht". da kann ein vermieter ggf den wagen in der garage mehr oder weniger pfänden und ihn erst wieder rausrücken wen die mücken da sind.

Zitat:

Original geschrieben von henne2411

 

Ich hatte noch 3 weitere zeugen im Auto, also falls er meint nen Rückzieher machen zu wollen, hat er weniger gute Chancen.

Das hilft Dir in dem Fall nur leider genau gar nichts.

Der Unfallgegner kann gerne bereit sein, die Werkstatt auf seinen Namen zu beauftragen und den Auftrag zu unterschreiben.

Fällt ihm aber bei Abholung ein (wenn er denn die gesamte Summe sieht), dass er doch nicht zahlen will oder noch schlimmer nicht zahlen kann, hast zunächst Du das Problem, da du dein Fahrzeug nicht ausgehändigt bekommen wirst. Das Gerichte festgestellt haben mögen dass dies nicht verhältnismässig ist mag sein.

Natürlich ist das alles auf juristischem Weg lösbar aber es dauert halt seine Zeit.

Dann im Nachgang die Versicherung mit der Begleichung einer bereits unautorisiert erfolgten Reparatur zu konfrontieren stelle ich mit nicht einfach vor.

Wäre ich in der Situation würde ich mich, sofern mir der "Gegner" nicht persönlich bekannt wäre eher nicht darauf einlassen.

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