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Darlehensvertrag widerrufen vor Gebrauchtwagenauslieferung
Hallo zusammen,
meine Tochter hat sich bei der Daimler Benz -Niederlassung über die Mercedes Benz Bank inkl. Ratenabsicherung ein Fahrzeug finanziert.
Kann Sie ohne Folgeskosten innerhalb der Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag und der Bestellung des
Gebrauchtwagens was noch aufbereitet werden muss (Kundendienst usw.), zurücktreten?
Weil doch bei den AGB's der Bestellung folgendes steht : "Der käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen"
Mit freundlichen Grüßen
george77
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen
Genau, alles Betrüger diese Verkaufsverbrecher, wir lassen uns aber auch immer wieder neue Sachen einfallen.... was für ein Unsinn
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18 Antworten
Ja geht innerhalb von 14 Tagen können Privatpersonen von einem abgeschlossenen Darlehensvertrag zurücktreten. Dieses sollte man natürlich schriftlich über dem Postweg beweissicher zukommen lassen.
http://www.finanztip.de/recht/bank/ur30g00017.html
http://www.recht-finanzen.de/.../...s-verbrauchers-verbraucherdarlehen
Damit wird doch aber nur der Darlehensvertrag widerrufen , aber nicht die Bestellung des Fahrzeugs. Die ist weiterhin verbindlich.
Zitat:
Original geschrieben von mulli86
Damit wird doch aber nur der Darlehensvertrag widerrufen , aber nicht die Bestellung des Fahrzeugs. Die ist weiterhin verbindlich.
Nein das stimmt nicht das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird, lese mal die Links dazu .
http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
... das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird
Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen.
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
... das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird
Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen.
Andreas
Das Thema hatten wir hier schon öfters.
http://www.motor-talk.de/.../...brauchtwagenauslieferung-t3692235.html
http://www.motor-talk.de/.../...t-kreditvertag-kuendigen-t3037204.html
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen.
Andreas
Das Thema hatten wir hier schon öfters.
Mag sein, aber kennen wir deshalb die Verträge des TE? Nein. Alles nur Vermutungen...
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Twinni
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das Thema hatten wir hier schon öfters.
Mag sein, aber kennen wir deshalb die Verträge des TE? Nein. Alles nur Vermutungen...
Andreas
Gehe mal davon aus das auch eine Mercedes Benz Niederlassung Verträge abschließt die mit der Gesetzgebung konform sind, und hier sind die Verbrauchergesetze sehr eindeutig für den Privatverkauf geregelt. Welch rechtliche Möglichkeit würde da der DB Vertretung bleiben?
Vielleicht berichtet der TE über einen Erfolg...
Andreas
Vielen Dank für das Interesse und die sehr aktive Teilnahme meines Problems.
Ich denke dass Pepperduster recht hat und warte mal ab wie meine Tochter vorgehen will.
Folgende Punkte haben mich etwas stutzig gemacht:
1. Ratenabsicherung mit abgeschlossen ohne sie vorher zu fragen(danach zu behaupten Kreditanfrage würde sonst nicht durchkommen)
2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!
3. Der Verkäufer hat ihr den Brief noch gar nicht vorgelegt.
Was bedeutet eigentlich bei der Fahrzeugbeschreibung der Eintrag: COC-Papier EU5 - mit Zulassungsbesch.
Teil II
MfG
George
Zitat:
Original geschrieben von George77
Was bedeutet eigentlich bei der Fahrzeugbeschreibung der Eintrag: COC-Papier EU5 - mit Zulassungsbesch.
Teil II
Die COC (Certificate of Conformity) ist die sog. Übereinstimmungserklärung, die gemäß EU-Bestimmungen jedem Fahrzeug beiliegen müssen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist das Dokument, welches bis 2005 noch Fahrzeugbrief hieß (die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von George77
2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!
Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen
Eben wegen der Widerrufsfrist wurde behauptet, dass die Auslieferung 14 Tage benötigt.
Finde ich von Händlerseite sehr verständlich, allerdings könnte das auch offen gesagt werden.
Ist der Wagen bereits umgeschrieben auf den Käufer und der Käufer widerruft trotzdem fristgerecht, dann hat der Händler einen großen finanziellen Nachteil.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von George77
2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!
Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen
Ganz besonders bei DB ist das regelmäßig zu beobachten.
Zitat:
Original geschrieben von George77
Vielen Dank für das Interesse und die sehr aktive Teilnahme meines Problems.
Ich denke dass Pepperduster recht hat und warte mal ab wie meine Tochter vorgehen will.
Folgende Punkte haben mich etwas stutzig gemacht:
1. Ratenabsicherung mit abgeschlossen ohne sie vorher zu fragen(danach zu behaupten Kreditanfrage würde sonst nicht durchkommen)
Den kann deine Tochter auch gesondert Widerrufen, wenn die Restschuldversicherung (RSV) nicht bestandteil des Kreditvertrages ist.
Das ist immer dann der Fall, wenn die RSV nicht in den eff. Zinssatz eingerechnet ist.
In dem Fall kann und darf die RSV gekündigt/Widerrufen werden ohne nachteilige Auswirkung auf den Kreditvertrag.
Diese Mär von 'sonst wäre der Vertrag nicht zustande gekommen' oder 'Der Zinssatz wäre dann schlechter'
wird von Verkäufern gerne vorgebracht um die RSV, die Ihnen eine hohe Provision einbringt zu verkaufen.