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Darlehensvertrag widerrufen vor Gebrauchtwagenauslieferung

Themenstarteram 3. November 2013 um 6:58

Hallo zusammen,

meine Tochter hat sich bei der Daimler Benz -Niederlassung über die Mercedes Benz Bank inkl. Ratenabsicherung ein Fahrzeug finanziert.

Kann Sie ohne Folgeskosten innerhalb der Widerrufsfrist vom Darlehensvertrag und der Bestellung des

Gebrauchtwagens was noch aufbereitet werden muss (Kundendienst usw.), zurücktreten?

Weil doch bei den AGB's der Bestellung folgendes steht : "Der käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen"

Mit freundlichen Grüßen

george77

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen :rolleyes:

 

Genau, alles Betrüger diese Verkaufsverbrecher, wir lassen uns aber auch immer wieder neue Sachen einfallen.... was für ein Unsinn :rolleyes:

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am 3. November 2013 um 9:48

Ja geht innerhalb von 14 Tagen  können Privatpersonen von einem abgeschlossenen Darlehensvertrag zurücktreten. Dieses sollte man natürlich schriftlich über dem Postweg beweissicher zukommen lassen.

 

http://www.finanztip.de/recht/bank/ur30g00017.html

 

http://www.recht-finanzen.de/.../...s-verbrauchers-verbraucherdarlehen

Damit wird doch aber nur der Darlehensvertrag widerrufen , aber nicht die Bestellung des Fahrzeugs. Die ist weiterhin verbindlich.

Zitat:

Original geschrieben von mulli86

Damit wird doch aber nur der Darlehensvertrag widerrufen , aber nicht die Bestellung des Fahrzeugs. Die ist weiterhin verbindlich.

Nein das stimmt nicht das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird, lese mal die Links dazu .

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/358.html

 

http://dejure.org/gesetze/BGB/491.html

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

... das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird

Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen. ;)

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

... das ist ein sogenannter verbundener Vertrag womit auch gleichzeitig die Bestellung des Fahrzeuges unwirksam wird

Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen. ;)

 

Andreas

Das Thema hatten wir hier schon öfters.

 

http://www.motor-talk.de/.../...brauchtwagenauslieferung-t3692235.html

 

http://www.motor-talk.de/.../...t-kreditvertag-kuendigen-t3037204.html

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

 

Ist das immer so? Du hast den Vertrag bzw. die Verträge ja nicht gesehen. Es gibt doch sicher eine standardisierte Vorgehensweise um den Absatz 3 zu umgehen. ;)

Andreas

Das Thema hatten wir hier schon öfters.

Mag sein, aber kennen wir deshalb die Verträge des TE? Nein. Alles nur Vermutungen...

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Das Thema hatten wir hier schon öfters.

Mag sein, aber kennen wir deshalb die Verträge des TE? Nein. Alles nur Vermutungen...

 

Andreas

Gehe mal davon aus das  auch eine Mercedes Benz Niederlassung Verträge abschließt die mit der Gesetzgebung konform sind, und hier sind die Verbrauchergesetze sehr eindeutig für den Privatverkauf geregelt. Welch rechtliche Möglichkeit würde  da der DB Vertretung bleiben?

 

Vielleicht berichtet der TE über einen Erfolg...

Andreas

Themenstarteram 3. November 2013 um 20:19

Vielen Dank für das Interesse und die sehr aktive Teilnahme meines Problems.

Ich denke dass Pepperduster recht hat und warte mal ab wie meine Tochter vorgehen will.

Folgende Punkte haben mich etwas stutzig gemacht:

1. Ratenabsicherung mit abgeschlossen ohne sie vorher zu fragen(danach zu behaupten Kreditanfrage würde sonst nicht durchkommen)

2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!

3. Der Verkäufer hat ihr den Brief noch gar nicht vorgelegt.

Was bedeutet eigentlich bei der Fahrzeugbeschreibung der Eintrag: COC-Papier EU5 - mit Zulassungsbesch.

Teil II

MfG

George

am 3. November 2013 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von George77

Was bedeutet eigentlich bei der Fahrzeugbeschreibung der Eintrag: COC-Papier EU5 - mit Zulassungsbesch.

Teil II

Die COC (Certificate of Conformity) ist die sog. Übereinstimmungserklärung, die gemäß EU-Bestimmungen jedem Fahrzeug beiliegen müssen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist das Dokument, welches bis 2005 noch Fahrzeugbrief hieß (die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von George77

 

2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!

Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen :rolleyes:

Eben wegen der Widerrufsfrist wurde behauptet, dass die Auslieferung 14 Tage benötigt.

Finde ich von Händlerseite sehr verständlich, allerdings könnte das auch offen gesagt werden.

Ist der Wagen bereits umgeschrieben auf den Käufer und der Käufer widerruft trotzdem fristgerecht, dann hat der Händler einen großen finanziellen Nachteil.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von George77

 

2.TÜV und Kundendienst müssten noch vorher gemacht werden, und das würde 14 Tage dauern ?!

Ein Schelm der böses dabei denkt, es gibt aber Verkäufer wo der Kalender über dem Schreibtisch irgendwie seltsam nachgeht...... Uuuuuuuuuuuuus Falsches Datum im Kauf und Kreditvertrag eingetragen :rolleyes:

Ganz besonders bei DB ist das regelmäßig zu beobachten. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von George77

Vielen Dank für das Interesse und die sehr aktive Teilnahme meines Problems.

Ich denke dass Pepperduster recht hat und warte mal ab wie meine Tochter vorgehen will.

Folgende Punkte haben mich etwas stutzig gemacht:

1. Ratenabsicherung mit abgeschlossen ohne sie vorher zu fragen(danach zu behaupten Kreditanfrage würde sonst nicht durchkommen)

Den kann deine Tochter auch gesondert Widerrufen, wenn die Restschuldversicherung (RSV) nicht bestandteil des Kreditvertrages ist.

Das ist immer dann der Fall, wenn die RSV nicht in den eff. Zinssatz eingerechnet ist.

In dem Fall kann und darf die RSV gekündigt/Widerrufen werden ohne nachteilige Auswirkung auf den Kreditvertrag.

Diese Mär von 'sonst wäre der Vertrag nicht zustande gekommen' oder 'Der Zinssatz wäre dann schlechter'

wird von Verkäufern gerne vorgebracht um die RSV, die Ihnen eine hohe Provision einbringt zu verkaufen.

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