Das Auto von meinen Eltern wurde zerkratzt, bezahlt die Versicherung noch ?
Hi@all,
meine Eltern sind seid einer Woche im Urlaub und ich durfte mir für die Zeit den Mercedes borgen.
Am Sonntag wurden mir vor meiner Haustür. ( Anscheinend Nachts ) kratzer ins Auto gemacht, die sich auf der Fahrerseite vom Heck bis zum Kotflügel ziehen.
Habe nun ein wenig Angst, da der Wagen nur auf meinen Vater und Mutter zugelassen ist, auch als Fahrer. Wie ist das nun versicherungstechnisch ? Zahlt die Vollkasko trotzdem den Schaden, obwohl ich den Wagen genutzt habe ? Oder muss ich anteilig etwas bezahlen oder wohl gar den kompletten Schaden ?
Vielen Dank im Vorraus.
Grüße Rene
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17 Antworten
Änder mal den Titel hab am Anfang gedacht deine Eltern haben deine Karre zerkratzt.
Das ist doch jetzt egal. Der Wagen wurde ja zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht bewegt. Also sollte es unerheblich sein, wer den Wagen vorher bewegt hat. Aners sähe es aus, wenn der Schaden während der Fahrt entstanden ist.
Ist der Wagen als Garagenwagen versichert?
Ja, der Wagen ist als Garagenwagen versichert. Aber wenn man jemanden besuchen fährt kann man den Wagen ja nicht in der Garage parken. Das ganze hat sich vor meiner Haustür ereignet und nicht bei meinen Eltern.
Also halten wir fest, daß der Wagen von einem nicht zum Kreis der Berechtigten gehörenden Fahrer an einem Ort abgestellt wurde, der nicht als der "übliche" in dem Versicherungsvertrag vermerkte ist.
Für beides kann es eine Erklärung geben, bei der der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Ob das bei "meine Eltern sind im Urlaub und haben mir den Wagen überlassen" der Fall ist wage ich zu bezweifeln.
Aber nicht, wenn der Wagen aus der Werkstatt oder sonstwo geholt wurde....
Das wichtigste ist erstmal, den Schaden bei der Streckenkontrolle anzeigen, dann der Versicherung melden. Man muss der Versicherung ja nicht sagen, wer den Wagen bei der vor Tür abgestellt hat...
Die werden, aber bestimmt nachfragen und der Polizei habe ich es natürlich direkt am nächsten Morgen gemeldet. Und das ich der Fahrer war, ist dann natürlich nachvollziehbar.
Kann man nicht einfach sagen, das ich mir den wagen von meinen Eltern geborgt habe um jemanden zu besuchen ? Reicht das nicht ? Oder kann die Versicherung dann sagen, Sie dürfen das Fahrzeug eigentlich garnicht führen und sind nun selbstverantwortlich für den Schaden
Ist doch egal wer den Wagen gefahren hat. Er wurde im Stand beschädigt. Da wird Dir die Versicherung schon keine Probleme machen. Wichtig ist, dass Du (besser Dein Vater) den Schaden so bald wie möglich bei der Versicherung meldest. Das Aktenzeichen der Polizei angeben und gut ist. Als Fahrer dürfte ja eigentlich keiner eingetragen sein...oder?
Du solltest erstmal die Versicherungspolice genau durchlesen. Da steht idR drin, wer die Berechtigung für das Fz. hat und ausserdem noch, ob man evtl. einen "Freischuß" bei einem Vollkaskoschaden hat. Dh., ein Schaden wird abgewickelt ohne dass die Prämie nach oben geht.
Wenn das Auto nachts draußen war, aber "Garage" vereinbart wurde sowie "keine anderen Fahrer" könnte es evtl. Probleme geben.
Das ist wirklich egal. Der Wagen muss nur in der Garage stehen, wenn er zu Hause ist. War er aber nicht. Des weiteren wurde der Wagen nicht bewegt, hatte also keinen Fahrer. Einfach bei der Versicherung melden und gut ist. (Solange der Schaden nicht für 300 € beim Lackierer um die Ecke behoben werden kann....)
.....vielleicht kann ich dir helfen, ich habe über 10 Jahre für eine Versicherung ( DEVK ) nebenberuflich gearbeitet, als 1. wenn es nicht schon vorher des öfteren vor gekommen ist, das jemand anderes, der nicht bei der Versicherung als Fahrer eingetragen ist, einen Schaden verursacht hat, dann zahlen sie auch den Schaden über die Vollkasko abzüglich der Selbstbeteiligung, du solltest der Versicherung eine plausible Erklärung geben, warum ** DU ** den Wagen gefahren hast, z.B. den Wagen bewegt damit er nicht so lange herum steht ( auch in der Garage ). Da es sich um einen Kaskoschaden handelt, hat die Versicherung das Recht einen eigenen Gutachter zu bestellen, denn ich geh jetzt mal davon aus, dass der Wagen, wie du beschrieben hast, auf der linken Seite von vorne bis hinten einen durchgehenden Kratzer aufweist, da vermute ich mal, das es mit Sicherheit nicht mit 500 - 600.-€ getan ist.
Melde den Schaden der Versicherung und gut ist.....
Gruss Turbinenfrosch
Okay danke erstmal für eure Posts. Als Fahrer sind nur meine Eltern eingetragen. Werden es der Versicherung melden Morgen. Hoffe das alles gut geht.
Ich würde mal in die Vertragsbedingungen schauen. Da sollte eigentlich auch drin stehen was passiert, wenn man gegen die vereinbarten "Merkmale zur Prämienberechnung" "verstößt". Insbesondere da Du ja schon Angaben bei der Polizei gemacht hast würde ich mich hüten, mit irgendeiner "Krücke" daher zu kommen; da sind die besonders allergisch.
Meine Vermutung: die werden den Schaden bezahlen, aber ggf. rückwirkend die Prämie entsprechend dem "erweitertem Fahrerkreis berechnen" ; mit etwas Pech kommt noch eine Vertragsstrafe dazu.
Von daher würde ich erst die Bedingungen checken und dann einen Lackierer fragen und dann entscheiden ob es sich überhaupt lohnt den Schaden einzureichen. Das sollte aber sehr zügig gehen.
Und? was hat die Versicherung gesagt?
Mir hat mein Versicherungsmakler damals gesagt, selbst wenn ich angebe das ich eine Garage habe, muss ich den Wagen nicht immer in der Garage parken. Die Versicherung würde auch einspringen wenn der eben mal eine Nacht auf der Straße steht (sollte halt überwiegend in der Garage stehen aber wie will man das nachprüfen).
Bei meiner jetzigen Versicherung wurde ich gar nicht danach gefragt. Also wie gesagt, lies mal die Bedingungen genau durch bevor du den Schaden meldest. I.d.R. muss man das der Versicherung schriftlich mitteilen und da solltest du genau aufpassen wie du den Tathergang formulierst damit sie dir nacher keinen Strick draus drehen (das machen die nämlich ganz gerne).