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Das Blinklicht als Standlicht was sagt der TÜV dazu???

Opel Corsa B
Themenstarteram 21. Januar 2004 um 13:04

Hallo TÜVer bzw. TÜV-erfahrene,

Ich hab vor aus meinem Blinklicht zusätzlich noch ein Standlicht zu machen. Das würde ja zum Beispiel durch einen entsprechenden Widerstand und eine Sperrdiode ganz einfach funktionieren, indem ich einfach ein Brücke vom Standlicht zum Blinklicht lege und über diese Brücke mein Blinklicht durch einen entsprechenden Widerstand sagen wir mal auf 5-10 Watt abdunkle (kann man sich ja ausrechnen). Mit der Diode verhindere ich, dass das Blinklicht zum Standlicht geht. Die eigentliche Funktion des Blinklichtes wäre doch immer noch gegeben und im grunde ist doch die Funktionstüchtigkeit meines Kfz dadurch immer noch gewährleistet?!

Wisst Ihr, ob ich das machen darf oder nicht, oder muß ich da dann was überprüfen lassen uws.???

Gruß an alle!!!

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47 Antworten

standlicht muß in deutschland meines wissens weiß sein!

gelb dürfen nur die amis haben.

aber du kannst dir weißes standlicht, also halt die normalen 5 watt (oder wie viel auch immer), halt die birnen vom standlicht in die blinker bauen.

mfg Tim

aber der Blinker muss auf jedenfall gelb sein ausnahme Armis da kann er auch weiß sein.

Ich muss jetzt hier mal unangenehm deutlich werden:

Was soll eigentlich dieser neuartige "individualisierte Beleuchtungsschrott" an den Fahrzeugen?!? Der eine braucht blaue Birnchen im Scheinwerfer, der nächste orangenes Standlicht und irgendwer wird demnächst einen Laserpointer aufs Dach schrauben wollen, "weil das im Nebel ja sooooo cool ausschaut" (Fragen wie "woher krieg ich nen *blauen* Laser?" folgen...) :rolleyes:

Es hat schon so seinen Sinn, dass die StVO vorschreibt, welche Beleuchtung am Auto erlaubt ist,wann sie einzuschalten ist und vor allem welche Beleuchtung wann einzuschalten ist bzw. eben ausgeschaltet bleibt.

Wenn Dein Blinker wegen diesem Mist dunkler wird, ist er nicht mehr so gut zu sehen - sehr sinnvoll.

Genauso nerven mich die ganzen Tröten, die neuerdings mit Standlicht und Nebelscheinwerfern unterwegs sind. Keine Ahnung, was bei denen im Hirnkasten vorgeht (ich will's ehrlich gesagt gar nicht wissen), aber das ist schlicht der letzte Murks. Einmal blenden die Nebelscheinwerfer, weil sie mehr zur Seite leuchten und auf nasser Fahrbahn stärker reflektieren. Und auf der Autobahn ist man damit in der Dämmerung (hatte letzten so einen Deppen hinter mir) erst viel später zu sehen, weil die zwar 4 Lichter statt 2 beim Abblendlicht nicht so weit leuchten. Für mich ist das aktive Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Also Leute: lasst den Scheiß, schaltet bei Dämmerung und Dunkelheit wie es sich gehört das Abblendlicht ein und die Nebelscheinwerfer *dürfen* erst bei schlechter witterungsbedingter Sicht und geringer Geschwindigkeit eingeschaltet werden.

Wer sein Auto unbedingt individueller haben will kaufe sich entweder Fingerfarben oder gehe mit weniger oder eher mehr Geld bei einem Tuner vorbei...

das mit den Nebelscheinwerfern sehe ich wieder etwas anders. Vor allem bei Dämmerung, Regen usw kann man ein entgegenkommendes Auto früher sehen. Auch würde ich noch nie von einen Nebelscheinwerfer geblendet. Viel schlimmer sind die Leute die am Tag wie es zur Zeit ist immer das Licht aus haben, oder mit Defekten Lampen rum fahren, die selbigen sind eine viel grössere Gefahr.

@ catbert

deine meinung is sehr nett, auch verstänlich, tut aber eigentlich gerade garnichts zur sache.

UND nebelscheinwerfer in verbindung mit standlicht is doch nicht verboten...oder!?

es ging ja nur darum ob es legal is und ob die art der verwirklichung denkbar is.

schwarze blinker sind auch nicht so hell wie normale und trotzdem bekommst du sie eingetragen.

und standlicht im blinker is nicht verboten, gibts ja seriemäßig bei manchen autos (suzuki swift fällt mir grad ein)

standlicht muß weiß sein!

blinker muß gelb/orange blinken! (vorne wie hinten)

amistyle mit orangenem standlicht, das noch blinken kann is verboten!

am 21. Januar 2004 um 17:33

@ catbert

Stimme Dir 200 %ig zu ! !

@ FunkyBlaze

Zitat:

UND nebelscheinwerfer in verbindung mit standlicht is doch nicht verboten...oder!?

natürlich nicht - bei entsprechender Witterungslage

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2 a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Treffen die o.a. Bedingungen nicht zu - ist ein Bußgeld von 15,- Euronen fällig - mit Gefährdung 40,-.

In beiden Fällen viel zu wenig.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von FunkyBlaze

@ catbert

deine meinung is sehr nett, auch verstänlich, tut aber eigentlich gerade garnichts zur sache.

UND nebelscheinwerfer in verbindung mit standlicht is doch nicht verboten...oder!?

es ging ja nur darum ob es legal is und ob die art der verwirklichung denkbar is.

schwarze blinker sind auch nicht so hell wie normale und trotzdem bekommst du sie eingetragen.

und standlicht im blinker is nicht verboten, gibts ja seriemäßig bei manchen autos (suzuki swift fällt mir grad ein)

standlicht muß weiß sein!

blinker muß gelb/orange blinken! (vorne wie hinten)

amistyle mit orangenem standlicht, das noch blinken kann is verboten!

Es ist legal, solange du das Signalbild des Autos nicht änderst. Sprich, Farben, Leuchtstärke, Lichhöhe usw. Gibt einige Leute die soetwas haben. Meist mit Zusätzlicher Birne im Blinker.

am 22. Januar 2004 um 10:35

Was ist denn dabei, sein Wagen etwas von der Masse abheben zu lassen in dem man einige "Beleuchtungstechnische" Änderung vornimmt die nicht wirklich einen stören ( auch die Dekra nicht ) ?

Ich habe meistens meine Nebler an, zumal auf der Autobahn, man sieht einfach die Fahrbahn besser.

Blenden durch Nebler, kann ich nicht nachvollziehen, zumal gestern ein älterer Benz mit voller Beleuchtung hinter gefahren ist und das Gefühl geblendet zu werden hatte ich auf jedenfall nicht.

Posis sind auch gelb und markieren die Ecken eines Auto´s, ich find´s gut, das sich manche Gedanken um das Erscheinungsbild des Auto´s machen.

@Catbert

Gehörst du auch zu den Leuten die immer sagen, das Xenon Licht blendet und immer wieder hineingucken ? ;)

am 22. Januar 2004 um 11:09

Ein falsch eingestellter Nebelscheinwerfer blendet genauso - oder gar mehr als Fernlicht !

Dieses entsteht durch die Beschaffenheit der Streuscheibe - die das Licht nicht bündelt, sondern auf einer horizontalen Linie verteilt.

Hinzu kommt das veränderte Signalbild des Fahzeuges. Ein entgegenkommender Nebelscheinwerfer-Fahrer zieht erstmal die Aufmerksamkeit auf sich. Die Blicke richten sich immer wieder gezielt auf dieses Fahrzeug - um zu ergründen warum der nun ein anderes Signalbild hat.

Dieses geschieht automatisch wie ein Reflex ( überprüft mal Euer Verhalten, wenn Euch so ein Auto entgegenkommt ) um den Grund für das andere Signalbild zu erkennen. Dadurch wird immer wieder gezielt direkt ins Licht geschaut - dadurch entsteht allein schon ein subjektiver Eindruck des Blendens.

Meiner Meinung nach ist dadurch bereits eine Gefährdung gegeben - Man sollte allen Nebelscheinwerfern- und NSL-Ausschalten-Vergesser richtig tief in die Brieftasche greifen.

80 Euronen sind noch zu wenig.

Wie in einem anderen Thread schon mal gepostet sieht man das in den neuen Bundesländern prozentual viel häufiger als in den Alten. Genauso verhält es sich dann bei der Alterstruktur.

Je jünger - desto Nebel, das aber durch alle Bundesländer gleich.

Wenn die Dorfsheriffs nicht so faul wären könnte man diese Unsitte innerhalb eines Jahres vollends beseitigen.

Beim ersten Verstoß 15,- Euronen

beim zweiten sind es dann 40,-

beim dritten dann 80,-

beim vierten ist dann eine MPU fällig - da kann man dann zu Recht die Fähigkeit zum Führen eines Kfz anzweifeln - da der Fahrzeugführe unbelehrbar scheint.

Gruss

VOn Neblis bin ich allerdings auch noch nie geblendet worden. Schlimemr sind die leute die mit falsch eingestellten HAUPTSCHEINWERFERN drängeln! oder Ständig das fernlich anhaben!

Und Neblis mit Standlicht am Tag ist finde ich nichts anderes als Tagesfahrlicht! Wieso man sich darüber aufregt ist mir unklar -> deutsche kleinbürgerlichkeit??

Aber zum Thema.

Es gibt weiße Blinker mit Standlichtfunktion. Die kosten das Paar ca 30Eur und haben 2 Birnchen.. der Rest ist denke ich klar.

am 22. Januar 2004 um 11:24

@Chaotix

Nimm´s mir nicht Übel, aber wir reden hier von "Richtig" eingestellten Neblern, nicht von irgendwelchen hochgepuschten Leuchten von Kiddy´s, dazu zähl ich auf jedenfall nicht.

Nur weil du reinschaust, ist das doch nicht die Sache der Allgemeinheit diese nicht mehr zu benutzen.

In der Regel wird der Nebler auf die Strasse gerichtet, also nicht Horizontal zu Fahrbahn, sonst hätten sie ja keinen Sinn.

Vor allen Dingen in Waldgebieten und Alleen ist es ein Phänomen von vielen, einfach über Tag die Scheinwerfer nicht einzuschalten, ja ne is klar.

Tagfahrlicht wie zum Beispiel bei BMW ist auch sehr "Hell" und ich persönlich habe gedacht, man was sind das denn für Dinger.

Der Bußgeldkatalog, Ok, dann aber das dreifache für eine minimale Geschwindigkeitsüberschreitung !

Warum sollte es denn so sein, nur weil du meinst, du wirst geblendet, Thema Xenon, wie gehabt.

Hallo zusammen.

Zitat:

original geschrieben von FunkyBlaze

standlicht im blinker is nicht verboten, gibts ja seriemäßig bei manchen autos (suzuki swift fällt mir grad ein)

...der Swift hat Standlicht und Blinker getrennt.

 

TO DIMARIO:

Nimm dir einfach ´ne Zwei-Faden-Birne (21/5W) samt Fassung, installier das irgendwie in deinem Blinkergehäuse, Blinker auf 21W, Standlicht auf 5W, und GO! Bei meinem Firebird ist das original so, bei meinem Sierra hab ichs nachgerüstet, weil ich das Standlicht in der Art chic finde. Hab beim Sierra nur ´ne einzelne 5W-Birne samt Fassung in den Blinker gewürgt, wär auch noch ´ne Möglichkeit. Polizei hat sich noch nie drüber beschwert.

 

MfG, Norbert

am 22. Januar 2004 um 12:05

@ Hapabla

Zitat:

Nur weil du reinschaust, ist das doch nicht die Sache der Allgemeinheit diese nicht mehr zu benutzen.

Nee - nicht weil ich reinschaue - sondern weil die Gesetzeslage es eh verbietet.

Zitat:

In der Regel wird der Nebler auf die Strasse gerichtet, also nicht Horizontal zu Fahrbahn, sonst hätten sie ja keinen Sinn.

Dann sind Deine Nebler falsch eigestellt - Sie erzeugen dann Reflektionen auf nasser Fahrbahn - Du blendest !

Zitat:

Der Bußgeldkatalog, Ok, dann aber das dreifache für eine minimale Geschwindigkeitsüberschreitung !

Haben wir doch schon - wenn man einen Vorsatz nachgewiesen bekommt.

@ 3rd-gen-bird

Mach mal - bei jeder Veränderung an einem baumustergeprüften Fahrzeugteil verliert dieses seine Zulassung - und das Auto damit die Betriebserlaubnis.

Gruss

am 22. Januar 2004 um 12:13

Leider nicht ganz richtig, die Gesetzeslage verbietet es nicht, nur mit Neblern zu fahren, mich haben sie kurz nach Sylvester bei einer Routine Überprüfung angehalten, u.a. auch wegen den NSW.

Die haben nur die Einstellungen kontrolliert, mehr nicht.

Wo steht denn geschrieben, das ich die Dinger nicht einschalten darf wenn es regnet, doch dann erst recht, oder etwa nicht :)

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