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Das Darf Doch Nicht Wahr Sein!!

Themenstarteram 12. Oktober 2002 um 16:22

Hi

Folgendes ist passiert,

mir ist jemand in mein parkendes auto gefahren :D

er hat volle schuld,

nun zum problem,

bin zum gutachter, schaden 2175EUR , 4 wochen später bekomme ich nur lausige 1875,56EUR(ohne steuer) überwiesen.

begründung:

Seit dem 1. August gibt es einen neuen §, dieser hier =(§249 Abs. 2 Satz BGB)

d.h. wenn man es in der werkstatt reparieren lässt bekommt man die steuer wieder züruck und wenn nicht dann ziehen die steuer ab,

für die ersatzteile bekommt man die steuer züruck nur gegen rechnung

was haben die sich dabei gedacht!!!???

was haltet ihr von diesen §??

ich halte absolut nix davon!!!!!!!!!! ich schraube lieber selber,

ich geh doch nicht um ne "lampe" zu wechseln zur werkstatt, ihr hoffe ihr versteht was ich mein :D

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14 Antworten

tja, aus welchem grund sollte man dir auch die mwst. auszahlen?!

die regelung war sowieso unsinnig... so ist es besser, das ist ausnahmsweise mal was was durchdacht ist und nicht einfach nur so dahingestellt wurde...

schließlich gibst du ja die mwst. nicht an denn staat weiter, wie es die werkstatt machen würde, und warum solltest du mehr geld bekommen, als eine werkstatt bekommen würde?!

zudem soll der paragraph dazu anregen seinen wagen in die werkstatt zu geben, da er da fachgerecht gerichtet wir...

ich hab schon einige autos gesehen die von ihren besitzern nach einem unfall selbst gerichtet wurden... die haben dann anstatt 2 vier spuren in den schnee gezogen und sowas darf auf den starßen noch rumfahren in meinen augen unverantwortlich....

generell sollte mal etwas gemacht werden, das autos mit rahmenschäden nur noch in fachwerkstätten gerept werden dürfen. klar kleine beulen etc... kann man weiterhin zu hause machen...

aber ich möchte niemandem im dunkeln begegner, der seinen wagen selber gerept hat, evtl. neue döme eingeschweißt hat oder ähnliches, wober er eigentlich keine ahnung davon hatte...

oder meint ihr, karosseriebauer müssen umsonst zig lehrgänge machen, bis sie beispielsweise eine auto mit alu karosse reparieren dürfen... das stellen sich einige leute so leicht vor, aber wie schwer es wirklich ist, was zu beachten ist, bis zu welchem punkt man ziehen kann das wird dabei vernachläsigt und sowas ist schon grob fahrlässig...

aber wie gesagt solche autos dürfen auf den straßen weiterfahren... und wenn diese wagen dann aufgrund der mangelhaften reperatur in einen neuen unfall verwickelt werden ist das geschreie groß.. und wenn sich dannnoch rausstellt, das der unfall aufgrund deines pfusches verursacht wurde... schönen tag noch... dann darfste je nach verletztungshöe des gegenübers ordentlich zahlen...

Themenstarteram 13. Oktober 2002 um 14:38

meinst du wirklich das mit diesem § sich etwas verändert?

ich denke nicht, der § soll nur die versicherungen entlassten...

 

für die sicherheit ist der halter verantwortlich, nach kauf eines pkws kann jeder sein pkw adac, tüv, dekra vorführen, ich will auch nicht das irgemdwelche schrottkisten den verkehr gefährden, aber das wird sich nie ändern...

Hi Racer,

für den betroffenen natürlich schade, aber wenn man das mal als ganzes betrachtet...

Ich denke Du wirst immer noch etwa daran verdient haben, denn sonst würdest Du bei aller Liebe zum Auto und Spaß am Schrauben das Auto auch in die Fachwerkstatt bringen.

Es ist ja kein Nachteil für Dich entstanden, Du hättest ihn ja auch zur Werkstatt bringen können.

Dazu dann noch der Sicherheitsaspekt, der ja schon geschrieben wurde.

Du kanns froh sein, wenn Dir die Versicherung nur die 16% gestrichen hat. Wenn Du es selbst machst, hätten Sie Dir auch den Stundensatz kürzen können, da Du keine Fachwerkstatt bist.

Gruß Carsten

Servas,

normalerweise darf die Versicherung den Betrag nicht kürzen!!!

Dazu müßte es auch ein aktuelles Urteil dazugeben!!!

Zitat:

Original geschrieben von FettesBruder

Servas,

normalerweise darf die Versicherung den Betrag nicht kürzen!!!

Dazu müßte es auch ein aktuelles Urteil dazugeben!!!

Ist echt so. Urteil ist irrelevant, denn Gerichte legen auch nur die Gesetze aus.

Falls Du ADAC-Mitglied bist, in einer der letzten Ausgaben stand es drin.

Gruß Carsten

Themenstarteram 14. Oktober 2002 um 15:08

es geht mir nicht wirklich ums verdienen, nur um denn sinn,

die ziehen einfach steuer ab, durch diesen § wird sich nix verändern,

der gutachter selber hat mir gesagt das der § schwachsinnig ist und nur die versicherungen entlassten soll

mal sehen, ich frag mal mein anwalt was der sagt...

huhu, das problem habe ich auch gerade, Mir ist wer draufgefahren Totalschaden .. naja ich sollte vonner versuicherung 2900 euro bekommen ca tja pech gehabt es sind nur 2600 gekommen wegen steuer halt und ich werd des restgeld nie sehen weil der händler für mein neues auto keine Mwst rechnung geben kann is doch alles mist als nichtschuldiger is man auch immer der doofe und muss immer dick draufzahlen

Inwifern entlastet es denn die Versicherung?

Die gezahlten Steuern können die doch sofort mit eingenommenen wieder verrechnen/absetzen.

Je weniger Steuern sie abgeben, desto mehr müssen sie von den eingenommenen an Vater Staat zurück führen.

Außerdem müssen sie nicht nur einfach die Schadenssumme begleichen/zahlen sondern auch noch überprüfen ob es rechtens ist die Mehrwertsteuer zu erstatten.

Oder sehe ich das falsch? Ist hier wer Bänker oder Buchhalter?

Gruß Carsten

Zitat:

Original geschrieben von HiGhJAcK

huhu, das problem habe ich auch gerade, Mir ist wer draufgefahren Totalschaden .. naja ich sollte vonner versuicherung 2900 euro bekommen ca tja pech gehabt es sind nur 2600 gekommen wegen steuer halt und ich werd des restgeld nie sehen weil der händler für mein neues auto keine Mwst rechnung geben kann is doch alles mist als nichtschuldiger is man auch immer der doofe und muss immer dick draufzahlen

Wieso kann er Dir keine Rechnung ausstellen? Klingt sehr dubios...

hallo

also mit rechnung meint er bestimmt eine wo die mwst ausgewiesen ist. sprich das dafür ein gewerbetreibender die mwst beim FA geltend gemacht hat und für andere ausweisen kann, damit die sie auch beim FA geltend machen können (nur vorsteuer-abzugsberechtigte) also gewerbe.

aber bei einem totalschaden ist doch wohl klar das du ein neues auto kaufst. da wird der versicherung auch ein kaufvertrag ohne mwst reichen. die wollen nur sehen, das du auch ersatz gekauft hast. denk ich mal...

aber frag besser anwalt, ist immer der bessere weg....

Bei einem differenzbesteuerten Fahrzeug darf die Versicherung die MwSt nicht abziehen und das ist bei Dir augenscheinlich der Fall. Warum ziehen sie dir überhaupt 300,- Euro ab? Die MwSt von 2.900 € sind 400,-€.

Im übrigen ist es bei Unfällen immer besser einen Anwalt zu nehmen. Den zahlt normalerweise auch die gegeneriche (falls schuldige) Versicherung. So war es jedenfalls ei mir. Einfach mal den Anwalt fragen.

am 24. Dezember 2002 um 0:57

Eben dieses Problem habe ich auch.

Das Auto meiner Mutter wurde beim Parken gebumst und ich hab zugesehen, als ich auf meine Pizza gewartet habe. Der Mercedes hat unseren Kia beim Rückwärtseinparken so heftig gebumst, dass der dahinterstehende Smart auch noch gebumst wurde. Jetzt sind die Stoßfänger vorn und hinten kaptutt, sowie der Kofferraum.

Alles klar soweit, den Schaden zahlt der Mercedesfahrer, meine Mutter jedoch soll die MwSt zahlen, aber das kann sie sich nicht leisten. Man muss doch als Opfer nach einem Unfall so gestellt werden, wie wenn es nicht passiert wäre? Das Auto muss repariert werden und warum muss meine Mutter und nicht der Mercedesfahrer die Vorsteuer vorstrecken?

Grüße

Wolfgang

wenn das auto in einer werkstatt reperiert wird zahlt die gegnerische versicherung den kompletten schaden!

die mwst. wir "nur" abgezogen, wenn man sich den schaden auszahlen lässt um den schaden selber zu beheben, oder es überhaupt nicht machen läßt!

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