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Das geht ja gut los.....

BMW 3er E36
Themenstarteram 24. April 2005 um 14:17

Tach leutchen, wie einige von Euch schon wissen hab ich mir letzte Woch ein M3 gekauft. Jetzt ist mir aufgefallen das, das Hinterachsdiff. undicht ist. Weiss einer von Euch wie Teuer das wird, oder man es neu abdichten kann? Wenn muss mein Händler ja übernehmen oder nicht? Wenn nicht stell´ich den Wagen gleich wieder auf seinen Hof.

 

Danke schon mal für eure antworten.

 

Gruß Pete

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50 Antworten

Das kann man abdichten. Zwei neue Dichtringe rein und fertig! Etwas arbeitsaufwand aber gut ersetzbar.

Themenstarteram 24. April 2005 um 14:23

Na da wird glaube ich noch viel ärger auf mich zukommen:(

am 24. April 2005 um 14:24

Re: Das geht ja gut los.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Pete the eye

Tach leutchen, wie einige von Euch schon wissen hab ich mir letzte Woch ein M3 gekauft. Jetzt ist mir aufgefallen das, das Hinterachsdiff. undicht ist. Weiss einer von Euch wie Teuer das wird, oder man es neu abdichten kann? Wenn muss mein Händler ja übernehmen oder nicht? Wenn nicht stell´ich den Wagen gleich wieder auf seinen Hof.

 

Danke schon mal für eure antworten.

 

Gruß Pete

Wenn du eine Gebrauchtwagengarantie hast dann muss dass dein Händler übernehemen allerdings hast du je nach Km stand des autos eine Selbstbeteiligung die wenn ich mich nicht Irre schon mal über 60 %gehen kann also würd ich da einfach mal nachfragen

Hast du denn eine Garantie bekommen???

Themenstarteram 24. April 2005 um 14:26

Re: Re: Das geht ja gut los.....

 

Zitat:

Original geschrieben von m3ver

Wenn du eine Gebrauchtwagengarantie hast dann muss dass dein Händler übernehemen allerdings hast du je nach Km stand des autos eine Selbstbeteiligung die wenn ich mich nicht Irre schon mal über 60 %gehen kann also würd ich da einfach mal nachfragen

.

Ich habe den wagen wenns hochkommt erst 300km gefahren. Ausserdem ist da noch altes öl dran. Muss also schon länger sein

am 24. April 2005 um 14:28

Das erste 1/2 Jahr muss der Händler doch eh für solche Sachen gradestehen,oder nicht?

..

 

Moin,

so blöd es klingt..Wie du selber schon geschrieben hast.."geht ja gut los"

Die Frage ist, ob den dann nicht wirklich wieder auffen Hof stellst..Bevor da in eine Kostenspirale gerätst..Ansonsten auf jeden Fall über den Händler probieren..Dann die 50€ oder was es kostet, und zum Unparteiischen Durchchecken lassen (ADAC oder sowas)

Nur mir ist es auch schon (leider zu oft)passiert das an was festhielt, was unter keinen guten Stern began..(siehe meinen jetzigen *gg*)

Na mal Daumen drück das nur eine kleine Malesche, und alles wieder Perfekt läuft..Dann viel Spaß mit dem Geschoß:D

 

MfG

am 24. April 2005 um 14:31

Re: Re: Re: Das geht ja gut los.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Pete the eye

.

Ich habe den wagen wenns hochkommt erst 300km gefahren. Ausserdem ist da noch altes öl dran. Muss also schon länger sein

Als ich meinen gekauft habe (auch vom Händler) wurde ein Wagenpass angefertigt in dem jeder noch so kleiner Kratzer bzw Delle vermerkt wurde. Sollte der Ölverlust da auch schon gewesen sein wurde die Inspektion zur Gebrauchtwagengarantie nicht ordentlich gemacht. Da es sich um ein Teil des Antriebsstranges handelt dürfte es schon zu den Garantieleistungen gehören. Ausser du hast das Protokoll unterschrieben und darin wurde auf den Ölverlust hingewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Das erste 1/2 Jahr muss der Händler doch eh für solche Sachen gradestehen,oder nicht?

Meine ich auch!

Ich weiß aber nicht wie es ausschaut, wenn im Vertrag drin steht "Wie gesehen und Probegefahren". Aber denke dass das dann unter "Täuschung", "verdeckter Mangel" oder ähnliches fallen würde.

Themenstarteram 24. April 2005 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Das erste 1/2 Jahr muss der Händler doch eh für solche Sachen gradestehen,oder nicht? [/QUO

 

Ist das nicht sogar ein jahr? Muss da eh noch mal hin weil ich nochn zweitschlüssel bekomme. Mal sehen vielleicht brauche ich den ja nicht mehr....

am 24. April 2005 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von Kookie

Meine ich auch!

Ich weiß aber nicht wie es ausschaut, wenn im Vertrag drin steht "Wie gesehen und Probegefahren". Aber denke dass das dann unter "Täuschung", "verdeckter Mangel" oder ähnliches fallen würde.

Der Händler muss sogar ein Jahr dafür Garantieren allerdings nicht zu 100%.Man hat bei Gebrauchtwagengarantie eine Selbstbeteiligung die sich Aus der Laufleistung des autos ergibt

Also 10tkm vielleicht 10 % SB

100tkm vielleicht 60% SB

Dass steht alles in den Unterlagen zur Gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 24. April 2005 um 14:35

Re: Re: Re: Re: Das geht ja gut los.....

 

Zitat:

Original geschrieben von m3ver

Als ich meinen gekauft habe (auch vom Händler) wurde ein Wagenpass angefertigt in dem jeder noch so kleiner Kratzer bzw Delle vermerkt wurde. Sollte der Ölverlust da auch schon gewesen sein wurde die Inspektion zur Gebrauchtwagengarantie nicht ordentlich gemacht. Da es sich um ein Teil des Antriebsstranges handelt dürfte es schon zu den Garantieleistungen gehören. Ausser du hast das Protokoll unterschrieben und darin wurde auf den Ölverlust hingewiesen.

.

Das einzige woch ich unterschrieben habe war das der Kotflügel ausgebessert wurde.

am 24. April 2005 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von Kookie

Meine ich auch!

Ich weiß aber nicht wie es ausschaut, wenn im Vertrag drin steht "Wie gesehen und Probegefahren". Aber denke dass das dann unter "Täuschung", "verdeckter Mangel" oder ähnliches fallen würde.

Sowas gibt es beim Händler nicht mehr,von wegen gekauft wie gesehen,ist unzulässig und nicht haltbar vor Gericht,soweit ich weiss.

Das mit den 1nen Jahr stimmt schon ,bloss im ersten 1/2 Jahr hat er die Beweislast.

Weiss hier den keiner richtig bescheid in solchen sachen:confused:

am 24. April 2005 um 14:39

Re: Re: Re: Re: Re: Das geht ja gut los.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Pete the eye

.

Das einzige woch ich unterschrieben habe war das der Kotflügel ausgebessert wurde.

Dann hast du Ihn etwa ohne Gebrauchtwagengarantie gekauft.

Der Händler hat aber auch noch die Gewährleistungspflicht darüber weiss ich allerdings nicht bescheid .

Ich würde wie schon gesagt mal beim ADAC anrufen und den fall Schildern die wissen da bestimmt gut bescheid.

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