1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Das große Spiel der Gebrauchtwagengarantien - Wusstet ihr schon...?

Das große Spiel der Gebrauchtwagengarantien - Wusstet ihr schon...?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 18:55

Hallo zusammen,

wusste Ihr schon das wenn man ein gebrauchtes Auto kauft und dann eine Gebrauchtwagengarantie mit dazu bekommt, diese nur zahlt wenn mand davor einen Ankaufkundendienst durchführen lassen muss. Abgesehen von dem Intervallkundendienst der sowieso durchgeführt wird. Das heist auch wenn der Intervallkundendienst vor 200km durchgeführt wurde muss ein erneuter Kundendienst durchgeführt werden das die Garantie bei einem Schadensfall bezahlt.

Dieser Kundendienst hat mein Verkäufer nicht durchgeführt, somit bringt mir die abgeschlossene Garantie rein garnichts und ich bleibe einfach auf den kosten sitzen. So etwas finde ich sehr treist von der Garantie sich so vorm zahlen zu drücken.

Kennt jmd. dieses Problem oder hat sowas auch schon mal durchgemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bklasseholger

Zitat:

Original geschrieben von tomold

und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

(nicht ganz viel...)

genau das ist das große Problem, aber wenn man dann auch noch so eine "kooperative" Garantieversicherung hat. Dann ist leider der Ärger vorprogrammiert. Den hab ich jetzt!!

sollte man nicht vor Abschluss die Bedingungen lesen ? lesen bildet

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten
am 22. Oktober 2011 um 19:17

Wie Asozial ist das den, die Gebrauchtwagen Garantie von meinem ersten Golf war nicht an so einem Dreck gebunden lediglich ein DEKRA Gutachten musste her, das aber auch der Verkäufer getätigt hatte!

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 19:23

Ja nur das blöde an der Sache ist das mir davon der Verkäufer nichts gesagt hat.

Und die Garantie sagt jetzt auch das sie es in Ihren AGB geschrieben hat und somit auch keinen Grund sieht den Schaden zu bezahlen.

Beim Geld einstecken sind die Jungs groß dabei aber wenn es ums zahlen geht dann nicht mehr!!

Sehr sehr Asozial!!

Zitat:

Und die Garantie sagt jetzt auch das sie es in Ihren AGB geschrieben hat und somit auch keinen Grund sieht den Schaden zu bezahlen.

Was ist mit der Gewährleistung des Verkäufers?

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 19:36

Es war ein freier Händler und somit hat man doch nur die Gebrauchtwagengarantie, oder?

Habe noch nie davon gehört das ein Verkäufer eine Gewährleistung hat?

am 22. Oktober 2011 um 19:39

Hat er trotzdem 1 Jahr, erste 6 Monate beweißlast bei ihm danach bei dir!!!

Was ist den defekt?

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 19:43

Der Anlasser dreht mit!

Ja nur leider ist der Verkäufer seit knapp 3 Monaten "Out of order" :):mad:!!!

Also,

was der Verkäufer auf jeden Fall bieten muss, ist eine zweijährige Gewährleistung.

Er kann sie im Vertrag auf 1 Jahr kürzen.

In den ersten 6 Monaten muss er Dir beweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an vorhanden war.

Wenn Du in dieser Zeitschiene liegst, ist das das Problem des Verkäufers. Wenn es keine Verschleissteile sind, die sind ausgenommen.

MfG

 

und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

(nicht ganz viel...)

Zitat:

Original geschrieben von tomold

und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

 

(nicht ganz viel...)

Wenn er Pleite ist, dann ist natürlich das Kind in den Brunnen gefallen.

Das er Pleite ist, habe ich erst nach meiner erstellten Antwort gelesen.

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von tomold

und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

(nicht ganz viel...)

genau das ist das große Problem, aber wenn man dann auch noch so eine "kooperative" Garantieversicherung hat. Dann ist leider der Ärger vorprogrammiert. Den hab ich jetzt!!

Zitat:

Original geschrieben von bklasseholger

Zitat:

Original geschrieben von tomold

und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

(nicht ganz viel...)

genau das ist das große Problem, aber wenn man dann auch noch so eine "kooperative" Garantieversicherung hat. Dann ist leider der Ärger vorprogrammiert. Den hab ich jetzt!!

sollte man nicht vor Abschluss die Bedingungen lesen ? lesen bildet

Themenstarteram 23. Oktober 2011 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von vw tsi

 

sollte man nicht vor Abschluss die Bedingungen lesen ? lesen bildet

Sehr witzig, danach lässt sich immer schlau daher reden. Hatte ich überlesen, aber ich finde trotzdem so eine Klausel rein zu schreiben sehr komisch. den der KD wurde ja 2500 km vor dem kauf gemacht. Also wurde da alles wichtige gemacht aber trotzdem soll man nochmal eine machen. Wie sinnfrei ist das denn?

Zitat:

Original geschrieben von bklasseholger

Es war ein freier Händler und somit hat man doch nur die Gebrauchtwagengarantie, oder?

Habe noch nie davon gehört das ein Verkäufer eine Gewährleistung hat?

Hallo,

sag doch mal bitte wie die Gebrauchtwagengarantie heißt, also der Namen der Gesellschaft? Es gibt da ja sehr viele von.

Besten Dank

JD

Themenstarteram 23. Oktober 2011 um 19:19

Meint ihr ich hab da irgendeine Handhabe oder Möglichkeit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen