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Dash Cam - Sicherheitskamers einbauen
Hi,
wollte euch mal eine Frage stellen.
Mir und einem Kollegen ist es selber bereits passiert und euch vielleicht (hoffentlich nicht) auch. Irgendeiner meint er könne bei euch Abkassieren zu können und verursacht einen Unfall. Obwohl es eindeutig seine Schuld ist, gibt er und weitere Insassen an, es sei *zu seinen gunsten* gewesen. Ihr habt die Arschkarte und müsst blechen! Einem Kollegen ist dies mit einem "Ausparker" passiert der kurz vor ihm rausschoss. Mein Kollege war schuld weil beide Insassen behaupteten sie stünden dort schon mind. 30 sek! Bei mir war es ein wenig anders aber dies geht nun zu weit.
Daher möchte ich gern eine "Dash Cam" einbauen... eine Rückfahrkamera besitze ich bereits (nicht im Einsatz aber vorhanden) Nun fehlt nur noch vorne und ein Recorder.... jedoch der Recorder macht mir irgendwie sorgen... Er soll 2 Videosignale aufnehmen auf einem Stick/Karte speichern und die ältesten Daten löschen! Jedoch kenne ich keinen fachbegriff und weiß nicht wonach ich suchen soll... das nächste ist, ist so eine Kamera im Fahrzeug legal? Ich habe noch nie gehört dass ein Deutsches Fahrzeug damit ausgerüstet ist...
Ich danke euch vielmals!
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22 Antworten
in Österreich ist es als Privatperson afaik verboten andre Leute/Verkehrsteilnehmer etc auf öffentlichem Grund zu filmen. (zB meine Überwachungskamera beim Haus darf nicht die Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos aufzeichnen)
Wie es beim Auto ist weiss ich aber nicht. Würd ich aber jedenfalls versuchen vorab zu klären (Rechtsabteilung Autofahrerclub oder so)
Ich habe 1 vorn und eine hinten verbaut. Da viele Menschen leider etwas unachtsam im Straßenverkehr sind, hätte mir das im Falle eines Unfalls helfen können.
Das heftigste habe ich aber am Freitag leider ohne die Kameras erlebt, da ich das Auto für einen Werkstatttermin leergeräumt hatte. Ich fahre normal zügig auf der Autobahn abwechselnd zum Überholen links und anschließend wieder rechts. Ich Wechsel von der rechten Seite auf die linke Spur, um einen LKW zu überholen und um auf eine Gruppe von Fahrzeugen links aufzuschließen. Plötzlich kommt von hinten ein MB Bulli angeschossen mit Lichthupe und Hupe der mir fast hintendrein gefahren ist. Alles bis dahin eine typische Drängler Situation wenn da nicht die Besonderheit wäre, dass es sich um die Polizei ohne Blaulicht und Tatü tata gehandelt hätte.
alter Hut,Schuld sind immer die anderen!
Es kommt aber noch besser. Ich dachte mir, dass jetzt Stopp oder irgendein Signal kommt, das mir anzeigt, dass ich meine Fahrt verlangsamen soll für eine Fahrzeugkontrolle. Es kam aber nicht, selbst in der Zeit, als ich mit der Kolonne an einem Parkplatz und einer Abfahrt vorbeigefahren bin. Also habe ich als vor mir die Fahrbahn frei wurde, Gas gegeben, auch da keine Geschwindigkeitsbegrenzung bestand. Die Polizei hatte etwas Mühe mitzuhalten, war aber nicht wesentlich langsamer als ich. Als vor mir erneut eine Kolonne auf der linken Fahrbahn auftauchte, bin ich dann auf die rechte Spur gewechselt, um dem hinter mir fahrenden Polizeifahrzeug Platz zu machen für was auch immer Sie so unüblich schnell ohne Sonderzeichen unterwegs waren. Polizei also vorbei, ich in korrektem Abstand auf der linken Spur folgend über etwa einen Km. Dann wechselte die Polizei auf die rechte Spur, vor mir war die linke und auch die rechte Spur relativ frei, also habe ich Sie erneut überholt, um meine Fahrt fortzusetzen ohne Verkehrsverstöße. Bei ausreichend großen Lücken bin ich nach rechts und so weiter. Die Polizei jetzt schon in einem etwas größeren Abstand hinterher. Alle Geschehnisse haben sich auf einer Strecke von etwa 10-13 km bis dahin ereignet. Bevor ich an meine Abfahrt gekommen bin, habe ich mich auf der rechten Seite in den langsamen fliesenden Verkehr eingeordnet, um im nächsten Moment besagtes Polizei Auto im Rückspiegel hinter mir zu haben. Gut dachte ich mir, ein Zufall das die auch jetzt runter mussten.
Als ich durch die Abfahrt durch war, Lichthupe und SPOP oder so hinter mir. Aus dem Fahrzeug stiegen 3 Beamte aus, und einer kam an meine Beifahrertür, um mich spontan anzupöbeln mit den Worten ob ich Alkohol oder Drogen zu mir genommen hätte. Nachdem ich dies Verneinte und nach dem Grund der Kontrolle gefragt habe, entgegnete der Beamte, dass ich einen auffälligen Fahrstiel hätte, da ich öfters von links nach rechts gewechselt sei. Ich entschuldigte mich mit den Worten, dass meines Wissens in Deutschland ein Rechtsfahrgebot bestehe und ich diesem Folgend lediglich dieses eingehalten hätte. Offensichtlich hat der Beamte nicht mit dieser Antwort gerechnet, da er relativ aggressiv von dem Ereignis vom Anfang anfing das wie er ausführte zu einem Beinah Unfall geführt hätte. Okay, darauf war ich nicht vorbereitet, was zu meiner Aussage führte das ich Sie nicht wahrgenommen hätte. Daraus machte der Beamte so etwas wie die Anzweifelung meiner Fahrtüchtigkeit, wenn ich das nicht bemerkt hätte da ja ein Auto mit 160km/h von hinten kommt. Jetzt etwas gefasster habe ich Ihm natürlich nicht gesagt das in die Kolonne, in die ich mich da eingeordnet habe, nur mit etwa 120km/h unterwegs war und Er in jedem Fall viel zu schnell unterwegs war. So habe ich lediglich mein Bedauern ausgedrückt das Fahrzeug bzw. dessen Geschwindigkeit unterschätzt zu haben. Jetzt erst fragte der Beamte nach meinen Papieren, was bisher bei den seltenen Kontrollen eigentlich immer am Anfang stand. Nach deren Überprüfung fragte ich was jetzt sei? Die Antwort war ein unverständliches müssen wir mal sehen… ?? Tja, hatte ich so auch noch nicht ehrlich gesagt. Ich fahre 40-50.000 km im Jahr ohne 1 Pkt. in Flensburg. Wenn ich meine 2 Cam montiert hätte, brauchte ich mir jetzt weniger Sorgen machen, ob da noch etwas kommt. Ich habe jedenfalls nichts schriftliches oder dergleichen erhalten und bin mir bis auf die Tatsache das ich die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs völlig unterschätzt habe mir keiner Schuld bewusst. Das Überholen eines nicht im Einsatz stehenden Polizeifahrzeugs steht ja noch nicht unter Strafe wie ich mir relativ sicher bin!?
und wen interesiert das Ganze?
Es geht doch in diesem Beitrag um die Sicherheit mit einer eben solchen Dash Cam und dem für und wider. Es gibt neben der Rekonstruktion von Unfällen über Versicherungsbetrug mit absichtlich verursachten Unfällen über Nötigung doch genau darum!
Dass das mit der Polizei so gelaufen ist, macht mich auch nicht glücklich, falls jetzt aber etwas kommt hätte ich etwas in Händen, dass aufzeigt, wie ich es geschildert habe. Ist Nötigung durch zu nahes Auffahren bei unangepasster Geschwindigkeit nicht für jeden in Deutschland nicht okay? Die Polizei mag die Dash Cam`s nicht, da natürlich auch Ihr Verhalten sichtbar wird. Ich persönlich kenne selber 1 Beamte der mein Jugendfreund ist.
Bist du auch bei der Polizei, dann könntest du mir vielleicht sagen was da noch kommen könnte, da das alles neu für mich ist?
Nochmal zu der Ausgangsfrage!
Die Dash Cam sind nicht verboten, solange man nicht über einen längeren Zeitraum Daten speichert oder auswertet. Das bedeutet, die Menge der Daten und deren Verwendung ist entscheidend. Man muss heute nicht viel Geld ausgeben, um eine Full HD Cam zu erhalten. Man sollte auf einen Beschleunigungssensor beim Kauf achten, der bei einem Crash Daten dauerhaft auf der SD Karte die im Gerät steckt speichert. Die Karte bzw. dessen Größe ist wie ich selbst unlängst erfahren habe, für die Polizei von Interesse, da große Karten mit 32 GB mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch mehrere Tage speichern.
Ich habe meine Kartengröße und die Größe der Datensätze die in 10Min Blöcken erzeug werden jetzt so abgestimmt, das nicht zu viel Daten darauf sind, bzw. immer wieder mit neuen Daten überschrieben werden. Meine Dash Cam und auch die SD Karten sind stets im Auto, um mich erst gar nicht dem Vorwurf auszusetzen Daten widerrechtlich auszuwerten oder zu speichern. Sollte mir einer reinfahren, oder sonst irgendetwas geschehen, das den Einsatz dieser Daten notwendig macht, würde ich die Aufnahme nach dem Ereignis stoppen, um die Daten der Polizei auszuhändigen. So ist man Save wenn es um die Grauzone der Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum geht.
https://www.computerwoche.de/a/...jahr-nach-dem-dashcam-urteil,3547021
Wichtigste Aussage:
"Das liegt unter anderem daran, dass viele deutsche Autofahrer der Ansicht sind, Dashcams seien verboten. Doch das ist schlichtweg falsch."
Aber einfach mal lesen. Ja, es gibt ein paar Spielregeln, die man einhalten muss.
Zitat:
@ruNN0r schrieb am 22. Januar 2012 um 22:46:41 Uhr:
... jedoch der Recorder macht mir irgendwie sorgen... Er soll 2 Videosignale aufnehmen auf einem Stick/Karte speichern und die ältesten Daten löschen! Jedoch kenne ich keinen fachbegriff und weiß nicht wonach ich suchen soll... das nächste ist, ist so eine Kamera im Fahrzeug legal? Ich habe noch nie gehört dass ein Deutsches Fahrzeug damit ausgerüstet ist...
Ich danke euch vielmals!
Ich habe jetzt selber nicht danach gesucht.
Wenn man aber auf "dem großen Strom" nach dashcams sucht, dann findet man dort viele, die nach vorne und hinten aufnehmen und in einem loop speichern (legal!).
Das wäre wahrscheinlich billiger als extra nach einem Recorder zu suchen. Ich denke, dass das sehr schwierig wird.
Billiger wird es höchstwahrscheinlich mit einer neuen dashcam. Die Preise sinken ja jedes Jahr deutlich.
Zwischen 2012 und 2020 sicherlich
Guck mal auf das Datum...
Ich habe mir heute eine neue gekauft, da eine Halterung leider gebrochen war.
Da 4K jetzt auch relativ günstig zu bekommen ist, habe ich mich für dieses Teil entschieden:
https://www.amazon.de/dp/B07HGTVN3Z/ref=pe_3044161_185740101_TE_item
Es gibt weitaus teurere Cam, aber dazu bin ich nicht bereit 3-stellig zu bezahlen.
Ich möchte auch das Ende meiner “Polizei Geschichte“ oben schildern.
Heute habe ich eine förmliche Zustellung erhalten, die besagt, dass ich folgende Vorschriften verletzt habe §5 Abs. 4 § 49 StVO §24 StVG, 22 BKat .
1 Pkt. in Flensburg und 108,50€. Ich könnte mir echt in den A… beißen, dass ich für die Werkstatt die beiden Cam herausgenommen habe.
Abschließend zeigt es aber auf, wie wichtig die Dash Cam sein kann, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird. Zweifelhafte Rechtsstaatlichkeit bleibt nach diesem Vorfall bei mir haften mehr nicht. 1 Pkt. durch so etwas schräges zu erhalten, hätte ich auch nicht gedacht. Ohne Dash Cam abputzen und fertig…
Hätte es nicht gereicht nur die Stromverbindung der Kameras zu kappen?
Die Nr 22 sagt aus überholen mit ausscheren und nachfolgenden Verkehr gefährdet.
Du kannst Einspruch erheben und dann wird das meist fallen gelassen.