Dashcam für S5
Hey zusammen,
ich würde mir gerne eine Dashcam in meinen S5 verbauen.
Hat dazu schon jemand Erfahrungen?
Insbesonders wegen der Verkabelung? Soll ja irgendwie schön aussehen.
VG Arni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@holzmichl17 schrieb am 15. Mai 2018 um 19:56:16 Uhr:
Eine permanente Aufzeichnung ist nach dem Urteil weiterhin nicht erlaubt (wird auch in dem Urteil erwähnt). Das verstößt klar und deutlich gegen §4 BDSG.
So gut das Urteil erst einmal klingt, wie soll ich das als Nutzer umsetzen? Ich sehe ja den Unfall nicht voraus und schalte dann die Cam ein. Einschalten kann ich sie im Zwiefelsfall erst, wenn es zu spät ist.
Und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht, dass mich jedes an mir vorbeifahrende Fahrzeug filmt. Ist kein Unfall passiert, könnte ich den Autofahrer jederzeit dazu verpflichten, die Aufnahme bzw. den Teil der Aufnahme mit mir zu vernichten.
Ich hoffe wirklich nicht, dass sich jetzt jeder eine Kamera ins Auto hängt.
VG
Doch, das hoff ich sehr wohl. Es gibt soviele Idioten auf der Strasse. Und wenn dann mal was passiert, hat man die Beweise direkt in der Hand.
Wenn die Kamera die letzten Minuten einfach immer wieder überschreibt - was Speichertechnisch eh sinnvoll ist - kann da der Datenschutz auch gewährleistet werden.
Allgemein glaube ich, dass dadurch der Verkehr etwas sicherer wird. Weil bisher kommen die meisten „Idioten“ immer problemlos davon. Das wird sich ändern.
Ähnliche Themen
13 Antworten
Bei entsprechender Ausstattung wäre ja vorne eine Kamera drinnen. Leider nicht für andere Zwecke verwendbar, funktioniert ja schon so nicht immer zuverlässig
Werde mal diese bei mir verbauen, bin bisher aus zeitlichen Günden nur noch nicht dazu gekommen.
Was ist das für eine?
Eine aus China die für die neuen Modelle wie den A4/A5 B9 gemacht wurde. Mir hat an der gefallen, das sie sehr dezent aussieht und nicht großartig auffällt.
Ein bisschen was dazu gibt es schon hier beim A4 zu lesen:
https://www.motor-talk.de/forum/dashcam-fuer-audi-a4-b9-t6021907.html
Passend zum heutigen BGH Urteil ^^
Zitat:
@Milo974 schrieb am 15. Mai 2018 um 16:47:36 Uhr:
Passend zum heutigen BGH Urteil ^^
Richtig, Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html
Eine permanente Aufzeichnung ist nach dem Urteil weiterhin nicht erlaubt (wird auch in dem Urteil erwähnt). Das verstößt klar und deutlich gegen §4 BDSG.
So gut das Urteil erst einmal klingt, wie soll ich das als Nutzer umsetzen? Ich sehe ja den Unfall nicht voraus und schalte dann die Cam ein. Einschalten kann ich sie im Zwiefelsfall erst, wenn es zu spät ist.
Und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht, dass mich jedes an mir vorbeifahrende Fahrzeug filmt. Ist kein Unfall passiert, könnte ich den Autofahrer jederzeit dazu verpflichten, die Aufnahme bzw. den Teil der Aufnahme mit mir zu vernichten.
Ich hoffe wirklich nicht, dass sich jetzt jeder eine Kamera ins Auto hängt.
VG
Man muss den Unfall ja nicht vorhersehen können.
Zitat:
Sofern die Dashcam jedoch immer nur eine sich selbst überschreibende Videoschleife von 2 bis 5 Minuten aufzeichnet, spricht nichts gegen den Einsatz der kleinen Kameras.
https://www.schimanke.com/
Interessant, danke. Hatte das eher so "überlesen" und war mir nicht bewusst, dass es da schon was passendes gibt.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Hoffnung. Ich erlebe den täglichen Wahnsinn zwar ebenfalls (und nehme mich da auch nicht aus), eine Dashcam in jedem Auto ist nach meiner Meinung in Deutschland nicht notwendig.
VG
So einen mit DashCam vorne und hinten hatte ich letztens erst auf der Autobahn gesehen (lustigerweise als ich mit dem gemieteten A5 unterwegs war).
Der hat alle anderen Autofahrer so dermaßen provoziert... Langsamer geworden, kurzfristig links rüber gezogen.
Da hab ich noch zu meiner Frau gesagt dass ich hoffe, dass die Dinger komplett verboten werden.
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 15. Mai 2018 um 20:13:15 Uhr:
So einen mit DashCam vorne und hinten hatte ich letztens erst auf der Autobahn gesehen (lustigerweise als ich mit dem gemieteten A5 unterwegs war).
Der hat alle anderen Autofahrer so dermaßen provoziert... Langsamer geworden, kurzfristig links rüber gezogen.
Da hab ich noch zu meiner Frau gesagt dass ich hoffe, dass die Dinger komplett verboten werden.
Zufällig 5er BMW mit 2 Herren in Lederjacke
Zitat:
@holzmichl17 schrieb am 15. Mai 2018 um 19:56:16 Uhr:
Eine permanente Aufzeichnung ist nach dem Urteil weiterhin nicht erlaubt (wird auch in dem Urteil erwähnt). Das verstößt klar und deutlich gegen §4 BDSG.
So gut das Urteil erst einmal klingt, wie soll ich das als Nutzer umsetzen? Ich sehe ja den Unfall nicht voraus und schalte dann die Cam ein. Einschalten kann ich sie im Zwiefelsfall erst, wenn es zu spät ist.
Und ehrlich gesagt möchte ich auch nicht, dass mich jedes an mir vorbeifahrende Fahrzeug filmt. Ist kein Unfall passiert, könnte ich den Autofahrer jederzeit dazu verpflichten, die Aufnahme bzw. den Teil der Aufnahme mit mir zu vernichten.
Ich hoffe wirklich nicht, dass sich jetzt jeder eine Kamera ins Auto hängt.
VG
Doch, das hoff ich sehr wohl. Es gibt soviele Idioten auf der Strasse. Und wenn dann mal was passiert, hat man die Beweise direkt in der Hand.
Wenn die Kamera die letzten Minuten einfach immer wieder überschreibt - was Speichertechnisch eh sinnvoll ist - kann da der Datenschutz auch gewährleistet werden.
Allgemein glaube ich, dass dadurch der Verkehr etwas sicherer wird. Weil bisher kommen die meisten „Idioten“ immer problemlos davon. Das wird sich ändern.