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Dashcam - in Perfektion?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 7:51

Hallo an alle,

Dashcam ist sicher ein interessantes Thema für viele.

Es gibt ja eine Fülle an Dashcams auf dem Markt die alle das selbe machen: Video auszeichnen und bei Erschütterung abspeichern.

Doch leider bin ich nicht der Fan von "Pömpel auf Scheibe" und "Kabel quer über Armaturenbrett". Damit bin ich unter Garantie nicht alleine :)

Bin auf der Suche nach einer sehr Dezenten Dashcam, ohne Display, ohne Kabel, ohne Pömpel mit Plastik Gestänge, ohne Schnickschnack.

Gibt es denn dezente Dashcams mit Akku die direkt an der Frontscheibe oder am Rückspiegel Montiert werden kann?

Was habt ihr bei euch für eine verbaut?

Erfahrungen mit Dashcams?

Tipps und Tricks?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

diese Aussage ist absolut FALSCH!

Es gibt bereits Urteile von Gerichten, die Aussagen das wenn eine DC explizit für ein bestimmtes Ereignis eingeschaltet wird und daher nicht dauernd aufnimmt, diese Aufnahmen vor Gericht verwertbar sind!

Genau dies hat ein Genötigter so getan und der Nötiger hat Fahrverbot bekommen weil die Aufnahmen ihn eindeutig als Nötiger identifiziert haben.

Bevor man hier, wie viele andere auch, Quatsch, Blödsinn und falsche Angaben postet einfach mal informieren!

Grüße rzz

Zitat:

@Futzelfupp schrieb am 30. Oktober 2015 um 16:18:08 Uhr:

Genau! Nach einem relativ neuen Urteil (VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634) nicht mehr. War gerade erst in einer Fortbildung darüber. Das Material einer Dashcam kann selbst bei ganz eindeutigen Bildern nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Damit kann man so eine Cam auch direkt in den Müll kloppen.

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Schau mal auf dem YouTube Channel von Nick Murray, der hat solche Modelle wie du sie suchst in seinem M4 reviewt.

Es gibt Rüchspiegel mit eingebauter Dashcam.

Ob es für den Golf passende gibt müsste man schauen.

Ich nutze eine Mobius-Cam.

Gab es hier doch schon mal:

Pfad zum anderen Thread

mein Fazit: DVR 110 mit Strom von der Innenbeleuchtung ist mit die eleganteste Lösung. Ich habe An/Ausschalter und Strom vom Regensensor.

Gruß

Markus

Hier einmal der Link zum erwähnten Review mit Qualitätsvergleichen etc. Die neue Version ist wohl die Blackvue DR650GW, vom Formfaktor sehr ansprechend, Verkabelung wurde im von makus erwähnten Thread wohl ausgiebig diskutiert..

Gib gerne mal ein Update nach deinem eventuellen Einbau, der andere Thread ist ja mittlerweile wieder ein Jahr alt :)

Schönes Wochenende

am 30. Oktober 2015 um 14:59

wie schautes da eigentlich rechtlich aus? Die werden doch vor Gericht nicht zugelassen oder?

am 30. Oktober 2015 um 15:18

Genau! Nach einem relativ neuen Urteil (VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634) nicht mehr. War gerade erst in einer Fortbildung darüber. Das Material einer Dashcam kann selbst bei ganz eindeutigen Bildern nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Damit kann man so eine Cam auch direkt in den Müll kloppen.

Hallo,

diese Aussage ist absolut FALSCH!

Es gibt bereits Urteile von Gerichten, die Aussagen das wenn eine DC explizit für ein bestimmtes Ereignis eingeschaltet wird und daher nicht dauernd aufnimmt, diese Aufnahmen vor Gericht verwertbar sind!

Genau dies hat ein Genötigter so getan und der Nötiger hat Fahrverbot bekommen weil die Aufnahmen ihn eindeutig als Nötiger identifiziert haben.

Bevor man hier, wie viele andere auch, Quatsch, Blödsinn und falsche Angaben postet einfach mal informieren!

Grüße rzz

Zitat:

@Futzelfupp schrieb am 30. Oktober 2015 um 16:18:08 Uhr:

Genau! Nach einem relativ neuen Urteil (VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634) nicht mehr. War gerade erst in einer Fortbildung darüber. Das Material einer Dashcam kann selbst bei ganz eindeutigen Bildern nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Damit kann man so eine Cam auch direkt in den Müll kloppen.

am 30. Oktober 2015 um 15:28

Erst mal richtig informieren. Eine Dashcam, so wie sie für ihren Einsatzzweck gebaut und eingesetzt wird, ist nach neuester Rechtsprechung nutzlos. Vgl. auch LG Heilbronn · Urteil vom 17. Februar 2015 · Az. I 3 S 19/14

am 30. Oktober 2015 um 19:48

Erstaunlich, dass jemand der mit unbelegten Aussagen argumentiert und andere, die ihre Aussagen zumindest belegen, mit "falschen Angaben", "Quatsch" und "Blödsinn" betitelt, hier auch noch Zuspruch findet.

am 30. Oktober 2015 um 20:03

Die Seite kenne ich. Entspricht aber nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung, gerade auch höherer Gerichte.

Der Link führt zu einem Amtsgerichturteil von 2014. Ich beziehe mich aber auf ein Landgerichtsurteil von 2015.

Zitat:

@Futzelfupp schrieb am 30. Oktober 2015 um 16:18:08 Uhr:

Genau! Nach einem relativ neuen Urteil (VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634) nicht mehr. War gerade erst in einer Fortbildung darüber. Das Material einer Dashcam kann selbst bei ganz eindeutigen Bildern nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Damit kann man so eine Cam auch direkt in den Müll kloppen.

Interessant, was machst du beruflich das du so eine Fortbildung bekommst ? Nur interessehalber wenn es ok ist :-)

am 30. Oktober 2015 um 22:25

Ich arbeite im forensischen Bereich...

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