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Dashcam

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 12:40

Hallo Zusammen,

wir fahren demnächst für zwei Wochen in den Urlaub und überleben uns eine Dashcam zu holen.

Wisst ihr, ob Dashcam in der Schweiz und Italien erlaubt sind ?

Benutzt ihr auch eins ? Findet ihr die sinnvoll ? Könnt ihr ein bestimmtes empfehlen ?

Vielen Dank :)

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69 Antworten

https://blackvue-deutschland.de/.../

Sollte somit unproblematisch sein.

Benutzen: Ja

Sinnvoll: Ja, aber man hofft natürlich, dass die Cam sinnlos bleibt. ;)

Empfehlung: Je nach deinen Ansprüchen und verfügbarem Geld.

Ich hab seit kurzem auch eine drin und fühle mich so "sicherer", wenn was sein sollte :D Ist ein cooles Teil und man kann sich die Clips (hab auf 3 Minuten Schleife eingestellt da sonst illegal) aufm PC rein ziehen, was manchmal echt lustig ist was so passiert. Wenn man der Streetracer ist würde ich sie eher weg lassen, aber da ich mich 90% an die Regeln halte und sehr zurückhaltend unterwegs bin kann das Ding ruhig aufnehmen :)

am 9. Juni 2021 um 21:59

Zitat:

@Teksaz schrieb am 9. Juni 2021 um 15:36:11 Uhr:

https://blackvue-deutschland.de/.../

Bei der Zuverlässigkeit der dortigen Aussagen sollte man eher misstrauisch sein, es wird ja nicht mal die deutsche Rechtslage richtig dargestellt.

Ich meine in der Schweiz sind sie Verboten.

War auf jeden fall vor 3-4 Jahren so als ich durch die Schweiz fuhr.

Zitat:

@mondi94 schrieb am 10. Juni 2021 um 07:50:12 Uhr:

Ich meine in der Schweiz sind sie Verboten.

War auf jeden fall vor 3-4 Jahren so als ich durch die Schweiz fuhr.

Laut dieser schweizer Versicherung sind sie nicht verboten: https://www.baloise.ch/.../...schweiz-bei-den-autokameras-erlaubt.html

Müsste von irgendwie um 2015 rum sein, aber dort mit der gleichen Problematik, wie in Deutschland: die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu schützen.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 6:32

Also kann ich mir eins anbringen ohne Probleme für die Fahrt über die Schweiz nach Italien.( Sardinien )

Oder nicht ? ... ??

am 10. Juni 2021 um 18:45

Laut diesem ADAC-Bericht (KLICK) sollte man sie in der Schweiz nicht verwenden

Zitat:

@Reue2016 schrieb am 9. Juni 2021 um 14:40:40 Uhr:

Hallo Zusammen,

wir fahren demnächst für zwei Wochen in den Urlaub und überleben uns eine Dashcam zu holen.

Wisst ihr, ob Dashcam in der Schweiz und Italien erlaubt sind ?

Benutzt ihr auch eins ? Findet ihr die sinnvoll ? Könnt ihr ein bestimmtes empfehlen ?

Vielen Dank :)

Der Schenkelklopfer. :D

Dazu der schweizer Datenschutzbeauftragte: https://www.edoeb.admin.ch/.../...wachung-in-fahrzeugen--dashcam-.html

Und ergänzend ein schweizer Anwalt: https://sms-lawyers.ch/.../

"Das Schweizerische Strafgesetzbuch schützt die Geheim- und Privatsphäre (vgl. Art. 179quater StGB). Was sich in der Öffentlichkeit abspielt und von jedermann wahrgenommen werden kann, fällt nicht unter die Strafnorm. Aufnahmen von Dashcams und private Handy-Videos des öffentlichen Strassenverkehrs sind strafrechtlich nicht verboten."

und weiter:

"Aus Datenschutzgründen sind private Dashcam-Aufzeichnungen und Aufnahmen des öffentlichen Strassenverkehrs durch Mobiltelefone mithin problematisch und in aller Regel als unzulässig zu erachten."

 

Wobei ich hier wieder auf den ersten Teil mit dem schweizer Datenschutz rückführen würde, nachdem eine anlassbezogene Aufnahme für nur kurze Zeit weniger kritisch ist.

Das mit der Schweiz war mir neu. Von Österreich weiß ich aber, dass sie es nicht so gern sehen.

Zu Dashcams gibt es einige Threads, auch in anderen Unterforen.

Meine Erfahrungen sind durchweg positiv. Bei meinen Unfällen oder als Zeuge haben Verkehrsunfalldienst und Staatsanwaltschaft die Aufnahmen gern genommen. Allerdings dauerte es ein mal 7 Monate, bis die Speicherkarte wieder da war.

Besonders gut wird es, wenn der Verursacher (bisher war ich immer nur der Gelackmeierte) sich rausreden möchte und falsche Aussagen macht.

Bei der gegnerischen Versicherung hatte mein Anwalt auch mal diesen Vorteil, denn der Verursacher war nicht eben kooperativ.

Im Zweitwagen haben wir eine Toguard verbaut, im Hauptauto eine Blackvue. Letztere kostete ca. 250 Euro, vor 7 Jahren. Ist jetzt schon im dritten Auto drin und tut es immer noch.

Heute gibt es mittlerweile Kameras, die 256 GB Speicherkarten nehmen.

Empfehlenswert ist das Verbauen vom Profi, und zwar an den Kabelbaum. Beim Cabrio bin ich immer genervt, wenn ich das wieder aus dem Zigarettenanzünder ziehen muss und es vergessen habe.

Zitat:

@Textron schrieb am 13. Juni 2021 um 09:20:31 Uhr:

Meine Erfahrungen sind durchweg positiv. Bei meinen Unfällen oder als Zeuge haben Verkehrsunfalldienst und Staatsanwaltschaft die Aufnahmen gern genommen. Allerdings dauerte es ein mal 7 Monate, bis die Speicherkarte wieder da war.

Besonders gut wird es, wenn der Verursacher (bisher war ich immer nur der Gelackmeierte) sich rausreden möchte und falsche Aussagen macht.

Bei der gegnerischen Versicherung hatte mein Anwalt auch mal diesen Vorteil, denn der Verursacher war nicht eben kooperativ.

Das klingt jetzt so, als würdest du überdurchschnittlich viele Unfälle verursachen. Wie viele waren es denn? Und bei wie vielen konnte man dank Dashcam beweisen, dass der Polizeibericht falsch war, und man nicht der Verursacher ist?

Ich hatte in den vergangenen 9 Jahre 3 aktive Unfälle, zwei davon mit dashcam. Jedes mal war ich der Geschädigte und hatte die Lauferei.

(Auffahrunfall an der Ampel / Rentner fuhr mir beim Parken in die Seite / Linkssabbieger passt nicht auf und wird mir in die Front gekegelt.)

 

Bei meinen Fällen habe ich immer Recht bekommen, auch wenn ich 2 mal meine RSV bemühen musste. So etwas auszusitzen und die Versicherung nicht zu informieren geht gar nicht.

Dazu 2 mal unbeteiligter Unfallzeuge und Ersthelfer. (Auffahrunfall an gelb-roter Ampel / Verlassen der Grundstücksauffahrt ohne zu gucken)

Der letzte Fall ging auch ohne Kamera, die haben sich dann so geeinigt.

Generell: Man glaubt gar nicht, wie viele Leute einfach vorbei fahren, wenn da schon jemand steht. Es kann gar nicht genug Ersthelfer geben....man könnte zumindest mal fragen oder absichern.

Vor Corona sind wir gute 40tkm / p.a. gefahren, mittlerweile weniger. Wenn home office vorbei ist, wird sich das auch wieder ändern.

Das mit der Falschaussage ist einem Freund passiert, der dann als Überraschung die Kamera präsentieren konnte.

Für die Schweiz kann ich keine Antwort geben.

Für Itialien und Ösiland schon. Dort gilt die DSGVO. Die Aufsichtsbehörden nicht nur in Deutschland bewerten daueraufzeichnende Dashcams mindestens als "problematisch". Hier mal eine Aufsichtsbehörde in Deutschland:

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/dashcams/

Dort nutzt man zusätzlich den Begriff "Crashcam" - also eine Aufzeichnung von ca. 2 Minuten Dauer.

Außerdem unterliegt die Kamera der freien Würdigung von Beweismitteln im Gerichtsverfahren. Richter können eine Dashcam und deren Aufzeichnungen akzeptieren. Oder sie lehnen sie ab und verwiesen im Gegenzug auf die DSGVO.

Es kann schnell teuer werden, wenn z.B. jemand Unbeteiligter an Deinem Auto vorbeiläuft, sieht, dass da eine Kamera läuft und vielleicht was aufnimmt und sich auf die Persönlichkeitsrechte ("KUG") und die DSGVO beziehend, bei Dir beschwert. Als Rechtsfolge kann es eine Abmahnung geben (wegen der Persönlichkeitsrechte) oder Schmerzensgeldforderungen, die nach der DSGVO jetzt möglich sind. Die fangen bei 5000,- Euro an, was bedeutet, es landet schon mal beim Landgericht. Die Anwaltsgebühren dafür sind schon so hoch, dass man sich das Risiko gut überlegen sollte.

ich würde keine Dashcam installieren.

Hätte ich allerdings in der Vergangenheit mehrere Unfälle, würde ich anders denken. Ebenso könnte es bei einem Unfall erheblich helfen, wenn man den Verdacht hat, gerade von "Autobumsern" reingelegt zu werden. Die Erwähnung, dass man eh alles von vorne und hinten aufgezeichnet und bereits in der Cloud gespeichert hat, dürfte den Kriminellen ein paar Schweissperlen auf die Stirn zaubern.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 19. Juni 2021 um 11:40:06 Uhr:

 

Es kann schnell teuer werden, wenn z.B. jemand Unbeteiligter an Deinem Auto vorbeiläuft, sieht, dass da eine Kamera läuft und vielleicht was aufnimmt und sich auf die Persönlichkeitsrechte ("KUG") und die DSGVO beziehend, bei Dir beschwert. Als Rechtsfolge kann es eine Abmahnung geben (wegen der Persönlichkeitsrechte) oder Schmerzensgeldforderungen, die nach der DSGVO jetzt möglich sind. Die fangen bei 5000,- Euro an, was bedeutet, es landet schon mal beim Landgericht. Die Anwaltsgebühren dafür sind schon so hoch, dass man sich das Risiko gut überlegen sollte.

mal ganz ehrlich: wie oft ist dir das schon passiert?? In Stand sind die Dinger sowieso aus, bzw. reagieren nur auf Stöße von außen.

Richtig benutzt, kurze(!!) Loops, sofortiges Überschreiben, natürlich nix in soziale Netzwerke uploaden und man ist halbwegs auf der sicheren Seite - jedenfalls in D.

Tausende von den Dingern sind schon tagtäglich im Einsatz.

Problematisch sind nur die Voll-Spacken, die ständig auf "Dauersendung" sind - und die's wahrscheinlich nie kapieren, was erlaubt ist und was nicht.

Wie gesagt: Situation in D, wie es anderswo in Europa gehandhabt wird, da halte ich mich raus.

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