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- Dashcam - welche Sichtfeldeinschränkungen der Frontscheibe sind erlaubt?
Dashcam - welche Sichtfeldeinschränkungen der Frontscheibe sind erlaubt?
Hallo zusammen
Eigentlich ist das ja ein sehr allgemeines Thema... Ich fahre aber den GLC...
Ich werde - aus Gründen eines zu drehenden Urlaubsvideos - teilweise eine Dashcam auf der Fahrt (über ziemlich tolle Bergstraßen) einsetzen. Diese kann ich nur mittels eines Saugfußes* an der Frontscheibe befestigen. Hatte ein Befestigen auf der Frontarmatur probiert - kann ich vergessen...
Nun ist allerdings durch den Saugfuß mit GoPro das Sichtfeld schon ein wenig eingeschränkt und daher ergibt sich meine Frage: Gibt es - und falls ja, welche - Einschränkungen? Darf ich das überhaupt? (Ich rede hier von Deutschland, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien.)
Danke für Eure Tipps!
Toifilou
* Ich nutze eine GoPro und den dazugehörenden Saugfuß.
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1 Antworten
Das Sichtfeld auf der Fahrerseite muss Frei bleiben ,meine Dashcam habe Ich auf der Beifahrerseite links oben neben dem Innenspiegel Gehäuse angebracht Noch nie Probleme bei Polizeikontrollen oder TÜV gehabt. Kabelverlegung
Mittelkonsole zum Handschuhfach dann in die Türabdichtung hinter den Himmel zur Kamera .Da das Kabel einen Zigarettenanzünder Stecker hat, Habe ich in der Mittelkonsole einen Adapter von USB auf Zigarettenanzünder Steckdose Verbaut (Amazon bestellt)