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Datum des Führerscheinerwerbs

Themenstarteram 29. September 2011 um 23:06

Guten Abend - möchte mit meinem ersten Beitrag in diesem Forum gleich eine oder mehrere Fragen in den Raum stellen.

Die Problemstellung ist folgende:

Ich habe etwa 1979 einen Führerschein während meiner Zeit bei der Bundeswehr erworben, dieser wurde ungefähr 1980/81 zur privaten Nutzung umgeschrieben. 1990 wurde der Führerschein eingezogen - zu viele Punkte in Flensburg gepaart mit einem persönlichen kleinen Anfall von Rebellion gegen die MPU, im Volksmund heißt das Idiotentest und da ich mich nie als "Idiot" empfunden habe sah ich keine Notwendigkeit mich auf Idiotie testen zu lassen........ ;0)

Seit ein paar Jahren gibt es die Möglichkeit sich seit langer Zeit eingezogene Führerscheine gegen eine recht geringe Gebühr wieder aushändigen zu lassen. Unter Nutzung dieser Möglichkeit bin ich nach 20 Jahren wieder in den Besitz meines Führerscheines gelangt.

Jetzt ist die Zeit für einen eigenen PKW gekommen und damit komme ich zum Titel dieses Themas:

Ein Kfz Versicherungsrechner im Internet fragt mich nach dem "Datum des Führerscheinerwerbs". Welches Datum kann/darf/muss ich denn da eintragen? Oder welches Datum ist für eine Versicherung relevant? Auf meinem "neuen" Führerschein steht unter Punkt 4a (Ausstellungsdatum) 20.05.10. Selbstverständlich möchte ich gerade bei der Versicherung den größtmöglichen Vorteil für mich herausholen und sollte das Datum vom "Erwerb" des Führerscheines auf die Versicherungsgebühren maßgeblichen Einfluss nehmen ist mein Interesse hoffentlich nachvollziehbar.

Da ich nicht mehr genau weiß wann ich den Führerschein erworben habe - wo bekomme ich diese Information her?

 

 

Gruß, Thomas

Beste Antwort im Thema

Du mußt das 2010 er angeben.

Die Versicherung hat das Recht eine Führerschein Kopie anzufordern, wie willst du ihnen dann erklären das ein anderes Datum draufsteht?

Die Frage lautet auch nach dem Ausstellungsdatum der Klasse B, das ist bei dir 2010.

 

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theoretisch müsstest du dann auch 2010 angeben.

bei meiner versicherung macht das aber laut tarifrechner keinen unterschied. kannst das ja einfach mal so und so versuchen und schauen, ob sich die endsummen unterscheiden.

bei mir isses die bavaria direkt.

Du mußt das 2010 er angeben.

Die Versicherung hat das Recht eine Führerschein Kopie anzufordern, wie willst du ihnen dann erklären das ein anderes Datum draufsteht?

Die Frage lautet auch nach dem Ausstellungsdatum der Klasse B, das ist bei dir 2010.

 

Moin,

was steht denn in der Spalte 10 auf der Rückseite, dort steht das Datum des Erwerbs der entsprechenden Klasse.

Grüße

Steini

am 30. September 2011 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von Atze40

Die Frage lautet auch nach dem Ausstellungsdatum der Klasse B, das ist bei dir 2010.

Ausstellungsdatum (Feld 4a) ist der Tag, an dem das Dokument erstellt wurde, das Erteilungsdatum (Feld 10) das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis - relevant ist letzteres, ersteres ändert sich mit jedem neu beantragten Dokument.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Ausstellungsdatum (Feld 4a) ist der Tag, an dem das Dokument erstellt wurde, das Erteilungsdatum (Feld 10) das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis - relevant ist letzteres, ersteres ändert sich mit jedem neu beantragten Dokument.

Das ist interessant.

Ich habe meinen FS vor 13 Jahren gemacht, damals gabs noch den rosa Lappen. Als der EU-FS eingeführt wurde, habe ich diesen umschreiben lassen (Dezember 2004). Dieses Datum steht bei mir unter 4a. Feld 10 ist leer. :confused:

Ich kann also aktuell nicht nachweisen, dass ich den FS bereits doppelt so lange besitze, wie angegeben. :eek:

am 30. September 2011 um 8:34

Dass das Feld 10 bei Dir leer ist, dürfte damit zusammenhängen, dass die Erteilung der Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erfolgte und der Lappen somit nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister erfaßt ist.

Und wie weise ich nach, dass ich seit den Neunzigern im Besitz des selbigen bin?

am 30. September 2011 um 8:41

Mit dem Hinweis, dass Dein Lappen nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister erfaßt ist :D Schlimmstenfalls muß wohl eine Anfrage an die ausstellende Behörde erfolgen, während der üblichen Bürozeiten geht das ja ruckzuck.

Ich danke Dir! :)

Man kann sich auf der Kreisverwaltung einen Auszug aus dem Führerscheinregister anfordern. Ein Anruf dort genügt und Du bekommst die Unterlagen per Post. Obs was bringt, vor 20 Jahren mal 2 Jahre einen FS besessen zu haben, stellt sich dann raus. Ein Nachteil ist es sicher nicht.

Bei mir steh tunter 10 das jeweilige Datum für 125er, Motorrad und Auto sowie LKW... also 3 Daten... Und ich habe bis auf LKW auch alle vor 1999 gemacht.

@TE: musstest du den Führerschein neu machen, oder hast du einen neuen einfach so ausgehändigt bekommen?

am 30. September 2011 um 10:19

Da die FeV seit Anfang 2009 keine Fahrerlaubnisprüfungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (auch) nach der Entziehung der selbigen vorsieht, kann das kein Kriterium sein.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Und wie weise ich nach, dass ich seit den Neunzigern im Besitz des selbigen bin?

Mit einer Kopie deines entwerteten alten FS!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Mit einer Kopie deines entwerteten alten FS!

Das ist nicht ernst gemeint, oder? :rolleyes:

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