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Dauerbesuch in Werkstatt

Renault Megane
Themenstarteram 17. Februar 2013 um 10:32

Brauchen einen guten Rat

Megan 1,6 16 v ,optisch im sehr guten Zustand, 76 Tkm, BJ 2003, 1 Vorbesitzer

im Okt.12 einen im Autohaus mit Werkstatt gekauft. Die Auslieferung hat 3 Wochen gedauert, da die Üblichen Dinge, wie Inspektion u. einige orig. Teil wie Sitzhöhenversteller, Reifen u. Handschuhfach gewechselt werden musste.

nach 1 Woche habe ich das FZ zurück gebraucht, da klapper Geräusch beim Starten. Es wurde eine Schraube an der Nockenwelle gewechselt, nach 1,5 Wochen Wasser in linker Ablage Türe, wieder zurück in Werkstatt für 3 Tage, nach 1,5 Wochen wieder Wasser in gleicher Ablage linke Tür, zurück in Werkstatt, 6.12. abgeholt, 1 Woche steht das FZ, 2 x fahren lautes knacken beim Lenken in T-Garage, 19.12 wieder zurück in Werkstatt, Lenkung defekt, 11.1.13 fertig ,abgeholt am 21.1.13, Februar nach langer Regentagen, beim fahren in Kurven, das Wasser hin und her schwappt, 13.2. in Waschanlage, FZ abgespritzt u. in Waschanlage, raus aus der Anlage hörte sich an, als wenn Badewanne ausgeschüttet wird, Fußmatten hoch, Katastrophe gesehen, Wasser links neben Mittelkonsole und im gesamten Beifahrer Fußbereich, Unglaublich! Also das 5 x zurück in d. Werkstatt, nach Reparatur Lenkung hatte ich das Gefühl, als wenn ich ständig links beim Lenken Gegenhalten musste, also

22.9. 12 gekauft, 15.10. ausgeliefert, 22.10. -31.10 Werkstat, 12.11.-14.11 Werkstatt, 28.11.-6.12. Werkstatt, 19.12.-11.1.Werkstatt, abgeholt 21.1.13, 13.2. -18.1.13 Werkstatt,

Was sagt Ihr dazu?

Auto zurück, Geld zurück,

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11 Antworten

Servus,

meine laienhafte Meinung:

Werkstatt unfähig! Gib die Krücke zurück!

am 17. Februar 2013 um 13:20

Also handelt es sich hierbei nicht um einen Gebrauchtwagen sondern um einen Werkstattwagen :D.

Nee - Spaß beiseite.

An deiner Stelle würde ich ein ernsthaftes Gespräch mit dem Chef des Hauses führen und ihm um einen konstruktiven Vorschlag zur Einigung beider Parteien bitten.

Sollte er auf diese Aufforderung nicht eingehen und um weitere Werkstattbesuche in der Garantiezeit bestehen (ja das gibts auch - ich spreche aus Erfahrung), dann wird dir der Weg zum Anwalt wohl nicht erspart bleiben - leider.

Themenstarteram 17. Februar 2013 um 14:14

Danke für Eure Antworten

Bin Eurer Meining, Werkstatt nix gut. Das Verhalten der Werkstatt so in einigen Dingen, gefällt mir eh nicht oder man denkt Frauen haben keine Ahnung, da kann man WAS erzählen.

Bin auch bei dem Gedanken, Auto zurück, hatte das auch schon angesprochen, allerdings wie sollte es ablaufen???

Etwas Equivalentes ist i.M. nicht da, Verkaufsleiter hat von Inzahlungnahme gesprochen, wie auch immer?? das hört sich nach Verlust für mich an. Das möchte ich schon mal gernicht, habe ja für den Megan kein 500,-€ geszahlt sondern einige 1000,-€.

Soweit ich weiß, auch bei Gebrauchtwagen ist im 1. 1/2 Jahr Gewährleistung zu leisten. Man rühmt sich dessen, das alle Defekte beseitigt wurden.

Verkaufsleiter hat mich gefragt, ob ich nicht an so was gedacht habe, bei dem Alter. So habe ich mich erst mal auf keine weitere Diskussion eingelassen. Möchte mich erst mal schlau machen und andere Erfahrungen hören.

Wer noch was beitragen oder Tipps hat, ich freue mich drüber.

 

Schönen restlichen Sonntag Euch

SLK M

Hi,

ich würde an deiner Stelle SCHRIFTLICH per Einschreiben und Rückschein(!) alle Mängel und Reparaturversuche sowie neuer Mängel nach Reparaturen an dieses tolle Autohaus mit der Aufforderung zur Rücknahme mit Fristsetzung schicken!

Sollte darauf blöd geantwortet werden (von wg. haben Sie damit nicht gerechnet und außerdem Sie sind doch eine ahnungslose Frau), dann würde ich mich an die Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden. Sollte das nicht binnen kürzester Zeit zur Einigung führen, dann hoffe ich, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast und dann verklage diese Firma!

Nach dem Du ja auch Reparaturkosten hattest, würde ich einer Aufrechnung mit gefahrenen Km nicht zustimmen sondern im Gegensatz dazu auch die Reparaturkosten fordern! Ebenso die Nutzungsausfallentschädigung in Anrechnung bringen, solltest Du kein Ersatzfahrzeug für die Reparaturzeiten bekommen haben! (Dürften pro Tag bei 38,50 Euro liegen!)

Toi, toi, toi und

Themenstarteram 17. Februar 2013 um 19:26

Danke Manfredus

Leihwagen hatte ich immer für die Zeit, Reparaturekosten hatte ich nicht, a.) 1. 1/2 Jahre Gewährleistung und b.) ich habe für ein Jahr eine extra Garantie hinzu gekauft.

von den gefahrenen 2,5 Tkm seit her, gehen mindestens 600 aufgrund der Werkstattbesuche drauf.

Aber mit dem schriftlichen werde ich mir merken.

Amliebsten würde ich dem A-Haus Besitzer den Schriftsatz persönlich übergeben. Mal sehen.

 

Grüße

SLK M

Hi SLK,

bei persönlicher Übergabe würde ich zu einem neutralen, nicht verwandten Zeugen raten, von wegen "Ich habe nichts erhalten"!

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deiner Aktion und drücke fest die Daumen!

Ich bin ja nur Laie - aber vielleicht weiß jemand hier im Forum mit mehr rechtlichem Wissen noch etwas was wichtig ist?

Toi, toi, toi

Hallo!

Bin jetzt gerade auf das Thema gestoßen. Rechtlich sieht die Sachlage folgendermaßen aus:

Bei Gebrauchtwaren kann der Verkäufer per AGB/Vertrag die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen. D.h. zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.

Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen Dir als Käufer folgende gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (z.b. Raparatur),

o Rücktrittsrecht (Wandelung),

o Minderung (Fahrzeug wird neu bewertet),

o Anspruch auf Schadensersatz

Du musst nur drei Nachbesserungsversuche dulden - das ist das Recht des Verkäufers auf Nacherfüllung.

So, wie Dein Fall gelagert ist, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, der dem AH eine letzmalige Frist zur Nachbesserung setzt (dies muss schriftlich geschehen) und dann evtl. Deine Rechte (siehe oben) notfalls per Gericht durchsetzt. So viele Werkstattbesuche hätte ich gar nicht erst geduldet - das ist eine Frechheit vom AH.

Viele Grüße und Erfolg bei der Duchsetzung Deiner Rechte!

am 20. Februar 2013 um 7:06

Lieber kollege!

Wie mein Vorgänger schon beschrieben ist das Recht sicherlich auf deiner Seite ! Hast du für dein Auto eigentlich einen Ankaufstwst gemacht? Wäre super wenn du dies hättest !

Ich würde bei deinem Anwaltsbesuch auch noch deinen Zeitaufwand und die zusätzlichen Kosten einklagen !

 

Themenstarteram 20. Februar 2013 um 9:12

Guten Morgen

Danke Allen für die Beiträge.

habe vorher eine Probefahrt mit Zeugen gemacht und einige Dinge wurden notiert und sollten beseitigt werden, zuzüglich der von dem AH von selbst angebotenen Arbeiten.Sprich das FZ sollte in einem techn. korrekten Zustand übergeben werden.

Wasser im Fußraum, die Abläufe waren verstopft.

Habe gestern das FZ abheholt. Den Linksdrall beim geradeaus fahren hat man so erklärt. Die Spurt wurde geprüft und ist i.O. liegt an den Reifen, ich: "dan sind Reifen nicht richtig ausgewuchtet"

Meister: "die Straße ist nicht immer eben und gerade und hat Spurrillen, wo man hinein kommt und man

nicht gerade fahren kann"

Ja, und ich bin Frau und blond.

Bin gerade an einem gewaschenen Schriftsatz für den Chef.

Schönen Tag Allen

SLK M

Dann wünsche ich toi, toi, toi!

Und es wäre schön, wenn Du das Ergebnis bzw. den weiteren Verlauf hier posten würdest - schließlich sind wir alle hier neugierig und Anderen, die ähnliches erleben ein Anreiz gegen Macho-Werkstätten vorzugehen!

Ganz fest "Daumendrück"

Themenstarteram 20. Februar 2013 um 22:47

ja natürlich gibt es alle Infos, wenn wir schon das www haben, ist doch prima.

Ist jetzt mein 2ter wo ich Probleme habe.

Meins SLK hatte Getriebeschade und ich kann nur aus Erfahrung und was ich so im Umfeld u. von Bekannten in gleicher Weise erfahren haben vor GTB / ATSB in Bochum, reine Getriebewerkstatt warnen !

Das sind richtig große Spezialisten seid Jahren.

Allen eine schöne Wöche

SLK M

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