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Dauerfahrlicht bei Xenon rauscodieren erlaubt ?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 24. Februar 2010 um 6:23

hi.

ich möchte gern das dauerfahrlicht abschalten lassen. ist das erlaubt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xorking

Nur weil etwas per VW Tester oder VCDS möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Stichwort DWA Quittierung... Ist in Deutschland nicht erlaubt, aber eben einfach zu codieren.

Aber im Gegensatz zur Quittierung der DWA ist es in Deutschland erlaubt ohne Licht zu fahren...

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nutz mal die sufu.das hatten wir schon X mal.

warum sollte es nicht erlaubt sein?????

am 24. Februar 2010 um 6:33

Um deine Frage zu beantworten:

Es ist erlaubt!

Es ist ein Comfort-Feature und nicht sicherheitsrelevant.

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von mika85

nutz mal die sufu.das hatten wir schon X mal.

warum sollte es nicht erlaubt sein?????

hab ich schon !

es geht nicht um das wie sondern um die frage ob es erlaubt ist.

wenn vw die xenonscheinwerfer bei der abnahme beim kraftfahtbundesamt mit dauerfahrlicht vorgezeigt hat wär das abschalten eine unerlaubte technische änderung am fahrzeug. vor 8 jahren habe ich dafür 100 dm strafe + gebühren + 2 punkte -> probezeitverlängerung kassiert.

wenn es nicht erlaubt wäre würde es z.b der :D nicht machen können(tester)

am 24. Februar 2010 um 6:42

Wenn Du nur in Ländern unterwegs bist, wo Tagfahrlicht keine Pflicht darstellt, muß das Fahrzeug auch nicht ständig beleuchtet sein.

am 24. Februar 2010 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von vwgolfdriver11

wenn vw die xenonscheinwerfer bei der abnahme beim kraftfahtbundesamt mit dauerfahrlicht vorgezeigt hat wär das abschalten eine unerlaubte technische änderung am fahrzeug. vor 8 jahren habe ich dafür 100 dm strafe + gebühren + 2 punkte -> probezeitverlängerung kassiert.

Und wenn VW den Golf mit Ambientebeleuchtung ausliefert und du diese deaktivierst, ist es auch eine technische Änderung. Trotzdem ist sie (genau wie Xenon-DFL) NICHT sicherheitsrelevant und auch kein Prüfungspunkt der Abnahme beim KBA.

Nach welchem § solltest du eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen? Bin sehr auf die Antwort gespannt.

Ich war gestern beim :) und wollte das DFL rauscodiert bekommen.

Der Meister rief nur zu seinem Kollegen: "Hier einmal Xenon!" Der Kollege hat sich sofort an die Arbeit gemacht. Ist anscheinend keine große Sache bei denen.

Die einen sagen es wäre erlaubt, die anderen meinen das wäre es nicht wegen der Lichthupe welche dann erst die Xenons zünden muss.

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von GeorgDD

Die einen sagen es wäre erlaubt, die anderen meinen das wäre es nicht wegen der Lichthupe welche dann erst die Xenons zünden muss.

erklär mal genauer !

spielst du damit auf die zeitverzögerung zwischen ziehen des hebels und leuchten der xenons an ?

Ich habe vor ein paar Wochen mit der VW-Hotline telefoniert, da ich fragen wollte, ob man nicht bei der Abholung in der Autostadt die Deaktivierung direkt vornehmen kann. Die freundliche Damen am anderen Ende der Leitung hat mich bald gesteinigt. Das wäre verboten!!! Dann würde die Betriebserlaubnis erlöschen! Daraufhin habe ich Ihr gesagt, dass ich dann wohl zum :) gehen würde. Darauf die Aussage: Das wurde den Vertragswerkstätten untersagt. Ich hatte den Eindruck, dass ich nicht der Erste war, der mit dieser Frage bei ihr aufgeschlagen ist. Ich glaube mittlerweile, wenn man 3 Leute fragt, erhält man 4 Meinungen.

Der VW Hotline würde ich auch nicht alles glauben. Solange es in Deutschland keine Lichtpflicht gibt ist das rauscodieren erlaubt. Das einzige was für mich logisch klingt ist, dass die Xenonbrenner schneller verschleißen können. Aber ich denke ich lasse mir das DFL auch rauscodieren. Momentan würde mich das DFL nichtmal stören, aber im Sommer finder ich es unnötig.

Also die Damen an der Hotline haben teilweise so viel Ahnung wie Erstklässler. Hatte damals auch angerufen um zu fragen wieviel denn das Sportfahrwerk tiefer währe, dann hat sie ne Broschüre gesucht und 15mm gefunden. Das waren ihr allerdings zu wenig und sie war sich felsenfest sicher das das dann 15cm wären. Eindeutig druckfehler. Hab damals meine anderen fragen nicht gestellt... =)

Aber warum soll es nicht erlaubt sein das DFL rauszucodieren? Angenommen du hast die normalen Scheinwerfer mit TFL, die kannst du sogar persönlich an- bzw. ausschalten. prinzipiell also das gleiche.

Nur weil etwas per VW Tester oder VCDS möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Stichwort DWA Quittierung... Ist in Deutschland nicht erlaubt, aber eben einfach zu codieren.

Mein VW Händler codiert das Dauerfahrlicht NICHT raus.

Ich meine, es ist schon eine kleine Verzögerung in dem Prozess, wenn die Brenner erst bei der Lichthupe gezündet werden müssen... Man kann nun darüber streiten, ob es für die Lebensdauer sinnvoll ist. Ich meine, wann macht man mal Lichthupe...

Aber so vom gesunden Verstand her würde ich sagen, dass es nicht einfach so geklärt werden kann. Beides (Verboten, Erlaubt) macht Sinn...

Am besten direkt an VW wenden und fragen (nicht per Telefon). Dekra und Tüv haben da ja oft nicht so den Einblick *rolled eyes*

Zitat:

Original geschrieben von xorking

Nur weil etwas per VW Tester oder VCDS möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Stichwort DWA Quittierung... Ist in Deutschland nicht erlaubt, aber eben einfach zu codieren.

Aber im Gegensatz zur Quittierung der DWA ist es in Deutschland erlaubt ohne Licht zu fahren...

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