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Dauerfahrlicht wegcodieren - geht lt. VW nicht (mehr)
Ich war heute in 3 verschiedenen Werkstatätten, bezügl. abschalten des Dauerfahrlichtes. Allle 3 sagten mir, bei dem Baujahr meines Passat (10/2008) geht das nicht mehr.
Ist das wirklich so?
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27 Antworten
Nein.
Das DFL kann deaktiviert werden!
Bei meinem Bj. 06/2008 ging es und mein Kumpel hat einen 09/2008 der hat das Dauerfahrlicht auch wegcodiert. Was sollen die 10/2008 geändert haben - ist schon komisch und dann sind sich auch noch drei Kompetente einig.
Grüße und viel Erfolg
Bei meinem hat es der auch wegcodiert, nachdem mir aufgefallen ist, dass der Wagen immer mit Abblendlicht unterwegs war. Wenn man gebraucht kauft steht nicht alles in ver Angebotsliste und beim fahren im hellen merkt man es auch nicht, außer man steht hinter jemanen und sieht daß das Licht reflekiert wird.
Ich habe den gedrängt, dass ich das nicht haben will und er es abschalten soll. Nach seiner Aussage musste das über VW abgeklärt werden und wurde dann auch per Online Verbindung mit VW deaktiviert.
Es geht also, nur der Händler sträubt sich, denn es kostet ja Zeit und für eine wegfallende Funktion Geld zu verlangen ist halt schlecht nachvollziehbar, obwohl 50€ fürs aktivieren des Dauerfahrlichtes ist der gleiche Aufwand wie für deaktivieren.
Wenn Du jemanden findest mit VCDS der kann das sicherlich auch, evt für ein nettes Gespräch und nen Kaffee.
Mein Händler hats gemacht, für Lau, andere, wer weiß?
Gruß und schönes WE
Rolf
Mir gab ja auch zu denken, dass sich alle 3 Werkstätten einig waren. 2 meinten sie hätten erst letzte Woche genau dieses bei einem anderen Kunden ohne Erfolg probiert .
Ich halte mich jetzt erstmal an meinen Verkäufer. Der hat mir nämlich ein Tagfahrlicht verkauft und nicht das vorhandene Dauerfahrlicht....
Zitat:
Original geschrieben von Homie777
...Ich halte mich jetzt erstmal an meinen Verkäufer. Der hat mir nämlich ein Tagfahrlicht verkauft und nicht das vorhandene Dauerfahrlicht....
Da wirst Du aber den Kürzeren ziehen, da es im Falle des 3C kein separates Tagfahrlicht gibt. Das wird über die vorhandenen Abblendscheinwerfer gelöst, die mithin als Dauerfahrlicht auch am Tage leuchten - ergo: Du hast ein Tagfahrlicht.
Im Übrigen kannst Du es wegcodieren, wenn Dein es nicht macht, dann suche Dir einen netten Motor-Talker in Deiner Nähe, der ein VCDS besitzt und für einen Kaffee oder sonstigen kleinen Unkostenbeitrag die Einstellung vornimmt. Es gibt hier im Forum eine Liste der User, die solche Nettigkeiten anbieten.
Zitat:
Original geschrieben von ipthom
Zitat:
Original geschrieben von Homie777
...Ich halte mich jetzt erstmal an meinen Verkäufer. Der hat mir nämlich ein Tagfahrlicht verkauft und nicht das vorhandene Dauerfahrlicht....
Da wirst Du aber den Kürzeren ziehen, da es im Falle des 3C kein separates Tagfahrlicht gibt. Das wird über die vorhandenen Abblendscheinwerfer gelöst, die mithin als Dauerfahrlicht auch am Tage leuchten - ergo: Du hast ein Tagfahrlicht.
Im Übrigen kannst Du es wegcodieren, wenn Dein es nicht macht, dann suche Dir einen netten Motor-Talker in Deiner Nähe, der ein VCDS besitzt und für einen Kaffee oder sonstigen kleinen Unkostenbeitrag die Einstellung vornimmt. Es gibt hier im Forum eine Liste der User, die solche Nettigkeiten anbieten.
Tagfahrlicht = Kennung RL = Zulässig als alleinige Leuchten, die nach vorne weisses Licht abgeben, ohne dass übrige Fahrzeugbeleuchtung (Heck) mitleuchten muss
Wenn der Verkäufer ihm das so verkauft hat ist er jetzt schon in der Pflicht diese zugesicherte Eigenschaft zu erbringen oder zumindest Abhilfe zu schaffen, denn Dauerfahrlicht, also einfach das dauerhaft eingeschaltete Abblendlicht entspricht diesem nicht. Die Abblendlichter haben z.B. keine Zulassung als TFL mit Kennung RL und dürfen deshalb auch nicht ohne der Heckbeleuchtung betrieben werden.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Zitat:
<span id="fck_dom_range_temp_1254491077095_77">Tagfahrlicht = Kennung RL = Zulässig als alleinige Leuchten, die nach vorne weisses Licht abgeben, ohne dass übrige Fahrzeugbeleuchtung (Heck) mitleuchten muss
Wenn der Verkäufer ihm das so verkauft hat ist er jetzt schon in der Pflicht diese zugesicherte Eigenschaft zu erbringen oder zumindest Abhilfe zu schaffen, denn Dauerfahrlicht, also einfach das dauerhaft eingeschaltete Abblendlicht entspricht diesem nicht. Die Abblendlichter haben z.B. keine Zulassung als TFL mit Kennung RL und dürfen deshalb auch nicht ohne der Heckbeleuchtung betrieben werden.
Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht. siehe auch hier. Nur - es gibt eben kein TFL für den 3C. Wenn die Konsequenz das wegcodieren ist, hat der TE allerdings das Ziel erreicht.
Zitat:
Original geschrieben von Homie777
Ich halte mich jetzt erstmal an meinen Verkäufer. Der hat mir nämlich ein Tagfahrlicht verkauft und nicht das vorhandene Dauerfahrlicht....
Was Deinerseits zu beweisen wäre. Beispielsweise schriftlich im Kaufvertrag mit "Tagfahrlicht" festgehalten.
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, das das so im oder ähnlich im Kaufvertrag steht, eher dass die der Verkäufer im Verkaufsgespräch "Tagfahrlicht" zugesichert hat, ohne Zeugen schwer zu beweisen.
Echtes TFL nachrüsten, wäre eine Alternative, die aber sehr zeitaufwendig und kostspielig ist, ob das der Händler aus freien Stücken macht und die Kosten auf seine Kappe nimmt???
Trotz allem ein schönes Wochenende
Gruß Rolf
Das es kein TFL von VW für den 3C gibt ist mir ja (jetzt) bewußt. Ich möchte dem Verkäufer bzw. VW (war Erstbesitzer erstmal die Gelegenheit geben sich dazu zu äußern.... Das ist in Arbeit
Was sich daraus ergibt, mal sehen. In jedem Fall möchte ich das DFL weg haben. In dem Thread ging es mir erstmal um die Aussage 3er Wekstätten, das dies bei meinem Baujahr nicht mehr geht....
Zitat:
Original geschrieben von Homie777
Das es kein TFL von VW für den 3C gibt ist mir ja (jetzt) bewußt. Ich möchte dem Verkäufer bzw. VW (war Erstbesitzer erstmal die Gelegenheit geben sich dazu zu äußern.... Das ist in Arbeit
Was sich daraus ergibt, mal sehen. In jedem Fall möchte ich das DFL weg haben. In dem Thread ging es mir erstmal um die Aussage 3er Wekstätten, das dies bei meinem Baujahr nicht mehr geht....
DFL deaktivieren geht, meiner ist am 5.6.2008 gebaut worden also MJ 2009 so wie deiner.
Meiner war auch von VW-Wolfburg.
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
denn Dauerfahrlicht, also einfach das dauerhaft eingeschaltete Abblendlicht entspricht diesem nicht. Die Abblendlichter haben z.B. keine Zulassung als TFL mit Kennung RL und dürfen deshalb auch nicht ohne der Heckbeleuchtung betrieben werden.
beim dauerfahrlicht ist das abblendlicht eingeschaltet, ohne eingeschaltete rückleuchten. oder hast du da was anderes gemeint?
Zitat:
Original geschrieben von RZA
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
denn Dauerfahrlicht, also einfach das dauerhaft eingeschaltete Abblendlicht entspricht diesem nicht. Die Abblendlichter haben z.B. keine Zulassung als TFL mit Kennung RL und dürfen deshalb auch nicht ohne der Heckbeleuchtung betrieben werden.
beim dauerfahrlicht ist das abblendlicht eingeschaltet, ohne eingeschaltete rückleuchten. oder hast du da was anderes gemeint?
Beim Dauerfahrlicht von VW ab Werk ist meines Wissens nach auch die Begrenzungs- und damit die Heckbeleuchtung an. (VCDS Codiererei jetzt mal aussen vor).
Als Tagfahrlicht ohne Heckbeleuchtung dürfen nur Scheinwerfer mit Kennzeichnung "RL" für Tagfahrlicht verwendet werden.
Siehe auch hier: http://www.dekra.de/.../get_file?... z.B. Seite 7 und Seite 36
Und hier: http://www.volkswagen.de/.../dauerfahrlicht.html
Wegcodieren geht nicht mehr über Geführte Funktionen/Geführte Fehlersuche.
Alternativ kann aber das Bordnetzsteuergerät manuell codiert werden. BSG==>Codierung==>bei Byte 1 den Bit 3(4te Stelle von rechts) von "1" auf "0" setzen. Dann sollte es gehen. Zur Sicherheit Originalcodierung notieren. Dauert keine 3 min.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Zitat:
Original geschrieben von RZA
beim dauerfahrlicht ist das abblendlicht eingeschaltet, ohne eingeschaltete rückleuchten. oder hast du da was anderes gemeint?
Beim Dauerfahrlicht von VW ab Werk ist meines Wissens nach auch die Begrenzungs- und damit die Heckbeleuchtung an. (VCDS Codiererei jetzt mal aussen vor).
Als Tagfahrlicht ohne Heckbeleuchtung dürfen nur Scheinwerfer mit Kennzeichnung "RL" für Tagfahrlicht verwendet werden.
Siehe auch hier: http://www.dekra.de/.../get_file?... z.B. Seite 7 und Seite 36
Und hier: http://www.volkswagen.de/.../dauerfahrlicht.html
moin neo,
ich hatte mir das dauerfahrlicht damals mitbestellt und zumindest bei mir leuchtet unter normalen bedingungen nur das abblendlicht (xenon) [lichtschalter auf auto]. hinten ist's erst mal duster, es sei denn die lichtverhältnisse ändern sich oder man fährt über 140km/h. dann schalten sich auch die tachobeleuchtung und die rückleuchten ein.
ich denke mal, dass das auch so gewollt ist. im techniklexikon von vw steht ja auch nur "Tagsüber eingeschaltetes Abblendlicht". von rückleuchten ist da ja keine rede.