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DB Auspuff Messung

Hallo liebe Community,
undzwar wollte ich wissen welche Zeitkonstante Polizei oder TÜV bei der Standgeräuschmessung verwenden. Die meisten Messgeräte haben ja Fast und Slow Einstellungen.
Ich habe nämlich das Problem, das wenn ich im SLOW messe, der Maximalwert von 88 DB erscheint und im FAST bei 114 DB. Und das ist natürlich ein gewaltiger für mich unplausibler Unterschied. Rein vom hören her würde ich nie denken das es 114 DB sind aber ich habe keine vergleichswerte um das einschätzen zu können.
Nun die frage ob jemand weiß wie da vorgegangen wird und ob es irgendwelche Richtlinien oder Gesetzestexte gibt wo das ganze hinterlegt ist, mit welcher Zeitkonstante man da messen muss.

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75 Antworten

Es ist die Messmethode "schnell" bzw."fast" zu verwenden.

Und bitte bedenken: der Standgeräuschwert ist zwar in den Papieren vermerkt, darf aber bei der Messung beliebig (!) hoch sein.
Er dient nur als Anhalt, ob man noch eine (wesentlich aufwendigere) Fahrgeräuschmessung macht. Denn nur dieser Wert ist gesetzlich limitiert und hat bei Überschreitung entsprechende Folgen.

Nogel, das stimmt.
Allerdings wird dieser Wert, der für das Standgeräusch des Fz. dokumentiert ist, herangezogen von den aaSoP/PI
bzw. der Polizei, um eine Aussage über die Geräuschemission des Fz. treffen zu können.
Am Ende ist es eben so, übersteigt der in den Fz.-Papieren dokumentierte Wert um den Korrekturwert von 5dB(A), ist zu prüfen, ob ein erlöschen der BE vorliegt. Das obliegt natürlich der sachkundigen Prüfung (meist vor Ort) oder abschleppen, Sicherstellung usw.
Und in aller Regel reicht auch diese Messung, um die nicht Vorschriftmäßigkeit, herauszufiltern.
Ich kenne Polizeiinsp. die geben folgende Toleranzen für die Verfahrensweise:
Ist der gemessene Wert höher als 10dB(A) über dem eingetragenen Wert, geht man nicht mehr von einem eventuell vorhandenen Verschleiß aus, sondern um Manipulation.
Und bei hier gemessenen 114 dB(A), gehe ich stark von einer Manipulation der Abgasanlage aus.
PS: ich rede hier nicht von Auspuff ist eben gerade abgefallen, das zählt auch zu Verschleiß.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 27. April 2025 um 13:29:33 Uhr:


Nogel, das stimmt.
Allerdings wird dieser Wert, der für das Standgeräusch des Fz. dokumentiert ist, herangezogen von den aaSoP/PI
bzw. der Polizei, um eine Aussage über die Geräuschemission des Fz. treffen zu können.
Am Ende ist es eben so, übersteigt der in den Fz.-Papieren dokumentierte Wert um den Korrekturwert von 5dB(A), ist zu prüfen, ob ein erlöschen der BE vorliegt. Das obliegt natürlich der sachkundigen Prüfung (meist vor Ort) oder abschleppen, Sicherstellung usw.
Und in aller Regel reicht auch diese Messung, um die nicht Vorschriftmäßigkeit, herauszufiltern.
Ich kenne Polizeiinsp. die geben folgende Toleranzen für die Verfahrensweise:
Ist der gemessene Wert höher als 10dB(A) über dem eingetragenen Wert, geht man nicht mehr von einem eventuell vorhandenen Verschleiß aus, sondern um Manipulation.
Und bei hier gemessenen 114 dB(A), gehe ich stark von einer Manipulation der Abgasanlage aus.
PS: ich rede hier nicht von Auspuff ist eben gerade abgefallen, das zählt auch zu Verschleiß.

Schonmal danke für die ausführliche Erklärung. Ich frage mich nur wieso die Messungen zwischen fast und slow so krass voneinander abweichen.

Und für mich hört sich das ganze nicht nach 114 DB an also woher kommt dieser peak zustande. Ich habe auf einem DB Contest auch fahrzeuge gehört die 115-120 DB hatten, da wurde aber versucht mit Gasstößen bis an den Begrenzer alles auszureizen um den höchst möglichen Wert zu erreichen. Und das war so laut das man sich die Ohren zuhalten muss.

Und bei meinem Fahrzeug bin ich ja nach dem normalen Messverfahren gegangen wo man die Drehzahl im Schein ganz langsam anfährt und etwas haltet, und dann erprupt vom Gas geht.

Wo kann man das nachlesen das im Fast Betrieb gemessen wird? Hast du eine Richtlinie oder ähnliches?

In der ECE- R51 - Geräuschentwicklung v Kfz m mind 4 Rädern steht in Anh. 3:

Verfahren und Geräte zur Messung der Geräuschentwicklung

von Kraftfahrzeugen

Unter 1.1...

Zitat:

Der Schallpegelmesser ist im Modus „schnell“ zu betreiben; für die Frequenzbewertung
ist die in der IEC-Veröffentlichung 61672-1:2002 wiedergegebene
Bewertungskurve A zu verwenden. Bei der Verwendung
eines Systems mit regelmäßiger Überprüfung der Bewertungskurve A
des Schallpegels sollten die Messungen in Abständen von nicht mehr als
30 ms erfolgen.

Das gilt sowohl für die Standgeräusch-, als auch für die Fahrgeräuschermittlung.

Die Frage ist auch, wie gut ist das Gerät? 10€ Temu wird wohl nicht so genau sein wie eins vom Markenhersteller.

Echte 114db wären auch assozial laut. Da brauchst du auch nicht mehr um Einstellungen zu diskutieren.

Ist dein Fahrzeug umgebaut? Solche Werte kommen in der Regel vom "schießen" der Schubabschaltung.

Daher wird das dann im Slow Modus nicht mit gemessen. Da werden nämlich Spitzen rausgemittelt. Da wird ein Durchschnitt über einen Zeitraum gebildet.

Das lauteste legale Standgeräusch in Deutschland ist soweit ich weiß 109db von einem Hyundai.

Wenn du den hast wäre dein Messwert gerade so noch in der Toleranz.

Grüße

Alexander

Zitat:

@Destructor schrieb am 27. April 2025 um 17:18:45 Uhr:



Das lauteste legale Standgeräusch in Deutschland ist soweit ich weiß 109db von einem Hyundai.

Du hast das, was ich oben schrieb, nicht verstanden, stimmt´s?

Hat mich gar nicht interessiert was du da schreibst. War eh falsch oder missverständlich geschrieben.

Das Standgeräusch darf nicht beliebig hoch sein. Es darf nur so hoch sein wie der Wert dafür im Fahrzeugschein. Für das eingetragene Standgeräusch gibt es jedoch keinen Grenzwert daher der hohe Wert des Hyundai.

Zitat:

@nogel schrieb am 27. April 2025 um 12:18:41 Uhr:


Und bitte bedenken: der Standgeräuschwert ist zwar in den Papieren vermerkt, darf aber bei der Messung beliebig (!) hoch sein.
Er dient nur als Anhalt, ob man noch eine (wesentlich aufwendigere) Fahrgeräuschmessung macht. Denn nur dieser Wert ist gesetzlich limitiert und hat bei Überschreitung entsprechende Folgen.

Aber in der realität sieht das ganze doch anders aus. Die Polizei misst deine DB, und wenn du über 5 DB Toleranz bist bekommst du eine Mängelkarte oder wirst stillgelegt, egal ob es Verschleiß ist oder Manipulation. Du musst wieder den DB erreichen zB durch erneuern der Abgasanlage. Das wäre mir neu das die im Anschluss eine Fahrgeräuschmessung machen und dich danach weiter fahren lassen.

Ist schon möglich das es offiziell so ist, aber in der Realität ist es ja nicht so. Bist du über den 5DB Toleranz, musst du das beheben.

Den Widerspruch verstehe ich nicht.
„Das Standgeräusch darf nicht beliebig hoch sein“
„ Für das eingetragene Standgeräusch gibt es jedoch keinen Grenzwert.“
Wenn kein Standgeräusch eingetragen ist könnte er so laut sein wie er wollte.
Aber nur theoretisch,wenn die Aufsicht meint das ist unnötige Lärmbelästigung steht das Teil trotzdem still.
Ist ein Standgeräusch eingetragen darf es den Toleranzbetrag höher sein.
Und mit dem Hyundai kann man viel Spaß haben,mit Polizeikontrollen.
Ein Bekannter hat den gerade verkauft weil er nach geschätzten 70 Kontrollen in den letzten Jahren keinen Bock mehr drauf hatte.

Zitat:

@Destructor schrieb am 27. April 2025 um 17:50:40 Uhr:


Hat mich gar nicht interessiert was du da schreibst. War eh falsch oder missverständlich geschrieben.
Das Standgeräusch darf nicht beliebig hoch sein. Es darf nur so hoch sein wie der Wert dafür im Fahrzeugschein. Für das eingetragene Standgeräusch gibt es jedoch keinen Grenzwert daher der hohe Wert des Hyundai.

Vielleicht solltest du doch lesen, was andere schreiben, damit du was dazulernst. Und da war nichts mißverständlich geschrieben.

Das Standgeräusch DARF beliebig hoch sein

. Auch höher als der Wert im Schein. Ende der Durchsage.

Zitat:

@JohnnyW211 schrieb am 27. April 2025 um 17:54:27 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 27. April 2025 um 12:18:41 Uhr:


Und bitte bedenken: der Standgeräuschwert ist zwar in den Papieren vermerkt, darf aber bei der Messung beliebig (!) hoch sein.
Er dient nur als Anhalt, ob man noch eine (wesentlich aufwendigere) Fahrgeräuschmessung macht. Denn nur dieser Wert ist gesetzlich limitiert und hat bei Überschreitung entsprechende Folgen.

Aber in der realität sieht das ganze doch anders aus. Die Polizei misst deine DB, und wenn du über 5 DB Toleranz bist bekommst du eine Mängelkarte oder wirst stillgelegt, egal ob es Verschleiß ist oder Manipulation. Du musst wieder den DB erreichen zB durch erneuern der Abgasanlage. Das wäre mir neu das die im Anschluss eine Fahrgeräuschmessung machen und dich danach weiter fahren lassen.
Ist schon möglich das es offiziell so ist, aber in der Realität ist es ja nicht so. Bist du über den 5DB Toleranz, musst du das beheben.

Ich weiß nicht wo sich deine "

Realität

" abspielt. Im wirklichen Leben jedenfalls nicht.

Kein Polizist legt irgendetwas still wegen zu hohem Standgeräusch. Weil es dafür keine Obergrenze gibt, es darf auch der Wert im Schein beliebig überschritten werden. Versuch das mal bitte zu verstehen.

Aber ein zu hohes Standgeräusch ist ein INDIZ (!) dafür, daß etwas nicht in Ordnung sein könnte, deshalb läßt man dann eine Fahrgeräuschmessung machen. Und wenn DIE zu hoch ausfällt, dann kann sanktioniert werden. Nur das Fahrgeräusch ist gesetzlich limitiert (je nach Erstzulassung usw.)

Standgeräusch und eingetragenes Standgeräusch nicht verwechseln.

Während der Homologation des Fahrzeugs wird über dss Fahrgeräusch nachgewiesen dass das Fahrzeug nicht zu laut ist.

Da die Fahrgeräuschmessung jedoch extrem aufwändig ist und in der Praxis durch die Polizei nicht durchgeführt werden kann wird das Standgeräusch gemessen. Das ist dann so hoch wie es eben ist, bei meinem Mustang 95db bei dem Hyundai 109db. Theoretisch open end. Es gibt kein Gesetz das einen Grenzwert für Standgeräusche vorschreibt. Genauso wenig wie es ein Gesetz gibt das die maximale Motorleistung vorschreibt. Die wird auch nur gemessen und dann eingetragen.

Dieser Wert wird in den Schein eingetragen. Ab da an ist der für das Fahrzeug verbindlich. Wenn der überschritten wird steht sofort ein defekt oder eine Manipulation im Raum. Das Fahrzeug bekommt ne Mangelkarte oder, heutzutage wesentlich häufiger, das Fahrzeug wird sichergestellt und ein richtiges Gutachten erstellt. Bestätigt das den Verdacht bist du entsprechend dran, Betriebserlaubnis erloschen etc.

Es gibt keine Möglichkeit dass das Standgeräusch überschritten wird ohne dass eine Manipulation oder ein defekt vorliegt. Das Neufahrzeug frisch vom Hersteller hat den Wert eingehalten. (Meistens, da sind auch schon Fehler passiert, glaube beim TTRS zum Beispiel ;) )

Grüße

Alexander

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