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db Eintragung im KFZ Schein!!!

Honda S 2000 AP1
Themenstarteram 23. Januar 2005 um 19:11

Ich habe eine Frage die für mich wichtig ist und einige Leute hier sollen ihre dummen Kommentare für sich behalten wenn sie welche haben ich möchte nur eine Antwort auf meine Frage.

Und zwar wie kann man sen db Wert im KFZ Schein erhöhen meiner steht zur Zeit auf 72db.

 

DANKE!!!

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45 Antworten

Zur Beantwortung deiner Frage müßtest du uns zunächst einmal verraten, auf welchen DB-Wert du erhöhen möchtest.

Themenstarteram 23. Januar 2005 um 19:26

Den maximalen der möglich ist also 98db mit toleranz maximal 2db mehr also 100db.

Weist schon wie laut das ist oder? Das wir wohl nicht möglich sein. Aber ich weis einer der gibt keine dummen Kommentare. Nur Antworten

www.Tüv-süd.de

www.Tüv-nord.de

am 23. Januar 2005 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Weist schon wie laut das ist oder? Das wir wohl nicht möglich sein. Aber ich weis einer der gibt keine dummen Kommentare. Nur Antworten

www.Tüv-süd.de

www.Tüv-nord.de

ne du musst es so sehen du brauchst nen altes gutachten wo hohe werte drin stehen die lässt du eintragen und nach neuem gesetz darfst du dann ja 2 db über eingetragenem wert im schein haben falls du per zufall nen gutachten hast wo 98 db drin stehen darfst du nach neuem gesetz dann 100 haben somit lauter wie früher ist wohl ne lücke im gesetz....

Gutachten wofür?

am 23. Januar 2005 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Gutachten wofür?

für ne zugelassene abgasanlage...

Das Gesetz wurde doch aber geändert. Somit dürfen nur 2% über dem DB Wert im Fahrzeugschein sein. Heist also das eine Anlage die 10DB mehr hat von grund auf unzulässig ist. Nach neuem Gesetzt oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Das Gesetz wurde doch aber geändert. Somit dürfen nur 2% über dem DB Wert im Fahrzeug schein sein. Heist also das eine Anlage die 10DB mehr hat von grund auf unzulässig ist. Nach neuem Gesetzt oder nicht?

Genauso ist es.

am 23. Januar 2005 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Das Gesetz wurde doch aber geändert. Somit dürfen nur 2% über dem DB Wert im Fahrzeugschein sein. Heist also das eine Anlage die 10DB mehr hat von grund auf unzulässig ist. Nach neuem Gesetzt oder nicht?

ja und nein denn die alten gutachten wurden nicht rückwirkend für unzulässig erklätrt so das die immer noch ihre gültigkeit haben wenn du da per zufall eines hast wo nen sehr hohen DB wert hat und du diesen wert einfach nachträglich in deinen schein eintragen lässt hast du im "extrem"fall eben 98 DB in deinem SCHein stehen somit kannst du "ganz"legal mit 100DB fahren sind ja nur 2DB mehr wie im schein gesteslücke ;-) noch scheint es sie zu geben....

Zitat:

Original geschrieben von Tss-CTR

...hast du im "extrem"fall eben 98 DB in deinem SCHein stehen somit kannst du "ganz"legal mit 100DB fahren ....

Und dann viel Spaß mit der Nachbarschaft...:D

Ja das geht vielleicht am E36 oder an nem altenCRX / CTR aber für den neuen CTR wird es kaum einen ESD geben der so laut ist mit Gutachten. Somit wirds auch nicht gehen.

am 23. Januar 2005 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Und dann viel Spaß mit der Nachbarschaft...:D

das ist mir ja dann egal*lach* aber wie heißt es so schön jeder wie er es verdient :D

aber ich liebe es den gesetzen immer einen schritt voraus zu sein.....

am 23. Januar 2005 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Ja das geht vielleicht am E36 oder an nem altenCRX / CTR aber für den neuen CTR wird es kaum einen ESD geben der so laut ist mit Gutachten. Somit wirds auch nicht gehen.

man soll nie nie sagen...ne alte einzelabnahme müsste auch schon gehen...ich muss da mal wieder vitamin B spielen lassen die 70mm von TSS dürfte schon mal nen guter ansatz sein in verbindung mit nem offenen luffi und DB messung sollte da nen sehr schöner hoher wert rauskommen ich werd mich in nächster zeit mal schlau machen.....

Wie alte Einzelabnahme? Für den CTR wird es denke ich mal keinen ESD mit Gutachten geben der sehr viel über die 72 DB drüber geht. So also einen anderen ohne Gutachten bekomm man aber nicht eingetragen. "Beziehungen mal ausgeschlossen"

Das du jetzt nen ESD von einem Vorgänger CTR eingetragen bekommst glaub ich noch viel weniger.

Also kann dir gerade nicht ganz folgen.

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