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dB Wert im Fahrzeugschein und TÜV

Audi TT 8J
Themenstarteram 15. Mai 2018 um 22:51

Hi,

bin noch unerfahren in dem Thema, habe mir vieles durchgelesen aber irgendwie stehen überall nur falsche Informationen drinne.

Im Fahrzeugschein steht ja eine dB Anzahl, in meinem Falle 74dB. Das bedeutet, dass das Geräusch der Abgasanlage max. 74dB +- Toleranzgrenze von 2 oder so betragen darf.

Wenn ich jetzt eine neue Abgasanlage kaufe, die mega laut sein soll, dann kann die doch garnicht "legal" lauter sein, als die 74dB. Bei dem Kauf von neuen Abgasanlagen verändert sich dann entsprechend nur die Klangart, aber nicht die Lautstärke??? Liege ich da richtig?

Wie kann man eine Abgasanlage eintragen, die sehr laut ist? Und ist es überhaupt möglich die dB-Werte in Fahrzeugscheinen zu ändern???

Folgendes Szenario:

Meine Serien Abgasanlage ist mir nicht laut genug, ich möchte einen lauten Sound haben. Was tu ich nun am Besten um alles legal einzutragen und was kostet mich das ca. (Abnahme usw.)

Beste Antwort im Thema

Der Link passt prima zu dem Thema.

https://www.swr.de/.../...chergestellt,kampf-gegen-auto-poser-100.html

26 weitere Antworten
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Dann klappenauspuff der Wert wird bei einer bestimmten drehzahl gemessen meine ich .... und genau darum gibt es keine Klappe mehr bei neuen Autos Eu halt wieder

für Klappenabgasanlagen gibt es inzwischen auch eine neue Regelung, die Lautstärke darf mit Klappe offen auch nicht mehr lauter sein als die eingetragene Serienlautstärke im Schein. Einzige Möglichkeit eine laute Abgasanlage zu fahren ist ohne Eintragung rumzufahren. Auf legalem Weg ist leider nicht mehr viel möglich durch die ganzen Richtlinien von Bund und EU.

Das kann so nichts sein. Wenn ich eine Remus AGA unter meinen A1 schraube, hat die eine ABE. Und ist somit eintragungsfrei. Und die ist 10x lauter, als die Serienanlage.

Themenstarteram 18. Mai 2018 um 8:58

Zitat:

@A3F-devil666 schrieb am 16. Mai 2018 um 09:24:45 Uhr:

Dann klappenauspuff der Wert wird bei einer bestimmten drehzahl gemessen meine ich .... und genau darum gibt es keine Klappe mehr bei neuen Autos Eu halt wieder

Zitat:

@Markusten schrieb am 16. Mai 2018 um 09:37:06 Uhr:

für Klappenabgasanlagen gibt es inzwischen auch eine neue Regelung, die Lautstärke darf mit Klappe offen auch nicht mehr lauter sein als die eingetragene Serienlautstärke im Schein. Einzige Möglichkeit eine laute Abgasanlage zu fahren ist ohne Eintragung rumzufahren. Auf legalem Weg ist leider nicht mehr viel möglich durch die ganzen Richtlinien von Bund und EU.

Ich weiß jetzt nicht genau wie das Thema Klappenabgasanlage aufgekommen ist.

 

Hat jemand nun genauere Infos zu meiner Frage?

Zitat:

@syccon schrieb am 16. Mai 2018 um 17:21:38 Uhr:

Das kann so nichts sein. Wenn ich eine Remus AGA unter meinen A1 schraube, hat die eine ABE. Und ist somit eintragungsfrei. Und die ist 10x lauter, als die Serienanlage.

Und wenn die Polizei dich anhält und die Lautstärke misst, wirst du ein Bußgeld bezahlen müssen. ABE hin oder her.

am 19. Mai 2018 um 9:40

Selbst wenn es vom TÜV abgenommen wurde und es ist lauter als angegeben musst du bezahlen.

Zitat:

@Michael748 schrieb am 19. Mai 2018 um 11:22:57 Uhr:

Zitat:

@syccon schrieb am 16. Mai 2018 um 17:21:38 Uhr:

Das kann so nichts sein. Wenn ich eine Remus AGA unter meinen A1 schraube, hat die eine ABE. Und ist somit eintragungsfrei. Und die ist 10x lauter, als die Serienanlage.

Und wenn die Polizei dich anhält und die Lautstärke misst, wirst du ein Bußgeld bezahlen müssen. ABE hin oder her.

Sagt wer und wo steht das?

Wenn die Anlage nicht verändert ist und eine ABE hat wüsste ich warum ich bezahlen sollte? (sofern ich mich an die Auflagen der ABE halte)

Wir reden hier nicht von einer Eintragung die man Anzweifeln kann, sondern von einer ABE die vom KBA erteilt wird.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

...

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

aber

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1. für diese Teile

a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

2. für diese Teile

a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

3. ....

Entscheidend ist immer, was hinten raus kommt!

 

Nimm z.B. eine Anlage mit ABE, bei welchert sich durch die Nutzung im Laufe der Zeit irgendwelche Siebe oder Innenwandungen aufgelöst haben. Die Anlage wird lauter, und im Ernstfall kannst Du Dir dann bei einer Schallmessung mit der ABE den Allerwertesten auswischen.

 

Auch hat bei den Überschlauen, welche im Glauben, Polizisten und Prüfer würden sich die Hose mit der Kneifzange zu machen, das beliebte Auftrennen und Ausräumen einer legalen Anlage- also Serie oder ABE- schon oft für tellergroße Augen und ein schmerzhaftes Erwachen geführt... ;-)

Der Link passt prima zu dem Thema.

https://www.swr.de/.../...chergestellt,kampf-gegen-auto-poser-100.html

am 19. Mai 2018 um 16:50

Wichtig ist das, was hinten raus kommt und ob TÜV oder ABE, spielt alles keine Rolle, wenn er lauter ist als das was in den Papieren steht, dann zahlst du.

Interessantes Thema!

Weiss jemand, wie der Schallpegel gemessen wird? Wo genau, Abstand, Drehzahl u.s.w.

Ich habe nämlich ein Messgerät dafür und würde es gerne bei meinem Flitzer messen :-)

Gruß

Oooh, es gibt so viel zu lesen! :-(

Weiss nicht, ob ich es in den nächsten Tagen schaffen kann, mal schauen. Werde bald sowieso zu Freundlichen wegen Inspektion fahren, dann kann ich mich informieren, wie sie es machen...

Hab schon vermutet, dass es nicht so einfach ist :-).

Trotzdem, danke Rudi!

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