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Deckungskarte abgegeben was nun???
Hallo habe ein grosses problem,
habe mein Auto am 15.04.05 mit einer Deckungskarte vom Arbeitskollegen angemeldet, da ich noch keinen führerschein habe aber meine freundin es bald nutzen soll, also das Auto wurde nicht benutzt, nun ist das problem das mich die versicherung am 21.05.05 angeschrieben hat das ich mich bei ihr melden soll, nun haben mir die ausgerechnet 174 EU im Monat, das ist mir viel zu teuer, nun will ich diese versicherung nicht sondern eine andere, ich habe keinen vertrag abgeschlossen. wie komme ich aus der sache raus? muss ich nun irgendwelche kosten tragen? oder kann ich dort einfach anrufen und sagen ne will ich nicht? ich meine ich habe ja nix unterschrieben!!! wäre nett für eine schnelle antwort.
Mfg DJ
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14 Antworten
Hi,
also seit 15.04. isses angemeldet --> dann ist seitdem auch Haftpflichtdeckung gewährleistet.
Zumindest diesen Zeitraum bis jetzt wirst du bezahlen müssen, ganz normal - und natürlich nach Kurztarif, was deutlich teurer wird als normal.
Was du versuchen kannst, ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Du hast ja sicher zu dem Schreiben noch etwas dazubekommen - z.B. einen Hinweis auf dein Rücktrittsrecht.
Schau da nochmal genauer rein, was steht da?
Haben die einen Antrag mitgeschickt?
Woher hat dein Kumpel das - hat der einen Antrag bekommen und unterschrieben?
Wie kann man eigentlichauf die Idee kommen, einfach mal ne Deckungskarte zu nehmen (von jemand anderem) - noch dazu wenn das Auto gar nicht benötigt wird?
Ansonsten - neue Versicherung erstmal prophylaktisch suchen und bei der alten anrufen - tu dienen Willen kund dass du keinen Anschlussvertrag möchtest.
Und dann mal schaun
Grüße
Schreddi
komisch
nein habe garnichts bekommen, in dem brief stand nur drin das ich mich bei denen melden soll damit die einen vertrag ausfertigen können. also habe keinen vertrag bekommen und es wurde nie was unterschrieben.
also kann ich dort einfach anrufen und sagen mit dem heutigen datum will ich nicht mehr?
die neue deckungkarte vom neuen anbieter ist schon unterwegs.
es ist geplant das meine freundin den wagen dann benutzt sobald neue versicherung ist!
Einen Antrag werden die trotzdem wollen, irgendwie muss der Vertrag ja bis zum Wirksamwerden des Widerspruchs berechnet werden.
Am besten Du versuchst von deiner neuen Versicherung eine Deckungskarte mit Beginn = Zulassungstag zu bekommen.
By the Way, wer sein Fahrzeug mal schnell mit irgendner Deckungskarte zulässt die ihm nicht mal selbst vom entsprechenden Versicherer ausgehändigt wurde, der kann auch mal 250€ Kurztarifbeitrag bezahlen.
Also Leude, ist alles geklärt
Da ich ja keinen Führerschein habe und das Auto nicht genutzt wurde gibt es kein problem.
Habe bei der Versicherung angerufen und Ihr angeboten das ich gerne 2 Monate bezahle, der Typ jedoch hat gemeint, ne entweder Kündigen komplett oder bis Ende des Jahres, dazu sagte er noch das ich ne Strafe bekommen würde da es ja dann nicht Versichert gewesen wäre, aber das Auto wurde ja nicht benutzt, somit auch keine Strafe.
Naja alles zum besten für mich muss die Monate net Zahlen und komme ohne Probleme Raus
Thx und cu
Na ja, wenn du meinst...
Auch wenn ein Fahrzeug nicht im eigentlichen Sinne benutzt wird, muss es pflichtversichert sein sofern es nicht abgemeldet oder stillgelegt ist.
So isses - wie du drüber denkst ist eine Sache - was die Zulassung dazu sagt ne ganz andere.
Kleiner Tip - nimm dir mal fünf Minuten Zeit wenn du ein Auto kauft und mach dich mit den damit verbundenen Pflichten vertraut *gg* - das lernt man auch in der Fahrschule.
Anhaltspunkte gibts alleine in diesem Forum schon genügend.
Grüße
Schreddi
Habe schon mit den zuständigen Behörden Telefoniert
Luck for me
Ich kann´s zwar nicht so recht glauben, dass dieser Verstoß keine Konsequenzen für dich haben sollte, aber du wirst ja letztlich selber sehen, was passiert.
Hier dazu ein Auszug aus der StVZO:
§ 29d Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes.
(1) Besteht für ein Fahrzeug, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so hat der Halter unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein abzuliefern und von ihr das Kennzeichen entstempeln zu lassen. Handelt es sich um einen Anhänger, so hat er der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich auch die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.
(2) Erfährt die Zulassungsbehörde durch eine Anzeige (§ 29c) oder auf andere Weise, dass für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, so hat sie unverzüglich den Fahrzeugschein oder - bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist - die amtliche Bescheinigung über die Zuteilung des Kennzeichens oder den Fahrzeugschein einzuziehen und das Kennzeichen zu entstempeln. Handelt es sich um einen Anhänger, so ist die Entstempelung auch in den etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnissen zu vermerken.
Hast du jetzt sozusagen eine Versicherung gefunden, die dir rückwirkend ab Zulassung 15.04.05 Versicherungsschutz gewährt? Anders geht es ja nicht, da die ursprüngliche Versicherung ihre 29c-Anzeige ja zum 15.04. gemacht haben dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von DJpolak
Habe schon mit den zuständigen Behörden Telefoniert
(..)
... und was haben die "zuständigen Behörden" gesagt?
Würde mich auch ganz ehrlich mal interessieren - dass im Nachhinein Versicherungsschutz erlischt, okay - aber keine Zulassungsprobleme?
Erzähl mal
Grüße
Schreddi
Hatte meinen obigen Beitrag noch um eine Frage ergänzt. Leider ist mir ein Telefonat dazwischen gekommen und Schreddi hat sich vorgedrängelt *g*
*gg*
Mal ne Frage - ich hab das so verstanden, dass er einfach nur den Vertrag aufgelöst hat - ohne neue Versicherung.
Dann ginge das ja wenn die neue die Deckung ab Zulassung gewährt...
Mmmh - naja, er wird sicher nochwas zu sagen
Grüße
Schreddi
Re: komisch
Weiter oben hat er mal geschrieben
Zitat:
Original geschrieben von DJpolak
die neue deckungkarte vom neuen anbieter ist schon unterwegs.
es ist geplant das meine freundin den wagen dann benutzt sobald neue versicherung ist!
Das interpretiere ich so, dass er schon eine neue Versicherung hat. Die Frage ist nur, ab wenn diese die Deckung gewährt. Wenn rückwirkend zum 15.04. wäre es ja sehr kulant vom Versicherer, da sie für diesen Zeitraum ja auch das volle Risiko trägt, auch wenn der Versicherungsnehmer selbst sagt, dass das Auto nicht bewegt worden ist.
Gilt die Deckung erst ab einem späteren Zeitpunkt, gäbe es einen Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht pflichtversichert war.
Mal abwarten, was er hierzu schreibt.
Das Thema haben wir so alle vier Wochen.
Meine Meinung:
Erst denken, dann Doppelkarte ordern.
Auch ohne Vertrag erbringt die Versicherung mit Abgabe der Doppelkarte eien Leistung, d.h. sie darf einen angemessenen Preis verlangen.
Wer schlau ist erkundigt sich vorher, der Rest begibt sich in ein Kostenabenteuer mit u.U. unsinnig hohen Folgekosten.
*lol* - aber der Rest ist doch so putzig
Grüße und guten Morgen
Schreddi