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Defekt an Kupplung, 2 Wochen nach Auslauf der Garantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 23. Dezember 2010 um 17:07

Hallo zusammen,

vor 2 Wochen ist mir Nachts um 01:00 Uhr mein Gölflein auf Grund eines defekten Kupplungsentlüfterstücks liegen geblieben, bzw. ist dadurch mein Kupplungspedal auf dem Boden liegen geblieben ...

Leider war die Neuwagengarantie zu diesem Zeitpunkt seit 2 Wochen abgelaufen :mad:, aber zum Glück hab ich ja von meinem Gebrauchtwagenverkäufer eine Garantieverlängerung vom VVD (Volkswagenversicherungsdienst) "geschenkt" bekommen :p.

Laut meinem Freundlichen kann der Schaden über diese Garantie abgewickelt werden, da das Entlüfterstück kein Verschleissteil ist.

Allerdings habe ich heute eine Rechnung von der Werkstatt erhalten, die lediglich einen Kulanzbetrag von 18,75 EUR ausweist, den Rest muss ich selber bezahlen.

Nach Rücksprache mit dem Freundlichen habe er alles versucht, aber das Entlüfterstück wäre doch nicht mit der VVD-Garantie abgedeckt. Daraufhin hat er bei VW einen Antrag auf Kulanz gestellt und VW übernimmt 70% der Materialkosten -> 18,75 EUR

Allerdings bleibe ich jetzt komplett auf den Arbeitskosten von über 100 Euro sitzen.

Habe ich jetzt noch irgendwie die Chance, dass VW die Kosten komplett übernimmt oder sich zumindest an den Arbeitskosten beteiligt? Schließlich war das Auto gerade mal 2 Wochen aus der Garantie draußen.

Für jeden Ratschlag bin ich euch sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2011 um 20:47

Hallo,

bei meinem Golf IV war auch in der Zeit der Anschlussgarantie die Kupplung kaputt - nach 34 Tkm.

Bei mir wurden die Reparaturkosten (ca. 700 EUR) großenteils übernommen von der Anschlussgarantieversicherung (damals Allianz).

Ich musste nur ca. 100 EUR Materialkosten zahlen, was bei dieser Kilometerleistung auch noch ein Witz ist!

Lt. VW lag "normaler Verschleis" vor.

Dann gab es noch einige andere Fälle, die "Stand der Technik" waren, weshalb ich mich von dem Wagen getrennt habe.

Die VW-Qualität scheint auch nach Jahren noch auf Ostblock-Niveau zu sein, nur die Preise steigen!

Viele Grüße

Tom

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Warum meinst du begrenzt ein Hersteller die Garantie, um dann doch darüber hinaus noch Reparaturen zu übernehmen? Mehr als die Kulanz wirst du von VW nich bekommen. Sei glücklich dass du überhaupt etwas bekommst, einige Hersteller wissen gar nicht, was Kulanz ist. Allerdings würde ich die Garantie vom VVD nochmal etwas genauer prüfen.

Ist es eine Garantieverlängerung für die Werksgarantie, oder ist es eine Gebrauchtwagengarantie?

Solche Fälle muß man wohl oder übel unter "Schicksal" verbuchen. Und hier hat es das Schicksal ja sogar gut gemeint, da dem Kulanzantrag stattgegeben wurde.

nach so kurzer zeit sollte das meiner meinung nach mit 100% kulanz geregelt werden.

wobei 100 euro auch nicht die welt sind.

Hatte auch mal so ein Problem bei dem VVD, habe dann dort angerufen und zack haben die es doch bezahlt.

Themenstarteram 23. Dezember 2010 um 20:36

Hallo zusammen,

die Garantie ist eine Gebrauchtwagengarantie.

Aus den Garantiebedingungen kann ich allerdings nicht genau erkennen, ob diese Reparatur übernommen werden muss oder nicht.

In dem Kapitel Garantieausschlüsse steht in Verbindung mit Kupplung nur, dass die Kupplungsscheibe nicht unter die Garantie fällt, sowie Verschleissteile oder Dichtungen. Aber das Entlüfterstück ist meines Erachtens keine Dichtung oder ein Verschleissteil.

Ich bin ja auch froh, dass VW dem Kulanzantrag zugestimmt hat, allerdings ist es schon ärgerlich, wenn

1. man von seinem Gebrauchtwagenhändler gesagt bekommt, dass man sich mit der Garantieverlängerung 1 Jahr länger keine Sorgen machen muss -> Dann aber die erste Reparatur doch selber zahlen muss.

2. der Freundliche zu einem sagt, dass die Reparatur über die Garantie geregelt wird - und dann kommt doch die Rechnung.

3. man gesagt bekommt, dass VW 70% der Kosten übernimmt -> aber nur von den Materialkosten.

Aber Danke für eure Tipps, ich werd es jetzt nochmal direkt beim VVD probieren, vieleicht hab ich ja Glück :)

und bei VW wg. der Kulanz nachhaken, ist auch nicht verkehrt

Hallo, die Anschlussgaratien sind sind eigentlich sehr ähnlich. Bei mir (VW-Anschlussgarantie) steht drin, dass sie für alle elektrischen und mechanischen Bauteile des Fahrzeugs gilt. In den Ausschlüssen ist nur die Kupplungsscheibe, nicht aber die anderen mechanischen Bauteile genannt. Zumal sich schon aus der Seltenheit des Defektes, hab sowas noch nie gelesen, ergibt, dass hier kein Verschleißteil vorliegt. Da würde ich bei der VVD freundlich aber deutlich ggf. auch noch schriftlich nachfragen. Abwimmeln ist für die auch billiger als bezahlen.

Gutes Gelingen und frohes Fest.

Gruß Peter

Themenstarteram 2. Januar 2011 um 10:48

Hallo und ein gutes neues Jahr,

also ich hab mich vergangene Woche dirket an den VVD gewendet.

Aber die VVD durfte mir keine Auskunft über die Garantieleistung geben, da ich die Garantie mit dem Autohaus abgeschlossen habe, bei der ich mein Gölflein gekauft habe. Ich musste mich also direkt an das Autohaus wenden.

Aber leider hat sich dort die Aussage meines Freundlichen, nach längerer Diskussion :rolleyes:, bestätigt.

Das Kupplungsentlüfterventil ist ein Teil einer Leitung, die zu der Kupplungsscheibe führt.

In der Garantie sind aber alle Teile, die zu der Kupplungsscheibe gehören, bzw. alle Leitungen, die dorthin führen, ausgeschlossen.

Also dann muss ich den Fall wirklich unter der Kategorie Schicksal ablegen und die Rechnung bezahlen.

Aber alles nicht so tragisch, denn das Autohaus meinte: "... aber wenn Sie mal einen größeren Defekt haben, ist dieser mit der Garantie abgedeckt ... :o

Vielen Dank nochmal für eure Ideen und Anregungen! :)

Wann hast Du denn Dein "Gölflein" dort gekauft? Der Händler muss Dir 12 Monate Gewährleistung geben, unabhängig von einer noch bestehenden Werksgarantie.

Verschleißteile, wie die Kupplungsscheibe sind davon natürlich ausgeschlossen. Das dazu auch alle Teile gehören, die an deren Leitungen dranhängen, würde bei jedem Jurastudenten Lachkrämpfe verursachen.

Die Konstellation, dass ein Händler der Versicherungsnehmer bei VVD ist, erscheint mir sehr seltsam, ebenso wie die Tatsache, dass VVD Dir gegenüber keine Auskunft geben darf.

Es geht zwar nur um einen Streitwert von 100 EUR, aber ich würde mir das nicht gefallen lassen und zum Anwalt gehen. Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kannst Du Dich auch beim Verbraucherschutz beraten lassen.

Ja, ich halte diese Konstellation vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet auch für ziemlich grenzwertig.

am 3. Januar 2011 um 20:47

Hallo,

bei meinem Golf IV war auch in der Zeit der Anschlussgarantie die Kupplung kaputt - nach 34 Tkm.

Bei mir wurden die Reparaturkosten (ca. 700 EUR) großenteils übernommen von der Anschlussgarantieversicherung (damals Allianz).

Ich musste nur ca. 100 EUR Materialkosten zahlen, was bei dieser Kilometerleistung auch noch ein Witz ist!

Lt. VW lag "normaler Verschleis" vor.

Dann gab es noch einige andere Fälle, die "Stand der Technik" waren, weshalb ich mich von dem Wagen getrennt habe.

Die VW-Qualität scheint auch nach Jahren noch auf Ostblock-Niveau zu sein, nur die Preise steigen!

Viele Grüße

Tom

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