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Defekt direkt nach dem Autoverkauf - welche Möglichkeiten hat der Käufer?

Hallo,

gerade ist etwas wirklich blödes passiert. Ich habe eben mein altes Auto verkauft. Tage vor dem Verkauf habe ich alles gecheckt. Flüssigkeiten, Motorlauf, Fehlerspeicher, Probefahrt ob denn alles funktioniert.

Jetzt kam der Anruf der "Wagen streikt". Es scheint einen elektrischen Fehler zu geben.

Ich bin wirklich ehrlich und hasse nichts mehr als Betrüger. Ich habe alles von oben bis unten vorbildlich überprüft. Und jetzt ist der Käufer verständlicherweise sauer, was mir auch Schuldgefühle bereitet.

Hat er das Recht den Kaufvertrag nichtig zu erklären?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CLS-Junkie schrieb am 15. Oktober 2014 um 20:28:25 Uhr:

Dann musst du ihm das ganze schonend beibringen das er Pech gehabt hat, denn das hat er wirklich.

Jetzt musst du entscheiden ob du auf "Kulanz" was vom preis zurückerstattest oder ihr das irgendwie anders in den griff bekommt, oder nichts unternimmst. Aber mal ernsthaft... was erwartet man denn bitte von einem 13 jahre alten Wagen für 1750€?

Vermutlich hat der Käufer vorher hier im Forum gelesen, wo man ratsuchenden Kaufinteressenten nicht selten den Eindruck vermittelt, es sei überhaupt kein Problem für ein bis zweitausend Euro einen zuverlässigen Wagen zu erwerben, der einen drei bis vier Jahre ohne nennenwerte Defekte durch die Lande fährt. :rolleyes:

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Zitat:

@ephox schrieb am 15. Oktober 2014 um 19:31:43 Uhr:

 

Hat er das Recht den Kaufvertrag nichtig zu erklären?

Hallo, natürlich nicht.

Wenn Du keinen Mangel von dem Du wusstest verschwiegen hast und die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde solltest Du dich gemütlich zurücklehnen bis was vom Gericht kommt.

Leider ist es zu einer Unsitte geworden erst Autos zu kaufen um dann Zuhause das zu machen was man vor dem Kauf sollte, Fehler suchen.

Auch ist es zu einer Unsitte geworden selbst bei ältesten Autos quasi Neuzustand zu erwarten, je Älter und mehr Kilometer und je niedriger der Preis desto höher die Ansprüche.

Auch ist es zur Zeit eine beliebte Masche auf diese Art den Preis nachzuverhandeln. Ob die Fehler tatsächlich vorhanden sind oder nur in der Behauptung ist schwer nachzuweisen und innerhalb einiger Tage kann man so manchen Fehler auch gezielt einbauen.

Da man Dir dabei Schuldgefühle einredet ist Mittel zum Zweck, deswegen schlicht ignorieren.

Nur als Randinfo, wie Alt ist der verkaufte Wagen, wie viele Kilometer und welcher Preis?

am 15. Oktober 2014 um 17:50

Jedesmal ist es dasselbe, man verkauft ein Auto, tage später kommt ein nerviger anruf, oder iwelche leute stehen vor der Tür und verlangen Geld zurück.

Du hast richtig gehandelt, hast alles gecheckt, wusstest offensichtlich nichts von einem Fehler, und es war dir auch nicht ersichtlich das der Wagen streiken könnte. Lehn dich zurück und ignorier den...

solche leute gehen mir auf gut deutsch AUF DEN SACK :rolleyes:

Zitat:

Nur als Randinfo, wie Alt ist der verkaufte Wagen, wie viele Kilometer und welcher Preis?

13 Jahre, 160.000 KM, 1750€.

Zitat:

Da man Dir dabei Schuldgefühle einredet ist Mittel zum Zweck, deswegen schlicht ignorieren.

Das würde ich nicht behaupten. Der Herr wohnt bei mir in der Nähe, Familienvater um die 35 und durch die Besichtigungen des Autos habe ich ihn recht gut kennengelernt. Ich glaube nicht, dass er mich da belügt.

Wie einfach ist es denn einem eine arglistige Täuschung anzuhängen?

PS: Ich habe mal fast das gleiche erlebt. Damals alles was ich über Jahre angespart habe für das erste Auto ausgegeben (Privatkauf). Und 3 Tage später sprang der Wagen nicht mehr an und blauer Qualm kam aus dem Auspuff. Gleich an Zylinderkopfdichtung gedacht, was mich ruiniert hätte. War dann doch nur der Temperaturgeber. ^^

am 15. Oktober 2014 um 18:28

Dann musst du ihm das ganze schonend beibringen das er Pech gehabt hat, denn das hat er wirklich.

Jetzt musst du entscheiden ob du auf "Kulanz" was vom preis zurückerstattest oder ihr das irgendwie anders in den griff bekommt, oder nichts unternimmst. Aber mal ernsthaft... was erwartet man denn bitte von einem 13 jahre alten Wagen für 1750€?

am 15. Oktober 2014 um 18:35

Zitat:

13 Jahre, 160.000 KM, 1750€.

Ohne Worte.:rolleyes:

Solange nix von einen Winkeladvokaten (Anwalt) kommt gar nicht reagieren.;)

Auf keinen Fall solltest du Zugeständnisse machen.

Sowas wird von solcher Klientel gern als Schuldeingeständniss angesehen.:rolleyes:

Das ganze ist was man so liest fast schon ein Volkssport.:rolleyes:

Mittlerweile muss man sich schon ernsthaft überlegen Autos in der Liga wie oben

eher zu verschrotten und lieber auf die paar Taler zu verzichten, als sich mit solchen

Ganoven ewig rumzuärgern.:mad:

Zitat:

@ephox [url=http://www.motor-talk.de/.../...kt-direkt-nach-dem-autoverkauf-welche-

Das würde ich nicht behaupten. Der Herr wohnt bei mir in der Nähe, Familienvater um die 35 und durch die Besichtigungen des Autos habe ich ihn recht gut kennengelernt. Ich glaube nicht, dass er mich da belügt.

Du würdest dich wundern wie sehr sich Leute schon in Bekannten täuschten die Sie seit Jahrzehnten glaubten gut zu kennen. Man kann nicht in den Kopf schauen und deswegen auch nicht wirklich kennen und einschätzen.

Es ist möglich das tatsächlich was kaputt ist, dann frag Ihn mal was Er für dieses Geld erwartet habe.

Wie schon erwähnt, je älter das Auto und niedriger der Preis desto Anspruchsvoller der Käufer.

Er hat schlicht einen alten Bock für schmales Geld gekauft und in der Preisklasse unter 2000€ gibt es nur noch Wundertüten.

Zitat:

Wie einfach ist es denn einem eine arglistige Täuschung anzuhängen?

Wenn Er beweisen kann das Du den Schaden wissentlich verheimlicht hast wäre Es einfach. Ansonsten bei einem alten Auto sehr schwer möglich.

Gerade elektrische Komponenten sind Alterungsanfällig, nach 13 Jahren kann ein Teil oder ein Kabel von einer Minute auf die Andere kaputtgehen, nennt man auch Lebensrisiko.

Wie auch immer, der Käufer hat wissentlich eine alte Möhre gekauft die Ihm bei der Besichtigung gefallen hat und Ihm auch keine Mängel aufgefallen sind, ergo sein Bier.

Gib Ihm den Ratschlag das nächste Mal einen Neuwagen zu kaufen wenn Er mit Mängeln nicht klarkommt.

am 15. Oktober 2014 um 19:40

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn hier eigtl? Hersteller? modell?

Um einen Golf IV 1.4 75 PS Bj. 2001

am 15. Oktober 2014 um 19:57

Die karre kann man mit Taschengeld instandsetzen...

am 16. Oktober 2014 um 6:04

Die Frage ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, wurde bis Dato nicht beantwortet. Somit kann hier niemand sagen der Käufer hätte Pech. Und ein TE der das Wort Arglistige Täuschung anspricht ist erstmal alles andere als Glaubhaft.

Nicht wissen schützt auch vor Strafe nicht.

Also wie schaut es denn genau aus das Vertragswerk?

Moin,

Mit einem vorgedruckten Exemplar von Mobile oder dem ADAC ist man auf der sicheren Seite, und ja, am sichersten ist es leider, sein altes Auto zur Verwertung zu fahren oder beim Händler in Zahlung zu geben

Gruß aus Kassel

am 16. Oktober 2014 um 7:27

Zitat:

@ephox schrieb am 15. Oktober 2014 um 19:31:43 Uhr:

Hallo,

gerade ist etwas wirklich blödes passiert. Ich habe eben mein altes Auto verkauft. Tage vor dem Verkauf habe ich alles gecheckt. Flüssigkeiten, Motorlauf, Fehlerspeicher, Probefahrt ob denn alles funktioniert.

Jetzt kam der Anruf der "Wagen streikt". Es scheint einen elektrischen Fehler zu geben.

Ich bin wirklich ehrlich und hasse nichts mehr als Betrüger. Ich habe alles von oben bis unten vorbildlich überprüft. Und jetzt ist der Käufer verständlicherweise sauer, was mir auch Schuldgefühle bereitet.

Hat er das Recht den Kaufvertrag nichtig zu erklären?

Mal angenommen, du hattest einen formgerechten Kaufvertrag verwendet, in dem du explizit jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hattest und das Auto war bei beim Kauf in einem dem Alter und Laufleistung entsprechenden, normalen Zustand (sonst wäre wahrscheinlich gar kein Kauf zustande gekommen) und dir waren keine weiteren, womöglich versteckten Mängel bekannt, dann hat der Käufer eben Pech gehabt und hat "keine Möglichkeiten", realistisch betrachtet.

Natürlich kann er dir auf den Sack gehen, dich nerven mit Drohanrufen, mit Klageandrohungen, mit Anwaltsdrohungen und was weiß ich noch alles, aber nichts davon wäre erfolgversprechend. Selbst wenn er sich einen Anwalt nimmt, der dir dann ein nettes Schreiben mit Halbwahrheiten, Unwahrheiten, Lügen und Drohungen zukommen lässt .......... lass ihn doch ins Leere laufen, einfach nicht reagieren, bei Anruf sofort wieder auflegen, Briefe aufheben, aber nie beantworten.

Erst, wenn du wirklich eine Vorladung vom Gericht bekommst, erst dann würde ich mir ebenfalls einen Anwalt nehmen (ich nehme an, du hast eine Rechtsschutzversicherung allgemeiner Art, nicht nur Verkehrsrechtsschutz? Die ist unbedingte Pflicht, wenn man privat Autos kauft oder verkauft.)

Aber so weit wird es nicht kommen, nach ein paar Wochen wird sich das totlaufen.

Wenn der Käufer in der Nachbarschaft wohnt, besteht natürlich die Gefahr, dass er fortan seine Enttäuschung über seinen Fehlkauf bei anderen Nachbarn und Freunden lauthals zum Besten geben wird, sollte er dabei Unwahrheiten verbreiten, gehe dagegen sofort gerichtlich gegen ihn vor, man hat schnell einen Ruf weg, den man dann nie wieder los wird. Am Ende hilft dann nur noch ein Umzug in eine andere Stadt, wenn ehemals freundliche Nachbarn einem nun den Rücken zukehren und man genau weiß, dass die gesamte Nachbarschaft über dich schlimme Dinge erzählt.

Eben wegen solcher sich zwangsläufig ergebenden Probleme beim privaten Autoverkauf lehne ich sowas strikt ab, ich verkaufe nur über einen Händler, dann verliere ich zwar etwas Geld, mit der Übergabe des Autos an den Händler ist jedoch der Fall ein für allemal für mich erledigt, ich muss nie wieder etwas über mein altes Auto hören, wenn es Probleme gibt, muss der Käufer sich an den Händler wenden, der ihm das Auto verkauft hatte. Gilt natürlich nur, wenn es sich nicht um "Verkauf im Auftrag des Kunden" handelt, sondern wenn ich das Auto ganz normal einem Händler gegen Geld verkaufe.

Wegen 1750 Euro so einen Ärger bekommen? Neeee, nicht mit mir.

 

Das Dumme ist ja jetzt, dass du deinen schlechten Ruf sowieso weg hast, egal, was du machst, denn nimmst du den Wagen zurück oder lässt am Preis was nach, hast du damit ja zugegeben, beim Kauf unehrlich gehandelt zu haben, du wolltest betrügen und bist aufgeflogen und um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen, hast du klein beigegeben, so wird der Käufer das darstellen und damit in der Nachbarschaft hausieren gehen: "Stellt euch vor, da wollte mich einer doch tatsächlich betrügen! Aber nicht mit mir!"

Wenn du jedoch hart bleibst, wird der natürlich auch Negatives über dich erzählen. Schon aus dem Grunde war es dumm von dir, das Auto in die unmittelbare Nachbarschaft zu verkaufen, auch, wenn das Auto wirklich gut und zuverlässig noch weitere 10 Jahre ohne Reparatur gehalten hätte, würde er sich auf deine Kosten amüsieren, dann würde er erzählen, wie dumm du gewesen bist, als du ihm für so wenig Geld so ein tolles Auto verkauft hattest.

Fazit: Niemals privat ein Auto verkaufen, es sei denn, man ist finanziell und mental sehr stark, aber auf keinen Fall das Auto in die nähere Nachbarschaft verkaufen.

 

Grüße

Udo

am 16. Oktober 2014 um 8:09

Super Text Udo

Gruß

Recht und Moral müssen sich nicht decken. Auch wenn Du alles richtig gemacht hast, sprechen Deine "Schuldgefühle" für Dich. Versuche Dich mit dem Käufer zu einigen, notfalls nimm den Wagen zurück. Dann kannst Du wieder mit reinem Gewissen schlafen. Das sollte Dir die Sache wert sein.

Es ist schön, dass es noch Menschen wie Dich gibt, die nicht nur an sich sondern auch an andere denken !!

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