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Defekter Rückfahrscheinwerfer kostet 600 EUR?!

Themenstarteram 3. November 2008 um 21:44

Hallo TT-Gemeinde,

jetzt hatte ich fast fünf Jahre einen TT und war nur lesend hier unterwegs. Jetzt wo ich ihn verkauft habe also mein erster eigener Thread :-)

Vor einer Woche habe ich mein Baby (TT Roadster '01, nimbusgrau, 180 PS Front) zu einem - wie ich finde - sehr fairen Preis verkauft. Unfallfrei und ohne mir bekannte Mängel. Jetzt meldet sich der neue Besitzer bei mir. Er war beim Freundlichen für einen Wintercheckup. Als der das Fahrzeug rückwärts umgeparkt hat ist dem neuen Besitzer aufgefallen, dass der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert.

Diagnose: Das Birnchen ist es nicht. Jetzt ist die Aussage: Da muss man das ganze Kabel neu verlegen, dafür muss man das alles auseinanderbauen und das kostet so um die 600 EUR. Irgendwie klingt das für mich etwas dubios, denn auch ohne große Ahnung von Auto würde ich doch auch mal Sicherungen, Kontakte etc. prüfen. Selbst wenn's so ist - kann das wirklich 600 EUR kosten? Klingt für mich irgendwie wie der Versuch, einen nachträglichen "Preisnachlass" rauszuhandeln.

Und dann noch die ganz spannende Frage: Das Fahrzeug wurde mit einem Standardvertrag verkauft, der ja eine Gewährleistung ausschließt. Eigentlich müsste es mich also gar nicht übermäßig interessieren, oder wie sehr Ihr das?

Bin für jedes Feedback - natürlich vor allem von den Schraubern - dankbar ....

Viele Grüße

Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264

Na auf die Begründung bin ich auch gespannt...

..die Begründung liegt im Gesetz.

Wer als Privatmann bei Privatverkäufen die Sachmängelhaftung nicht ausschließt, steht für den verkauften Gegenstand in der Haftung.

Braucht`s da noch eine extra Begründung für?

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am 3. November 2008 um 21:48

kann dir total schnuppe sein ESSEIDEN du bist ein fachmann sprich hast in dem bereich eine ausbildung dann kann man dir zur last legen du hast etwas wissentlich vrschwiegen ansonsten gilt gekauft wie gesehen^^

Gekauft wie gesehen ;)

jo, gekauft wie gesehen. Selbst wenn du z.B. so einen Vertrag von mobile.de nutzt wo der Ausschluss der Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf nochmal von beiden Parteienen unterzeichnet werden muss ist es schnuppe, wenn das nicht gemacht wurde, weil bei Privatverkauf automatisch Gewährleistung ausgeschlossen ist (außer bei arglistiger Täuschung wie Verschweigen von Unfallschäden und/oder Tachomanipulation). Habe mich da gerade erst schlau gemacht, weil wir den Fall hatten, dass der Käufer zwar den Kaufvertrag unterzeichnet hatte aber beide Parteien übersehen haben, dass weiter oben auch noch der Ausschluss der Sachmängelhaftung unterzeichnet werden sollte.

am 4. November 2008 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von mybmwandme

Und dann noch die ganz spannende Frage: Das Fahrzeug wurde mit einem Standardvertrag verkauft, der ja eine Gewährleistung ausschließt. Eigentlich müsste es mich also gar nicht übermäßig interessieren, oder wie sehr Ihr das?

@mybmwandme,

richtig.

Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung war und Du als grundehrlicher Mensch einen "Mangel dieser Art" nicht verschwiegen hättest bzw. diesen Mangel vorher beseitigen lassen hättest.

Aber davon abgesehen glaube ich auch, dass es eine miese Masche des Käufers ist.

Ob der jetzt wiederum auch nur technischer Laie ist und seinerseits von einer "Werkstatt" verarscht wird, kann natürlich niemand hier mit Sicherheit sagen..

Im Allgemeinen ist es bei diesem Problem meist mit einem neuen Schalter für den Rückfahrscheinwerfer getan und die angesagten € 600,- gehören hier wohl in das Reich der Fabeln, Mythen und Märchen.

Märchenstunde ist, gegenüber Nicht Fachleuten, in den meisten Werkstätten leider an der Tagesordnung.

Ich an Deiner Stelle würde jedenfalls diese und weitere Forderungen deutlich und strikt ablehnen.

 

Themenstarteram 5. November 2008 um 17:43

OK, Danke für die Infos. Hat mich in meiner Entscheidung bestärkt nichts zu tun. Wurde auch ohne Probleme akzeptiert und eingeräumt, dass die Werkstatt noch gar nichts vermessen hat (also auch nicht geprüft, ob jetzt Schalter oder was auch immer defekt ist). Da hat wohl jemand ein richtig schönes Worst-Case-Szenario gemalt.

Noch mal Danke!

ich glaube ich würde den wort wörtlich am telefon auslachen.... :D

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

jo, gekauft wie gesehen. Selbst wenn du z.B. so einen Vertrag von mobile.de nutzt wo der Ausschluss der Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf nochmal von beiden Parteienen unterzeichnet werden muss ist es schnuppe, wenn das nicht gemacht wurde, weil bei Privatverkauf automatisch Gewährleistung ausgeschlossen ist (außer bei arglistiger Täuschung wie Verschweigen von Unfallschäden und/oder Tachomanipulation). Habe mich da gerade erst schlau gemacht, weil wir den Fall hatten, dass der Käufer zwar den Kaufvertrag unterzeichnet hatte aber beide Parteien übersehen haben, dass weiter oben auch noch der Ausschluss der Sachmängelhaftung unterzeichnet werden sollte.

Sorry, wenn ich widersprechen muss. Selbstverständlich gilt auch bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung, und zwar für 2 Jahre (auch für gebrauchte Sachen), sofern sie nicht ausgeschlossen wurde. Mach dich noch mal schlau i nedd nos ;-)

? Seit wann gibt es denn Sachmängelhaftung für Privatverkäufe ? Das wäre ja fatal bei solchen Auktionshäusern wie EBAY!

am 18. November 2008 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von Matlock

 

Sorry, wenn ich widersprechen muss. Selbstverständlich gilt auch bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung, und zwar für 2 Jahre (auch für gebrauchte Sachen), sofern sie nicht ausgeschlossen wurde. Mach dich noch mal schlau i nedd nos ;-)

Na auf die Begründung bin ich auch gespannt...

Dann lass mal hören, aber bitte nicht so Sachen wie "arglistige Täuschung", etc.

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

? Seit wann gibt es denn Sachmängelhaftung für Privatverkäufe ? Das wäre ja fatal bei solchen Auktionshäusern wie EBAY!

Schon IMMER. Deshalb sollte man auch bei ebay tunlichst - so wie ich das auch mache - den Zusatz:"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" mit dazu setzen.

Übrigens, selbst die Klausel "gekauft wie gesehen" schützt vor Haftung nicht. der BGH hat mal einen Fall entschieden, bei dem ein Autofahrer ein Auto gekauft hat. Im Kaufvertrag wurde vorbenannte Klausel fixiert. Das Auto hatte kurze Zeit später einen kapitalen Motorschaden. Der Kaüfer klagte auf Gewährleistung, der verkäufer machte den Haftungsausschluss geltend - der Käufer bekam Recht! der Haftungsausschluss war nicht umfassend genug, der Motorschaden nicht sichtbar. Fazit: Augen auf beim Fahrzeugkauf!

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264

Na auf die Begründung bin ich auch gespannt...

..die Begründung liegt im Gesetz.

Wer als Privatmann bei Privatverkäufen die Sachmängelhaftung nicht ausschließt, steht für den verkauften Gegenstand in der Haftung.

Braucht`s da noch eine extra Begründung für?

Wer nicht zumindest den ADAC-Standardvertrag (oder vergleichbar) für Fahrzeugverkäufe benutzt, der ist eh selbst schuld. Da steht ja wie gesagt eine Ausschlussformel drin.

Zitat:

Original geschrieben von Matlock

Zitat:

 

Übrigens, selbst die Klausel "gekauft wie gesehen" schützt vor Haftung nicht. der BGH hat mal einen Fall entschieden, bei dem ein Autofahrer ein Auto gekauft hat. Im Kaufvertrag wurde vorbenannte Klausel fixiert. Das Auto hatte kurze Zeit später einen kapitalen Motorschaden. Der Kaüfer klagte auf Gewährleistung, der verkäufer machte den Haftungsausschluss geltend - der Käufer bekam Recht! der Haftungsausschluss war nicht umfassend genug, der Motorschaden nicht sichtbar. Fazit: Augen auf beim Fahrzeugkauf!

Dabei ging´s sicher um den Sachverhalt, wer was wissen musste (und es verschwiegen hat)... Absoluter Einzelfall, der so nicht pauschaliert werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von yahooooo

Wer nicht zumindest den ADAC-Standardvertrag (oder vergleichbar) für Fahrzeugverkäufe benutzt, der ist eh selbst schuld. Da steht ja wie gesagt eine Ausschlussformel drin.

der Kaufvertrag von mobile.de beinhaltet diese Ausschlussformel auch. Nur mit dem Unterschied, dass dort noch beide Parteien zusätzlich zur Unterschrift des Kaufvertrages auch noch Ihren Lui drunter setzen können um zu bestätigen, dass sie diese Klausel gelesen haben. Eín Jurist hat sich auf meine Anfrage hin den Sachverhalt angesehen und meinte, dass seie ja alles schön und gut mit der zusätzlichen Unterschrift, aber was zählt seie die Unterschrift des Kaufvertrages. Ob man jetzt die Klausel auch nochmal abzeichnet oder nicht seie irrelevant.

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