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Defektes Teil in Garantie enthalten?

VW Golf 6 Plus (1KP)
Themenstarteram 29. Juli 2016 um 19:50

Ich habe vor knapp zwei Wochen einen defekt bei meinem Auto gehabt (Injektor defekt) und musste den umtauschen und einbauen lassen in einer Werkstatt. Zudem habe ich aber eine Garantie auf das Auto und auf bestimmte Teile des Wagens. Da ich mich leider nicht so gut mit der Materie auskenne, wollte ich hier um Rat fragen.

Zuerst das Teil was kaputt ging ist folgendes:

Injektor Einspritzdüse (hier ein Link zum Teil: https://www.online-teile.com/.../03L130277B_Einspritze.html)

In meinem Garantiepass, welcher vom Autohaus ausgestellt wurde und noch immer gültig ist, steht folgendes:

Für den Gebrauchtwagen stehenfolgende Aggregate unter Garantie:

  • Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile;
  • Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler;
  • Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich Innenteile;
  • Kraftübertragungswelle: Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke;
  • Lenkung: das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen;
  • Bremsen: Hauptbremszylinder und Bremskraftverstärker;
  • Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe und Vergaser;
  • Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, Anlasser (Starter).

Die Garantie erstreckt sich auf:

Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe, Schläuche und Rohrleitungen, soweit ihr Einsatz im Falle eines garantiepflichtigen Schadens an einem der oben gennanten Teile technisch erforderlich ist.

Meine Frage ist nun, ob das defekte Teil, was ich bereits ausgetauscht habe, hier in der Garantie enthalten ist bzw. ob das Autohaus für die Reparatur laut Garantie aufkommen muss oder nicht?

Mfg,

Amar Bajric

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12 Antworten

Ja injektor sind kein normales verschleissteil, sondern sollen im normalfall ein Leben bzw Motor leben lang halten.

Somit ist es in der Garantie enthalten, die frage ist nur wieviel du eventuell zuzahlen musst.

Hast du einen 1.6 TDI?

Welche Baujahr hast du? NORMALERWEISE gibt dir auch VW Kulanz auf die Injektoren ;)

Wo hast du ihn reparieren lassen?

Themenstarteram 29. Juli 2016 um 22:12

OK alles klar danke ein Mal für die Aufklärung! :)

Ja also es ist mir auf der Fahrt in den Urlaub passiert und zudem noch im Ausland...habe es dort reparieren lassen und vor der Reparatur mit dem Verkäufer geredet...Die meinten es sei NICHT enthalten in der Garantie aber die würden nur einen Bruchteil zahlen, sprich knapp 1/3.

Auto ist ein VW Golf VI Plus mit nem 1.6 TDI Motor. Erstzulassung war im Juli 2011. Naja glaub ich hab da keine Kulanz weil es ja ein Gebrauchtwagenkauf war...aber die oben angegebene Garantie stammt vom Autohaus was sie extra mitgeben beim Kauf!

Komisch mit der Garantie, aber man lernt immer dazu, es gibt halt verschiedene!

Weil beim Arbeitskollegen hatte es geklappt über Garantie, natürlich wie bei dir nur ein Teil, rest ging über Kulanz.

Doch ich würde ein Brief an VW in WOB schicken, oder anrufen wegen Kulanz und wenn es nur ein paar Euros sind.

Hier mal die Nummern:

Telefon: 0800/1234109 oder 0800/8655792436 oder 05361/90

Nimm zuerst die unterstrichene.

 

Hier mal ein Beispiel zum lesen, es ist leider ein bekanntes Problem bei den 1.6 TDI und es gibt noch mehr Threads dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...r-einspritzpumpen-defekt-t4883199.html

Wann hast du den das auto beim autohaus gekauft ?

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 9:15

Zitat:

@GolfCR schrieb am 30. Juli 2016 um 00:41:58 Uhr:

Komisch mit der Garantie, aber man lernt immer dazu, es gibt halt verschiedene!

Weil beim Arbeitskollegen hatte es geklappt über Garantie, natürlich wie bei dir nur ein Teil, rest ging über Kulanz.

Doch ich würde ein Brief an VW in WOB schicken, oder anrufen wegen Kulanz und wenn es nur ein paar Euros sind.

Hier mal die Nummern:

Telefon: 0800/1234109 oder 0800/8655792436 oder 05361/90

Nimm zuerst die unterstrichene.

 

Hier mal ein Beispiel zum lesen, es ist leider ein bekanntes Problem bei den 1.6 TDI und es gibt noch mehr Threads dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...r-einspritzpumpen-defekt-t4883199.html

Ja das mit der Garantie macht mich deshalb etwas stutzig ob die vom Autohaus mir da nicht was vertuschen wollen. Deshalb auch die Frage ob das Teil auch in der Garantie inkludiert wäre oder nicht?

Das mit der Kulanz, wenn du meinst es klappt noch bei so nem alten Wagen, würde ich dann probieren! Danke auf jeden Fall für deine Hilfe und die Kontaktdaten!

Hmm, also kein Einzelfall dass diese Motoren da eine Schwachstelle sind.. :/

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 9:16

Zitat:

@DJ-HORNER-100 schrieb am 30. Juli 2016 um 07:02:47 Uhr:

Wann hast du den das auto beim autohaus gekauft ?

Im april 2016 gekauft beim Autohaus und die Erstzulassung war im Jänner 2011 wie schon gesagt.

In deine Fall benötigst du noch keine Versicherung, sondern der Händler/Verkäufer muss seiner gesetzliche Gewährleistungspflicht nachkommen, sprich für den Schaden aufkommen!

Wie das jetzt gehandhabt wird, wenn der Schaden im Ausland eintritt und der Verkäufer nicht zur Nachbesserung/Reparatur herangezogen werden kann, weiß ich leider auch nicht. Möglich, dass du das vor der Reparatur des Schadens telefonisch mit dem Verkäufer hättest abklären müssen.

Fakt ist aber, dass der Verkäufer mindestens für 12 Monate für anfallende Schäden aufkommen muss und NICHT irgend eine Versicherung. Allerdings musst du nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler/Schaden schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Da das aber in den wenigsten Fällen gelingt, kann man ab diesen Zeitpunkt die Versicherung in Anspruch nehmen.

gelöscht, da Fehler

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 9:54

Die Gewährleistungspflicht werde ich natürlich auch in Szene setzen. Zu der Reparatur gab es natürlich noch einen anderen Fall wo die Gewährleistung greifen wird, aber der ist hier uninteressant.

@MarkusWeber

Natürlich habe ich dies mit dem Autohaus VOR der Reparatur abgesprochen. Extra vom Urlaubsort angerufen und mit dem Verkäufer persönlich geredet, ob das Abschleppen bis zum Autohaus für sie mehr entsprechen würde oder ob wir es sofort vor Ort reparieren lassen sollten und das Autohaus (sprich die Garantie was oben angeführt ist) die Kosten übernimmt. Nach Absprache sagte er, ich sollte es gleich reparieren aber die Garantie deckt es nicht ab, jedoch übernehmen die nur einen Bruchteil von der Summe der Kosten.

Zitat:

 

@MarkusWeber

Natürlich habe ich dies mit dem Autohaus VOR der Reparatur abgesprochen. Extra vom Urlaubsort angerufen und mit dem Verkäufer persönlich geredet, ob das Abschleppen bis zum Autohaus für sie mehr entsprechen würde oder ob wir es sofort vor Ort reparieren lassen sollten und das Autohaus (sprich die Garantie was oben angeführt ist) die Kosten übernimmt. Nach Absprache sagte er, ich sollte es gleich reparieren aber die Garantie deckt es nicht ab, jedoch übernehmen die nur einen Bruchteil von der Summe der Kosten.

Ja, Sorry, das hatte ich beim ersten überfliegen deines Berichtes glatt überlesen.

Das sieht in meinen Augen so aus, als ob der Händler Grundsätzlich sein Okay für die Reparatur gegeben hat, und er somit auch für die anfallenden Kosten in voller Höhe einstehen muss. Die Garantie kann Dir in den ersten 6 Monaten egal sein, da die Sachmängelhaftung des Händlers viel umfangreicher ist und nicht in der Höhe von der KM-Leistung des Wagens abhängig ist. Der Händler muss für den Schaden in voller Höhe aufkommen. Wie und ob der Händler das dann selbst mit der Garantieversicherung abwickeln möchte um seine Kosten auf diese abzuwälzen, kann Dir völlig egal sein. Der Händler ist in der Plicht!

Zitat:

@spiderrock78 schrieb am 30. Juli 2016 um 11:54:48 Uhr:

[.....] Nach Absprache sagte er, ich sollte es gleich reparieren aber die Garantie deckt es nicht ab, jedoch übernehmen die nur einen Bruchteil von der Summe der Kosten.

Wie ich weiter oben schon geschrieben habe und @MarkusWeber auch noch mal, sollte dir diese Garantie/Versicherung völlig egal sein, da der Händler zu 100% aufgrund seiner Gewährleistungspflicht dafür aufkommen muss. Er kann seine gesetzlichen Pflichten nicht auf eine Versicherung abschieben.

Themenstarteram 30. Juli 2016 um 19:59

Alles klar ich bedanke mich bei euch beiden, und natürlich bei den anderen, für den Rat und werde mich natürlich über die Gewährleistung informieren und dann einfach dem Autohaus ein schreiben schicken. Wie ihr bereits erwähnt habt sind die dazu verpflichtet..

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