Dekra bericht? brauch kurz hilfe
Die Polizei hat mein Auto sichergestellt weil er "zu Tief" ist. bei dem Bericht von der Dekra steht jetzt:
"Nach dem VdTÜV Merkblatt 751 ist ein Mindestabstand von 6mm zwischen Reifen und den Karosseriebauteilen gefordert, die bei diesem Fahrzeug nicht eingehalten ist. Da auch bei schneller Kurvenfahrt (Probefahrt) kein Anschleifen festzustellen war, ist nicht von einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung auszugehen."
Der Polizist hat gesagt ich soll Federwegsbegrenzer einbauen. Mir wurde aber gesagt dass diese verboten sind. Soll die jetzt trotzdem einbauen oder einfach nichts machen, da keine Gefährdung besteht?
mfg Denis Joos
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13 Antworten
Hast du zufällig Reifen und / oder Felgen montiert, für die du keine ABE hast und hast keine Einzelabnahme inkl. Eintragung durchführen lassen?
Des Weiteren wäre die Frage, wieso die Zulassungsbehörde nach Sicherstellung des Fahrzeuges durch die Polizei eine Untersuchung nach §5 StVZO auf dem Parkplatz der VPI durchführt und wie du mit drucklosem Reifen mit Beschädigungen noch Auto fahren konntest...
Ich denke mal, dass es nur mit dem Verbauen von Federwegsbegrenzern nicht getan sein wird. Und die Strafe aus dem Bußgeldbescheid würde mich auch interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von hydrou
Hast du zufällig Reifen und / oder Felgen montiert, für die du keine ABE hast und hast keine Einzelabnahme inkl. Eintragung durchführen lassen?
Des Weiteren wäre die Frage, wieso die Zulassungsbehörde nach Sicherstellung des Fahrzeuges durch die Polizei eine Untersuchung nach §5 StVZO auf dem Parkplatz der VPI durchführt und wie du mit drucklosem Reifen mit Beschädigungen noch Auto fahren konntest...
Ich denke mal, dass es nur mit dem Verbauen von Federwegsbegrenzern nicht getan sein wird. Und die Strafe aus dem Bußgeldbescheid würde mich auch interessieren.
Ich hab eine Schraube im Reifen gehabt und als die mich Rausgezogen haben war der Reifen noch voller Luft. Erst bei denen war er dann Platt... Eingetragen war bei mir alles und dass sind normale 18" die von BMW freigegeben sind.
Strafe kommt keine nur 60€ für die Dekra
Wenn alles eingetragen wurde, wie kann dann die Freigängikeit nicht i.O. sein? Du hast doch bei einer ABE oder einem Abnahmegutachten den Beweis, dass das so passen sollte. Wieso kommt jetzt ein anderer Sachverständiger auf die Idee, dass es jetzt nicht mehr passen sollte?
Die Frage wäre doch, was für eine Rad-/Reifenkombination hast du montiert und wurden Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen.
Der Polizist kann Dir auch sagen, dass Du nackig fahren sollst - oder sonst was.
Polizisten sind keine Sachverständigen, sondern das sind die ausgebildeten Herren von Dekra und Co.
Somit handelst Du so, wie es die Sachverständigen meinen und nicht so wie die Polizei das meint. Die Polizei checkt nur ob im Straßenverkehr niemand gefährdet wird. Falls sie Bedenken haben, schalten sie Sachverständige ein.
Und nu? Wenn die Polizei den Bericht haben möchte, schick ihn hin - von den Federwegsbegrenzern ist im Bericht keine Rede - also nicht einbauen.
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Der Polizist kann Dir auch sagen, dass Du nackig fahren sollst - oder sonst was.
Polizisten sind keine Sachverständigen, sondern das sind die ausgebildeten Herren von Dekra und Co.
Somit handelst Du so, wie es die Sachverständigen meinen und nicht so wie die Polizei das meint. Die Polizei checkt nur ob im Straßenverkehr niemand gefährdet wird. Falls sie Bedenken haben, schalten sie Sachverständige ein.
Und nu? Wenn die Polizei den Bericht haben möchte, schick ihn hin - von den Federwegsbegrenzern ist im Bericht keine Rede - also nicht einbauen.
Gruß, Frank
Was soll ich dazu sagen:
Zitat:
Original geschrieben von Q-keY
Die Polizei hat mein Auto sichergestellt weil er "zu Tief" ist. bei dem Bericht von der Dekra steht jetzt....
"Sichergestellt" bedeutet, also ein Weiterfahren war definitiv nicht mehr möglich...
Darüber kann jetzt jeder denken, was er will....
Naja, klar "sicherstellen" dürfen die natürlich ... wenn denen ein Auto nicht verkehrssicher erscheint, können sie es vor Ort stilllegen, dazu müssen sie kein Sachverständiger sein. Es geht ja nicht um die Beurteilung was genau gemacht werden muss damit es wieder sicher ist ... und genau genommen geht es nicht darum "ob" das Auto wirklich unsicher ist.
Es reicht der Verdacht und das "Gefühl" ... oder die Nase des Fahrers.
Ich kenne das bei den Herren in grün auch schon ... *grmpf*
Aber egal: cool bleiben und das Machtspielchen einfach mitmachen, nicht aufmüpfig werden und alles wird gut :-)
Egal warum, es muß ganz einfach "Gründe" gegeben haben, und nur wegen "zu tief", darf ich da "mit Verlaub" ganz leichte Zweifel anmelden....????
Ich halte es jetzt aber wie Pabst Benedikt: "buena notte, e grazie a tutti..."
Damit man sich den "Hals nicht verrencken muß", den Dekra Bericht in DIN A4 längs gedreht im Anhang.
Also, es steht doch eindeutig drin:
"Der Abstand der Reifen zum Radlauf ist an der 1. Achse (Vorderachse), und jetzt kommt´s,
im verschränkten Zustand zu gering.!!!!
Der Reifen mit dem "Fremdkörper" in der Lauffläche, das darf selbstvertändlich nicht sein und seih doch "Gott froh", dass der Trachtenverein "Grün-Weiß" das überhaupt bemerkt hat.
Das kann sehr viel schlimmer enden.., alles schon erlebt, und das ohne Vorwarnung!!
Das war Glück, und zwar nicht nur für Dich, sondern auch für mögliche Insassen.
Was das "Fahrwerk" anbelangt, sorry, da bist Du selbst Schuld, oder Jeniger, der es eingebaut hat.
Das mit "dem Verschränken" ist Pflicht, vor allem dann, wenn man vielleicht in diesem Bereich "grenzwertig" arbeitet und ich bin mir fast sicher, das wurde nicht gemacht, denn TÜV/DEKRA überprüfen das!!!
Wie konnte denn eine Probefahrt gemacht werden, obwohl der Reifen drucklos war?
Und wieso bitte macht man denn mit plattem Reifen Bremstests?
Falls das Ersatzrad montiert wurde: Wieso wird dann der "erhebliche Mangel" aufgeführt? Ist doch quatsch, wenn das Reserverad montiert wurde, ist das Auto doch wieder verkehrssicher.
Komisches Gutachten ...
Das mit den 6mm bis radlaufkannte hab ich ach noch nicht gehört.
Das müßte dann bei lenkeinschlag sein oder?
Mein tüv prüfer sagte mir das mindestens 10cm bodenfreiheit vorhanden sein müßte.
Und die schreiben ja selber das nix schleift.....das soll mal einer verstehen.
Also die stvzo sagt aus das ein Hindernis in der höhe 10cm überfahren werden muss ohne Beschädigungen am Fahrzeug zu verursachen. Weiterhin ist ein mindest Scheinwerfer Höhe von 50cm gemessen unterkante Scheinwerfer Pflicht. Ein mindest freigangigkeit am Reifen gibt es nicht es darf halt nur nicht schleifen bei voll eingeschlagenen Rad, dazu verschrankungs test mit Belastung.
Problem ist eine Eintragung hat nur solange gültigkeit bis ein anderer sie wiederruft. Daher nicht gleich dem TE die Schuld geben.
Kenn das selbst das bei einem Treffen die Herrn in Grün weiß meinten Auto zu tief Stilllegung. Alles war eingetragen aber der.holzklotz blieb am mittelscahlldampfer hängen den versucht haben durch zu ziehen. Der Gutachter könnte dann nix feststellen, so wurde es für mich damals zumindest nicht teuer...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von kantelezi
Also die stvzo sagt aus das ein Hindernis in der höhe 10cm überfahren werden muss ohne Beschädigungen am Fahrzeug zu verursachen.
Bist Du Dir da sicher?
Nun der § 30 StVZO laesst sich darueber nicht explizit aus, aber die 500mm von der unteren Kante des Lichtaustritts (muss nicht zwangslaeufig ident zur Unterkante der Streuscheibe sein!) zum Boden sind bei den Hauptscheinwerfern schon richtig und ist in den §§ zu den Beleuchtungseinrichtungen am Fzg. auch verbindlich vorgegeben!
Eine Empfehlung der Dekra zur Bodenfreiheit findet man z.B. hier.