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DEKRA reduziert Sitzplätze in der Zulassung - auch unten im Teil 1 nach 32 Jahren

VW T3
Themenstarteram 19. Juni 2022 um 15:11

Guten Tag,

Vor 20 Jahren hatte ich den T3 mit meinem Freund zusammen gekauft und seitdem kenne ich das Fahrzeug. Es hatte (und hat) 2 Sitzplätze (vermutlich seit EZ. bei der Kripo). Unter S. 1 sind 8 Sitzplätze eingetragen und unten „zu S. 1: Auch 2 bis 7 od. 9“.

Mein Freund ist leider verstorben und ich soll das Fahrzeug als Mitglied der Erbengemeinschaft verkaufen. Eine Werkstatt reparierte zwei Dinge und der DEKRA-Prüfer verweigerte dort die positive HU.

Ich fuhr zur Hamburger DEKRA-Zentrale und sagte, dass ich einverstanden sei, dass die Anzahl der Sitzplätze auf 2 geändert werde obwohl das merkwürdig sei, weil das laut den mir vorliegenden 11 HU-Berichten (davon 6 von der DEKRA in Mecklenburg) offenbar bisher nicht erforderlich war. Ich zahlte für „zwei Zettel“ 45 Euro, bekam die Prüfplakette und das Fahrzeug war laut dem „einen Zettel“ ohne Mängel (war es aber nicht: ein Interessent hatte es am nächsten Tag in seiner Werkstatt prüfen lassen und die fand ein kleines Loch im Endtopf – aber das ist eine andere Sache).

Als ich nach Hause kam, war ich schockiert: Die Zulassung Teil 1 sollte (wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal damit beschäftigt – z. B. bei der Ummeldung) nicht nur oben bei S. 1 „2“ eintragen, sondern unten im Text sollte auch der Hinweis zu S. 1 komplett wegfallen (also nicht anstatt dem jetzigen Hinweis: „Zu S. 1: Auch 3 bis 9“. Ein Telefonat brachte nichts: Die DEKRA besteht darauf und möchte scheinbar die Typgenehmigung, die VW ca. 1984 vom KBA bekommen hat „verbessern“.

Da das meine Verkaufschancen deutlich reduziert, frage ich, ob das zulässig ist. Für die Mühe bezüglich einer qualifizierten Antwort (bitte kein Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung gemacht werden darf) danke ich im Voraus.

Viele Grüße

Erich Junker, Hamburg

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12 Antworten

"Eine Werkstatt reparierte zwei Dinge und der DEKRA-Prüfer verweigerte dort die positive HU."

Mal ein paar Verständnisfragen, da sich das ganze etwas wirr liest:

Warum musstest Du zur Dekra?

Weshalb kann ein beauftragte Werkstatt ein Auto nicht selber durch den TÜV bringen?

Mahlzeit! Ziemlich wirr. Erstmal -es gibt nich nur die Dekra in Hamburg. Und das austragen erschlißt sich mir auch nicht.

Du sprichst von 2 Zetteln und von einer positiven HU.

Also steht auf dem zweiten das mit den Sitzen?

Dann schmeiß ihn weg und gut.

Gruß Frank

Themenstarteram 20. Juni 2022 um 11:29

Hallo,

zum besseren Verständnis etwas detaillierter:

Ich hatte einer Kfz.-Werkstatt den Auftrag erteilt, an dem Fahrzeug eventuelle Mängel zu beseitigen und die HU machen zu lassen. In diese Werkstatt kam ein DEKRA-Prüfer:

„Ergebnis: Erhebliche Mängel. Festgestellte Mängel: -0.2c (GM) Zulassungsdokumente Feld S.1 Daten stimmen nicht mit Fahrzeug überein oder fehlen. -DF6.2.6 (EM) Sitzbank 1. und 2. Sitzreihe fehlt.“

Die Werkstatt sagte, ich solle zur DEKRA fahren weil kein „Baurat“ in die Werkstatt kommen würde (nur normale Prüfer). Das tat ich. In der Hamburger DEKRA-Zentrale wurden gemacht

(1. „Zettel“):

„Hinweis zur Berichtigung der Angaben in der Zul.-Bescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV (keine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO)“

„Daten für Fahrzeugbeschreibung S.1------2“

„zu S.1: auch 2 bis 7 od. 9 ist/sind zu streichen!“

2. „Zettel“:

„Nachkontrolle zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO.

Ergebnis: ohne festgestellte Mängel. Nächste HU fällig Mai 2024“.

Bezüglich „Zettel wegschmeißen“: Diese Frage hatte ich selbst einem vernünftigen DEKRA-Mitarbeiter gestellt (der noch nicht lange in Hamburg dabei war und selbst alles so gelassen hätte, wie es in den letzten 11 Prüfberichten war): Das ist zwar möglich aber alle „Zettel“ sind im DEKRA-System gespeichert und wenn die Zulassungsstelle (in wahrscheinlich seltenen Fällen) bei der DEKRA nachfragen würde, würde der Eindruck einer Fälschung entstehen.

Viele Grüße

Erich Junker

Ich habe den Eindruck du bzw. die Erben wären besser nach dem DEKRA in der Werkstatt besser gleich zum Anwalt gegangen. Würde ich jetzt auch empfehlen.

Vom Gefühl her. Also ohne jeden Anspruch irgendwie juristisch korrekt zu sein.

War der Wagen schon bei der Polizei ein richtiger 2-Sitzer?

Dann wäre die Eintragung also schon damals so falsch wie heute gewesen. Oder zumindest seitdem der Wagen ein Zweisitzer ist.

Was zu der Frage führt ob der Eintrag wirklich falsch ist.

Ich finde der Eintrag war nicht falsch.

Alles weitere wäre noch spekulativer.

Kontaktiere einen Anwalt.

Ja, hört sich nach einem juristischen Problem an. Die Dekra kann nicht einfach die ABE von VW abändern. Da ist dieser Laden nicht zu befugt.

Rein theoretisch kann man alle Sitze bis auf den Fahrersitz ausbauen, und trotzdem ändert das nichts an der maximalen Sitzplatzanzahl laut ABE!

Mahlzeit! Ich hatte heute nen Vorabgesprächstermin wegen einigen Umtragungen und Eintragungen.

Gegenüber-aas und kurzfristig noch der Leiter dabei.

Erklären können die sich die Vorgehensweise nicht.

Würde ja auch gegen die von VW gewollte variable Nutzung sprechen,und eben wie schon erwähnt die in der ABE abgesegnten Eintragungen.

Nur mal ne Nachfrage-Hast du nur die Sitze draußen oder auch die Gurte?

Wenn die auch ausgebaut sind könnte hier der Knackpunkt liegen-gehören bei der HU zu den zu untersuchenden Punkten.

Bevor ich zum Anwalt rate-Wende dich doch mal an den Dekra-Hauptsitz(kundencenter@dekra.com) und Bitte um eine Stellungnahme.

Zu dem weglassen -du schreibst ja-bei der nächsten Gelegenheit,hat also Zeit.

Klärt sich das nicht übergibste das so an den Käufer,der kann dann entscheiden was er macht.

Gruß Frank

Selbst die fehlenden Gurte dürften kein Problem sein, da die 2 Punkt Gurte mit an der Bank "hängen". Darüber hinaus sind laut ABE bei Caravelle und Tansporter Fensterbussen ohne Trennwand immer 8 Sitzplätze eingetragen, selbst wenn diese als 7 Sitzer ausgeliefert wurde.

Themenstarteram 26. Juni 2022 um 15:22

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise. Rechtsanwalt und Gericht sind trotz Rechtsschutzversicherung zu teuer, zu zeitaufwendig, dauern zu lange und bringen in Deutschland (besonders bei Prüforganisationen) meist nichts.

Ich fahre seit 20 Jahren mit autogaz (polnische Schreibweise). Ein Nachbar-Klempnermeister hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen als er das erfuhr: Er wusste von einer in Deutschland eingebauten Autogasanlage, die wegen Nichtfunktion ausgebaut werden sollte = 2 Instanzen, 3 Jahre und dann noch gerichtlicher Vergleich.

Ich hatte bereits einen Brief an den Leiter der Hamburger DEKRA-Zentrale gesandt, der nicht beantwortet wurde: Unter anderem „ich finde es unerträglich, wenn ein Prüfer anlässlich einer HU die dem Hersteller erteilte Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes „verbessern“ will und bitte Sie, auf die Prüfer einzuwirken, dass das Fahrzeug (ebenso wie in den letzten 30 Jahren) die HU-Plakette bekommt“.

Ich hatte lediglich einen nicht aussagefähigen Rückruf von dem „Übeltäter Baurat“ bekommen (sinngemäß „ich wollte Ihnen helfen, das Fahrzeug hat auch keine Sitzschienen mehr für Sitzbänke“). Seine Hilfe war, dass er für seine beiden „Zettel“ und 43,-- Euro zusätzlich die Prüfplakette darauf geklebt hat.

Ich werde jedoch dem Rat nachkommen, mich nach Stuttgart an kundencenter@dekra.com zu wenden. Auch wenn ich mir davon nicht viel verspreche: Es ist nicht das erste Schreiben, dass die dann dort von mir haben. Vor mehreren Jahren hatte ich dort angefragt, warum die DEKRA mit dem Thema „Abgas-Gutachten bei Euro 2-Fahrzeugen“ anders umgeht als GTÜ und KÜS. Die Mitbewerber legen angeblich den Gesetzestext anders aus als die DEKRA. Nein, andersherum: Die Mitbewerber machten es so, wie es im Gesetz geschrieben stand und die DEKRA wollte mir ihren in der technischen Zentrale in Klettgau bei Dresden erstellten Abgas-Gutachten Geld verdienen.

Einen schönen Sonntag noch euch Allen und

viele Grüße aus Hamburg

Erich

Zitat:

@autogaz24 schrieb am 26. Juni 2022 um 17:22:24 Uhr:

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise. Rechtsanwalt und Gericht sind trotz Rechtsschutzversicherung zu teuer, zu zeitaufwendig, dauern zu lange und bringen in Deutschland (besonders bei Prüforganisationen) meist nichts.

Ich fahre seit 20 Jahren mit autogaz (polnische Schreibweise). Ein Nachbar-Klempnermeister hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen als er das erfuhr: Er wusste von einer in Deutschland eingebauten Autogasanlage, die wegen Nichtfunktion ausgebaut werden sollte = 2 Instanzen, 3 Jahre und dann noch gerichtlicher Vergleich.

Ich hatte bereits einen Brief an den Leiter der Hamburger DEKRA-Zentrale gesandt, der nicht beantwortet wurde: Unter anderem „ich finde es unerträglich, wenn ein Prüfer anlässlich einer HU die dem Hersteller erteilte Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes „verbessern“ will und bitte Sie, auf die Prüfer einzuwirken, dass das Fahrzeug (ebenso wie in den letzten 30 Jahren) die HU-Plakette bekommt“.

....

Es handelt sich ja um etwas eher einfaches.

So wie ich es verstanden habe

Das Fahrzeug wurde so mit dem Brief an die Polizei ausgeliefert. Diese hat es jahrelang so genutzt.

Hinterher wurde es auch jahrelang so genutzt.

Ich sehe keinen Grund weshalb sich das auf einmal ändern sollte.

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es üblicherweise eine gratis Beratung beim Anwalt.

Optional selbst einen Anwalt suchen.

In den Fall vor einem Termin bei dem den nächsten Schritt erledigen.

Rechtsschutzversicherung anrufen, Fall schildern und fragen ob ein Beratungstermin beim Anwalt OK ist. Evtl. will die Versicherung auch einen Anwalt "stellen". Dann bringt es natürlich nichts vorher nach einem zu suchen.

Von der Versicherung müsste man dann (schriftlich?) die Zusage bekommen die auch eine Fallnummer (oder so ähnlich) enthält. Mit dieser Nummer kann der Anwalt dann mit der Versicherung abrechnen. Der Anwalt kann dann beurteilen ob es sich lohnt weiter zu gehen. Üblicherweise will zumindest ein unabhängiger Anwalt natürlich weiter gehen.

PS

Ist natürlich sehr vage beschrieben.

Die Rechtsschutzversicherung wird es besser erklären können.

Mahlzeit! Danke,deswegen hatte ich nachgefragt. Du hast also wie gedacht nicht nur die flexible Mittelsitzbank ausgebaut sondern der Bus ist nackt.

Sprich auch die Sitzschienen sind raus,ich rate mal-Sitzbank hinten und auch die Gurte sind weg.

Und da hat der Prüfer vollkommen richtig gehandelt-er willsehen das die eingetragenen Sitzplätze und die vorgeschriebenen Gurte gesetzeskonform sind.

Lappidar-er stempelt ab und du verbaust danach Campingstühle und Spanngurte.

Anfangs kams mir seltsam vor aber jetzt mit Infos eben nicht mehr.

Und es ist keine Rechtsgrundlage wenn der bisherige Prüfer,oder mehrere, gesagt hat ist OK.

Hattest ja die Möglichkeit bei der Nachuntersuchung mit Sitzen zu erscheinen.

Klingt Blöd ist aber so.

Und bezgl. den Ratschlägen-klag doch: Spar dir die Nerven und die Mühe.

Gruß Frank

Zitat:

@T3-Staff schrieb am 26. Juni 2022 um 18:05:46 Uhr:

Mahlzeit! Danke,deswegen hatte ich nachgefragt. Du hast also wie gedacht nicht nur die flexible Mittelsitzbank ausgebaut sondern der Bus ist nackt.

....

Und das ist der Punkt den ich anders verstanden hatte.

Ich denke die Polizei hat den Wagen schon so genutzt.

Und er wäre auch schön so ausgeliefert worden.

 

Zitat:

@autogaz24 schrieb am 19. Juni 2022 um 17:11:16 Uhr:

Guten Tag,

Vor 20 Jahren hatte ich den T3 mit meinem Freund zusammen gekauft und seitdem kenne ich das Fahrzeug. Es hatte (und hat) 2 Sitzplätze (vermutlich seit EZ. bei der Kripo). Unter S. 1 sind 8 Sitzplätze eingetragen und unten „zu S. 1: Auch 2 bis 7 od. 9“.

...

Themenstarteram 26. Juni 2022 um 16:50

Hallo Frank,

ich habe gar keine Sitzbänke und es hat vermutlich nie welche gegeben. Zumindest hinten kann im jetzigen Zustand keine eingebaut werden: Dort ist ein großer 110-Liter Autogastank. Ich möchte lediglich dem Käufer (oder dessen Nachfolger) nicht die Möglichkeit nehmen, einen Gastank mit deutlich geringerem Durchmesser einzubauen oder die Gasanlage ganz auszubauen (und dann 3 Sitze mehr einbauen zu können). Die untere Hälfte der Gurte befindet sich im Holzkasten des Gastanks. So wie ich es verstanden habe, steht in der Zulassung unten jeweils die maximal zulässige Anzahl der Sitzplätze (ggf. nach Umbau).

Der Pkw hat eine einfache Campingausstattung mit Benzin-Standheizung: In der Mitte (Platz der mittleren Sitzbank) befindet sich ein einfach ausbaubares Schränkchen (Spüle mit Wasser- und Abwasserkanister). Von den Gurten fehlt dort alles.

Wie dem auch sein, ich habe gerade die DEKRA in Stuttgart um eine Stellungnahme gebeten.

Viele Grüße

Erich

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