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Dellen nach Dachlawine :( Wie ist die Regelung bei Leasing ?

Mercedes CLA X118 Shooting Brake
Themenstarteram 4. Februar 2021 um 8:45

Hi

hab mal eine Frage an euch. Hoffe dass nicht all zu viele die selben ERfahrungen machen mussten.

Wir haben hier nur unsere Parkplätze vor dem Mietshaus und als vor 3 Wochen die Schneemassen bei uns ankamen, hatte es bei Tauwetter dann eine Dachlawine gegeben und eine Masse an Schnee fiel runter auf die Autos. Ich habe den lauten Knall abends noch gehört und während dem TV schauen und bin aufgesprochen um nachzusehen.

Erst am anderen Tag habe ich gesehen dass ich mir wohl eine Delle in der Motorhaube eingehandelt habe. Da ich Montag vor einer Woche einen Termin beim Service hatte, da manches Mal die Fensterheber nicht funktionieren (sporadisch und nicht reproduzierbar) sagte man mir dass die Haube wohl einiges abbekommen habe.

Und in der Tat sind da mehrere leichte Dellen die man nur sieht wenn man genau hinschaut. Im normalen Alltag erkennt man sie wohl eher kaum..vll. durch die PowerDomes begünstigt ...

Ein Beulendoc hatte es sich schon angeschaut und tat sich schwierig einzuschätzen ob er was machen kann. A) Alu-Haube...b) von innen verstärkt und somit nicht an allen Stellen erreichbar.

Der Mercedes Service meinte bereits Hauben-Tausch für ca 2200 EUR.

Nun will meine HUK das über Vollkasko laufen lassen. Find ich scheisse. Ich konnte nichts dafür...war unschuldig. Mein Vermieter hatte Vorkehrungen mit Schneefängern getroffen - somit ist er auch raus (sagt auch seine Haftpflicht). Dann werde ich mit 300 EUR Selbstbeteiligung bestraft und noch mit einer Rückstufung von SF8 auf wohl SF3.

Ich versuche nun noch das ganze über Teilkasko laufen zu lassen, mal sehen was die HUK sagt.

Ich überlege ABER auch es erstmal nciht machen zu lassen, auch nicht privat einfach bezahlen. Der Mehrwert wäre kaum vorhanden, außer dass ICH weiß dass da keine Dellen mehr wären. Wei gesagt, im Alltag sieht man es nicht wirklich. Lack ist nicht beschädigt. Ich würde mich ärgern die Haube für 2000 EUR machen zu lassen und bei der nächsten besten Gelegenheit Hagel oder einen Steinschlag drauf zu bekommen ....

Wie ist das nun mit dem Leasing ? MUSS ich es melden ? MUSS ich es direkt beheben lassen ? Kann ich es auch erst dann beheben wenn der Wagen zurück an Mercedes geht ?

Wie ist das mit dem Leasing am Ende ? Wie bewerten die den Wagen ? Machen diese Dellen dann den Bock fett ? Wird jede Delle dann mit xxx EUR bewertet ?

Wäre super wenn sich jemand von euch äußern könnte.

Dank

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21 Antworten

Hallo,

wenn die Dellen kaum sichtbar sind und der Lack nicht beschädigt ist würde ich das nicht melden.Sollten mit der Zeit die Dellen sichtbar werden kann man immer noch reagieren.Am Ende des Leasing Vertrages,wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird,wird das Fahrzeug sowiso durchgeschaut,falls Schäden vorhanden sind,ausser normale Abnutzung,muss man sie auf eigene Kosten beseitigen,dafür hat man Voll u.Teilkasko.Ich hatte einen W 176 A Klasse gleast,am Ende des L.Vertrages wurde er durchgeschaut und ich hatte in der Windschutzscheibe genau im Sichtfeld des Fahrers eine winzigen Steinschlag,hatte ich garnicht bemerkt,da musste die ganze Scheibe ausgewechselt werden,haben die verlangt,habe ich dann über die Teilkasko gemacht.

Mach dich nicht verrückt,warte bis Ende des Leasing Vertrages vielleicht hast du Glück und es wird übersehen.

MFG

Heinz Wi

A 200

Schaden dem LG und Versicherung melden.

Ein paar Wochen vor Rückgabe Termin zur Besichtigung beim LG

vereinbaren und Fahrzeug begutachten lassen, dann entscheiden, ob

der Schaden selbst behoben wird oder Rechnung vom LG zahlen.

Bei Leasing wird nur der Minderwert gezahlt, nicht die komplette Reparatur.

Es gibt sicher einen Schadenskatalog , der beschreibt, was Schaden und Gebrauchsspur ist.

hallo,

die HUK wird sich hier auf Nichts ! einlassen, da Dachlawinen in der Vollkasko versichert sind.

Aus dem Netz: Fahrzeugschäden, die durch Schnee- oder Dachlawinen verursacht werden, sind nicht durch die Teilkasko abgesichert. Die Teilkasko zahlt zwar Sturm-, Hagel-, Blitz- und Wasserschäden aber abrutschende Dachlawinen sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten

Dein Argument, dass Du da nichts für kannst, zieht auch nicht. Wenn jemand Dein Auto durch Vandalismus beschädigt, kannst Du auch nichts dafür. Trotzdem ist es ein Schaden für die Vollkasko.

Du hast gewisse Fristen einzuhalten, um einen Schaden zu melden. Zu warten, bis Du das Fahrzeug zurückgibst und den Schaden dann ggf. nachzumelden ist keine gute Idee....man stelle sich vor, ich gebe das Auto im August ab und erzähle der Versicherung etwas von einer Schneelawine :cool:

Wie Sumbi bereits schreibt, Kontakt zu LG und Versicherung aufnehmen ist der richtige Weg.

am 5. Februar 2021 um 5:25

Also, ich bin kein anerkannter Rechtsanwalt. Nach meiner Ansicht haftet für einen Schaden in erster Linie zunächst der Verursacher. Ob der Vermieter einen Schneefang oder ähnliches montiert hat, spielt aus meiner Sicht insoweit keine Rolle, weil die Maßnahmen offenbar nicht ausreichend waren.

Hast Du Dich schon von einem Anwalt beraten lassen? Das die Versicherung dich "abwimmelt" ist ja nichts verwunderliches...

Sollte es tatsächlich so sein, dass du selber mit dem Schaden sitzen bleibst...dann hast Du ein echtes Kostenproblem. Neben Anstieg der SF kommt auch noch eine Wertminderung dazu, die sich bei Rückgabe sicher bemerkbar macht

Typisch Deutsch (nicht auf den TE bezogen) Karre direkt vorm Haus abstellen, sehen dass da ordentlich Schnee auf dem Dach ist (alternativ: sehen wie immer mehr Schnee fällt) und dann den Hausbesitzer haftbar machen wollen wenn der Schnee doch tatsächlich vom Dach runter kommt.

Welche Wertminderung soll es denn da geben wenn die Haube getauscht wird ? Das ist schlichtweg Blödsinn.

Die Versicherung hat den TE auch nicht abgewimmelt sondern zu Recht darauf verwiesen dass das kein TK- sondern ein VK-Schaden ist.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 5. Februar 2021 um 06:54:32 Uhr:

...dann den Hausbesitzer haftbar machen wollen wenn der Schnee doch tatsächlich vom Dach runter kommt.

Ich denke durch die korrekte Montage von Schneefanggittern hat der Hauseigentümer in unseren Breitengraden seinen Job erfüllt. Kommt trotz korrekter Montage des Gitters eine Dachlawine runter, fällt das imho eher unter Naturgewalten.

Beispiel OT:

Ich hatte mal ein Auto, dass durch einen herabfallenden großen Ast beschädigt wurde. Die Versicherung des Baumeigentümers konnte nachweisen, dass der Baum gesund war und nach den Regel der Kunst gepflegt war. Da eine Windstärke von über 8 herrschte (das kann man beim Wetterdienst erfragen), lehnte die Versicherung eine Begleichung des Schadens ab, da dies unter Naturkatastrophen fällt. Auch der Besitzer war nicht haftbar zu machen, da er alles getan hatte, um den Baum zu pflegen.

Es blieb dann nur die VK.

Zitat:

 

Ich denke durch die korrekte Montage von Schneefanggittern hat der Hauseigentümer in unseren Breitengraden seinen Job erfüllt. Kommt trotz korrekter Montage des Gitters eine Dachlawine runter, fällt das imho eher unter Naturgewalten.

Beispiel OT:

Ich hatte mal ein Auto, dass durch einen herabfallenden großen Ast beschädigt wurde. Die Versicherung des Baumeigentümers konnte nachweisen, dass der Baum gesund war und nach den Regel der Kunst gepflegt war. Da eine Windstärke von über 8 herrschte (das kann man beim Wetterdienst erfragen), lehnte die Versicherung eine Begleichung des Schadens ab, da dies unter Naturkatastrophen fällt. Auch der Besitzer war nicht haftbar zu machen, da er alles getan hatte, um den Baum zu pflegen.

Es blieb dann nur die VK.

richtig und falsch ;-)

Teil 1 sehe ich genau so.

Teil 2 wäre ein TK Schaden, da ab Windstärke 8 ein Sturm vorliegt, welcher über die TK versichert ist.

Ich muss schon sagen, ich finde die Fragestellung schon sehr naiv. Das geht ja schon fast in Richtung Vertragsbruch.

Nehmen wir mal zur Veranschaulichung an, ein Freund überlässt dir dauerhaft (gegen Entgelt) sein Fahrzeug zur uneingeschränkten Nutzung. Jetzt passiert das, was dir eben passiert ist mit dem Schnee.

Verheimlichst du den Schaden deinem Freund, dem Eigentümer des Fahrzeugs, dann ebenfalls???

Themenstarteram 9. Februar 2021 um 18:22

Moment moment.

Hier gehts es nicht ums verheimlichen !

Ich wollte wissen ob ich den Schaden sofort beheben lassen muss oder nicht. Ich hätte es auch dann gemeldet wenn ich es nicht beheben muss (was der Fall ist). Ich habe es der Versicherung vorab gemeldet, dass es aber derzeit nicht gemacht werden soll. Einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt lasse ich dennoch mal proforma erstellen.

Edit: Oh ok, ich hab oben tatsächlich gefragt "muss ich es melden" ? Das war so nicht gemeint. Ich bezog das auf die Repatur - ob die JETZT oder erster vll. später sein muss.

Und ich habe es Mercedes Leasing gemeldet. Der Herr am Telefon meinte auch dass es halt VOR Rückgabe dann angeschaut werden muss und dann entschieden wird wie es behoben wird. Dazu werde ich einen Termin mit dem Autohaus machen und dann schauen wir. Entweder ich zahle an Mercedes den Schaden bei Rückgabe, je nachdem wie er bewertet wird, oder es wird noch behoben von mir - und da ist es wiederum egal ob ich es privat aus meiner Tasche zahle oder DANN die Versicherung bemühe.

Krux ist nämlich:

Lasse ich es nun über die Versicherung regeln oder bezahle eben JETZT privat (merke - Schaden ist gemeldet) ... fahre das nächste mal Autobahn und kriege einen Stein auf die Motorhaube. Dann beiße ich mir doppelt in den Arsch. a) wegen 2200 EUR für die neue Haube ODER die Rückstufung in der Vollkasko+300 EUR Selbstbeteiligung. ... und b) weil ich dann vor Rückgabe nochmal ran darf.

 

Das mit der Haftpflicht meines Vermieters habt ihr richtig eingeschätzt. Die machen nichts. Er hat die Vorkehrungen getroffen und alles ist gut. Bin ihm da auch nicht sauer, komme super mit meinem Vermietern klar.

Und die HUK hat es mir erklärt weshalb Dachlawinen eben nicht TK sondern immer VK sind, zumindest bei der HUK. Es gibt anscheinend Ausnahmen, diese gelten aber wohl eher in Gebieten wo es immer viel Schnee gibt wie z.b. im Allgäu. Entsprechend zahlt man aber für diese Option dann gehörig drauf ....

am 10. Februar 2021 um 5:57

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 5. Februar 2021 um 06:54:32 Uhr:

Typisch Deutsch (nicht auf den TE bezogen) Karre direkt vorm Haus abstellen, sehen dass da ordentlich Schnee auf dem Dach ist (alternativ: sehen wie immer mehr Schnee fällt) und dann den Hausbesitzer haftbar machen wollen wenn der Schnee doch tatsächlich vom Dach runter kommt.

Welche Wertminderung soll es denn da geben wenn die Haube getauscht wird ? Das ist schlichtweg Blödsinn.

Die Versicherung hat den TE auch nicht abgewimmelt sondern zu Recht darauf verwiesen dass das kein TK- sondern ein VK-Schaden ist.

Ein bisschen spät, meine Antwort, aber...

1. "typisch deutsch"? Interessant, was du so als typisch deutsch bezeichnest. Der gemeine Deutsche ist also nach deiner Meinung ein Abzieher vor dem Herrn - ein Versicherungsbetrüger also - interessant.

2. Keine Wertminderung bei Austausch der Motorhaube? Keine Wertminderung also bei "Unfallauto"? Unfallauto= Austausch von Karosserieteilen aufgrund Schadenereignis - nach aktuell geltendem Recht. Also nochmal überlegen, ob das keine Wertminderung ergibt.

3. Abgewimmelt hat sie sehr wohl. Sie will dem Geschädigten von vornherein einreden, er habe keinerlei Ansprüche.

Ich würde den Fall von einem unabhängigen und rechtskundigen Menschen prüfen lassen.

Außerdem sei noch gesagt- zu den Schlaumeiern, die natürlich stets die gesamte Umgebung und Hausdächer auf mögliche Gefahren überprüfen, bevor sie ihr Auto abstellen: Wenn eine Frau mit Kinderwagen am Haus entlang gegangen wäre und die "Lawine" heruntergekommen wäre und das Kind verletzt oder getötet hätte, dann wäre sicher auch die Frau selbst schuld gewesen? Was läuft sie auch da lang? Richtig?

Oder ist es ist nicht doch so, dass der Eigentümer sicherstellen muss, dass KEIN Schaden von seinem Eigentum ausgehen kann, in dem er GEEIGNETE Maßnahmen trifft und nicht zB einen 2cm hohen Schneeschutz installiert und damit seiner Pflicht nachgekommen ist?

Du bist mir ja ein lustiger Vogel.

zu 1) Ja, Versicherungsbetrug ist in Deutschland sehr häufig. Darum ging es mir aber gar nicht sondern vor allem darum dass wir Deutschen allzuoft meinen andere für unsere Lebensrisiken in die Haftung nehmen zu müssen.

zu 2) Nein, der komplette Austausch der Motorhaube gegen eine originale im originalen Farbton stellt keinerlei Wertminderung dar... kannst Dich auf den Kopf stellen - ist so.

zu 3) Weder Gebäudehaftpflicht des Hausbesitzers noch TK sind hier in der Haftung - auf die VK wurde richtiger Weise verwiesen - also kaspere hier nicht rum.

Zum Schluss: ja stell Dir vor der Hausbesitzer ist ein ganz böser weil er der Frau Holle nicht das Betten ausschütteln verboten hat. Und ja... mit bisschen Hirn im Kopf läuft man nicht dort nah entlang wo einen riesen Menge Schnee auf dem Dach liegt oder sich Eiszapfen gebildet haben... macht man es doch -> Verlierer der Evolution.

Zitat:

@carsten253 schrieb am 10. Februar 2021 um 06:57:25 Uhr:

...

Wenn eine Frau mit Kinderwagen am Haus entlang gegangen wäre und die "Lawine" heruntergekommen wäre und das Kind verletzt oder getötet hätte, dann wäre sicher auch die Frau selbst schuld gewesen? Was läuft sie auch da lang? Richtig?

Oder ist es ist nicht doch so, dass der Eigentümer sicherstellen muss, dass KEIN Schaden von seinem Eigentum ausgehen kann, in dem er GEEIGNETE Maßnahmen trifft und nicht zB einen 2cm hohen Schneeschutz installiert und damit seiner Pflicht nachgekommen ist?

Nunja, es gibt Pflichten, die der Hausbesitzer hat. Ein Schneefanggitter wäre eine Möglichkeit. Wenn er aber solche Maßnahmen getroffen hat, also nach allgemeiner Rechtsprechung alles zumutbare Menschenmögliche getan hat, dann ist er raus!

Es gibt bei Versicherung sog. "kann passieren Fälle". Die passieren eben, obwohl keiner etwas rechtlich falsch gemacht hat.

Wenn einer in Schneelastzone 1 lebt, hat er andere Pflichten, als wenn er in Schneelastzone 3 lebt.

Niederbayern hat großteils Schneelastzone 1 und 1a, während Rostock Zone 3 hat. Wo ein einfaches Schneefanggitter in Niederbayern ausreicht, geht ein Rostocker Hausbesitzer damit evtl. als unzureichend baden!

Beispiel:

Wer eine Halle, Haus etc. baut, muss eine Mindesttragfähigkeit nachweisen. So muss ein Supermarktdach in Rostock (SLZ 3) 156,4kg pro qm tragen können, in Nürnberg (SLZ 1) reichen 52kg pro qm aus. Man geht also davon aus, dass in Rostock mit 3 mal so viel Schnee (->Schneelast) zu rechnen ist.

Bei Satteldächern ist die Schneelast weniger das Problem, sondern die abgleitende Schneemenge. So kann in Nürnberg durchaus ein 10cm hohes Schneefanggitter als angemessen erscheinen, in Rostock jedenfalls ist es das nicht, zumindest, wenn es zu einem Schaden kommt.

Es ist folglich nicht so einfach zu sagen, wann der Hausbesitzer seine Pflicht nicht erfüllt hat. Kam die Dachlawine in Nürnberg runter, ist der Hausbesitzer schuldlos, während der gleiche Fall, die gleichen Schneefanggitter in Rostock als nicht ausreichend angesehen werden könnten.

Ich habe einen großen Restbauernhof mit eine Gebäude mit 45° Dachneigung Biberschwanzeindeckung und ohne Schneefanggitter. Da kommen keine Dachlawinen. Ich habe noch ein anderes Haus, nur wenige Kilometer entfernt, das hat ein 22° Dach mit Tegaliteindeckung und auch ohne Schneefanggitter. Bei diesem habe ich regelmäßig Dachlawinen (die meinen Vorgarten erwischen), während bei dem steileren Dach dies nicht passiert.

Würde jemanden bei dem flacheren Dach was passieren, wäre es vermutlich ein "kann passieren", während bei anderen Haus sofort jeder fragen würde, warum keine Schneefanggitter dran waren (die kommen zwar bei der nächsten Revision dran, aber sind derzeit nicht dort).

Was ich damit sagen will, ist, dass das Risiko sich nicht unbedingt immer erschließen lässt. Die SLZ sind ein Anhaltspunkt, aber Hirn 1.0. können sie nicht ersetzen.

Im Falle des TE würde ich prüfen, ob Schneefanggitter dran waren und welche Schneelastzone dort gilt. Ist da alles gemäß den Regeln der Technik, wird dem TE der Schnabel sauber bleiben!

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 13:23

Wir sind hier schon in Zone 1. Die Schneefänger auf dem Dach sind 10-15cm. Wie der Dachwinkel aussieht weiß ich nicht - keine Ahnung wie viel Grad es da oben sind wo der Schnee von runter kam. Da es ein Giebelfenster darunter gibt, ist es an dieser Stelle eher weniger steil. Aber der schmelzende SChnee bei 7 Grad haben für den Abgang ausgereicht.

Dass in den letzten 9 Jahren wo ich hier wohne direkt am Bodensee wirklich wenig Schnee runter kam, ist halt auch normal eigentlich. Diese Schneemengen vor 3 Wochen waren absoluten novum ...ich hatte innerhalb von 32 Stunden 45 cm Schnee auf dem Auto. ...

Und mein Vermieter kann ja nicht hoch auf das Dach kraxeln und zusehen dass die Dächer frei von Schnee sind. Ich mache ihm da auch keinen Vorwurf. Er hat ja mit der Versicherung geredet und alles was er als Hausbesitzer hier zu tun hat, wurde damals auch in die Wege geleitet. Er hat alle Vorkehrungen soweit getroffen.

am 11. Februar 2021 um 5:38

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 10. Februar 2021 um 07:05:39 Uhr:

Du bist mir ja ein lustiger Vogel.

Zum Schluss: ja stell Dir vor der Hausbesitzer ist ein ganz böser weil er der Frau Holle nicht das Betten ausschütteln verboten hat. Und ja... mit bisschen Hirn im Kopf läuft man nicht dort nah entlang wo einen riesen Menge Schnee auf dem Dach liegt oder sich Eiszapfen gebildet haben... macht man es doch -> Verlierer der Evolution.

Zitat: "Muss nach einem Unfall eine größere Fläche an Ihrem Auto ausgebeult, erneuert, gespachtelt oder nachlackiert oder gar ein fahrsicherheitsrelevantes Teil ausgetauscht beziehungsweise gerichtet werden, spricht man ausnahmslos von einem Unfallwagen".

Du kannst dich auf den Kopf stellen, wie du willst - es ist und bleibt ein Unfallwagen, wenn die Motorhaube getauscht wird. Somit ergibt sich eine Wertminderung. Kann man auf jeder x-beliebigen KFZ-Anwaltseite nachlesen.

Und ja - prima, dass du so oberschlau bist und der gesamten Menschheit ach so überlegen bist. Ich kann in der Regel nicht von der Straße sehen, was oben auf den Dächern los ist.

Aber bevor das noch ewig ausartet - ich hatte dem TE geraten, die Sache von jemandem, der nicht für die Schadenregulierung zuständig ist, prüfen zu lassen. Es geht nicht darum Versicherungsbetrug zu betreiben, der nach Meinung einiger "typisch deutsch" ist, sondern darum, ob die Vorkehrungen tatsächlich ausreichend waren. So funktioniert Schadenregulierung nunmal - wenn ein Schaden vorliegt, muss entschieden werden, wer verantwortlich ist. Wenn es der Fahrer selbst ist, dann ist es halt so.

Aber ich würde das nicht von ein paar Leuten mit Langeweile im Internet entscheiden lassen.

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