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Den Händler/Leasing in Verzug setzen? Wie ist es formell korrekt?
Hallo zusammen,
wie Viele von euch warte ich auf die Lieferung meines Q4 40 etron. Ich habe das Fahrzeug am 05.07.2021 bestellt, schriftlicher unverbindlicher Liefertermin war Dezember 2021. Aktuell wird es vielleicht März.
Nun zu meiner Frage: ich habe ein Privatleasing abgeschlossen. Wen setze ich nun in Lieferverzug? Die Leasing? Den Händler? Beide? Welche Fristen sind dabei zu beachten?
Danke euch!
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21 Antworten
Da der Vertrag ja zwischen Dir und er Leasing zustande gekommen ist und das Autohaus "nur" der Vermittler ist, solltest Du die Leasing in Verzug setzten. Grundsätzlich kannst Du das 6 Wochen nach dem 31.12.2021 machen. Solltest Ihnen einen eine Frist zur Erfüllung geben (ca. 14 Tage) - bis aber bitte mit richtigem Datum. Danach kannst Du dann entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, was sich z.B. in der Ersatzmobilität niederschlägt.
Kurioserweise hat die Leasing bei mir gesagt, dass sie eine Bank ist und es an das Autohaus weitergeleitet, was sich dann bei mir gemeldet hat. Dann spielen die noch gerne die Karte "Höhere Gewalt". Damit haben sie gem. AGBs 4 Monate Zeit. Aber zur "Höheren Gewalt" gehört auch das plötzliche, unvermittelte Auftreten. Corona ist schon seit 2 Jahren am wüten und über den Halbleitermangel klagen Sie fast genauso lange. Auch kann man das anhand von Presseberichten z.B. zur Kurzarbeit seit Anfang 2021 denen gut unter die Nase reiben.
Wenn Dein Auto also im März kommen soll, kannst Du frühsten zum Valentinstag anfangen Audi in Verzug zu setzten. 14 Tage später ist es dann schon März... Aber um zu zeigen, dass Du Deine Rechte waren willst, ist das immer gut.
Zitat:
@Arthur.Dent.42 schrieb am 27. Januar 2022 um 15:51:52 Uhr:
Da der Vertrag ja zwischen Dir und er Leasing zustande gekommen ist und das Autohaus "nur" der Vermittler ist, solltest Du die Leasing in Verzug setzten. Grundsätzlich kannst Du das 6 Wochen nach dem 31.12.2021 machen. Solltest Ihnen einen eine Frist zur Erfüllung geben (ca. 14 Tage) - bis aber bitte mit richtigem Datum. Danach kannst Du dann entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, was sich z.B. in der Ersatzmobilität niederschlägt.
Kurioserweise hat die Leasing bei mir gesagt, dass sie eine Bank ist und es an das Autohaus weitergeleitet, was sich dann bei mir gemeldet hat. Dann spielen die noch gerne die Karte "Höhere Gewalt". Damit haben sie gem. AGBs 4 Monate Zeit. Aber zur "Höheren Gewalt" gehört auch das plötzliche, unvermittelte Auftreten. Corona ist schon seit 2 Jahren am wüten und über den Halbleitermangel klagen Sie fast genauso lange. Auch kann man das anhand von Presseberichten z.B. zur Kurzarbeit seit Anfang 2021 denen gut unter die Nase reiben.
Wenn Dein Auto also im März kommen soll, kannst Du frühsten zum Valentinstag anfangen Audi in Verzug zu setzten. 14 Tage später ist es dann schon März... Aber um zu zeigen, dass Du Deine Rechte waren willst, ist das immer gut.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe zu meinem Verkäufer einen super Draht, er sagt aber selbst, dass er überwiegend einfach machtlos ist.
Ich werde das Schreiben Mitte Februar trotzdem aufsetzen.
Ersatzmobilität ist aber bereits zugesichert.
Wenn die Ersatzmobilität zugesichert ist, warum dann noch Verzug anmelden? Billiger als mit einem kostenlosen Ersatzwagen kannst du doch nicht fahren. Das gesparte Geld kann man dann im nächsten Urlaub gut gebrauchen, gerade weil es ein Privatleasing ist.
Zitat:
@AndyQ schrieb am 27. Januar 2022 um 16:37:31 Uhr:
Wenn die Ersatzmobilität zugesichert ist, warum dann noch Verzug anmelden? Billiger als mit einem kostenlosen Ersatzwagen kannst du doch nicht fahren. Das gesparte Geld kann man dann im nächsten Urlaub gut gebrauchen, gerade weil es ein Privatleasing ist.
Naja, die Ersatzmobiliät stellt sich insofern dar als dass ich mein aktuelles Fahrzeug, das der Händler in Zahlung nimmt, solange fahren darf bis der Q4 kommt.
Ich habe ja auch einfach nur gefragt. Kenne mich da eben nicht so aus.
Zitat:
@flo05er schrieb am 27. Januar 2022 um 18:25:51 Uhr:
Zitat:
@AndyQ schrieb am 27. Januar 2022 um 16:37:31 Uhr:
Wenn die Ersatzmobilität zugesichert ist, warum dann noch Verzug anmelden? Billiger als mit einem kostenlosen Ersatzwagen kannst du doch nicht fahren. Das gesparte Geld kann man dann im nächsten Urlaub gut gebrauchen, gerade weil es ein Privatleasing ist.
Naja, die Ersatzmobiliät stellt sich insofern dar als dass ich mein aktuelles Fahrzeug, das der Händler in Zahlung nimmt, solange fahren darf bis der Q4 kommt.
Ich habe ja auch einfach nur gefragt. Kenne mich da eben nicht so aus.
Das ist dann aber ja keine Ersatzmobilität, dein jetziges Auto wird doch eh erst abgegeben, wenn der neue da ist.
Die meisten hier haben einen von Audi bezahlten Leihwagen erhalten, nur Sprit musste man selbst zahlen.
Zitat:
@AndyQ schrieb am 27. Januar 2022 um 18:33:09 Uhr:
Zitat:
@flo05er schrieb am 27. Januar 2022 um 18:25:51 Uhr:
Naja, die Ersatzmobiliät stellt sich insofern dar als dass ich mein aktuelles Fahrzeug, das der Händler in Zahlung nimmt, solange fahren darf bis der Q4 kommt.
Ich habe ja auch einfach nur gefragt. Kenne mich da eben nicht so aus.
Das ist dann aber ja keine Ersatzmobilität, dein jetziges Auto wird doch eh erst abgegeben, wenn der neue da ist.
Die meisten hier haben einen von Audi bezahlten Leihwagen erhalten, nur Sprit musste man selbst zahlen.
Nicht ganz, wenn du dein Jetziges Auto in Zahlung gibst, wird dir nach dem Check der Momentan Wert gegeben.
Aber wenn du es erst in Zahlung gibst wenn der Q4 da ist hat dein Auto wieder einen anderen Wert (bei den Lieferzeiten von mind. 7Monaten)
War bei mir zumindest so.
Bei der Nachfrage aktuell, wenn man die Zeit und Lust hat, sogar Privat verkaufen.
Interessant wird das ganze wenn es dann auch nicht mehr der März ist (nicht unwahrscheinlich), daher unbedingt in Verzug setzen und Rechte wahren. Die Wahrheit ist aber, sollte der Händler taktieren und auf „höhere Gewalt“ verweisen, musst du den Rechtsweg einschlagen, was angesichts des Streitwert nicht günstig ist und 100% kann man sich bei Klage vor Gericht auch nicht sein, dass nicht gegen einen entschieden wird. Die Händler genießen leider relativ Narrenfreiheit.
Man hat keinen Anspruch auf irgendwas, weil jeder Händler oder auch Audi selbst, nur unverbindliche Liefertermine angibt. Keiner macht einen verbindlichen LT, denn nur dann hätte man gerichtliche Chancen. Das haben ADAC oder ÖAMTC bereits berichtet von der aktuellen rechtlichen Grundlage. Das einzige was dem Kunden im Falle eines Verzuges, unter Einhaltung der Nachfrist zusteht, ist vom Kaufvertrag zurück zu treten ohne Abschläge.
Ein unverbindlicher Liefertermin bedeutet nicht, dass man rechtelos ist! Es gibt in der Regel nur unverbindliche Liefertermin. 6 Wochen + 2 Wochen (Mahnfrist) kann der Verkäufer grundsätzlich immer überziehen.
Bei der Nachfrage, gewinnt Audi immer wenn man letztlich dann vom Kaufvertrag zurück tritt, „Dein Konfiguriertes Auto“ findet sofort den nächsten Käufer.
Man wird sich wahrscheinlich für die Unannehmlichkeiten mehrmals Entschuldigen.
Aber in Wirklichkeit denke ich, das dass die LEIDER herzlich wenig stört.
So ist es. Das Recht was dir schlussendlich bleibt vom Kaufvertrag zurück zu treten ist für den Kunden kein Happy End oder ein Vorteil. Man hat erst kein Auto. Und bestellt man eine andere Marke, sieht es auch nicht viel besser aus. Arbeitskollege hat den neuen Hyundai SUV Plug-In Hybrid Mai 2021 bestellt und jetzt storniert, weil auch hier der Termin 3x verschoben wurde und nach neuesten Stand kein LT nennen können. Hat sich nun was ganz anderes geholt was lagernd war
Ja, aber du kannst (mit Restrisiko) Schadenersatzforderungen ab 8 Wochen geltend machen oder risikofrei nach 4 Monaten.
Lies mal die Gesetzeslage. Es gibt keine. Da hast keine Chance