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Der Irrsinn vonseiten der österreichischen Behörden
Hallo!
Ich habe nun endlich einen Monterey gefunden, der es wert ist, von Deutschland nach Österreich importiert zu werden.
Vorab: TÜV gültig bis 08/2026. Der deutsche TÜV ist die einzige Fahrzeugüberprüfung, die in Österreich anerkannt wird, abgesehen von der österreichischen, jährlich durchzuführenden §57a-Überprüfung "Pickerl".
Die Schritte für einen Eigenimport sind ja folgendermaßen:
1.) Fahrzeug in DE abmelden
2.) Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs besorgen
3.) Das Fahrzeug nach Österreich importieren
4.) Beim Generalimporteur in die österreichische Genehmigungsdatenbank eintragen lassen
5.) Beim Finanzamt die NoVa (Normverbrauchsabgabe ehem. Luxussteuer) entrichten (eine Steuer, die es nur in Österreich gibt, weil unser Mittelstand doch so reich ist. Das Gesetz gilt übrigens nicht nur für Gebrauchte aus dem Ausland, sondern auch für Neuwagen, die man in Österreich bspw. beim FOH kauft)
6.) Zum Zulassungsamt am Wohnsitz und das Fahrzeug ganz normal anmelden (in meinem Fall Wechselkennzeichen)
Die ersten drei Punkte sind ja ganz easy. Der vierte Punkt gestaltet sich, so einfach es sich auch anhört, als der schwierigste, was ich vorher niemals gedacht hätte.
Da es sich ja, wie eingangs erwähnt, um einen OPEL Monterey handelt, war meine erste Anlaufstelle mal Isuzu Ltd. Nachdem ich ihnen die Frage gestellt hatte, ob sie das Fahrzeug eintragen könnten, bekam ich die Antwort, ein FOH in meiner Nähe wäre meine Anlaufstelle.
Daraufhin habe ich Opel/Stellantis Austria ein Mail geschrieben. Auf ihrer Website schreiben sie, dass sie den Kfz-Brief, den Kfz-Schein, und den gültigen deutschen TÜV/AU-Bericht haben wollen.
Auf Anfrage, ob sie einen Monterey (FIN JACUBS.....) eintragen können, bekam ich nur die Antwort, dass Fahrzeuge ohne EU-Genehmigung nur eine Einzelgenehmigung erhalten können, die nach einer extrem genauen Überprüfung durch die Landesprüfstelle ausgestellt wird.
Ich sagte daraufhin, dass alle ab 1996 in DE zugelassenen Fahrzeuge über eine solche EU-Genehmigung verfügen. Daraufhin sagte mir Opel, ich müsse mich an eine Firma namens WVTA wenden.
In der Zwischenzeit rief ich bei Isuzu Österreich in Hallwang bei Salzburg an. Die kannten meinen Fall schon von meinem Mail, und meinten, sie hätten auch mit der Disposition geredet, sie sind angeblich nicht ermächtigt, das Fahrzeug einzutragen.
Ich rufe also WVTA an, und die genervte Dame am Telefon erklärt mir, nachdem sie mich vorher ungefähr 20 Mal unterbrochen hat, dass die Eintragung NUR Isuzu machen darf! Sie gab mir dann zwei Telefonnummern, eine deutsche und eine in Salzburg.
Nachdem das auch wieder unerfolgreich war, wurde ich bei einem anderen FOH vorstellig. Dieser kannte sich mit Opel, geschweige denn mit dem Monterey, überhaupt nicht aus, weil es eigentlich ein Volvo-Händler war, bei dem vor einigen Monaten/Jahren Opel dazugesteckt wurde. Er riet mir nur, bei einem Isuzu-Händler in meiner Nähe anzurufen. Dieser hatte das erste Mal in seinem Leben vom Trooper/Monterey gehört und mir nur gesagt, sie hätten zu dem Fahrzeug keinerlei Dokumente.
Anschließend bin ich zum nächsten FOH gefahren. Dieser hat sich allerdings eher auf Nutzfahrzeuge spezialisiert, und betreut deshalb auch Isuzu und Iveco. Die junge Frau erklärte mir, dass die Kollegin, die sonst dafür zuständig ist, in einer anderen Filliale sitzt. Ich habe der jungen Frau also die Dokumente per Mail geschickt, und sie leitet sie an die zuständige Kollegin weiter. Nachdem sie mehr weiß, ruft sie mich an. Das war gestern am frühen Nachmittag, und ich habe bis jetzt noch keinen Anruf erhalten.
Schließlich rief ich die Nummer, die mir WVTA gegeben hat, in Salzburg an. Ein netter Herr gab mir die E-Mail Adresse seiner zuständigen Kollegin, die mir, wie sich herausstellte, schon auf meine erste Anfrage bei Isuzu geantwortet hatte. Nachdem ich ihr die Dokumente geschickt habe, bekam ich heute wieder eine ernüchternde Antwort. Sie könne mit dem deutschen TÜV nichts anfangen, sie bräuchte ein österreichisches Gutachten nach §57a. Ich frage euch: Kann ich ein in Deutschland genehmigtes, und auf deutsche Wechselkennzeichen laufendes, Fahrzeug, überhaupt in Österreich zum Pickerl stellen??
Ich habe ihr nun noch geschrieben, dass Stellantis nichts gegen den deutschen TÜV hat, und dass dieser in Österreich anerkannt wird, sofern die Restgültigkeit noch >12 Monate ist.
Fortsetzung folgt...
Das ist jetzt keine Frage, ich weiß. Aber für die wenigen, die überlegen, einen Monterey aus dem Ausland zu importieren: Euch muss klar sein, was da auf euch zukommt. Ich bin sicher, wenn ich einen Kapitän importieren wollen würde, würde das weniger Probleme bereiten...
Und für die anderen: Seht es als Erheiterung! Österreich ist bürokratietechnisch und steuertechnisch gesehen sogar noch dümmer als Deutschland..
1 Antworten
Hi
hui....und ich dachte Luxemburg wäre kompliziert.
Aber mal eine bescheidene Frage: der Monterey hat doch eine europäische Homologationsnummer? (nummer aus den Niederlanden) --- warum wird die in A nicht anerkannt?
Ich habe dazu gerade meinen Brief rausgekramt: meine Monterey ist ein Isuzu - und die Modellbezeichnung ist Trooper ODER Monterey