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Der Käufer will den Smart züruckgeben
Warscheinlich ein ledigies Thema für alle ich hatte einen smart gehabt 451 cdi coupe Baujahr 2008. Da hat sich jemand gemeldet und hat sich das Auto auch angeschaut mit seinem Kollegen, ich hatte auch zum Glück meinen Schwiegervater der da war.
Er hat das Auto gekauft hat umgemeldet, wir haben auch einen Vertrag gemacht natürlich Privat und ohne Gewährleistung. Jetzt meldet er sich ist schon 1 Woche her und sagt Motorkontrolleuchte ist angegangen, ARG Kühler kaputt oder ähnliches. Er will mir die Rechnung schicken oder ich solle das Auto zurücknehmen. Bei mir war die motorkontrolleuchte nicht an gewesen er hat es auch selber gesehen gehabt. Ich hab ihn gesagt ich übernehme keine Kosten oder nehme das Auto zurück.
Meint ihr er schafft es über einen Anwalt das Gegenteil zu beweisen.
Danke schonmal für die Antworten
Lg
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12 Antworten
HI...volllkommener Unsinn..er müsste dir schon nachweisen das du ihn arglistig getäuscht hast und von dem Mange wusstest, es gilt, im Gegensatz zum Kauf beim Händler, eine Beweislastumkehr. Gelassen sehen und nicht einschüchtern lassen. Ggf. Anwalt zur Abwehr beauftragen...Rechtsschutzversicherung ist sicher vorhanden..
Gekauft wie gesehen per Vertrag.
Entspannt zurücklehnen und warten, ob vom Anwalt was kommt.
Auf keine Mail + Telefon reagieren und den Tag abwarten!
Schließe mich meinen Vorrednern an.
Kritisch könnte es höchstens werden, wenn es dem Verkäufer gelänge nachzuweisen, daß Du mit diesem Problem schon ein- oder sogar mehrfach in einer Werkstatt gewesen bist und anstatt die durch die KFZ Meister empfohlenen Maßnahmen z.B. immer nur die ab und zu aufleuchtende MKL durch Löschen des Fehlerspeichers wieder ausknipsen hättest lassen.
Durch die Tatsache, daß die Werkstätten, zumindest die SC bzw. MB, mit einer EDV und einer gemeinsamen Datenbank miteinander verbunden sind, wäre dies auch in einer anderen Werkstatt der Marke abrufbar.
So etwas könnte sich dann z.B. zum Bumerang entwickeln.
Das würde man nämlich als arglistige Täuschung auslegen.
Das ist eben das mögliche Problem eines Gebrauchtwagenkäufers von privat, am nächsten Tag kann was kaputt sein.
@eno1991, das soll aber, in dem Fall, nicht dein Problem sein. Die MKL war bei dir nicht an, bei der Probefahrt auch nicht, also ist dass das leidige Problem des Käufers.
Nicht aufregen, reden und schreiben lassen. Sollte er rechtlich was unternehmen wollen, dann Anwalt einschalten, der wird es genauso sehen.
Schließe mich den Vorrednern an, und bei einem 13 Jahre alten Auto kann immer Mal was kaputt gehen, ist ja nun kein Neuwagen mehr.
Hat der Käufer halt Pech gehabt.
Wenn man dieses Risiko ausschließen will, dann muss man eben beim Händler kaufen, ein paar EURO mehr zahlen und dafür die Sachmängelhaftung in der Hinterhand haben.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 9. April 2021 um 13:19:21 Uhr:
Gekauft wie gesehen per Vertrag.
Das gibt überhaupt keine Rechtssicherheit!
Wichtig ist immer, Privatverkauf und ausschluss der Gewährleistung
Zitat:
@1.2.3...meins schrieb am 9. April 2021 um 20:45:02 Uhr:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 9. April 2021 um 13:19:21 Uhr:
Gekauft wie gesehen per Vertrag.
Das gibt überhaupt keine Rechtssicherheit!
Wichtig ist immer, Privatverkauf und ausschluss der Gewährleistung
War auch nur meine Kurzfassung, der TE hat das (oben genannt) in seinem Kaufvertrag so reingeschrieben.
Zitat:
@mirsanmir
Wenn man dieses Risiko ausschließen will, dann muss man eben beim Händler kaufen, ein paar EURO mehr zahlen und dafür die Sachmängelhaftung in der Hinterhand haben.
Auch beim Händler aufpassen, viele verkaufen das als Agenturgeschäft, heißt der Händler verkauft im Namen des Vorbesitzers, der nicht mal was davon weis, dann schaut man auch beim Händler in die Röhre.
Danke
an euch alle für die schnellen und recht informationelle Antworten.
Hab ich mir auch gedacht lass ihn bellen und abwarten. Aber wie dreist man sein muss, ich finde es echt widerlich es ist sein Pech und sucht mich als schuldigen. Ich warte erstmal ab danke nochmal.
Der ärgert sich halt und versucht seinen Schaden jetzt noch an den Vorbesitzer, also dich abzuwälzen.
Wenn's ums Geld geht sind Skrupel oft gering.
Versuchen kann man es ja Mal.
Hatte sowas vor zig Jahren Mal mit nem Motorrad (Top gepflegt, reines Schönwetter/Langstreckenfahrzeug mit neuer Inspektion und TÜV neu, rund 10.000Km auf der Uhr, knapp 4 Jahre alt), da kam der Käufer nach 3 Wochen an und meinte dass die vordere Bremsscheibe einen Schlag hätte und so Schleifgeräusche an der Bremszange produziert, der wollte dann 500€ nachträglichen Rabatt .
Hat auch mit dem Anwalt gedroht, habe gesagt dass mein Anwalt sich schon drauf freut, hab nie wieder von dem gehört.
Wer weiß was der damit damals gemacht hat, ich wäre jedenfalls keine 3 Wochen und 500Km mit einer deutlich hörbar schleifenden Bremsscheibe herumgefahren.
Hahah 3 Wochen danach meine Güte sind manche haben glaubich nichts mehr mit der Realität am Hut. Wie lächerlich danke für deine Antwort ich hab mir schon gedacht das es so ist aber wollte nochmal sicher gehen.