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Der OZL und die Maut in Slowenien
ich muss mich hier nun mal etwas über die DARS in slowenien auslassen:
es gibt dort für zweispurige KFZ zwei verschiedene mautkategorien. 2A und 2B für <=3,5 tonnen. der unterschied wir hier wie folgt definiert: "Die Höhe des Fahrzeugs über der ersten Achse ist der Abstand zwischen dem Boden und dem höchsten Punkt des Fahrzeugs in einer senkrecht zur Achshalbierenden der Vorderräder verlaufenden Ebene" (Quelle: https://evinjeta.dars.si/de/liste-der-vermessenen-fahrzeuge).
nun, in der liste steht (natürlich) der OZL. was steht alles nicht drin? alle schwestermodelle (peugeot traveller, citroen spacetourer, ...) die NICHT camper sind.
auf meine anfrage wieso die schwestermodelle denn nicht auch die teurere maut zahlen müssen, sondern nur die OZL, wurde mir immer ausgewichen mit der antwort, dass unser auto in der liste steht. irgendwann habe ich dann die antwort bekommen, dass die schwestermodelle (natürlich!) auch alle vermessen worden sind und alle unter der magischen grenze von 1,30m sind. ja....klar....bestimmt....einen beweis, dass die anderen alle auch vermessen worden sind mit den werten und messzeitpunkten, wollen sie mir natürlich nicht geben. und, ganz freundlich: ich bekomme mittlerweile die antwort von ihnen: "Die Diskussion ist hiermit beendet". sehr netter kundenservice.
ich fühle mich ziemlich ungerecht behandelt, da ich ein auto mit den falschen logos fahre, sonst würde ich mir immer die hälfte (!!!) der mautgebühren in slowenien sparen.
aber vielleicht sieht das jemand ja von euch anders als ich und kann mir meine wut nehmen?!
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2 Antworten
Hallo, ich habe vor kurzem folgende email an die DARS in Slowenien gesendet:
Hallo,
ich bin mir nicht sicher zu welcher Kategorie mein Fahrzeug zählt. Der Opel Zafira Life ist als Wohnmobil zugelassen, der Einbau wurde vom TÜV Süd in Deutschland geprüft und abgenommen. Der Einbau ist fest verschraubt. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg. Die Höhe an der Vorderachse ist über 1,30 Meter.
Gehört das Fahrzeug zur Kategorie 2A oder Kategorie 2B ?
Vielen Dank für Ihre Anwort.
Folgende Antwort habe ich überraschend schnell bekommen:
Die in dieser Liste der vermessenen Fahrzeuge aufgeführten und als Wohnfahrzeuge zugelassenen Fahrzeugmodelle (z. B. VW T5, Fiat Ducato, Ford Transit usw.) gehören unabhängig von der Fahrzeughöhe über der ersten Achse der Mautklasse 2A an. Alle Fahrzeuge dieses Typs müssen in der Verkehrszulassung und/oder Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs oder einem anderen Dokument der zuständigen Behörde eindeutig angeben, dass es sich um ein Wohnmobil oder einen Personenkraftwagen mit einem speziellen Aufbautyp handelt, der mit SA gekennzeichnet ist. Andernfalls wird ein solches Fahrzeug in die Mautklasse 2B eingeordnet (mehr: https://evinjeta.dars.si/de/liste-der-vermessenen-fahrzeuge).
Umbauten und Erweiterungen von Fahrzeugen werden bei durchgeführter individueller Zulassung desumgebauten Fahrzeugs berücksichtigt, die vom zuständigen technischen Dienst durch Eintrag in die bestehendeKonformitätserklärung des Fahrzeuges bzw. in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges bestätigt wurde, wiedurch die Vorschriften für Kraftfahrzeuge festgelegt wird. Ein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II „SO.-KFZ Wohnmobil“ reicht nicht aus, die Ausrüstung für den Aufenthalt muss dauerhaft an dem Fahrzeug angebrachtsein.
Mit freundlichen Grüßen.
übrigens bin ich die letzten paar Tage die übliche Strecke nach Griechenland gefahren. Die anderen Länder die man durchquert haben auch so eine Regelung, meiner wurde aber meist als normaler PKW unter 1,30 cm Höhe über der 1.Achse für die Streckenmaut eingestuft.
man sieht, der Amtsschimmel wiehert nicht nur in Deutschland.
Schöne Urlaubszeit und nicht ärgern lassen.
Werner
Danke, aber wir gesagt: es geht mir NICHT um Wohnmobile. Dass es dort anders ist, ist mir schon bewusst.