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Der Polizei Platz machen
Guten Abend, ich habe mal eine Grundsätzliche Frage den Verkehr betreffend, folgende Situation:
Vorhin fuhr ich bei uns in der Stadt auf einer Hauptstraße, an dessen Ende eine Kreuzung ist. Bis zur Kreuzung ist es 3 Spurig, 2 Linksabbieger und einen Rechtsabbieger.
Ich ordnete mich ganz links Stadteinwärts auf dem Linksabbieger ein. Links Neben mir auf dem Boden eine Bordsteinhohe Erhöhung, noch etwas höher, Ca 15-20cm. Auf der anderen seite also stadtauswärts sind dann wieder 3 Spuren, nur zum Verständnis.
Jedenfalls ist plötzlich hinter mir ein Polizei Mannschaftsbus mit Blaulicht und tatütata. Also links auf meiner Spur. Die Ampel war rot.
Vor mir standen etwa 6-7 Autos, auf den Spuren rechts neben mir ebenfalls.
So nun das schlimme: die Autofahrer auf den beiden Spuren rechts neben mir interessierte das nicht, sie bewegten sich nur ganz minimal.
Ich fuhr im ersten Moment mit den beiden vorderen Reifen und zittern in der Hand auf die Erhöhung von Ca 15-25cm links neben mir mit Angst mir die Stoßstange oder andere Bauteile abzureißen bzw. zu beschädigen. Nun war immer noch nicht genug Platz das der Bus durch konnte. Schließlich gab ich nochmal Gas und bin weiter schräg über die Erhöhung gefahren. Soweit das ich mit den Vorderen Reifen auf der anderen seite schon wieder runter fuhr und ich quasi regelrecht von der Erhöhung aufgespießt war. Es hat beim drüber fahren auch ordentlich geknirscht.
So reagierten die Autofahrer auf meiner linken Spur vor mir auch und fuhren ebenfalls auf die Erhöhung. Die beiden Spuren neben mir veränderten ihre Position nicht und taten als würden sie da gar nicht betroffen sein. Letztendlich kam der Bus dann durch und ich fuhr rückwärts wieder von der Erhöhung runter was grade noch so ging. Zu Hause angekommen habe ich das Auto aufgebockt und mit Freude festgestellt das außer ein paar kleine Kratzern unterhalb vom schweller(sieht man nicht) und an den Metall Rahmen unten drunter nichts beschädigt ist.
Jetzt meine Frage: wie weit muss ich Platz machen? Hätte ich mich nicht auf die Erhöhung quälen müssen? Was wäre wenn es ein Leasing fzg Gewäsen wäre, was evtl noch ein wenig tiefer ist und man sich da wirklich einen Schaden zuzieht?
Mich interessiert einfach ab welchem Grad das Platz machen aufhört.
Zu meinem fzg, eine serienmäßige BMW 3er e46 Limousine.
Vielen Dank im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@downforze84 schrieb am 31. Oktober 2015 um 20:21:43 Uhr:
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man seine Kiste nur aus Optikgründen so übertrieben tunen kann, so dass jede Unebenheit zum Aufsetzen führen kann. Allein die Einschränkungen im Winter...
Jeder so wie er mag.
Ich verstehe z.B. auch nicht, wie jemand auf einen Forums-Beitrag antworten kann, ohne überhaupt das Eröffnungsposting ordentlich gelesen zu haben...
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28 Antworten
Platz machen hört bei mir da auf, wo ich mein Fahrzeug dafür beschädigen müsste. Deine Aktion hätte ich niemals durchgeführt.
Der Polizist hat sich aber auch selten dämlich angestellt, wenn er nur eine Spur befahren hat. Normal fährt man in der Mitte zwischen zwei Spuren, weil es wesentlich leichter ist, durchzukommen, da sowohl die linke als auch die rechte Spur soweit wie möglich nach links bzw. rechts fahren können wir möglich.
Sonst ist Chaos pur vorprogrammiert.
Hallo,
kommt da nicht die Rettungsgasse zur Anwendung............?
Gruss
Ich würde in diesem Fall vorschlagen, daß man so weit Platz machen sollte, wie es auch die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
Auf einen Randstein, oder sonstige Erhöhungen, die sich neben der Fahrbahn befinden, fahr ich definitiv nicht.
Und schon gar nicht, wenn etwas am Fahrzeug beschädigt werden könnte.
Da müsste sich dann die Pol. einen anderen Weg suchen.
Rettungsgasse bilden und dann kommen die mittig durch.
Wenn nicht die Motorradfahrer das für ihren Vorteil nutzen um schneller vorwärts zu kommen
Ich würde auch niemals mein Auto beschädigen.
Wenn man seinen Wagen meint so stark tiefer zu legen das er nicht mehr den Vorschriften entspricht, ist selber Schuld.
Ich kenne einen solchen Fall wo der Typ auch keinen Platz machen wollte. Doch man kam nur wegen ihm nicht durch.
Also stieg der Polizist aus und meinte entweder fahre er selber auf den Bordstein oder er würde das machen. Wie gesagt, hätte er sich an die Regeln gehalten, wäre sein Wagen drauf gekommen. Doch er meinte gegen sie verstossen zu müssen und so nahm der Schweller eben Schaden.
Doch manchmal kann auch ein Bordstein höher sein als normal, so das auch Originale Fahrzeuge schlecht drauf kommen. Da würde ich die Lösung woanders suchen. Man hätte ja auch weiter nach vorne fahren können oder die nebenan drauf hinweisen das sie doch ausweichen müssen. Doch was man in einem solchen Moment wirklich macht und was man hätte machen sollen, das dürften im Eifer des Gefechts wohl immer zwei paar Schuhe sein.
Man muß definitiv nicht über Bordsteine oder auf Grünflächen fahren, um freie Bahn zu schaffen. Auf den dadurch entstandenen Schäden bleibt man selbst sitzen. Der Fahrer des Einsatzwagens hat im Stress wohl wirklich die falsche Spur gewählt. Hast Du von der Örtlichkeit einen Google-Maps-Link für uns?
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:19:33 Uhr:
Wenn man seinen Wagen meint so stark tiefer zu legen das er nicht mehr den Vorschriften entspricht, ist selber Schuld.
Welche Vorschrift soll das sein?
Eingetragen ist nach Vorschrift.
Warum ist der Polizist nicht einfach auf die Gegenfahrbahn ausgewichen? Ein Überfahren der Verkehrsinsel war doch ohne Probleme möglich, vor allem mit einem Transporter.
Ansonsten weiß ich nicht wie ich reagiert hätte. Ich finde es nicht unbedingt zumutbar auf einen Randstein zu fahren. Normalerweise machen in einem solchen Fall wirklich alle Platz, indem sie 2 m vorfahren und eine Gasse bilden. Da müsste aber eben auch der vorderste, 7 Autos weiter, mitbekommen was hinten los ist.
Da könnte man mal wieder etwas über die SUVs und die "komfortablen" Autos oder gar Ablenkung, Handys loswerden, würde aber zu weit führen.
@Benzli2013:
Wenn alle anderen bereits Platz gemacht hatten, warum fuhr der Typ nicht so an den anderen vorbei wie der Polizeiwagen?
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:19:33 Uhr:
[...] Also stieg der Polizist aus und meinte entweder fahre er selber auf den Bordstein oder er würde das machen. [...]
In diesem Fall müßte wohl die Stadt-/Landes-/Staatskasse für den Schaden aufkommen. Egal, ob tiefergelegt oder nicht.
Solch eine Frage hier zu stellen, ist bestimmt nicht leicht zu beantworten. Viele Faktoren hängen von der richtigen Reaktion ab. Solange man nicht selbst an der Situation beteiligt ist, kann man wohl kaum die richtige Antwort geben, wenn keine ganz klare Lage bekannt ist.
Soweit es einem möglich ist, muss man Fahrzeugen mit Sonderrechten/Wegerecht den Weg freimachen, dann kann es auch schon mal sein, dass man vielleicht bei Rot in eine Kreuzung rein muss, wenn kein anderer dadurch gefährdet wird. Aber wie schon gesagt, es kommt immer auf die Situation an.
Eine klare Aussage gibt es auf Autobahnen, wie ein Rettungsgasse zu bilden ist. Wie man das in Deiner Situation machen sollte ist fraglich.
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 30. Oktober 2015 um 23:32:13 Uhr:
[...] Wie man das in Deiner Situation machen sollte ist fraglich.
Wie auch immer, Hauptsache nicht so:
https://youtu.be/KlQ7O4UQ43c?t=329
(Achtung! Nach der Sequenz mit der Feuerwehr geht es ab 16:23 ziemlich schockierend weiter)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:31:11 Uhr:
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:19:33 Uhr:
[...] Also stieg der Polizist aus und meinte entweder fahre er selber auf den Bordstein oder er würde das machen. [...]
In diesem Fall müßte wohl die Stadt-/Landes-/Staatskasse für den Schaden aufkommen. Egal, ob tiefergelegt oder nicht.
Das wäre schön. Nein, etwaige Schäden übernimmt nicht der Dienstherr, die muss der Beamte aus der eigenen Tasche zahlen. Deswegen lassen wir hier beispielsweise die KfZ von BtM/Suffis immer abschleppen, wenn die bei einer Anhaltekontrolle blöd abgestellt wurden (und kein nüchterner Beifahrer vor Ort ist).
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 31. Oktober 2015 um 14:55:16 Uhr:
Nein, etwaige Schäden übernimmt nicht der Dienstherr, die muss der Beamte aus der eigenen Tasche zahlen.
anderer Meinung: das Grundgesetz.
Preisfrage: begehe ich eine Amtspflichtverletzung, wenn ich im Dienst dein KfZ umparke und dabei einen Schaden an diesem verursache?
Bevor du dir nen Wolf suchst: Ja, und das Land Hessen (in meinem Fall) wird deinen Schaden ersetzen. Aber nach §48 BeamtStG und irgendeinem Paragraphen aus dem HBG, der mir grade entfallen ist, wird man mich dafür in Regress nehmen, weil ich vorsätzlich gehandelt habe und oben drauf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüfen. Im Endeffekt muß ich es also zahlen.
Öffentliches Dienstrecht ist ziemlich kompliziert und der Dienstherr sitzt nahezu immer am längeren Hebel. Deswegen lernen bei uns schon die Anwärter, solche Dinge nicht zu machen. Wer es trotzdem tut (und das kommt immer wieder vor) lernt dann durch seinen finanziellen Verlust. Selten macht irgendwer einen solchen Fehler ein zweites Mal, das kann ich dir versichern