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Der selbe Reifen nur Geschwindigkeitsindex unterschiedlich
Moin, ich habe folgendes Problem und würde mich sehr übere eure Hilfe freuen:
Mein Golf 7 hat aktuell Michelin Reifen 205/55R16 91V Reifen drauf. Vorne und hinten.
Nun ist ein Reifen (vorne rechts) geplatzt und ich hätte die Möglichkeit schnell und günstig einen Ersatz zu bekommen. Der Ersatz ist auch ein Michelin Reifen, hat aber die Bezeichnung 205/55R16 91H.
Im Fahrzeugschein steht 205/55R16 91V für beide Achsen.
Meine Frage ist: darf ich den Ersatz mit 91H drauf machen oder nicht?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Robin
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15 Antworten
Bei Winterreifen (mit Aufkleber im Cockpit) ja, bei Allwetter- oder Sommerreifen nein, da muss es mindestens "V" oder höher "W, Y..." sein.
wenn V im Schein bei Sommer steht müssen die auch wieder drauf
Zitat:
@Christian He schrieb am 24. September 2023 um 13:12:38 Uhr:
Bei Winterreifen (mit Aufkleber im Cockpit) ja, bei Allwetter- oder Sommerreifen nein, da muss es mindestens "V" oder höher "W, Y..." sein.
Detailkorrektur: Allwetterreifen mit Schneeflockensymbol (andere werden kaum mehr angeboten) gelten als Winterreifen, dürfen entsprechend auch mit Cockpit-Aufkleber "max. 210Kmh" unterhalb dieser Geschw. gefahren werden, aber, ebenso wie WR, nicht auf gleicher Achse mit 'nem SR.
Folgende Vorgaben:
Das Profil muss achsweise, also links und rechts der betreffenden Achse gleich sein, also unmittelbar der gleiche Reifentyp, nicht etwa nur ein Michelin Reifen.
Anstelle der "überholten" Aufkleber, kannst Du auch die Geschwindigkeitswarnung im Infotainment aktivieren und dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit des "schwächsten" Reifens als Alarmvorgabe eingeben.
Gruß
RSLiner
@RSLiner es gibt keine Beschränkungen bei Reifen solange sie die selbe Größe haben.
Zitat Bußgeldkatalog:
Folgende Arten der Mischbereifung sind grundsätzlich zulässig:
Mischung von Reifen, die nicht demselben Modell entsprechen bzw. nicht denselben Hersteller haben
Mischung von Sommer und Winterreifen
Mischung von Reifen unterschiedlicher Profiltiefen
Mischung von Runflat-Reifen und Standardreifen
Es ist allerdings nicht erlaubt, Reifen unterschiedlicher Größen zu montieren. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn im Fahrzeugschein darauf hingewiesen wird, dass eine unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse zulässig ist.
Empfehlenswert ist das allerdings nicht.
Soweit ich weiß,gilt das aber nur achsweise.
Dann droht nämlich ein bussgeld.
@Dreamer0000 du darfst in Deutschland tatsächlich 4 unterschiedliche Reifen fahren solange die Größe die selbe ist. Bei einigen Fahrzeugen darf man vorn und hinten unterschiedliche Größen fahren vorbei die Größe auf einer Achse aber identisch sein muß.
Oki doki
Zitat:
@Coolhard1 schrieb am 24. September 2023 um 13:23:41 Uhr:
wenn V im Schein bei Sommer steht müssen die auch wieder drauf
....nur wenn die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit laut Schein bei Fz mit Zulassung ab dem 1.5.2009 mehr als 210km/h beträgt.
Zitat:
@navec schrieb am 25. September 2023 um 08:14:16 Uhr:
Zitat:
@Coolhard1 schrieb am 24. September 2023 um 13:23:41 Uhr:
wenn V im Schein bei Sommer steht müssen die auch wieder drauf
....nur wenn die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit laut Schein bei Fz mit Zulassung ab dem 1.5.2009 mehr als 210km/h beträgt.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Daten der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) entstammen dem COC (Certificate of Conformity). Mittels diesem Dokument hat das Fahrzeug seine Typenzulassung bekommen. Hier kann, Betonung liegt auf "kann", der Hersteller höhere Geschwindigkeitsindexe, im Extremfall sogar Reifenmarken festlegen lassen.
Es zählt immer der Index aus dem COC, die Höchstgeschwindigkeit (ZLB Teil 1, Feld "T") gibt zwar einen Hinweis, aber den Geschwindigkeitsindex darf man davon nicht ableiten.
Dem würde ich nicht zustimmen. Die Angaben zum Reifen sind manchmal mehr als nötig aber meiner Meinung nach ist das dann nicht verpflichtend. Bei mir stehen z.B. Y Reifen im Schein und CoC, trotzdem würde ich kein Problem dabei sehen W Reifen zu montieren (Vmax: 250km/h). Das gleiche gilt übrigens auch für den Lastindex. Der lässt sich auch aus der zulässigen Achslast und entsprechender Abzüge bei hohen Geschwindigkeiten berechnen und darf dann auch unter dem Wert liegen der im Schein steht.
@sebi707 da gibt es sowas wie Lastabschlag bei Hochgeschwindigkeitsgreifen, siehe Tabelle.
Das bedeutet du darfst nicht die volle Traglast der Reifen bei Höchstgeschwindigkeit nutzen.
Quelle Goodyear https://rundumwissen.com/lexikon/lastabschlag/
Ja ist mir bekannt. Eventuell braucht man dann bei Geschwindigkeitsindex W eine höhere Traglast. Wenn beides passt darf der W Reifen aber gefahren werden, auch wenn Y im Schein steht. Da muss man natürlich etwas rechnen und wenn man sich zu unsicher ist bleibt man bei den Größen im Schein.
Gerade mal nachgerechnet: Lastindex 91 sind 615kg. Bei W Geschwindigkeitsindex und 250km/h muss man 5% abziehen sind noch 584kg, also 1168kg Traglast pro Achse. Bei mir ist die technisch maximal zulässige Achslast 1050kg, passt also und 91W könnte ich fahren. Ob das dann Sinn macht ist eine andere Frage. Gerade Sommerreifen haben meist eh schon immer Y Speedindex.
Maßgeblich ist die COC. Ich persönlich würde den Geschwindigkeitsindex nicht mischen.
Konkret geht H nur bis 210. Was zum Beispiel beim 2 L TDI 150 PS nicht zulässig ist.
Also COC ansehen. Und Mischbereifung wird sich in Fahrdetails immer bemerkbar machen. Sieht man bspw. Am Lastindex sehr gut wenn man einen höheren fährt als man bräuchte.
Das Ganze hängt effektiv auch von Zollgröße und Querschnitt ab.