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Der Verkauf eines Privat Autos muss ich ihn zurücknehmen

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 17:06

Also Leute ich habe da mal eine Frage???

Ich habe an einem 30 Jährigen Mann ( Ich 23 JAhre)

Einen Auto der Marke Ford Escord, Verkauf für 700€ das baujahr ist 92. also ich habe das Fahrzeug an einer meister werkstatt

abgegeben und Der Meister selbst sollte Alle Tüf mängel beheben so zahlte ich also 350€ an diesem betrieb, ich baute sogar neue Radlager und bremstrommel hinein sowie zahnriemen neu Luft filter und so weiter. Naja ich bekamm schliesslich 2 JAhre Tüf bis 2009"!! als ich dieses Fahrzeug verkaufte kam dieser käufer zu mir und teilte mir mit das die ganzen mängel nicht behoben seien und die Tüf paklette Vom Strassen Verkehrs Amt weg genommen haben. Nun will er das fahrzeug mir zurückgeben und ich soll ihnen die 700€ wieder aus zahlen aber dem kauf vertrag habe ich geschrieben "Gekauft wie gesehen" und die mängel auf gelistet Die mir bekannt sind!! also leute hilft mir mal!! was ich nun tun?? ob es meine schuld ist ?? kann ich eine anzeige bekommen wegen Urkunden Fälschung oder des Betruges kann???? Was kann mir passieren ?? oder passiert mir garnichts aus dem grund weil ich alles richtig getan habe und im glauben war das dieses FAhrzeug im besten zustand war ??? ER fähr weiter auf meiene versicherung und steuern

was kann ich jetzt tun am besten ??

Alle quittungen habe ich natürlich auf gehoben !!

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21 Antworten
am 31. Mai 2007 um 17:31

wenn du die rechnung der werkstatt hast ist das ja auf jeden fall mal gut.aber ich würde schnellstens der versicherung bescheid geben das ich das fahrzeug verkuft habe.wenn der irgendwelchen mist baut bist sonst erstmal du dran.und bei privatverkauf und gekauft wie gesehen und noch dazugeschrieben was alles ist dürfte dir nicht viel passieren, denn er hat das ja unterschrieben nehme ich mal an.nur das er das mal auf sich anmeldet sollte mal geklärt werden in deinem interesse.

am 1. Juni 2007 um 5:45

Außerdem hast du ja auch TÜV bekommen und hast das Auto dann verkauft. Du kannst eigentlich davon ausgehen dass das Auto verkehrstüchtig ist wenn du einen Stempel bekommst. Ich denke jedes Gericht wird das spätere aberkennen des TÜVs so werten das der Mangel nach dem Verkauf aufgetreten ist bzw. das du nichts davon wusstest.

Um Himmels willen!

Als 23-Jähriger geschäftsfähiger Mensch sollte man doch wohl auf den Gedanken kommen,das man NIEMALS ein versichertes Fahrzeug abgibt!!!

Wenn der Typ jetzt einen Unfall baut,bist DU dran,mit allen Konsequenzen!

Wenn Du die Reparaturen anhand der Rechnungen nachweisen kannst und das Fahrzeug vom TÜV als verkehrssicher eingestuft worden ist,solltest Du Dir keine Gedanken machen müssen,außer evtl. über Deine miserable Rechtschreibung!

 

Gruß,

Martin

am 1. Juni 2007 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Um Himmels willen!

Als 23-Jähriger geschäftsfähiger Mensch sollte man doch wohl auf den Gedanken kommen,das man NIEMALS ein versichertes Fahrzeug abgibt!!!

Wenn der Typ jetzt einen Unfall baut,bist DU dran,mit allen Konsequenzen!

Na mal langsam. Ich denke mal, dass es in Deutschland gar nicht unüblich ist, ein versichertes Fahrzeug zu übergeben.

Ich habe meinen A2 vor drei Wochen verkauft und hatte ihn auch nicht abgemeldet. Ich habe meinen Versicherungsvertreter im Vorfeld über die geplante Übergabe informiert und Käufer und Verkäufer haben am Übergabetag einen ADAC-Mustervertrag ausgefüllt und unterschrieben. Da wird auch Datum UND UHRZEIT der Übergabe eingetragen, weiterhin gibt es anbei Formulare, die an Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Also alles im grünen Bereich. Man muss isch halt bei so Transaktionen im Vorfeld etwas schlau machen und vorbereitet sein. Von meinen bislang 10 gefahrenen Autos habe ich 5 privat verkauft und es wurde jedes angemeldet und damit versichert übergeben. Nie ist etwas vorgefallen bzw. schief gelaufen.

In diesem Fall schon! Der Käufer nutzt doch das als Druckmittel,um den Wagen zurückzugeben!

*Kopfschüttel*

Ich wiederhole: NIEMALS ein Auto versichert rausgeben!

Solange der Wagen nicht um bzw. abgemeldet ist,läuft die Versicherung auf Deinen Namen weiter,egal was Du Deinem Versicherungsfritzen mitteilst!

am 1. Juni 2007 um 6:26

Ich kann Z5-Power nur zustimmen. Hatte auch mal nen Wagen versichert übergeben und der neue besitzer hat ihn nicht umgemeldet. Als mich dann morgens die Polizei anrief, dass "mein" Auto aufgebrochen in der Stadt stehen würde und ich bei nichterscheinen des neuen halters erstmal die abschleppkosten zahlen müsste, ging mir richtig die Pumpe.

Bei mir ist aber alles nochmal gut ausgegangen. Die Polizei bekam die daten den neuen Halters und die haben ihn dan zum Glück auch erstmal "eingenordet".

Mein Tip ist mit dem Käufer zusammen zum Strassenverkehrsamt zu fahren und dort mit ihm zusammen entweder das Auto umzumelden, oder wenn der Käufer nicht zu weit weg wohnt das Auto bei ihm hinstellen, Nummernschilder abschrauben und selbst abmelden.

Gruß

Andreas

am 1. Juni 2007 um 6:30

Nur dass das Druckmittel hier nicht zieht, wenn alles stimmt, was der Threadersteller hier geschrieben hat.

*Kopfschüttel*

Natürlich ist man später immer schlauer, aber keiner weiss beim Verkauf, an was für einen Käufer man gerät.

Nochmal: Das NIEMALS kann ich nicht so nicht stehen lassen, dafür ist der Prozentsatz der schief laufenden Verkäufe zu gering. Ich habe auch noch von keiner Versicherung gehört, die dem Verkäufer rät, das Auto vor Übergabe abzumelden.

Aber vielleicht kann sich der Threadersteller hier mal wieder äussern, ob sich etwas neues ergeben hat und wie es nun weitergeht.

am 1. Juni 2007 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von Reumel

Mein Tip ist mit dem Käufer zusammen zum Strassenverkehrsamt zu fahren und dort mit ihm zusammen entweder das Auto umzumelden, oder wenn der Käufer nicht zu weit weg wohnt das Auto bei ihm hinstellen, Nummernschilder abschrauben und selbst abmelden.

Das sind doch mal zwei gute Tips, die sich auch leicht umsetzen lassen.

am 1. Juni 2007 um 6:41

hm, da stellt sich mir eine frage, kann ich nun doch nicht mit beruhigten gewissen am wochenende meinem käufer das fahrzeug angemeldet übergeben...

wörtlich:

"sofern das fahrzeug bei der übergabe noch angemeldet ist, versichert der käufer, dass er das fahrzeug umgehend, spätestens aber binnen drei werktagen ab übergabe, um- oder abmeldet und den verkäufer von sämtlichen schäden freihält, die durch die nutzung des angemeldeten fahrzeugs entstehen"

mobile vertragsvordruck

ich denke schon, oder ?

am 1. Juni 2007 um 6:43

Ich denke auch, so Fälle sehen die Musterformulare von ADAC und anderen ja ausdrücklich vor.

Ich habe meinen Golf damals auch versichert verkauft. Das ist überhaupt kein Problem.

Es wird eben schriftlich festgehalten, daß der Käufer sich verpflichtet den Wagen innerhalb von z.B. 2 Tagen umzumelden. Dazu wird ein Passus eingebaut, daß der Käufer für den Fall, daß er die Versicherung in Anspruch nehmen muss, für den entstandenen Schaden (Höherstufung) aufkommen muss.

Dann werden noch Datum, Ort und Uhrzeit festgehalten.

Sollte nun der Käufer den Wagen nicht ummelden geht man mit dem Kaufvertrag zu seinem Strassenverkehramt und erklärt die Sachlage. Die setzen sich dann mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt des Käufers in Verbindung und dann wird die Plakette abgekratzt oder es kommt so ein roter Punkt drüber.

Allerdings birgt, diese Art des Verkaufes natürlich das Riskio, daß der Verkäufer einen Schaden verursacht und nicht dafür aufkommen will oder kann. Die Rechtsschutz hilft zwar für einen evtl. Prozess, allerdings wenn der Käufer blank ist, hat man trotzdem nichts davon.

Daher würde ich den Wagen im angemeldeten Zustand definitiv nicht an erkennbare Ausländer verkaufen.

Da hat man bei mir im Bekanntenkreis schon üble Erfahrungen mit gemacht.

Mein Käufer damals war ein sehr netter Azubi, der sich ein paar Euros sparen wollte. Da habe ich dann ein Auge zugedrückt und das Risiko getragen.

Gruß,

Thilo

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 7:53

HAy danke für eure infos

 

Hay Leute !!

ICh war heute bei meiner versicherung und am strassenverkehrsamt und habe Anzeige erstattet, die an der versicherung haben mir nun gesagt das das Fahrzeug zwangs stil gelegt wird und die kosten der käufer bezahlen muss!!

Auf jeden fall ist es nicht entfehlens wert ein Versichertes Auto ab zugeben !!

 

Gruss

cheema

am 1. Juni 2007 um 9:11

Naja, pauschalisieren kann man das mit den Ausländern auch nicht! Das Auto von meinen Eltern kam auch jemand kaufen der nicht mal Deutsch konnte und der seinen Sohn als Übersetzer dabei hatte. Er hat das Auto direkt am nächsten Tag abgemeldet.

Wobei ich beim Autokauf auch schon zwei mal auf einen Ausländer reingefallen bin. Liegt aber wahrscheinlich auch an der Branche ;)

am 1. Juni 2007 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.

...

Daher würde ich den Wagen im angemeldeten Zustand definitiv nicht an erkennbare Ausländer verkaufen.

...

bezieht sich die aussage auf "vorurteile", oder darauf, das er den wagen überführt oder sonstiges ?

verkaufe atm mein a4, und leider waren bis jetzt 6 von 8 anfragen definitiv von ausländern, die alle mind. 150km fahrt in kauf nehmen/genommen haben. ich hatte schon vor mit dem oben erwähnten mobile kaufvertrag ihnen das angemeldete fahrzeug zu übergeben.

nun ja, ich bin vlt auch jung und naiv, aber spricht diese entfernung(immerhin ~300-400km nur für eine besichtiung) nicht für den käufer, auch wenn vorurteile die sicherlich einen nicht unerheblichen hintergrund haben ?

ich gehe nun einfach mal von der richtigkeit seiner angaben aus, denn spätestens im vertrag wird er ja eh sein sitz angeben müssen...

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