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Deutscher in der Schweiz / Autoversicherung

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 22:22

Hallo,

Ich bin vor sechs Monaten beruflich nach Zürich gezogen, habe jedoch noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland, wo ich gemeldet bin.

Soweit ich weiß, ist man in der Schweiz verpflichtet, nach spätestens 12 Monaten seinen deutschen Führerschein abzugeben und das Auto umzumelden. Dazu benötigt man dann eine schweizer KFZ-Versicherung und muss zudem noch KFZ Steuer zahlen.

Weiß jemand, wie man den ganzen Umstand umgehen kann und das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet lassen kann? Eine Ausnahme der Regel, sozusagen? Danke!

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7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ID_Mac

Weiß jemand, wie man den ganzen Umstand umgehen kann und das Auto weiterhin in Deutschland angemeldet lassen kann? Eine Ausnahme der Regel, sozusagen? Danke!

Hallöle aus Basel,

die Schweizer Behörden kennen keinen Zweitwohnsitz. Leider. Entweder man macht das Legal und meldet alles um (was Dir nebenbei einige Vorteile im Deutschen Straßenverkehr bietet, oder nimm den Halbseidenen weg.

Nimm immer Deinen Perso mit Deiner deutschen Adresse mit. Sorge dafür, daß der Wagen auf diese Adresse zugelassen ist. Bei einer allgemeinen Kontrolle zeige halt diese Papiere statt Deinem Ausländerausweis. ;)

am 31. Januar 2012 um 5:19

Nicht gerade sehr gut der Tip. Sollte in einer Kontrolle eine Datenabfrage gemacht werden und es kommt dabei raus das er in Zuerich gemeldet ist , na dann gute Nacht. ;) Da ist nix mit paar Euro Strafe und Dumm stellen. Da wirds heftig.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Nicht gerade sehr gut der Tip. Sollte in einer Kontrolle eine Datenabfrage gemacht werden und es kommt dabei raus das er in Zuerich gemeldet ist , na dann gute Nacht. ;) Da ist nix mit paar Euro Strafe und Dumm stellen. Da wirds heftig.

So wie ich das sehe:

1. Das Auto. um das es geht ist noch keine 6 Monate im Besitz des TE

2. Der Te will das Auto in die Schweiz einführen

3. Hierbei soll keine Autosteuer (4%) bezahlt werden

4. Hierbei soll auch keine Mehrwertsteuer bezahlt werden

Wenn er also bereits hier das Schweizer Gesetz umgehen will, so muß er mit dem Risiko leben.

Ich, an der Stelle des TE würde in Konstanz,... wohnen. Eine Arbeitserlaubnis hat der TE ja schon. Als deutscher wäre das B-EG mit einer Laufzeit von 5 Jahren.Die höheren Steuerabgaben kompensieren sich durch die vielfach niedrigeren Lebenshaltungskosten und Mieten.

Mit dem Fahrzeug kannst du mal beim Zoll halten, die stellen dir erstmal einen Wisch für 2 Jahre aus, mit dem du dann fahren darfst. Also eigentlich darfst du zwei Jahre unverzollt in der Schweiz fahren, sofern du das Fahrzeug nicht zur Ausübung deines Berufes verwendest.

Da du dort aber deine Fahrzeugdaten und Personalien angeben musst, kann es sein das du Post vom jeweiligen Kanton bekommst, der dir das auf ein Jahr kürzt. Ich weiss nicht wie es in Zürich ist, bzw. wie es dort abläuft.

 

Hier in Sankt Gallen war es für mich eine furchtbare Rennerei und ein völlig schräger Briefwechsel, weil sie immer die Angabe des Ausländerausweises inklusive Stempel des Ausländeramts und pi pa po... was als Schweizer natürlich recht umständlich/unmöglich ist. Auch telefonischer Kontakt zum Sachbearbeiter hat da nciht viel gebracht.

Von der Richtigkeit der Angaben des Zolls ganz zu schweigen. Scheinbar kann ich als Schweizer doch einen Hauptwohnsitz im Ausland haben, den Heimatschein und einen Zweitwohnsitz in der Schweiz. Sehr abenteuerliche Angaben also, die scheinbar irgendwie aus dem Fahrzeugbrief interpretiert worden sind, in dem nichtmal ich als Halter eingetragen bin.

Das ist mitlerweile ein halbes Jahr her und ich resigniere weiter nach dem Passierschein A38 zu fragen... mal gucken was kommt. Der Wisch für den Zoll ist noch gültig, und dann seh ich weiter.

 

Was ich damit sagen will, ist das gurusmi recht hat.

In Konstanz sparst du eine Menge administrative Rennerei und Lebenserhaltungskosten.

 

Ansonsten kannst du es einfach so machen wie fast alle Deutschen hier. Einfach gar nichts. Du bleibst in Deutschland irgendwo angemeldet, das braucht die Schweizer Behörden nicht zu interessieren, solltest du vom Zoll oder der Polizei gestoppt werden, kannst du deinen Deutschen Führerschein und Ausweis vorzeigen und hoffen, das niemand auf böse Gedanken kommt. ("Ich fahr nur einen Freund besuchen etc. etc."). Das ist nur eine Idee, ein gewisses Risiko ist immer da.

Ich kann das leider nicht machen, am Zoll ist immer allgemeine Skepsis angesagt wenn mit einem ausländischem Kennzeichen ein Schweizer Ausweis gezogen wird. Aber auch das ist nicht so Problematisch wie es umgekehrt in Deutschland der Fall ist.

(Vgl. 25 CHF Wisch vs. Importsteuer für das Fahrzeug)

Themenstarteram 31. Januar 2012 um 11:39

Bezüglich Wohnen in Konstanz:Da habt ihr natürlich recht. In Konstanz könnte man enorm sparen und ich müsste zudem nicht in der Schweiz kranken- bzw. Kfz-versichert sein. Auf der anderen Seite würde ich wahrscheinlich an dem ständigen Hin- und Hergependel eingehen. Zudem ist da dann eben nichts mit: "Lass uns mal auf einen Drink im Café Terrasse in 10 Minuten treffen".

Ich habe mal gehört, dass wenn das Auto als Geschäftsauto in Deutschland angemeldet ist, man nicht verpflichtet ist, das Auto in der Schweiz anzumelden und zu versichern.

Ebenso, wie ist es, wenn das Auto gar auf jemand anderen angemeldet ist (z.B. Bruder), der in Deutschland lebt und man dann eben einfach immer in der Schweiz fährt. Da können sie doch theoretisch auch nichts machen oder?

Ne, es interessiert Niemand wer als Halter eingetragen ist.

Ist ja auch völlig irrelevant.

PS: Vieleicht zur Erläuterung.

Den Zoll interessiert die Einfuhr und damit der Besitzer des Fahrzeuges, deswegen ist es egal wer im Endeffekt eingetragen ist.

Du kannst ja sehr gut dein Fahrzeug auf sonstwen zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von ID_Mac

Bezüglich Wohnen in Konstanz:Da habt ihr natürlich recht. In Konstanz könnte man enorm sparen und ich müsste zudem nicht in der Schweiz kranken- bzw. Kfz-versichert sein. Auf der anderen Seite würde ich wahrscheinlich an dem ständigen Hin- und Hergependel eingehen. Zudem ist da dann eben nichts mit: "Lass uns mal auf einen Drink im Café Terrasse in 10 Minuten treffen".

Ich habe mal gehört, dass wenn das Auto als Geschäftsauto in Deutschland angemeldet ist, man nicht verpflichtet ist, das Auto in der Schweiz anzumelden und zu versichern.

Ebenso, wie ist es, wenn das Auto gar auf jemand anderen angemeldet ist (z.B. Bruder), der in Deutschland lebt und man dann eben einfach immer in der Schweiz fährt. Da können sie doch theoretisch auch nichts machen oder?

In meinem Bekanntenkreis gibt es einige, Die in Basel wohnen, aber ihren Wagen in D angemeldet haben (Zweitwohnung in BS). Sie fahren jetzt auch keinen besonderen Wagen (z.B. Mazda 6). Aber denen ist es schon passiert, daß diese komplett zerkratzt wurden. Sie nahmen an, daß es sich um einen besonders Ausländerfreundlichen Schweizer handelt. Ob das nun stimmt oder nicht, vermag ich natürlich nicht zu beantworten. Ich selbst bin komplett nach BS gezogen und habe in D alles abgemeldet. Im Endeffekt zahlt man in CH zunächst mehr. Aber man sollte auch bedenken, daß eine höhere Qualität gegeben ist und damit auch in D teurer verkauft wird. Zudem ist der Verdienst höher.

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