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Deutsches Auto in England - Probleme!?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Problem bei dem ihr mir sicher helfen könnt.
Aktuell wechsel ich den Job und ziehe nach England um.
Dort würde ich gerne ein neues Auto fahren, hier fangen die Probleme an, da ich dort nur ein Jahr ca. bleibe und danach wieder nach Deutschland zurückkehre, möchte ich einen Linkslenker kaufen (Scheinwerfer etc. wäre kein Thema da LED und mit dem Hersteller abgeklärt).
Da das Auto neu ist würde ich dieses finanzieren auf drei Jahre.
Die Finanzierung kann aber nur für ein in DE zugelassenes KFZ erfolgen... Bei mehreren Banken gefragt. Einen Linkslenker in England bestellen geht leider nicht. Eine Finanzierung auf ein Jahr würde ca. 100% mehr kosten.
Meine Idee war das Auto auf meinen Vater (welcher seien DE-Adresse in den nächsten drei Jahren nicht ändern wird) anzumelden und mich als Fahrer einzutragen. Laut Versicherung wäre dies kein Problem da ich mich innerhalb der EU aufhalte.
Fraglich für mich wäre ob ich Probleme mit der Steuer bekommen würde da ich dort ja dauerhaft Lebe bzw. 2-3x im Jahr mit dem Auto das Land verlassen würde.
KFZ-Steuer fällt für dieses Auto nicht an in den nächsten 10 Jahren da es ein Elektrofahrzeug ist.
Gerne bin ich für andere Vorschläge offen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Laut Versicherung wäre dies kein Problem da ich mich innerhalb der EU aufhalte.
GB und EU? War da nicht was? ...
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30 Antworten
Zitat:
Laut Versicherung wäre dies kein Problem da ich mich innerhalb der EU aufhalte.
GB und EU? War da nicht was? ...
Zitat:
@Lumpi3000 schrieb am 9. Dezember 2018 um 10:32:37 Uhr:
Zitat:
Laut Versicherung wäre dies kein Problem da ich mich innerhalb der EU aufhalte.
GB und EU? War da nicht was? ...
Selbst wenn es zum Brexit kommt gibt es einen Übergang bis Ende 2020 was mich also nicht betrifft.
Ja, Übergang für einige Regelungen, aber GB ist dennoch dann definitiv NICHT mehr EU.
Zum Wagen: mit Linkslenker ist das Überholen bei Linksverkehr sehr schwierig, dem muss man sich bewusst sein. Zudem wäre es gut, wenn der Wagen umstellen kann zwischen km/h und mp/h, ist gerade in Verbindung mit dem Tempomat sehr angenehm.
Nichts genaues weiß ich nicht, aber vielleicht mal bei der Zollbehörde nachfragen. Nicht dass das Auto als in England eingeführt gilt, weil dein Vater der Halter ist. Irgendwas hab ich da mit dem Nicht-EU-Land Schweiz in der Erinnerung.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 9. Dezember 2018 um 10:59:33 Uhr:
Ja, Übergang für einige Regelungen, aber GB ist dennoch dann definitiv NICHT mehr EU.
Zum Wagen: mit Linkslenker ist das Überholen bei Linksverkehr sehr schwierig, dem muss man sich bewusst sein. Zudem wäre es gut, wenn der Wagen umstellen kann zwischen km/h und mp/h, ist gerade in Verbindung mit dem Tempomat sehr angenehm.
Höre verschiedene Meinungen, einige sagen es wäre kein Problem aber andere wieder das Gegenteil... Am besten teste ich es vorher vielleicht.
Die Umstellung der Einheiten ist kein Thema.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 11:58:03 Uhr:
Nichts genaues weiß ich nicht, aber vielleicht mal bei der Zollbehörde nachfragen. Nicht dass das Auto als in England eingeführt gilt, weil dein Vater der Halter ist. Irgendwas hab ich da mit dem Nicht-EU-Land Schweiz in der Erinnerung.
Werde ich machen, aber theoretisch dürfte ja mein Vater mir das Auto ausleihen oder eben wegen der Versicherung auf sich anmelden!?
Privatrechtlich dürfen darf er ja; die Vorgänge, die ich in Erinnerung habe, waren zollrechtlicher Natur. Da hatten Schweizer ihr Motorrad auf dem Anhänger - galt dann in Deutschland als eingeführt und es gab erst ein Strafverfahren, welches dann in ein Owi-Verfahren überging. Auf eigenen Rädern nach Deutschland fahren, wäre kein Problem gewesen.
Ein anderer hatte ein Fahrzeug, nicht auf sich zugelassen, aus der Schweiz über die Grenze gefahren. Gleiches Ergebnis.
Kann sein, dass da irgendwelche Zollformulare über die vorübergehende Einfuhr ausgefüllt werden müssen. Halt etwas, wo normal kein Mensch überhaupt drauf kommt.
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 9. Dezember 2018 um 12:06:06 Uhr:
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 9. Dezember 2018 um 10:59:33 Uhr:
Ja, Übergang für einige Regelungen, aber GB ist dennoch dann definitiv NICHT mehr EU.
Zum Wagen: mit Linkslenker ist das Überholen bei Linksverkehr sehr schwierig, dem muss man sich bewusst sein. Zudem wäre es gut, wenn der Wagen umstellen kann zwischen km/h und mp/h, ist gerade in Verbindung mit dem Tempomat sehr angenehm.
Höre verschiedene Meinungen, einige sagen es wäre kein Problem aber andere wieder das Gegenteil... Am besten teste ich es vorher vielleicht.
Die Umstellung der Einheiten ist kein Thema.
Zitat:
@kinghomer22 schrieb am 9. Dezember 2018 um 12:06:06 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 11:58:03 Uhr:
Nichts genaues weiß ich nicht, aber vielleicht mal bei der Zollbehörde nachfragen. Nicht dass das Auto als in England eingeführt gilt, weil dein Vater der Halter ist. Irgendwas hab ich da mit dem Nicht-EU-Land Schweiz in der Erinnerung.
Werde ich machen, aber theoretisch dürfte ja mein Vater mir das Auto ausleihen oder eben wegen der Versicherung auf sich anmelden!?
Mit einem Linkslenker in GB zu fahren ist ein nicht zu unterschätzendes Problem. Jede Parkhauseinffahrt wird da zur herausforderung oder schon Das Ein- und Aussteigen auf der "falschen" Seite. Mein Tip. Hol Dir lieber ne Rechtsgelenkte Gurke in GB und kauf Dir was neues wenn Du wieder zurück bist. Dann hast Du auch keine Probleme mit der Überführung, Versicherung etc. Versichere das Auto in GB und laß Dir von deinem vater das geld erstattetn. Die haben dort völlig andere versicherungsbedingungen wie hier.
Danke für deine Warnhinweise. Im nächsten Sommer möchte ich mit meiner Tochter nach London, eigentlich mit dem Auto. Muss ich mir aber noch gut überlegen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 15:42:50 Uhr:
Danke für deine Warnhinweise. Im nächsten Sommer möchte ich mit meiner Tochter nach London, eigentlich mit dem Auto. Muss ich mir aber noch gut überlegen.
Haha. Wenn der Brexit chaotisch abläuft, also keine weiteren Abkommen geschlossen werden, sind die Rechtsbeziehungen zu GB schlechter als mit Burkina Faso oder Osttimor. Das muss man immer im Hinterkopf behalten, gerade wenn man mehr als Urlaub dort machen möchte. Selbst eine Ausreise könnte ein Problem sein. Fraglich sind dann Auslieferungsabkommen.
Das ist jetzt natürlich sehr überzeichnet, wäre aber die Konsequenz eines ungeordneten Brexits, die jetzt bereits starke Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
Ich plane dennoch Urlaub im April 19 in England:-)
...hier ein konkretes Beispiel, wie man sich im Zollrecht verstricken kann, wie es @PeterBH auch schon erwähnt hat.
Mit Schweizer Auto über Grenze: 14'700 Euro Busse (www.20min.ch)
von N. Glaus - Fährt ein EU-Bürger mit einem Schweizer Auto über die Grenze, kann ihn dies mehrere Tausend Franken kosten. Kritiker sprechen von «EU-Abzocke».
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 9. Dezember 2018 um 16:05:25 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2018 um 15:42:50 Uhr:
Danke für deine Warnhinweise. Im nächsten Sommer möchte ich mit meiner Tochter nach London, eigentlich mit dem Auto. Muss ich mir aber noch gut überlegen.
Haha. Wenn der Brexit chaotisch abläuft, also keine weiteren Abkommen geschlossen werden, sind die Rechtsbeziehungen zu GB schlechter als mit Burkina Faso oder Osttimor. Das muss man immer im Hinterkopf behalten, gerade wenn man mehr als Urlaub dort machen möchte. Selbst eine Ausreise könnte ein Problem sein. Fraglich sind dann Auslieferungsabkommen.
Das ist jetzt natürlich sehr überzeichnet, wäre aber die Konsequenz eines ungeordneten Brexits, die jetzt bereits starke Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
Ich plane dennoch Urlaub im April 19 in England:-)
Dann sag mir per PN Bescheid, wie es dort war. So von Emsländer zu Emsländer. Ich möchte mit dem Womo hin, per Fähre, und das Teil dann am Hotel stehen lassen. Nicht direkt in London, sondern da, wo das Atmen für den Diesel nicht schon jede Menge Kilo oder Pfund kostet.
Fähre Amsterdam - Hull, fünf Tage Oxford und retour.
Bin letztes Jahr schon in Calais festgehalten vor der Einreise und daher inzwischen abgebrüht (Personalausweisprobleme, hatte aber noch zusätzlich Reisepass)
Der Erste Punkt, natuerlich kannst du mit deinem neuen Auto auf die Insel fahren, selbst wenn es erst 1 Stunde alt ist. Du bist ja Deutscher und damit Tourist.
WENN du aber wirklich laenger als 180 Tage bleibst und arbeitest und wohnst, dann wird es spassig, denn keine Versicherung (kannst ruhig nachsehen) versichert dich an einem Ort an dem du nicht bist. Wenn das Fahrzeug laenegr als 180 Tage in einem anderen Land ist brauchst du eine Versicherung des betreffenden Landes (EU Verordnung seit 2002) mit deinem FS exakt dasselbe, wohnst du mehr als 180 Tage in einem anderen Land musst du deinen FS umschreiben lassen. Ist ja nun nichts neues.
Wenn du das Auto finanzieren laesst hast du aber (soweit ich weiss) keinen Zugriff auf den KFZ Brief, dass macht eine Anmeldung in den UK unmoeglich bzw steht im Fianzierungsvertrag das du das Fahrzeug nicht ins Ausland verbringen darfst vor der Vollstaendigen Bezahlung.
Wenn du das Auto hier faehrst (UK) und keine Versicherung mehr hast weil laenger als 180 Tage dann hast du auch keine Steuer mehr und damit..... Steuerhinterziehung. Sehr grosser Spass
Gute Rat von mir, auf keinen Fall, lass das es ist es nicht wert.
Zweiter Rat von mir, du kannst hier in den UK sehr gut mit links, rechts oder Mittelgelenkten Autos fahren, wer das nicht schafft hat schon von Anfang an Schwaechen.
Zitat:
Zweiter Rat von mir, du kannst hier in den UK sehr gut mit links, rechts oder Mittelgelenkten Autos fahren, wer das nicht schafft hat schon von Anfang an Schwaechen.
Die Schwächen liegen eher bei den Insulanten, wenn man das Gebummel sieht:-) - Nein, Überholen ist schwieriger, wenn man auf der falschen Seite sitzt und kann hochgefährlich werden.