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deutsches Auto/polnische zulassung wieder in Deutschland zulassen?

Themenstarteram 2. August 2009 um 23:31

Hallo

 

Ich möchte für meine Freundin nen 320er e36 limo kaufen.

Habe ein schönes Exemplar gefunden und habe jetzt eine Frage:

Das Auto ist ursprünglich ein deutsches und der besitzter wohnt und arbeitet auch in D, hat das Auto aber in Polen angemeldet (wegen der Günstigeren Steuer und versicherung vermutlich). Er sagt man kann das Auto problemlos wieder in D zulassen ohne Vollabnahme und so.

Könnt ihr mir vielleicht schnelle Antworten geben, da ich das Auto am 03.08, also heute abend kaufen möchte.

Kann ich das auto in edutschland abmelden?

Welche Papiere brauche ich?

Muss ich eine Vollabnahme machen?

Muss ich eine Einfuhrsteuer oder ähnliches bezahlen?

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12 Antworten
am 3. August 2009 um 3:21

Eine Vollabnahme wirst du machen müssen, da du einen neuen Kfz.Brief brauchst, und TÜV und AU.

Dabei würde helfen, wenn er den alten deutschen noch hat.Steuern fallen nicht an.Du mußt auch einen Kaufvertrag vorlegen, um die Besitzrechte darzustellen.

Themenstarteram 3. August 2009 um 3:43

Hmm ok, danke.

Weiss vielleicht noch jemand was anderes, oder hat jemand genau so eine Anmeldung schonmal getätigt?

Bin dankbar für jeden Tip.

 

am 3. August 2009 um 8:36

Warum Vollabnahme? Der Brief müsste noch in D liegen (der wird aufbewahrt, wenn ein Auto ausgeführt wird). Wenn der "weg" ist, dann reicht eine EU Konformitätserklärung.

TÜV und AU - das wars.

Amen

am 3. August 2009 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Warum Vollabnahme? Der Brief müsste noch in D liegen (der wird aufbewahrt, wenn ein Auto ausgeführt wird). Wenn der "weg" ist, dann reicht eine EU Konformitätserklärung.

TÜV und AU - das wars.

Amen

Wenn er den neuen Brief schon hatte, wird der polnische Halter dort eingetragen im Zollkennzeichen.

Bei einem alten Brief wird ebenfalls der neue Brief als Zollkennzeichen

ausgestellt.Damit hat er Deutschland verlassen.

Vollabnahme, deshalb, weil in Polen wohl etwas umgebaut sein könnte, welches in Deutschland nicht zugelassen ist, und wie schon beschrieben von mir,um einen neuen Brief zu erhalten.

Hat er das Auto mit gelben Kennzeichen überführt, und den deutschen gültigen Brief noch,sowie TÜV und AU, kann er sofort wieder zulassen.

Hier bewahrt kein Amt einen Brief auf, der gehört dem Autobesitzer.

am 3. August 2009 um 15:31

Nur zur Info: könnte für den jetzigen Eigentümer interessant werden, da er sich u.a. der Steuerhinziehung strafbar gemacht hat, sollten die Angaben tatsächlich stimmen.

Themenstarteram 3. August 2009 um 17:11

Die Angaben sind zu 100% richtig. Habe heute mit der Zulassungsstelle telefoniert, die sagen man braucht nur eine Vollabnahme wenn der deutsche KFZ- Brief nicht mehr vorhanden ist. Da der momentane Eigentümer aber noch im Besitz des Briefes ist, werde ich nur ganz normal TÜV und ASU machen müssen. Ausserdem brauche ich einen Kaufvertrag und die polnischen Papiere.

Es fallen keinerlei Steuern oder Zollgebühren an. Der Eigentümer hat den Wagen mittlerweile auch schon abgemeldet also steht dem Autokauf nichts mehr im Wege. Werde es morgen kaufen und gleich beim TÜV vorfahren.

Ich berichte selbstverständlich weiter.

mfg

dimon36

am 4. August 2009 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

 

 

Hier bewahrt kein Amt einen Brief auf, der gehört dem Autobesitzer.

Wenn die Ausfuhr nach Polen damals korrekt gelaufen ist, dann ist der Brief sehr wohl in Deutschland. Bei Anmeldung in einem anderen Land geht der (normalerweise) zurück an die ausstellende Strassenverkehrsbehörde. Besitzdokumente stellt dann das neue Land aus (in diesem Fall Polen).

Amen

P.S.: Klar hat sich der vorige Eigentümer nicht gesetzeskonform verhalten. Das hat aber nichts mit dem Kauf an sich zu tun.

am 4. August 2009 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

 

 

Hier bewahrt kein Amt einen Brief auf, der gehört dem Autobesitzer.

Wenn die Ausfuhr nach Polen damals korrekt gelaufen ist, dann ist der Brief sehr wohl in Deutschland. Bei Anmeldung in einem anderen Land geht der (normalerweise) zurück an die ausstellende Strassenverkehrsbehörde. Besitzdokumente stellt dann das neue Land aus (in diesem Fall Polen).

Amen

P.S.: Klar hat sich der vorige Eigentümer nicht gesetzeskonform verhalten. Das hat aber nichts mit dem Kauf an sich zu tun.

Das neue Land interessiert der Brief garnicht.

Meistens verlangen die ein ECE Papier und einen Kaufvertrag.

Der alte Brief wird beim Abmelden dem Besitzer mitgegeben !

Was wäre das wohl für ein Hin-und hergeschicke !

Und dann in allen Sprachen !!!:D

am 4. August 2009 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Zitat:

Original geschrieben von Amen

 

Wenn die Ausfuhr nach Polen damals korrekt gelaufen ist, dann ist der Brief sehr wohl in Deutschland. Bei Anmeldung in einem anderen Land geht der (normalerweise) zurück an die ausstellende Strassenverkehrsbehörde. Besitzdokumente stellt dann das neue Land aus (in diesem Fall Polen).

Amen

P.S.: Klar hat sich der vorige Eigentümer nicht gesetzeskonform verhalten. Das hat aber nichts mit dem Kauf an sich zu tun.

Das neue Land interessiert der Brief garnicht.

Meistens verlangen die ein ECE Papier und einen Kaufvertrag.

Der alte Brief wird beim Abmelden dem Besitzer mitgegeben !

Was wäre das wohl für ein Hin-und hergeschicke !

Und dann in allen Sprachen !!!:D

Natürlich interessiert der Brief das neue Land an sich nicht. Aber wenn sie korrekt handeln müssen sie ihn einziehen. Und nach D schicken. Andernfalls wird die Karre in D nicht abgemeldet.

Hier ist z.B. mal das Vorgehen für Polen beschrieben:

http://www.polen-urlaub.net/.../

Zitat daraus: " Der originelle deutsche Fahrzeugbrief wird von der Behörde einbehalten, die im Gegenzug alle in Polen notwendigen Fahrzeugpapiere ausstellt."

Du musst es nicht glauben, aber ich habe genug Theater mit dem Kfz-Brief bei der Ausfuhr meines Autos gehabt - man kann ihn NICHT einfach so behalten.

Amen

am 5. August 2009 um 4:13

Original geschrieben von Amen

Natürlich interessiert der Brief das neue Land an sich nicht. Aber wenn sie korrekt handeln müssen sie ihn einziehen. Und nach D schicken. Andernfalls wird die Karre in D nicht abgemeldet.

 

Der Wagen geht abgemeldet aus Deutschland weg !

Durch das Exportkennzeichen (rot),ist er automatisch abgemeldet.

Das Exportkennzeichen erlischt automatisch nach Ablauf der vorher bestimmten Anzahl von Tagen.

Ab 15 aufwärts.

am 11. März 2016 um 19:42

hallo ich mache das gerade - geh zum Hersteller-Autohaus -beantrage eine COC bestätigung kostet bei benz 110 euro damit kannste die karre völlig problemlos anmelden -deutscher tüv klar-kannste dir alles bei DEKRA runterladen gruß mike

Du holst dieses Thema nach mehr als 6 Jahren wieder heraus? Respekt...

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