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Dicker Kratzer auf Amaturenbrett bei Neuwagen - was tun?
Moin liebe Community,
ich habe heute meinen neuen i10 bekommen. Bin eigentlich überglücklich, wäre da nicht dieser dicke Kratzer auf dem Amaturenbrett. Ich habe den Wagen direkt aus der Halle gefahren, als ich ihn heute Mittag abgeholt habe und habe den Kratzer erst später in anderem Licht gesehen. Habe dann sofort bei meinem Verkäufer angerufen und das beanstandet. Nun geht er aber erstmal 2 Wochen in urlaub und ich soll Montag nochmal wiederkommen.
Nun weiß ich aber nicht, wie ich dem Montag gegenübertreten soll. Ich bin da irgendwie in einer doofen Situation. Soll ich Schadensersatz einfordern? Wenn ja, wieviel? Oder Amaturenbrett tauschen lassen? Oder vom Widerrufsrecht gebrauch machen (habe den Wagen finanziert)?
Der Kratzer ist ziemlich deutlich auf dem Bild zu sehen. Habe schon versucht ihn wegzuwischen, aber er ist echt tief drin! Wäre kein Problem, wenn er nicht direkt im Sichtfeld wäre!
Was empfehlt ihr mir?
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13 Antworten
Auf alle Fälle austauschen lassen
Die Kratzeranfälligkeit der Hyundaiinnenplasteteile ist ein großes Problem.
Die Spur auf deinem Foto sieht sehr arg aus. Das Einzige, was du versuchen könntest wäre, mit einem Microfasertuch über die Spur zu gehen. Sobald aber ein richtiger tiefer Kratzer vorhanden ist, gibt es keinerlei Chance, diesen komplett wegzubekommen
Zitat:
Soll ich Schadensersatz einfordern? Wenn ja, wieviel? Oder Amaturenbrett tauschen lassen? Oder vom Widerrufsrecht gebrauch machen
Das Problem wird bei diesem Fall die Beweislast sein. Es handelt sich um einen Fehler, den du bei der Übernahme des Wagens feststellen konntest und eigentlich auch musstest. Du bemängelst den Fehler erst, nachdem du den Händler verlassen hast. So kann dieser behaupten, dir ein Fahrzeug ohne diesen Mangel übergeben zu haben; der Schaden sei also von dir selbst verursacht worden. Er kann sagen, dass der Wagen vor der Auslieferung kontrolliert wurde, eine Übergabeinspektion durchgeführt wurde und eine ordungsgemäße Übergabe an dich statfand, bei der du das angesprochene Problem nicht bemängelt hast.
Mein Ratschlag: Fahre kein "schweres Geschütz" auf, das "Widerrufsrecht" kannst du in diesem Fall sowieso vergessen. Schildere dem Händler freundlich diesen Fall und bitte darum, dass das Problem gelöst wird. Wenn du Glück hast, wird das Bauteil gewechselt, ggf. wird man der Kratzer farblich "ausbessern".
Einen Rechtsstreit würde ich nicht riskieren, da hat der Händler eindeutig die besseren Karten. Notfalls musst du dich an einen Kfz-Aufbereitungsbetrieb wenden, um dort den Kratzer auf eigene Kosten farblich "ausbessern" zu lassen.
Ansonsten schaue mal unter nachfolgendem LInk, die dort enthaltenen Vorschläge sind aber ohne jegliche Gewähr!
http://www.hyundaiboard.de/thread.php?...
teddybaerchen
Danke erstmal für die Antworten. Ist es denn automatisch so, dass ich mit der Übergabe das bestätige, dass alles in Ordnung ist? Eigentlich sieht man den Kratzer sofort, nur wie gesagt stand der Wagen (vll. mit Absicht?) noch in der Halle, wo man den Kratzer noch nicht sah!
Und wieso meinst du, das Wiederrufsrecht ist nichts? Bei dem Autohaus wird es normalerweise so gehandhabt, dass die Autos erst nach der 2wöchigen Wiederrufsfrist (die die Bank wegen dem Kredit veranschlagt) ausliefert, um, wenn der Kunder den Vertrag bei der Bank wiederruft, keinen Ärger zu haben. Da das Autohaus Kunde bei der Bank ist wo ich arbeite und ich das Auto so schnell haben wollte wie möglichen, machten die da eine Ausnahme. Also ich denke schon dass ich mit dem Wiederrufsrecht einen Trumph in der Hand halte da die Bank im Falle eines Wiederrufs ihr Geld ja wiederholt (denke ich).
Um ehrlich zu sein, möchte ich nicht, dass da irgendwie was ausgebessert wird bei einem NEUEN Fahrzeug! Eigentlich hätten die das bei der Übergabeinspektion schon sehen müssen (da der Kratzer mit Wahrscheinlichkeit auch da fabriziert wurde(wahrscheinlich beim Fensterputze, so weit wie der nach vorne geht!))
Oh mann, ich habe echt so einen Hals! Ich möchte auch ungern meinem Verkäufer ans Bein pissen, da er echt kompetent/freundlich war und ich mich sehr gut beraten fühlte (Was ich ihm auch sagte!) Aber das macht die Sache nicht besser! Wenn die sich weigern, hast du Recht, werde ich gerichtlich nicht viel werden. Wenn sie aber wirklich abblocken, werde ich denen aber wirklich paar Takte erzählen - wozu gibt es Foren oder Plattformen wo man Händler etc. auch bewerten kann. Ein schlechter Ruf eilt dem guten oftmals voraus!
Naja, aber ich werde Montag erstmal abwarten!
Zitat:
Also ich denke schon dass ich mit dem Wiederrufsrecht einen Trumph in der Hand halte da die Bank im Falle eines Wiederrufs ihr Geld ja wiederholt (denke ich).
Dein zweiwöchiges Widerrufsrecht laut BGB bezieht sich nicht auf den Autokauf, sondern auf den Darlehensvertrag.
Der Autokaufvertrag ist verbindlich, du kannst in den zwei Wochen lediglich entscheiden, dass du das Fahrzeug doch nicht finanzieren, sondern z.B. bar bezahlen willst.
Zitat:
Danke erstmal für die Antworten. Ist es denn automatisch so, dass ich mit der Übergabe das bestätige, dass alles in Ordnung ist?
Nein, alles nicht. Hier handelt es sich aber um einen Kratzer, der sowohl vom Scheibenputzen des Händlers herrühren kann als auch dadurch, dass du versucht haben könntest, eine Navihalterung zu montieren und dabei abgerutscht bist. Eine Fahrzeugübergabe in der Halle ist völlig i.O., zudem befand sich der Wagen danach ja auch außerhalb der Halle und der Kratzer ist an einer Stelle, die man automtisch sieht, wenn man durch die Frontscheibe schaut.
Zitat:
Wenn sie aber wirklich abblocken, werde ich denen aber wirklich paar Takte erzählen - wozu gibt es Foren oder Plattformen wo man Händler etc. auch bewerten kann
Mit solchen Aktionen wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Auch Händler haben rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren und das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das würde für dich sehr, sehr teuer werden.
Wie weiter oben geschrieben - versuche es auf die freundliche Art und Weise, man sollte dabei zu einem für beide Seiten zumutbaren Ergebnis kommen.
teddybaerchen
Zitat:
Dein zweiwöchiges Widerrufsrecht laut BGB bezieht sich nicht auf den Autokauf, sondern auf den Darlehensvertrag.
Der Autokaufvertrag ist verbindlich, du kannst in den zwei Wochen lediglich entscheiden, dass du das Fahrzeug doch nicht finanzieren, sondern z.B. bar bezahlen willst.
Das ist falsch. Nach § 358 Abs. 2 BGB führt bei sogenannten verbundenen Verträgen der Widerruf des Darlehnsvertrages dazu, dass der Verbraucher auch an den mit dem Verbraucherdarlehn verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden ist. Genau deshalb liefert Dein Autohaus in der Regel den Wagen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen aus. Die Widerrufsfrist beginnt aber mit Abschluss des Darlehnsvertrages mit Widerrufsbelehrung und nicht etwa erst mit der Auslieferung des Fahrzeugs.
Falls die Widerrufsfrisrt abgelaufen ist, geltern die Regeln über die Sachmängelhaftung. Hier könnte der Umstand, dass der Kratzer eigentlich bei der Auslieferung hätte auffallen müssen, ein Problem darstellen. Grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels auf Seiten des Käufers führt dazu, dass der Verkäufer nur bei arglistigen Verschweigen des Mangels haften würde. Im Übrigen hat hier der Verkäufer die Beweislast dafür, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.
Mit etwas guten Willen auf beiden Seiten, müsste die Sache aber aus der Welt zu schaffen sein. Immer daran denken, so wie man in den Wald hinein ruft, schallt es zurück. Also höfliches aber bestimmtes Auftreten und nicht gleich mit der groben Keule winken.
@regrebelk: Danke, unter Hinweis auf http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/358-verbundene-vertraege stimme ich dir zu.
Zur Diskussion steht aus meiner Sicht jedoch eine Nutzungsentschädigung sowie Entschädigung dafür, dass der Wagen nicht nochmals als Neuwagen verkauft werden kann.
teddybaerchen
Nabend,
ja, natürlich gehe ich da nicht geladen hin und haue gleich am Anfang auf den Tisch. Mir gefällt das Auto nach wie vor und ich bin eigentlich auch guter Dinge, dass wir eine friedliche Lösung finden. Derweil sind mir auch noch andere Mängel in Fom von Kratzern in den Türverkleidungen aufgefallen. Außerdem handelt es sich m. E. nach bei den Mängeln um versteckte Mängel die bei dem ersten Blick nicht aufgefallen sind. Ich habe den Kratzer auf dem Amaturenbrett heute meiner Schwester gezeigt und die konnte den Mängel auch nur bei bestimmten Lichteinfall sehen. Kratzer sind außerdem noch an der rechten Türverkleidung unterhalb des Griffes (die man auch nur sieht wenn man von unten auf die offene Tür schaut, was aber weniger schlimm ist!).
Natürlich ist es auch nicht in meinem Interesse den Wagen bei einem Wiederruf zurück zu geben, wegen halt der Nutzungsentschädigung und der Bearbeitungsgebühr die ich bei der Bank bezahlt habe. Da meine Eltern sich aber auch einen neuen Waagen kaufen wollten, ich mit dem Verkäufer auch schon darüber gesprochen habe und das Autohausempfohlen habe, kann ich da vorab vll. bischen "Druck" aufbauen kann, dass ich halt doch sage, sie sollen das Auto woanders kaufen. Desweiteren kann ich ja auch mit zukünftigen Inspektionen oder Reparaturen die anfallen zu einem anderen Hyundaivertragspartner gehen. Naja, wollen wir erstmal den Verlauf am Montag sehen. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und danke dafür dass ich im Ernstfall was in der Hinterhand habe!
So, bin heute mal bei meinem Hyundaihändler gewesen. Sie haben einen Azubi geschickt, der den Kratzer versucht hat "wegzureinigen". Hat er natürlich nicht geschafft. Sie haben mich jetzt auf in 2 Wochen vertröstet, wo mein Verkäufer wieder da ist, ich soll das mit dem regeln. Soll ich jetzt wirklich noch 2 Wochen warten. Ich meine, der mich da bedient hat sagte "er habe den Kratzer jetzt ja auch gesehen", aber trotzdem...
Zitat:
Sie haben mich jetzt auf in 2 Wochen vertröstet, wo mein Verkäufer wieder da ist, ich soll das mit dem regeln.
Das Ganze kommt mir ziemlich verworren vor.
Der Verkäufer handelt doch nicht als Privatperson, sondern als Angestellter des Autohauses. Wenn er 2 Wochen Urlaub hat, stellt das AH doch den Fahrzeugverkauf auch nicht ein.
Ich würde den Geschäftsführer verlangen und darauf drängen, dass zumindest eine Notiz zu deinem Problem gemacht wird, von der du auch eine Durchschrift erhälst.
Ansonsten gehe ich auch davon aus, dass letztendlich Meinung gegen Meinung stehen wird - objektive Nachweise gibt es nicht.
Falls du dein Auto in D bei einem KFZ-Meisterbetrieb gekauft hast, empfehle ich dir, dich an die für deinen Wohnort zuständige Schiedsstelle zu wenden. Die Adressen findest du unter: http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/suchen-finden/schiedsstellen.html
teddybaerchen
Das klingt doch arg so, als wollte das Autohaus die Sache aussitzen. Was interessiert der Urlaub des Verkäufers? Das ist Mumpitz. Die spielen auf Zeit. Dann heißt es: Was wissen wir, was Sie in den letzten Wochen da für Macken hinterlassen haben. Die Marge an so einem i10 ist mickrig. Da verlieren die lieber eine Kundin als irgendeine Leistung für lau anzubieten.
Hm, okay. Dann werde ich morgen nochmal dort hin fahren. Ist ein Hyundavertragshändler in meinem Ort. Ja, dass die Mage mikrig ist, weiss ich. Der Verkäufer hat mir den EK-Preis gezeigt (die Rechnung), der lag bei 9.400€, ich habe 9.700€ bezahlt! Aber prinzipiell kanns dem Kunden ja egal sein. Wie weiter oben geschrieben werden die mich nicht nur als Kunden verlieren, sondern ich werde auch alles daran setzen dass sie keine neuen Kunden gewinnen! U. A. halt meine Eltern.
Wenns so ist wie ihr sagt, mit dem Zeit schinden, ist das eine echt miese Masche! Vll. hatte der Serviceberater da auch keine Ahnung.
So, gerade wieder da gewesen. Habe einen Teilerfolg erzielen können. Ich habe jetzt ein Schriftstück bekoemmen mit der Beschreibung und Stempel + Unterschrift.
Da kommen garantiert noch einige Kratzer rein, nur sollte es an einem Neuwagen noch in Ordnung sein. Meiner Mutter ihr Getz (gerade mal 12000km gelaufen) sieht innen auch schon aus als hätte er 10000 km runter. DIe Kunststoffe sind wirklich sehr empfindlich, ich bin nur sachte mit dem Zündschlüssel an die Türverkleidund gestoßen, schon hatte ich einen riesen Schrammen drin.