1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Die 1% Regel bei Selbständigkeit

Die 1% Regel bei Selbständigkeit

Themenstarteram 6. Juli 2024 um 7:27

Guten Morgen,

ich habe vor mir ein KFZ zuzulegen, dessen Neuwert ca 70tausend Euronen betragen wird. Meine Steuerberaterin meinte aber, dass das nicht so sinnvoll wäre. Mein Gewinn würde sich dadurch um ca 4000€ erhöhen und ich müsste dementsprechend mehr Einkommenssteuer begleichen. Fällt Euch noch eine andere Möglichkeit ein so ein Fahrzeug zu fahren ohne gleich ein Fahrtenbuch zu führen, sodass man vielleicht diesen 4000€ entkommt?

Schönes Wochenende

Kristofer

Ähnliche Themen
35 Antworten

Dir Frage sollte doch die Steuerberaterin am besten beantworten können.

Du kannst das 70.000€ Auto immer privat bezahlen, dann musst Du auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Tipp dazu: als zweijähriger Gebrauchtwagen kostet das 70.000€-Auto nur noch die Hälfte.

Oder kauf ein E-Auto, das musst Du nur mit 0,25% versteuern.

Dann kann er die Kosten aber auch nicht abschreiben.

Die Kosten können nicht abgeschrieben werden, aber es fällt nur der Nettobetrag an, wodurch man auch so seine Vorteile hat.

Zitat:

@kristofer schrieb am 6. Juli 2024 um 09:27:51 Uhr:

Meine Steuerberaterin meinte aber, dass das nicht so sinnvoll wäre...

Hat die Steuerberaterin einen Vorschlag gemacht, dessen Vor- und Nachteile wir diskutieren können?

Nettobetrag nur bei Betriebsausgabe. Und nur, wegen der TE ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe betreibt.

Themenstarteram 6. Juli 2024 um 13:56

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Juli 2024 um 09:45:55 Uhr:

Du kannst das 70.000€ Auto immer privat bezahlen, dann musst Du auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Tipp dazu: als zweijähriger Gebrauchtwagen kostet das 70.000€-Auto nur noch die Hälfte.

Oder kauf ein E-Auto, das musst Du nur mit 0,25% versteuern.

Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Das Auto wird ein Gebrauchtwagen sein mit einem (ehemaligen) Neupreis von ca 70000€ und wenn ich den Privat kaufe, fällt ja die MwSt. nicht weg, da ich als Selbständiger, der Ausgaben für die Selbständigkeit tätigt auch die MwSt./USt. wieder bekommt.

 

Zitat:

Das Auto wird ein Gebrauchtwagen sein mit einem (ehemaligen) Neupreis von ca 70000€ und wenn ich den Privat kaufe, fällt ja die MwSt. nicht weg, da ich als Selbständiger, der Ausgaben für die Selbständigkeit tätigt auch die MwSt./USt. wieder bekommt.

Gebrauchtfahrzeuge unterliegen der Differenzbesteuerung, da müßte man sehen, wie hoch die einzusparende Summe ist und ob der Verkäufer sie überhaupt ausweist.

Soweit ich weis, ist es egal, ob der Wagen gebraucht oder neu gekauft wurde: Die 1% Regel bezieht sich IMMER auf den Neupreis des Fahrzeugs, und zwar auf den LISTENPREIS ! Deshalb kauft man als Selbständiger auch am besten einen Neuwagen... - wenn er denn ins Betriebsvermögen soll.

Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten: Das Auto NICHT ins Betriebsvermögen und nur die gefahrenen KM abrechnen oder eben doch Fahrtenbuch - da wirst du ohnehin kaum rumkommen. Ist auch nicht so schlimm, wie es sich zuerst anhört. Musst halt rechnen, ob es sich lohnt.

Ich kaufe Jahreswagen. 45% unter Neupreis. MwSt. bei mir egal. Alle Kosten Betriebsausgabe. Nutze die 1% Regel. Also Privatfahrten auch absetzbar.

Themenstarteram 6. Juli 2024 um 19:30

Zitat:

@lejockel schrieb am 6. Juli 2024 um 21:25:43 Uhr:

Ich kaufe Jahreswagen. 45% unter Neupreis. MwSt. bei mir egal. Alle Kosten Betriebsausgabe. Nutze die 1% Regel. Also Privatfahrten auch absetzbar.

Der Neupreis wird trotzdem mit 1% multipliziert und das Ergebnis auf Deinen Bruttolohn aufgeschlagen. Ja, Jahreswagen sind günstiger und der Wertverlust enorm, da muss ich Dir zustimmen.

Den geldwerten Vorteil konnte mir keiner Ausrechnen. Auch der Steuerberater nicht. Habe es dann selbst gemacht. Ist es mir wert. :-)

Themenstarteram 6. Juli 2024 um 20:52

Zitat:

@lejockel schrieb am 6. Juli 2024 um 21:39:09 Uhr:

Den geldwerten Vorteil konnte mir keiner Ausrechnen. Auch der Steuerberater nicht. Habe es dann selbst gemacht. Ist es mir wert. :-)

Na dafür gibts ja zur Genüge irgendwelche Rechner im Netz. Muss ganz ehrlich sagen, dass das schon ne Menge Asche ist, die man da als EKS und auch als Umsatzsteuer noch dazu pro Jahr an den Fiskus abführt.

Denke, dass ich dann doch mal die Variante mit dem Fahrtenbuch durchspielen werde.

Privatkauf kommt für mich wie gesagt weniger in Frage, da die Ausgaben für den Karrn dann ja nicht mal steuerlich gelten gemacht werden können.

"Privatkauf kommt für mich wie gesagt weniger in Frage, da die Ausgaben für den Karrn dann ja nicht mal steuerlich gelten gemacht werden können."

Das stimmt so nicht. Wenn Du das Auto von privat kaufst, z.B. NP 70000, 3 Jahre alt, und Hans Huber verkauft dir das Teil für 30000, dann kannst du zwar keine Mwst. abziehen - privatkauf ist netto für brutto. Die 30000 sind dann aber eine Betriebsausgabe, die du in den verbleibenden 3 Jahren (üblicherweise) abschreiben kannst. Auch die laufenden Ausgaben kannst du als Betriebsausgaben natürlich absetzen.

Das dicke Ende kommt zum Schluß. Wenn der Wagen 6 Jahre ist, willst du ihn verkaufen. Buchwert 1 €, laut liste z.B. 15000. Dann hast du 15000 als Einnahme zu versteuern und darfst noch 19% Märchensteuer drauflegen, denn du verkauft dann als Gewerbetreibender.

Kurz gesagt: bei einem Gewerbekauf muss man noch mehr rechnen und Szenen durchspielen als es ohnehin schon beim Privatkauf erforderlich ist. Und noch was zum Schluß: Der Steuerberater ist (offiziell) nicht dazu da, dir Tipps zur Steueroptimierung zu geben. Das darf er rechtlich nicht einmal. > Selber schlau machen und dann nochmal nachfragen...

Deswegen ist Neuwagen Leasing so beliebt bei Selbstständigen. Fixe Kosten, alles absetzen und kein Buchwert in den Büchern. Alles im vorraus planbar.

Dann kannst du weiter entweder die 1% Regel nehmen oder eben Fahrtenbuch. Gibt es auch elektronisch ab Werk.

Oder eben 2 Autos. Eines geschäftlich und ein Hobbyauto privat. Kannst du beim Finanzamt fragen beim zuständigen Sachbearbeiter, wie er es akzeptiert. Die ein oder andere private Fahrt mit dem Geschäftswagen ist wohl kaum nachvollziehbar, wenn es wirklich nur vereinzelt vorkommt.

Je nachdem rechnet es sich, denn das 1% ist schon ein Pfund. Siehste ja, was dir deine Steuerberaterin vorrechnet. Von der Summe kann man schon einen 2. Wagen, also ein privates Spaßmobil betreiben.

Ähnliche Themen