Die aktuelle Entscheidung - diesmal OLG Köln
OLG Köln, Beschluß vom 14. 10. 2005 - 20 U 88/05
Zum Sachverhalt:
Der Kl. bestellte bei der Bekl. am 19. 9. 2003 einen Pkw der Marke A in „carbonschwarz-metallic“. Am 2. 12. 2003 wurde das Fahrzeug dem Kl. in der vereinbarten Benzinmotorversion übergeben. Schriftlich beanstandete der Kl. erstmals mit Schreiben vom 12. 1. 2004 die Farbe des Fahrzeugs als nicht schwarz, sondern blau unter Erklärung der Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtums. Die Bekl. wies die Anfechtung als jedenfalls verspätet zurück, bezeichnete die erfolgte Lieferung als vertragsgemäß und verhandelte auf Kulanzbasis bis März 2004 mit dem Kl. über eine Lösung. Ein von dem Kl. nach Scheitern der Einigungsbemühungen mit der Begutachtung der Farbe beauftragter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Lackierung um die nach der Farbpalette von A so genannte Farbe „carbonschwarz-metallic“ handele, diese aber sowohl objektiv nach der Farbzusammensetzung als auch subjektiv für den Betrachter einen Blau- statt Schwarzton darstelle. Die Kosten für eine Neulackierung bezifferte der Sachverständige dabei mit 5000 Euro netto. Diesen Betrag sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 633,36 Euro und eine Kostenpauschale von 25 Euro hat der Kl. eingeklagt.
Das LG Aachen (NJW 2005, 2236) hat der Klage überwiegend stattgegeben. Die Berufung der Bekl. hatte keinen Erfolg.
(veröffentlicht in NJW 2006, Seite 781)
heitßt in deutsch, auch ein Auto was schwarz ist, kann man mit guten Argumenten zurückgeben
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22 Antworten
Der hat wirklich einen Monat gebraucht um sich sein neues Auto mal richtig anzusehen ??? *lol*
Unverständlich das dem recht gegeben wird....
Wenn er eins in dem Farbton bestellt hat, und hat es auch bekommen, dann Klappe halten - find sowas ne frechheit - sind die Leute sogar zu doof sich vorhher mal ne farbe auszusuchen ?
Wieso doof?
Finds ziemlich clever und zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, was einem so vorgesetzt wird.
Im Zweifel kam die Farbe gemäss Farbpalette nicht richtig rüber, wirkt an einem ganzen Fahrzeug ja auch noch anders als auf einem kleinen Schnitzel Papier und und und ....
Wenn die Farbe falsch dargestellt wird im Prospekt o.k, wenn die Farbe falsch lackiert wurde o.k....
Aber wenn ihm die Wirkung der Farbe dann am wagen nicht gefällt - ist doch sein Problem !
Sollen sich die Händler jetzt in jeder farbe ein Modell hinstellen ?
So ein Blödsinn gibts auch echt nur in Deutschland !
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
So ein Blödsinn gibts auch echt nur in Deutschland !
Ach... in den USA hätte er bestimmt noch Schmerzensgeld bekommen
Und in der Schweiz hätte er nen Gutschein für Fielmann bekommen ! *g*
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
Sollen sich die Händler jetzt in jeder farbe ein Modell hinstellen ?
So ein Blödsinn gibts auch echt nur in Deutschland !
Wieso Blödsinn???
Lies mal genau: die Farbe heißt klipp und klar "carbonschwarz-metallic" und da steht nicht mit einer Silbe blau drin. Ergo hat der Kunde hier eindeutig richtig gehandelt. Sollen die Hersteller doch in Zukunft den Farben korrekte und treffendere Namen geben als irgendwelche Floskeln der Marketing-Abteilung.
Wer bei einem > 50 000 Euro sich nichtmal die Farbe in real anschaut ist meiner Meinung nach selbst schuld.
Es gibt wesentlich bessere auch bei anderen marken, wo dieser "Marketing-Effekt" wie du es nennst vorhanden ist.
Ich kenn leute die Fahren 300km und Mehr nur um sich mal ne Farbe in real vorher anzuschauen.
Ausserdem, so falsch kann die Farbe nicht im Prospekt dargestellt worden sein,als das man nicht einen Blauton erkennen können.
Beispiele :
http://www.mobile.de/...rbonschwarz-Celle-11111111194034246_NSR43.html
http://www.thomas-cars.de/angebot.php?aid=10
Find gerade kein ordentliches Bild von nem Audi....
Die Farbe "Carbonschwarz-metallic" hat seit anbeginn einen Blauton mit drin, egal welche Marke du nun nimmst !
Klar, ist die Beschreibung vieleicht nicht zutreffend , vieleicht hätten sie es "Blau-Schwarz metallic" nennen können, was aber scheisse klingt !
Ich hatte mal einen Wagen der hatte die Farbe Tansanitblaumet. -Was für ein Name...
War soweit auch ganz o.k. - bloß wenn die Sonne drauf schien, strahlte er in einen schönen satten dunkel-lila...
sonst war er, ich würde mal sagen dunkelblau - wie ich ihn haben wollte.
Genau da liegt das Problem -sonderbare Namen, Effektbildung der Lacke bei verschiedenen Lichtverhältnissen....
Wenn man auf Nummmer Sicher gehen will - dann lieber keine Metallicklakierungen und kein Perleffekt...
Ein Restrisiko bleibt aber immer - aber deswegen eine Werkslackierung "überpinseln" - ich glaube das würde ich nicht machen.
wenn ich ein schwarzes auto will bestelle ich das auto mit der farbe schwarz. oder wie auch immer die marketing-abteilung das aktuell gerade poetisch bezeichnet. die farbe schwarz ist relativ leicht zu definieren. schwarz halt.
dafür brauch ich weder 300km zu fahren, noch überhaupt einen gedanken daran zu verschwenden.
wenn dann aber ein blaues fahrzeug geliefert wird hat der hersteller ein problem mit mir. insofern ein konsumentenfreundliches urteil, wie es anderst nicht ausfallen hätte sollen. thumbs up!
Carbonschwarz-Metallic beim 5er...ja, der Fall ist bekannt...
Bin nurmal gespannt, wann bei BMW oder MB mal einer klagt, weil z. B. der 535d kein 3,5L unter der Haube hat...
Hallo,
ich kann beide Seiten verstehen.
Die Bekl. hat sich die Namensgebung nicht selber ausgedacht und der Kläger hatte evtl. keine Zeit sich ein Objekt anzusehen, zumal in der Farbskala die Farbe schwarz erschien.
Schuld hat meiner Meinung nach der Hersteller, bzw. das Marketing.
gruss stefan
Mit seinem Altlasgrau 100 %´tig zufrieden. (Bitte nicht nachmachen )
Hmmmm - die Medaille hat recht offensichtlich zwei Seiten...
Dennoch finde ich es persönlich auch vermessen, wegen einer Farbe den Kadi zu bemühen - zumahl das Fahrzeug weder fehlerhaft noch falsch lackiert wurde.
Es wäre mir eher furchtbar peinlich, daß ich mich im Vorfeld nicht genau informiert habe und ich würde einfach stillhalten und zu meiner eigenen Fehlentscheidung stehen oder das Fahrzeug verkaufen. Jeder weiß, daß die Farbe auf den berühmten Farbtäfelchen anders rüberkommt als in natura am richtigen Fahrzeug.
Vielleicht sollte ich auch Audi vor den Richter ziehen, weil bei mir nur eine Rückfahrleuchte funktioniert und man normalerweise für ein Auto in dieser Preisklasse zwei an der Zahl erwarten kann oder auf den Gleichheitsgrundsatz zwischen Avant und Limo diesbezüglich klagen...
Oder Mercedesfahrer ziehen vor Gericht, weil ihre Markenreifen bei Nässe weitaus schlechter sind als Reifen des gleichen Herstellers mit fast identischer Bezeichnung, die am freien Markt erhältlich sind?
Deutschland - quo vadis?
US-Amerikanische Verhältnisse sind wohl echt nicht mehr weit...
@ Sir
Hättest Du Deinen Wagen nach 2 Monaten verkauft, wäre doch wohl eine Lackierung auf Selbstkosten günstiger gewesen, ...oder nicht ?
gruss