- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Die Täterin kommt als Verantwortliche nicht in Betracht?...
Die Täterin kommt als Verantwortliche nicht in Betracht?...
Bitte um Entschuldigung für den merkwürdigen Titel. Ich werde es kurz erklären:
Meine Schwester wurde vor 8 Tagen außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einer Zone 50 mit 87 km/h gemessen, also Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG. Jetzt hat sie den Zeugenfragebogen (mit eindeutigem Foto) bekommen, in dem allerdings folgender Text steht (Zitat): "Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den genannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer/ verantwortliche Fahrzeugführerin /als Verantwortlicher nicht in Betracht." Es fehlt auch die üblicherweise vorhandene Möglichkeit zum Ankreuzen von "Ich gebe die Tat zu".
Laut Bußgeldkatalog kostet es 228,50 Euro und gibt einen Punkt. Da sie bisher keinen Punkt hat, wird voraussichtlich auf ein Fahrverbot verzichtet, wenn ich es richtig verstanden habe. Also alles soweit akzeptabel. Aber wie verhält man sich jetzt? Vermutlich einfach antworten, mit "Doch, das war ich." Nur so wird man wohl ein Fahrtenbuch verhindern, oder?
Ähnliche Themen
86 Antworten
Ein Foto wäre nicht schlecht, so erkenne ich keinen Sinn.
Die persönlichen Daten vorher abdecken.
Wie alt ist denn die Schwester? Mich würde man in meinem FS Foto heute auch nicht mehr erkennen oder zuordnen können.
Sie kann die Aussage verweigern. weil sie sonst ein Familienmitglied beschuldigen müste. Dann muss das Verfahren eingestellt oder neu ermittelt werden.
Einfacher aber ist es, wenn sie das zugibt und zahlt. Dann ist alles erledigt und Sie hat den 1. Punkt auf der Jacke.
Wegen einer Geschwindigkeit süberschreitung wird sie keine Fahrtenbuchauflage bekommen.
Ich würde Mal nachfragen, wieso sie einen Anhörungsbogen bekommt, wenn sie nicht als verantwortliche Fahrerin in Frage kommt.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 8. August 2024 um 21:26:13 Uhr:
Wie alt ist denn die Schwester? Mich würde man in meinem FS Foto heute auch nicht mehr erkennen oder zuordnen können.
Da wird üblicherweise auch nicht das Führerscheinfoto angesehen, sondern das vom Einwohnermeldeamt, Stichwort "Personalausweis". Der ist meist neueren Datums.
Für die Schwester gibt es doch zwei Möglichkeiten, je nachdem, was sie möchte:
a) Stört der Punkt nicht, stört die Ausgabe nicht - dann kann man durchaus mitteilen, dass man tatsächlich selbst gefahren ist. Oder "nimm es wie ein richtiger Mann und stehe zu deinen Sünden"...
b) Ansonsten - wie schon geschrieben - auf das Aussageverweigerungsrecht verweisen. Dann werden die Personalausweisfotos der weiblichen Familienmitglieder mit dem Blitzerfoto verglichen und mit etwas Pech hat dann jemand anders den Ärger. Der kann dann auf dem Anhörungsbogen seine Daten eingeben, zum Vorfall nichts schreiben, bekommt einen Bußgeldbescheid, kann dagegen Einspruch einlegen und im Termin vor dem Amtsgericht dann den Sachverhalt aufklären. Vielleicht klappt es, vielleicht meint der Richter aber, den Betroffenen auch identifizieren zu können. Da macht wirklich nur der Versuch klug. Ideal wäre dann eine RS-Versicherung, damit wenigstens kein Kostenrisiko entsteht (z.B. Gutachten, ob Foto und "Täter" passen).
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. August 2024 um 21:42:13 Uhr:
Wegen einer Geschwindigkeit süberschreitung wird sie keine Fahrtenbuchauflage bekommen.
Ich würde Mal nachfragen, wieso sie einen Anhörungsbogen bekommt, wenn sie nicht als verantwortliche Fahrerin in Frage kommt.
Weil der Anhörungsbogen ein Zeugenfragebogen war (s. Beitrag ganz oben)?
Dann wird es vermutlich nur komplizierter, wenn man die Tat nicht direkt zugibt. Danke euch. Ich gebe das mal so weiter.
Ich finde aber nach wie vor interessant und nicht nachvollziehbar, dass man meine Schwester als Halter des Fahrzeugs so kategorisch von der Tat ausschließt. Will man die Sache vielleicht absichtlich verkomplizieren, weil jemand Langeweile hat? Zeugenfragebogen kenne ich eigentlich nur, wenn der Halter ein Gewerbebetrieb ist.
Komplizierter wird es vor allen Dingen für die Behörde.
Zitat:
@aussi-dingo schrieb am 8. August 2024 um 21:26:53 Uhr:
Sie kann die Aussage verweigern. weil sie sonst ein Familienmitglied beschuldigen müste.
Welches Familienmitglied müsste sie denn beschuldigen? Sie ist doch selbst gefahren.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 8. August 2024 um 21:42:13 Uhr:
Ich würde Mal nachfragen, wieso sie einen Anhörungsbogen bekommt, wenn sie nicht als verantwortliche Fahrerin in Frage kommt.
Weil sie Halterin des Fahrzeugs ist.
Wie gesagt, es war ein Zeugenfragebogen und kein Anhörungsbogen. Das ist dann auch der Grund, warum man kein Kreuz zum Eingestehen der Tat machen kann.
Ob es da etwas zum Ankreuzen gibt oder nicht ändert nichts an den möglichen Aussagen. Man kann auch in einem Zeugenfragebogen die Tat zugeben. Aber wenn die Behörde die Halterin schon aus irgendwelchen Gründen als Fahrerin auszuschließen scheint, dann würde ich diese Chance nicht ungenutzt lassen.
Stimmt auch wieder. Also erstmal fragen, woher der Ausschluß rührt? Mal schauen, ob meine Schwester sich das traut. Ich finde die Antwort spannend, auch wenn es im Endeffekt auf ein Eingeständnis hinaus laufen wird.
Die Behörde wird das Blitzerfoto mit Führerschein- oder Persofoto verglichen haben und meint das das nicht die gleiche Person sein kann. Neue Frisur? Mit/ ohne Brille o.ä.?
Falsches Geschlecht?