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Diebstahl aus verschlossenem Handschuhfach!

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 15:49

Hi zusammen!

Ist ein Aufbruch eines verschlossenen Handschuhfaches, mit anschliessendem Diebstahl eines dort deponierten Radiobedienteiles, über die TK versichert?! Natürlich war das Auto ansich auch verschlossen...

Gruss,

Mfg MICHA

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16 Antworten
Themenstarteram 10. Juli 2007 um 10:49

Weiss niemand eine Antwort?

Gruss,

Mfg MICHA

Hallo, dieser Diebstahl ist Dein eigenes Pech! Wenn Du ein abnehmbares Bedienteil hast, dann mußt du es auch mit Dir führen, und nicht im Auto lassen. Egal ob Handschuhfach abgeschlossen oder Kofferraum etc. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Ich hatte vor 1 Jahr auch das Pech, das mein neues mobiles Navi aus dem verschlossenen Handschuhfach gestohlen wurde. Die TK (HUK Coburg) lehnte eine Regulierung des gestohlenen Navis ab, mit der Begründung, dass alles was nicht fest mit dem Auto verbunden ist, nicht versichert ist. Also keine Kamera, Handy, Navi, Bedienteil v. Radio, Navi-CD..... Ich hatte aber dann doch noch das Gerät ersetzt bekommen, da das Fahrzeug im Parkhaus geparkt war, und somit meine Hausratversicherung (ebenfalls HUK Coburg) den Schaden reguliert hat. Bedingung war nur, das das Parkhaus aus 4 Wänden mit Dach bestand. Da es eine Tiefgarage war trafen diese Kriterien zu. Ich weiß nicht, ob so ein Versicherungsschutz bei Deiner Hausrat mit drin ist, falls Du eine hast. Ich hatte ihn glücklicher Weise, ansonsten wäre ich auch angeschmiert gewesen.

am 10. Juli 2007 um 18:08

Die hier gestellte Anfrage ist nicht mal eben leicht beantwortet.

Hier aber mal der ursprüngliche Beitrag aus dem BMW-Forum Auto aufgebrochen - Radiobedienteil weg ...

Ein Autoradio ist bis zu einem Neuwert von ... (hängt vom jeweiligen Vertrag ab) beitragsfrei mitversichert, soweit es im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch eine entsprechende Halterung fest verbunden ist. Das Bedienteil ist Bestandteil des Autoradios und demzufolge auch mitversichert.

Ist das Autoradio eingebaut und wird gestohlen, wird es vom Versicherer entschädigt. Liegt das Autoradio lose unterm Sitz oder im Kofferraum, gibt es keine Entschädigung. Auch könnte dies so für das (abnehmbare) Bedienteil ausgelegt werden. Befindet es sich am Radio, ist es mitversichert. Liegt es lose im Fahrzeug herum und wird gestohlen, ist es (eigentlich) nicht mitversichert. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das/ ein Handschuhfach ge- oder verschlossen ist.

Die Definition "..... soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluß gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterung fest verbunden", trifft ausdrücklich nur auf Fahrzeugteile zu, die ohne jeglichen Beitragszuschlag mitversichert sind und dies trifft nun einmal nicht auf Autoradios zu.

Soweit zur Auslegung von Versicherungsbedingungen, die, so schätze ich mal, selbst die wenigsten Schadensachbearbeiter so kennen und auch anwenden.

Es wäre auch recht widersinnig, das derjenige, der sich ein Radio mit abnehmbaren Bedienteil zulegt, schlechter gestellt werden soll, als derjenige, der ein "normales" Autoradio sein eigen nennt.

Jeder Versicherer weis um die Tatsache, das Fahrzeuge, in denen sich sichtbar keine lohnenswerten Gegenstände befinden, eher selten aufgebrochen werden. Ein Täter späth schon vorher aus, ob sich ein Aufbruch lohnt.

Hier zeigt sich aber auch die "Größe" eines Versicherers. Sollte ein Versicherer solch einen Schadenfall nicht ersetzen wollen, ist man mit absoluter Sicherheit beim Falschen und ein Versichererwechsel zum 30.11. ist angebracht.

Der Wechsel zu einer anderen Versicherung wäre auch sofort nach einem Schadenfall möglich (Sonderkündigungsrecht).

am 10. Juli 2007 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Der Wechsel zu einer anderen Versicherung wäre auch sofort nach einem Schadenfall möglich (Sonderkündigungsrecht).

... mit der Option, diesem Versicherer noch die Prämie für das gesamte laufende Versicherungsjahr schulden zu dürfen - wahrlich eine teure Kündigungsmöglichkeit !

Irrtum! ! Der zuviel bezahlte Beitrag wird erstattet, da das Auto ja nicht wie im Vertrag die ganze Zeit beim Versicherer versichert ist. Wenn Du Dir mitte des Jahres ein Auto kaufst und es versicherst, brauchst Du ebenfalls nur anteilig den Beitrag zahlen.

am 10. Juli 2007 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Irrtum! ! Der zuviel bezahlte Beitrag wird erstattet, da das Auto ja nicht wie im Vertrag die ganze Zeit beim Versicherer versichert ist. Wenn Du Dir mitte des Jahres ein Auto kaufst und es versicherst, brauchst Du ebenfalls nur anteilig den Beitrag zahlen.

Du solltest vielleicht auch mal die Versicherungsbedingungen lesen und hier nicht mit Halbwissen oder falschen Behauptungen "glänzen", mit denen niemand etwas anfangen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Irrtum! ! Der zuviel bezahlte Beitrag wird erstattet, da das Auto ja nicht wie im Vertrag die ganze Zeit beim Versicherer versichert ist. Wenn Du Dir mitte des Jahres ein Auto kaufst und es versicherst, brauchst Du ebenfalls nur anteilig den Beitrag zahlen.

Schau mal hier nach.

Letzter Absatz: Sonderkündigungsrecht.

Ich spreche aus Erfahrung! Du auch?? Habe diese Geschichte gerade vor 5 Monaten hinter mir. Februar neues Auto gekauft. Alte Versicherung gekündigt. Versicherungsbeitrag wurde anteilig berechnet, der Rest zurückerstattet. Neues Auto angemeldet und ebenfalls anteilig Versicherungsbeitrag gezahlt. Natürlich wird sich Deiner Meinung jetzt die Versicherung geirrt haben! ! Na dann träum weiter!

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Ich spreche aus Erfahrung! Du auch?? Habe diese Geschichte gerade vor 5 Monaten hinter mir. Februar neues Auto gekauft. Alte Versicherung gekündigt. Versicherungsbeitrag wurde anteilig berechnet, der Rest zurückerstattet. Neues Auto angemeldet und ebenfalls anteilig Versicherungsbeitrag gezahlt. Natürlich wird sich Deiner Meinung jetzt die Versicherung geirrt haben! ! Na dann träum weiter!

Was ist das jetzt? Äpfel mit Birnen vergleichen??

Du hast das Wort: Sonderkündigungsrecht im Schadensfall ins Spiel gebracht. Und dort sehen die Fakten anders aus als beim KFZ-Wechsel.

Du hast völlig Recht!

@Sachsenmeister2,

Dein Navi war mittels der Außenversicherung für Deinen Hausrat in Deiner Hausratversicherung versichert. Das Parkhaus war als bedingungsgemäßes Gebäude nicht zu beanstanden und das Navi war außerdem als Gerät bei der Außenversicherung nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

@xAKBx,

ist ja gut gemeint u. richtig was Du zum abnehmbaren Bedienteil schreibst - aber was soll daran kompliziert sein? Dass das sogar nur die wenigsten "Schädlinge" wissen sollen?

Bei jedem entwendeten Fahrzeugteil wird geprüft ob es mit dem Fzg. fest verbunden und laut Teileliste auch mitversichert war.

Zitat:

Original geschrieben von Sachsenmeister2

Du hast völlig Recht!

Kommt selten genug vor ;)

@joschi67,

Dein obiger Link geht aber nicht auf alle zu beachtende Dinge beim Kündigen nach dem versicherten Schadenfall ein!

- Der Versicherer muss nach dem Versicherungsfall seine Eintrittspflicht anerkannt oder abgelehnt haben.

- Erst dann kann der Vertrag mit Monatsfrist ab dieser Kenntnis vom VN gekündigt werden.

- Der Grund des Sonderkündigungsrechtes muss benannt sein.

- Der VN kann mit sofortiger Wirkung oder zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. (Der Beitragsanspruch wurde ja schon geklärt.)

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