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Diebstahl in der Werkstatt
Habe mein Auto der Werkstatt übergeben in der Nacht würden an diversen Autos teile geklaut bei mir waren es zum Glück nur die Spiegelgläser nun will die Versicherung die neuen Gläser über meine Versicherung abrechnen ist das normal=???Sind die nicht versichert??
Der Hof ist nicht abschließbar also kann jeder darauf.
Danke für die Hilfe
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29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von adri06
Habe mein Auto der Werkstatt übergeben in der Nacht würden an diversen Autos teile geklaut bei mir waren es zum Glück nur die Spiegelgläser nun will die Versicherung die neuen Gläser über meine Versicherung abrechnen ist das normal=???Sind die nicht versichert??
Der Hof ist nicht abschließbar also kann jeder darauf.
Danke für die Hilfe
Was, wenn Du keine TK / VK hättest?
Autohaus muss zahlen!
Die wollen oft nicht, weil die Kosten steigen!
Zitat:
Original geschrieben von konrad3C
Autohaus muss zahlen!
Ich denke genau so.
Ich denke auch das das normal ist das sie das Zahlen müssen würde mich ja wundern wenn nicht.Aber wer weiß ob es da wieder Juristische Lücken für die Werkstätten gibt.
Mir kommt das halt sehr komisch vor denke euch auch!
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Zitat:
Original geschrieben von adri06
Habe mein Auto der Werkstatt übergeben in der Nacht würden an diversen Autos teile geklaut bei mir waren es zum Glück nur die Spiegelgläser nun will die Versicherung die neuen Gläser über meine Versicherung abrechnen ist das normal=???Sind die nicht versichert??
Der Hof ist nicht abschließbar also kann jeder darauf.
Danke für die Hilfe
Was, wenn Du keine TK / VK hättest?
Dann bestimmt aus eigener Tasche aber wie gesagt kann mir das nicht vorstellen werde morgen meine Versicherung fragen müssen!!
Zitat:
Original geschrieben von adri06
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Was, wenn Du keine TK / VK hättest?
Dann bestimmt aus eigener Tasche aber wie gesagt kann mir das nicht vorstellen werde morgen meine Versicherung fragen müssen!!
Ich würde meine Versicherung nicht fragen. Die sollen das ruhig selber zahlen. Die wollen nur nicht hochgestuft werden. Was denkst du denn, wenn deine Versicherung das zahlt und dann hast du demnächst nochmal einen Schaden und in einem Jahr wieder. Dann sagt deine Versicherung: "und Tschüß Herr Adri06"
Dann muss das AH wohl mal einen Zaun um sein Grundstück bauen. Mussten andere AH auch schon.
So ich musste die Spiegelgläser über meine Versicherung abwickeln lassen weil der Hof der Werkstatt offen ist gilt das wie ein Öffentlicher Parkplatz und so müssen sie die Kosten nicht tragen.Habe meine Versicherung gefragt und die hatten mir das selbe gesagt und die haben keine Probleme damit es zu bezahlen vll auch weil es nur die Spiegelgläser sind also geringe Kosten.
Denke mal das sie sich bei höheren Kosten dagegen gewehrt hätten.
Aber ende gut alles gut!!
Interessant wäre, ob du den Wagen Abends/Nachts da abgestellt hast. Also mit Rep.Auftrag in den Briefkasten o.Ä.?
Oder hast du den Wagen der Werkstatt übergeben, (womöglich persönlich) und dannach wurden die Teile geklaut?
Ich fahre auf 30% TK / VK, Selbstbeteiligung 300.-
Ich habe gerade eine neue Versicherungspolice bekommen , in der steht, es lohnt sich erst ab 700.- die Versicherung zu Involvieren...
Ist das jetzt nur auf Schäden bei einem Unfall gemünzt, oder ist damit auch Wandalismus / Diebstahl gemeint ?
Ich würde mich weigern das über meine Versicherung laufen zu lassen, deren Grundstück, deren Problem...
Es lohnt ja jetzt nicht, sich um einen 100.- Schaden zu Streiten, aber bei nem Satz Felgen für 2500.- sähe das schon anders aus...
Zuhause hätte der Wagen sicher in der Garage gestanden, Werkstatt öffentlicher Parkplatz ?
* Am Arsch!!!! *
Wenn du deinen Wagen also nachts auf nem IKEA Parkplatz abstellst, dann muss IKEA dafür aufkommen, wenn an deinem Wagen was fehlt? Interessante Auffsassung.
Zitat:
Original geschrieben von CaZper.GT
Ich fahre auf 30% TK / VK, Selbstbeteiligung 300.-
Ich habe gerade eine neue Versicherungspolice bekommen , in der steht, es lohnt sich erst ab 700.- die Versicherung zu Involvieren...
Ist das jetzt nur auf Schäden bei einem Unfall gemünzt, oder ist damit auch Wandalismus / Diebstahl gemeint ?
Ich würde mich weigern das über meine Versicherung laufen zu lassen, deren Grundstück, deren Problem...
Es lohnt ja jetzt nicht, sich um einen 100.- Schaden zu Streiten, aber bei nem Satz Felgen für 2500.- sähe das schon anders aus...
Zuhause hätte der Wagen sicher in der Garage gestanden, Werkstatt öffentlicher Parkplatz ?
* Am Arsch!!!! *
Diebstahl ist aber Teilkasko und da lohnt es sich immer über die TK abzurechnen. Da man ja nicht hochgestuft wird.
Zitat:
Original geschrieben von golf II History
Interessant wäre, ob du den Wagen Abends/Nachts da abgestellt hast. Also mit Rep.Auftrag in den Briefkasten o.Ä.?
Oder hast du den Wagen der Werkstatt übergeben, (womöglich persönlich) und dannach wurden die Teile geklaut?
Das würde mich auch interessieren, ob es da Unterschiede gibt. Da muss ich ATU mal lobend erwähnen, die bei mir nebenan sind, die fahren am Abend alle Fahrzeuge in die Werkstatt. Und wenn es eng wird, werden die Wagen sogar auf der Hebebühne geparkt und noch ein Auto drunter gestellt. Und die machen sich die Mühe sicherlich nicht nur aus Kundenfreundlichkeit!!
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
Diebstahl ist aber Teilkasko und da lohnt es sich immer über die TK abzurechnen. Da man ja nicht hochgestuft wird.
Ich würd im Leben nicht darauf kommen, meiner TK irgendwas kleines in Rechnung zu Stellen... da hab ich dann ka... irgendwas für 350€... TK in Anspruch genommen.... Dann Kommt Glasbruch ( ACHTUNG, GLASBRUCH, NCIHT STEINSCHLAG) auch nochmal ~900€ weg prompt wird die TK pissig... wenn sie dich nicht jetzt schon rauskickt, dann wenn du das nächste Bambi übermangelst. Meine TK hat mich mal gekickt, nachdem sie mir zweimal innerhalb von zwei Jahren meinen Golf aufgebrochen haben und die Anlage geklaut haben...
Ob der Wagen mit Rep-Auftrag abgegeben wurde, oder ob er da einfach nur so stand, das spielt doch im Endeffekt keine Rolle, jeder der jetzt mit doch tut es kommt, liest bitte Vorher die Versicherungsbedingungen, die Reperatur-AGB von Volkswagen und das BGB bzgl. Haftung durch und Antwortet dann.
Der Hof ist offen, das ist nicht verschwiegen worden... oder war da ein Zaun Hologramm ums Grundstück als du den Wagen abgegeben hast? Werkstatt, wird im englsichen gern mit "garage" bezeichnet, das hat aber nix damit zu tun, dass diese deutsche Werkstatt eine Garage ist, sondern das ist ein Arbeitsplatz, an dem die Mechaniker( Mechatroniker) an den Fahrzeugen arbeiten, in der Halle abgestellte Fahrzeuge sind hinderlich... oder bergen gar noch eine zusätzliche Gefahr...
Diese Art der Argumentation wäre auch umgekehrt zu führen... Der Servicemensch macht ne Probefahrt mit dem Wagen... ( ist Tiefergelegt, aber nicht eingetragen, dazu noch andere Felge, so dass ne Einzelabnahme fällig wäre... wurde aber nie gemacht...) und wird von der Polizei angehalten: 3 Punkte! Dabei hat er doch nur ne Probefahrt gemacht... würdet ihr die Punkte auf euch nehmen? Sagt jetzt nicht, dass ist Äpfel mit Birnen vergleichen, in gewissem Umfang schon... aber im Endeffekt denkt mal drüber nach...
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Ob der Wagen mit Rep-Auftrag abgegeben wurde, oder ob er da einfach nur so stand, das spielt doch im Endeffekt keine Rolle, jeder der jetzt mit doch tut es kommt, liest bitte Vorher die Versicherungsbedingungen, die Reperatur-AGB von Volkswagen und das BGB bzgl. Haftung durch...
Aber sichi ist es interessant, oder der TE oder der Werkstattmensch den Wagen da hingestellt hat.
Wenn du schon mit dem BGB rumwirfst, ließ mal 823 I...
Ob der Werkstattmensch sich durch seine AGB (wirksam) exkulpieren kann, ist später zu prüfen.