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Diebstahl meines Golf GTI VI, Versicherung Zahlt nicht !!

Themenstarteram 29. November 2010 um 10:01

hallo,

ich hatte mir am 01.04.2009 ein NEUEN Golf VI GTI im Autohaus gekauft *Monatliche Rate 480 €*, meine Versicherung läuft über der Volkswagen Versicherung *vollkasko*.

Am 27.08.2009 wurde mir das Auto geklaut.

ich bin gleich zur Polizei gefahren und hab ein Diebstahl gegen unbekannt angezeigt, die Volkswagen Versicherung hat mir gleich ein Fragebogen zu kommen lassen zur Schilderung, wie , wann, wo, u.s.w.

Fahrzeugschlüssel und Fragebogen hab ich der Versicherung zugeschickt, bekommen hab ich ein Strafverfahren *vortäuschen einer Straftat !!*.

Begründung:

Die 2 Schlüssel die ich der Versicherung geschickt hatte wurden geprüft und es wurden duplizierespuren festgestellt.

Im Februar 2010 wurde mein GTI in Holland gefunden, da der Holländer den GTI anmelden wollte.

Es hat sich rausgestellt das er den GTI hier in Deutschland *Straßenkauf* für knapp 23.000 € Bar gekauft hat, mit Original Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und 3 Schlüssel * Die 2 Schlüssel liegen ja bei der Versicherung, sowie der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt*.

Vor knapp 2 Monaten hat Die Polizei von den Holländer die Schlüssel, Fahrzeugschein und Brief bekommen.

Die Polizei:

Fahrzeugschein und Brief sind Fälschungen und die 3 Schlüssel sind NICHT nachgemachte vom Originalschlüssel , sondern von ein ganz anderes Auto was schon sehr lange abgemeldet ist.

Was ist rausgekommen?:

Bis heute den 29.11.2010 bezahl ich immer noch jeden Monat 480 € der VW-Bank, da die Versicherung sich immer noch auf die Spuren der Originalschlüssel beruft, aber keine festen Beweise auf bringen kann.

Mein Anwalt muss jetzt die Versicherung anzeigen, was alles noch mehr hinauszögert * bis zu 6 Monaten*.

Ich hab bereits ca. 9000€ bei der VW-Bank bezahlt und habe langsam meine bedenken ob ich das Geld jemals wider sehen werde!!.

Der GTI Steht immer noch beim Käufer in Holland und es passiert einfach nichts.

Ich bräuchte schon mal wider ein Auto da es sich schlecht macht Besorgungen zu machen oder zu Kunden zu fahren.

Es wäre schön wenn ihr mir einiges sagen könntet ob und was man machen könnte damit ich bei der Sache gut weg komme

 

mfg Matthias

 

 

Beste Antwort im Thema

Mir wird schlecht wenn ich so was lesen muss.......

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am 29. November 2010 um 10:39

:)

da fällt mir doch zunächst mal nur die Frage ein: Was macht und sagt Dein Anwalt zu der Sache ? Handelt es sich um einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" , also mit Kompetenz und Beratungsvermögen ?  Die allgemeinen Rechtskenntnisse wollen wir hier mal nicht anzweifeln.

Die Versicherung kann ja mit einer "Verdächtigung" auch nicht sehr lange überwintern.

Und eine Rechtsberatung kann das Forum nicht ersetzen.

Also beim RA die Schrauben anziehen. Viel Erfolg.

Sehr blöde Sache ich denke da können wir dir bei MT auch nicht helfen,welche Frage die dein Anwalt nicht beantworten kann sollen wir nun erhalten? Oder wolltest du einfach mal deinen Frust hier ablassen?

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 18:06

Ja eigentlich sollte mein anwalt extra für Diebstahl, Unfall etc. sich aus kennen.

Ich hab heute meine VW-Bank angerufen und hab mich mal schlau gemacht was man machen könnte u.s.w, was ist raus gekommen?!: Ich konnte die Monatlichen Zahlungen erst mal einstellen lassen bis sich alles geklärt hat.

Nun Frage ich mich was ich mir da für ein Anwalt geangelt hab der noch nicht mal weiß das so was geht!!.

Nun muss ich halt abwarten was weiter hin passiert, ich weiß nur das sich die ganze Sache noch ein ganzes Jahr hin ziehen kann , keine guten aussichten :(.

und auf die 2 Frage zu Antworten:

Ja eigentlich wollte ich nur mal mein Frust ablassen und mir durchlesen was ihr da zu schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von radkappab

Handelt es sich um einen "Fachanwalt für Verkehrsrecht"

Wohl eher Straf-, Zivil- und Versicherungsrecht.

am 1. Dezember 2010 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von schlossereihortig

Nun Frage ich mich was ich mir da für ein Anwalt geangelt hab der noch nicht mal weiß das so was geht!!.

Ich kenn mich bei VW ja jetzt nicht so wirklich aus, aber ich vermute mal, dass es sich wie bei anderen Banken und Versicherungen verhält:

Du musst hier schon trennen:

Du hast ein Auto gekauft das finanziert wurde. Dieses musst du abbezahlen.

Nun ist diese Auto gestohlen worden. Also möchtest du von der Versicherung ein Neues.

Dafür, dass das Auto gestohlen wurde, kann aber die Bank nichts. Das Auto musst du trotzdem abbezahlen.

Dein Anwalt kümmert sich jetzt darum, dass die Versicherung dir den Schaden ersetzt. Er hat aber doch nichts damit zu tun, sich um deine Ratenzahlung zu kümmern.

Wenn du bei Jupiter (oder so ähnlich) einen Fernseher auf Raten kaufst, und 2 Monate danach steigen die bösen Räuber in dein Haus ein, entbindet dich das ja auch nicht davon, die Raten an Jupiter weiterzuzahlen.

Sonst würde ich mir morgen nen 5000,- Euro TV auf Raten kaufen und 2 Wochen später ne Scheibe einschlagen, Anzeige gegen Unbekannt und weg sind die Schulden.

Mfg Zille

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 18:33

Das Kann schon sein das ihn das mit den Raten nichts angeht, nur hab ich erst beim ADAC anrufen müssen und mir von den ihre Anwälte sagen lassen das man als Anwalt so was stoppen kann!! Und ich hatte mein Anwalt gefragt ob so was möglich wäre , er hat aber gesagt das geht nicht. Erst wo ich gesagt hab das ich beim ADAC mal angerufen habe und die mir gesagt haben das es ein Anwalt doch machen kann, hat er auf einmal gesagt ja das geht doch!!

Weil blöd ist das schon wenn man seid eineinhalb Jahren ein Auto abzahlt was man nicht mehr hat und die Versicherung sich quer stellt.

Ist schon klar das die Versicherung erst mal gucken will wie und was da passiert ist, bevor sie zahlt, es geht ja um viel Geld *für mich und für die Versicherung*.

am 1. Dezember 2010 um 18:49

Was ich mir jetzt noch spannend vorstellen könnte, ist wie die Versicherung auf die Ermittlung der Polizei reagiert,

Das Problem das ich sehe ist, dass die Tatsache, dass das Fahrzeug neue Schlösser und Schlüssel hat, nicht bedeutet, dass es die schon zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte.

Ich weiß ja nicht genau, wie man an einem Schlüssel Spuren des Duplizierens finden kann und wie zuverlässig diese Methoden sind. Aber vielleicht wurden die Schlüssel ja doch nachgemacht - ohne dein Wissen oder sogar schon bevor du die Schlüssel das erste mal in Händen hattest.

Mfg Zille

am 1. Dezember 2010 um 18:56

Ich hab da jetzt mal etwas gesurft und es scheint tatsächlich so zu sein, dass es heute möglich ist, selbst dann zu erkennen, dass von dem Schlüssel eine Kopie angefertigt wurde, wenn ein berührungsfreies Laserabtastsystem zum Einsatz kam.

Bei mechanischen Abtastverfahren ist die Sache wohl noch einfacher nachzuweisen.

Das könnte ne langwierige Sache werden.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Ich hab da jetzt mal etwas gesurft und es scheint tatsächlich so zu sein, dass es heute möglich ist, selbst dann zu erkennen, dass von dem Schlüssel eine Kopie angefertigt wurde, wenn ein berührungsfreies Laserabtastsystem zum Einsatz kam.

Jepp, stimmt, dass kann man feststellen..........:D

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 20:25

Ja das hatte mein Anwalt auch gesagt das bevor ich die Schlüssel *das Auto* überhaupt bekommen hab, das die Schlüssel schon nach gemacht worden sind, bloß ein einfacher Mann kommt da eig nicht so leicht an so einer maschine ran die die Schlüssel von Autos nach machen kann!!

Die beschuldigen mich leider immer noch , ob wohl ja die Staatsanwaltschaft Magdeburg das verfahren gegen mich eingestellt hat, da die Beschuldigung der Versicherung nicht bestätigt werden kann und so!!.

muss ich wohl leider noch abwarten was noch so passiert :mad:

Zitat:

Original geschrieben von schlossereihortig

bloß ein einfacher Mann kommt da eig nicht so leicht an so einer maschine ran die die Schlüssel von Autos nach machen kann!!

Nö, aber für die Schlosserei Hortig wird´s schon gehen...

:rolleyes:

 

 

am 1. Dezember 2010 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

dass es heute möglich ist, selbst dann zu erkennen, dass von dem Schlüssel eine Kopie angefertigt wurde, wenn ein berührungsfreies Laserabtastsystem zum Einsatz kam.

***EDITIERT wegen Unsachlichkeit (Schreddi)***

...die Laserabtastung "an sich" hinterlässt natürlich keinerlei Spuren ...und die sogenannten "Einspannspuren" kommen nur dann zustande, wenn man die Vorrichtung standardmäßig, zum Herstellen von legalen Kopien, benutzt. In dem Fall wäre es nämlich zu aufwändig, das Heft mit einer Spezialmasse zu kuvertieren, die den Einspanndruck "low force" auf das gesamte Heft verteilt.

Jemand, der eine unauthorisierte Kopie herstellen will und überhaupt an so eine Maschine rankommt (die hat nicht jeder X beliebige Schlüsseldienst stehen) weiß aber darum (er benutzt diese Maschine ja nicht, weil er keine andere hätte...) und wird das Heft entsprechend einspannen.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

dass es heute möglich ist, selbst dann zu erkennen, dass von dem Schlüssel eine Kopie angefertigt wurde, wenn ein berührungsfreies Laserabtastsystem zum Einsatz kam.

***EDITIERT wegen Unsachlichkeit (Schreddi)***

 

...die Laserabtastung "an sich" hinterlässt natürlich keinerlei Spuren ...und die sogenannten "Einspannspuren" kommen nur dann zustande, wenn man die Vorrichtung standardmäßig, zum Herstellen von legalen Kopien, benutzt. In dem Fall wäre es nämlich zu aufwändig, das Heft mit einer Spezialmasse zu kuvertieren, die den Einspanndruck "low force" auf das gesamte Heft verteilt.

 

Jemand, der eine unauthorisierte Kopie herstellen will und überhaupt an so eine Maschine rankommt (die hat nicht jeder X beliebige Schlüsseldienst stehen) weiß aber darum (er benutzt diese Maschine ja nicht, weil er keine andere hätte...) und wird das Heft entsprechend einspannen.

 

Gruß!

Wenn hier einer ***** scheibt, dann bist du das......:rolleyes:

 

Selbstverständlich kann man die Laserabtastung nachweisen.

 

Aber hier wird bestimmt nicht dokumentiert wie das geht.

 

Zumindest nicht von mir.

 

Aber es geht und das weis ich, im Gegensatz zu dir aber ganz sicher.......

am 1. Dezember 2010 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Selbstverständlich kann man die Laserabtastung nachweisen.

...sorry, aber alle Versuche, metallurgische Veränderungen durch gerichtetes Licht zuverlässig nachzuweisen sind bisher gescheitert. Zu unterschiedlich sind die Legierungen und die verwendeten Laser ...zu sehr können die selben Veränderungen durch Temperatureinflüsse oder durch die zufällige Anwesenheit in der Nähe von Feldern z.B. von Magnetresonanztomographen, oder der Strahlung von Computertomographen sein ...jeder, der mal auf dem Gelände von CERN oder DESY rumgelaufen ist, hat mehr Veränderungen in den Metallteilen, die er dort mit sich herumgetragen hat, als durch niederenergetische Laser zur Abtastung.

Es bleibt nur der Nachweis durch die Einspannspuren der üblichen verdächtigen optischen Automaten der Schlüsseldienste ...und die sind halt vermeidbar.

Gruß!

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